Beschäftigen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Immobiliardarlehensvermittlung? Wer benötigt eine Sachkundeprüfung? Wer muss sich regelmäßig weiterbilden?
Datum: 05.01.2024 | Autor: Ronald Perschke | Kategorie: Bildungscontrolling, E-Learning / KI, Immobilien, Ruhestandsplanung, Weiterbildung
Wer als Vermittlerin oder Vermittler von Immobiliardarlehen tätig sein möchte, muss gesetzliche Vorgaben erfüllen – insbesondere nach § 34i GewO. Doch was bedeutet das konkret?
- Wer braucht eine Sachkundeprüfung?
- Welche Qualifikationen reichen aus?
- Gibt es eine gesetzliche Weiterbildungspflicht?
Diese Fragen stellen sich viele Unternehmen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung. Dieser Beitrag liefert klare Antworten auf die wichtigsten Pflichten: Von der Sachkundeprüfung über Ausnahmeregelungen bis zur Bedeutung der Erlaubnis und dem Stand der Weiterbildungspflicht.
Was erwartet Sie in diesem Beitrag?
Eine fundierte, verständliche und rechtssichere Übersicht über Ihre Pflichten und Möglichkeiten gemäß § 34i GewO. Ideal für:
- Gewerbetreibende in der Darlehensvermittlung
- Personalverantwortliche
- Rechts- und Compliance-Abteilungen
- Interessierte Berufseinsteiger:innen
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung: Gesetzliche Anforderungen im Überblick
- Wer benötigt eine Sachkundeprüfung nach § 34i GewO?
- Ausnahmen: Diese Berufsabschlüsse ersetzen den Nachweis
- Erlaubnispflicht: Wann eine gewerbliche Erlaubnis erforderlich ist
- Weiterbildungspflicht: Gibt es sie wirklich nicht?
- FAQ – Häufige Fragen zur Sachkunde nach § 34i GewO