Anpassung an die neuen EU-Richtlinien 2026: Ein Leitfaden für Kreditvermittlerinnen und Kreditvermittler
Datum: 05.04.2024 | Autor: Ronald Perschke | Kategorie: Immobilien, Regulierung, Sachkunde, Weiterbildung
Vermitteln Sie Verbraucherkredite – besser bekannt als Ratenkredite? Haben Sie dafür eine Erlaubnis gemäß § 34c GewO? Dann werden ab November 2026 zwei große Änderungen auf Sie zukommen.
Was ist passiert?
In Brüssel wurde die EU-Verbraucherkreditrichtlinie überarbeitet.
1. Registerpflicht
Die Richtlinie empfiehlt, dass sich Kreditvermittlerinnen und Kreditvermittler in ein Register eintragen und der Beaufsichtigung durch eine zuständige Behörde unterliegen sollen.
Es ist davon auszugehen – und wurde bereits vom Bundeswirtschaftsministerium angedeutet –, dass in Deutschland eine Registerpflicht eingeführt wird. Diese wird sich an vergleichbaren Regelungen für Versicherungsvermittler:innen orientieren.
2. Sachkundepflicht
Nach Artikel 33 der Richtlinie müssen Kreditgeber und Kreditvermittler:innen sicherstellen, dass ihr Personal über:
- angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die Gestaltung,
- das Anbieten,
- und das Abschließen von Kreditverträgen verfügt.
Zusätzlich müssen Kreditvermittler:innen:
- die Kreditvermittlungstätigkeit,
- das Erbringen von Beratungsdienstleistungen,
- sowie die Verbraucherrechte in ihrem Geschäftsbereich kennen und ihr Wissen regelmäßig aktualisieren.
Ziel der Richtlinie ist es, ein „hohes Maß an Professionalität“ in der Branche zu gewährleisten.
Was bedeutet das für Kreditvermittler:innen?
Die neuen Anforderungen umfassen:
- Gestaltung von Kreditverträgen
- Anbieten und Abschließen von Kreditverträgen
- Beratungstätigkeiten
- Kenntnis der Verbraucherrechte
Die genauen Prüfungsinhalte und Anforderungen werden noch festgelegt. Es ist jedoch absehbar, dass eine Weiterbildung oder Prüfung erforderlich wird, um die Sachkundepflicht zu erfüllen.
Die Änderungen durch die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ab 2026 bringen neue Herausforderungen für Kreditvermittler:innen. Neben der Registerpflicht wird die Sachkundepflicht ein zentraler Bestandteil sein, um ein hohes Maß an Professionalität und Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Bereiten Sie sich frühzeitig vor, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Weiterbildung und regelmäßige Aktualisierung Ihres Fachwissens werden unerlässlich sein.
Links:
- EU-Verbraucherkreditrichtlinie
- Alles zur Erlaubnisbeantragung für Verbraucherkereditvermittler:innen
- Alles zur Sackunde für Verbraucherkreditvermittler:innen
- Lehrgang Immobiliardarlehensvermittler:in
- Fördermittel und Zuschüsse für Ihre Weiterbildung
- Tipps zum Bestehen Ihrer IHK-Prüfung
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