Beschäftigen Sie Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen im Finanzanlagenvertrieb? Wer benötigt eine Sachkundeprüfung? Wer muss sich regelmäßig weiterbilden?
Datum: 22.12.2023 | Autor: Frank Rottenbacher | Kategorie: Bildungscontrolling, E-Learning / KI, Finanzanlagen, Sachkunde, Weiterbildung
Finanzanlagen vermitteln ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit – besonders für Inhaberinnen und Inhaber einer Erlaubnis nach § 34f GewO, die zusätzlich Mitarbeitende beschäftigen. Wer Produkte im Rahmen der Finanzanlagenvermittlung anbietet, steht nicht nur in der Verantwortung gegenüber seinen Kundinnen und Kunden, sondern auch gegenüber dem Gesetzgeber.
Doch was genau bedeutet „Sachkunde“ im Kontext des § 34f? Wer muss sie nachweisen? Gilt das auch für angestellte Mitarbeitende? Und welche Rolle spielt das Thema Weiterbildung, gerade mit Blick auf die geplante Retail Investment Strategy (RIS)?
In diesem Blogbeitrag erhalten Sie fundierte Antworten auf diese Fragen – klar gegliedert, verständlich erklärt und mit hilfreichen Tipps für die Praxis. So wissen Sie genau, was auf Sie und Ihr Team zukommt – und wie Sie sich rechtzeitig vorbereiten.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung: Sachkunde und Weiterbildung – zwei zentrale Begriffe
- Wer ist vom § 34f GewO betroffen?
- Sachkunde § 34f GewO: Was bedeutet das konkret?
- Finanzanlagenvermittlung ohne Sachkunde? – Risiken & Konsequenzen
- Freiwillige Weiterbildung § 34f: Warum sie heute schon sinnvoll ist
- FAQ: Häufige Fragen zur Sachkunde § 34f GewO