§ 26a WEG: Zertifikatslehrgänge für Verwalter:innen

Sachkundeprüfung IHK & Co: Warum sich Hausverwalter:innen jetzt qualifizieren müssen - Warum Verwalter:innen mit Zertifikaten jetzt gesetzlich und strategisch im Vorteil sind

Datum: 30.08.2024 | Autor: Ronald Perschke | Kategorie: Immobilien, Regulierung, Sachkunde, Weiterbildung

Die Anforderungen an Wohneigentumsverwalterinnen und Wohneigentumsverwalter wachsen stetig. Gesetzliche Änderungen wie § 26a WEG und die geplante Sachkundeprüfung IHK verschärfen die Erwartungen an fachliche Qualifikationen, rechtliche Sicherheit und professionelle Standards in der Hausverwaltung. Gleichzeitig steigen die Erwartungen von Eigentümergemeinschaften, Behörden und Kundinnen und Kunden. In diesem Umfeld reicht Erfahrung allein nicht mehr aus – fundiertes Wissen, kontinuierliche Weiterbildung und anerkannte Zertifikate sind entscheidend.

Zertifikatslehrgänge setzen genau hier an: Sie vermitteln praxisnahes Wissen, stärken die Rechtssicherheit und bieten konkrete Vorteile im Wettbewerb. Doch was genau fordert § 26a WEG? Was bringt eine Sachkundeprüfung? Und wie können Verwalterinnen und Verwalter ihre Karriere durch gezielte Qualifikationen vorantreiben?

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Welche rechtlichen Grundlagen für Verwalter:innen wichtig sind
  • Welche Inhalte Zertifikatslehrgänge abdecken und wie sie aufgebaut sind
  • Wie Weiterbildung Netzwerke, Effizienz und Reputation fördert
  • Warum sich der Aufwand langfristig in Karriere und Qualität auszahlt

Nutzen Sie das folgende Inhaltsverzeichnis zur besseren Navigation:

Inhaltsverzeichnis:

  1. Warum § 26a WEG die Hausverwaltung verändert
  2. Was ist ein Wohneigentumsverwalter und welche Aufgaben hat er?
  3. Gesetzliche Grundlagen nach § 26a WEG und ihre Bedeutung
  4. Die Rolle der Sachkundeprüfung IHK für Verwalter:innen
  5. Zertifikatslehrgänge: Inhalte, Nutzen und Anbieter
  6. FAQ – Häufige Fragen rund um § 26a WEG und Weiterbildung

Warum § 26a WEG die Hausverwaltung verändert

Der § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der deutschen Hausverwalterbranche. Die Vorschrift, die seit Dezember 2023 verbindlich ist, verpflichtet Verwalterinnen und Verwalter erstmals zu einer nachweisbaren Sachkunde – ein Meilenstein für mehr Qualität, Transparenz und Professionalität in der Wohneigentumsverwaltung.

Was steht im § 26a WEG?

Der Gesetzestext sieht vor, dass nur noch Personen zur Verwaltung von Wohnungseigentum bestellt werden dürfen, die über eine entsprechende Sachkunde verfügen. Diese kann durch berufliche Qualifikationen, einschlägige Berufserfahrung oder durch den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Prüfung, wie z. B. der Sachkundeprüfung bei der IHK, nachgewiesen werden. Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier:
§ 26a WEG – dejure.org

Warum das Gesetz für Verwalter:innen so relevant ist

Die Einführung des § 26a WEG wurde vor allem mit dem Ziel geschaffen, die Qualität der Hausverwaltungen zu sichern und Eigentümergemeinschaften vor unqualifizierten Dienstleisterinnen und Dienstleistern zu schützen. In der Vergangenheit konnte jede Person theoretisch ohne spezifische Vorkenntnisse eine Hausverwaltung übernehmen – mit oft gravierenden Folgen für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter.

