Mit unserer Online-WBThek® erfüllen Sie Ihre "15 IDD-Stunden" gemäß § 34d GewO i.V.m. § 7 VersVermV.
Auch ohne Teilnahme an "gut beraten" können Sie hier Ihre gesetzliche Fortbildungspflicht von 15 Zeitstunden Versicherungs-Weiterbildung pro Kalenderjahr erfüllen - inklusive minutengenauem Fortbildungsnachweis zur Vorlage bei Ihrer Aufsichtsbehörde (IHK).
Natürlich können Sie auch mehr oder weniger IDD-Zeiten als die vorgeschriebenen 15 Stunden erwerben. Das entscheiden Sie über die Menge an Web Based Trainings, die Sie schauen. Die WBTs sind zwischen 5-15 Minuten lang, maximal stehen derzeit über 63 Zeitstunden zur Verfügung. So sind Sie sehr flexibel.
Frank Rottenbacher, Vorstand