Achtung, Wohnimmobilienverwalter: Die Uhr tickt!
Datum: 27.10.2023 | Autor: Frank Rottenbacher | Kategorie: E-Learning / KI, Immobilien, Regulierung, Sachkunde, Weiterbildung
Die Zeiten, in denen Verwalterinnen und Verwalter lediglich eine regelmäßige Weiterbildung gemäß § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) und § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) nachweisen mussten, sind vorbei.
Ab dem 01.12.2023 tritt gemäß § 26a WEG eine Neuregelung in Kraft, die die Qualifikation zur bzw. zum "zertifizierten Verwalter (IHK)" vorschreibt. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die in der Wohnungseigentumsverwaltung tätig sind, Versammlungen leiten oder als Verwalterinnen und Verwalter Entscheidungen treffen.
Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich nur dann als "zertifizierte Verwalter" bezeichnen, wenn alle Beschäftigten die entsprechende Prüfung bestanden haben. Ausnahmen gelten für Mitarbeitende in Bereichen wie Sekretariat, Buchhaltung oder Hausmeistertätigkeiten sowie für Auszubildende. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Regelung ausschließlich WEG-Verwaltungen betrifft und nicht für Mietverwaltungen gilt.
Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer kann den Nachweis zur Zertifizierung der Verwalterin bzw. des Verwalters verlangen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, sich weiterhin als kompetente Partnerin bzw. kompetenter Partner zu präsentieren. Eine IHK-Zertifizierung wird somit unerlässlich.
Für WEGs, die seit dem 01.12.2020 neu hinzugekommen sind, kann ab dem 01.12.2023 der Nachweis als "zertifizierte Verwalterin bzw. zertifizierter Verwalter" gefordert werden. Bei bereits vertraglich bestellten WEG-Verwalterinnen und -Verwaltern vor dem 1. Dezember 2020 ist dies jedoch erst ab dem 1. Juni 2024 der Fall.
Das Hauptziel dieser umfassenden Änderung ist die Erhöhung der Qualität der Wohnimmobilienverwaltung und der Schutz der Eigentümerinnen und Eigentümer. Da der Stichtag 01.12.2023 immer näher rückt, ist es dringend empfohlen, jetzt einen Lehrgang zu buchen und den Prüfungstermin zu sichern. GOING PUBLIC! bietet hierfür einen Online-Lehrgang an, der eine schnelle und digitale IHK-Prüfungsvorbereitung ermöglicht.
>> Zertifizierte Verwalterin bzw. zertifizierter Verwalter (IHK): Exzellente digitale Vorbereitung.
Links:
- Marketing für Verwalter:innen
- Zertifikatslehrgänge für Wohnimmobilienverwalter:innen
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