Durch die neue Regelung wird die Tätigkeit von Wohneigentumsverwalterinnen und -verwaltern nun in einen stärker regulierten Rahmen gestellt. Nur wer die geforderte Sachkunde nachweisen kann, darf künftig als Verwalterin oder Verwalter tätig werden – unabhängig davon, ob es sich um eine hauptberufliche Hausverwalterin oder einen ehrenamtlich bestellten Eigentümerverwalter handelt.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind sämtliche Personen, die nach § 26 WEG als Verwalterin oder Verwalter bestellt werden – sowohl professionelle Hausverwaltungen als auch private Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich innerhalb einer WEG selbst verwalten. Die Verpflichtung zur Qualifikation gilt für alle Neuanstellungen und Bestellungen nach dem 01.12.2023. Bereits bestellte Verwalter:innen müssen die Sachkunde ebenfalls nachweisen, sobald eine Neuwahl ansteht.

Was bedeutet das konkret für die Praxis?

Für Verwalterinnen und Verwalter bedeutet das: Fortbildungen und Zertifikatslehrgänge sind nicht mehr nur eine Möglichkeit zur Qualitätssteigerung – sie sind Voraussetzung für die Berufsausübung. Und für Eigentümergemeinschaften heißt das: Die Wahl eines qualifizierten Verwalters oder einer qualifizierten Verwalterin bietet endlich eine klare, überprüfbare Grundlage für Kompetenz und Verlässlichkeit.

Hausverwaltungen, die rechtzeitig auf Qualifizierungsmaßnahmen setzen, profitieren zudem doppelt: Sie erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen und schaffen gleichzeitig einen klaren Wettbewerbsvorteil auf einem zunehmend regulierten Markt.

Was ist ein/e Wohneigentumsverwalter:in und welche Aufgaben hat er/sie?

Ein Wohneigentumsverwalter oder eine Wohneigentumsverwalterin übernimmt zentrale Aufgaben innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie oder er ist nicht nur Ansprechpartner:in für Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern sorgt auch für die rechtssichere, wirtschaftliche und technische Verwaltung der Immobilie. Die Tätigkeiten reichen dabei weit über das hinaus, was viele mit "Hausverwaltung" verbinden – sie erfordern Fachwissen, Organisationstalent und zunehmend auch rechtliche Expertise.

Rolle und Funktion innerhalb einer WEG

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch eine Verwalterin oder einen Verwalter übernommen. Diese Person wird durch Beschluss der Eigentümer:innenversammlung bestellt und ist damit für zahlreiche operative und strategische Aufgaben verantwortlich. Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere § 27 WEG.

Typische Aufgaben sind u. a.:

  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlungen
  • Erstellung und Verwaltung von Wirtschaftsplänen
  • Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümer:innen
  • Instandhaltungsmanagement des Gemeinschaftseigentums
  • Abrechnung der Hausgelder und Rücklagen
  • Kommunikation mit Handwerkerinnen und Handwerkern, Dienstleistenden, Behörden

Warum diese Aufgaben fundiertes Fachwissen erfordern

Die Tätigkeit als Wohneigentumsverwalter:in ist durch zahlreiche rechtliche Anforderungen geprägt. Neben dem WEG sind auch Aspekte aus dem Mietrecht, dem Baurecht, dem Versicherungswesen, der Finanzbuchhaltung und dem Datenschutz relevant. Die fachlichen Anforderungen steigen kontinuierlich – insbesondere durch Gesetzesänderungen wie § 26a WEG oder neue Anforderungen an die digitale Abwicklung von Verwaltungsprozessen.

Ein Fehlverhalten oder eine Unkenntnis kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Beispiele hierfür sind nicht rechtsgültige Eigentümerversammlungen, fehlerhafte Abrechnungen oder unzulässige Vergaben von Handwerkerleistungen. Daher ist eine fundierte und kontinuierlich aktualisierte Qualifikation unerlässlich.

Abgrenzung zu Mietverwaltern und Hausmeisterdiensten

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Wohneigentumsverwalter:innen und Mietverwalter:innen. Während Mietverwalter:innen in der Regel im Auftrag von Eigentümerinnen und Eigentümern Mietwohnungen betreuen, liegt bei Wohneigentumsverwalter:innen der Fokus auf dem gemeinschaftlichen Eigentum innerhalb einer WEG. Auch Hausmeisterdienste oder Facility Management Unternehmen übernehmen Aufgaben – jedoch ohne die rechtliche Verantwortung und Befugnis einer Verwalterin oder eines Verwalters.

Gesetzliche Grundlagen nach § 26a WEG und ihre Bedeutung

Die Arbeit von Wohneigentumsverwalterinnen und Wohneigentumsverwaltern unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen. Neben dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist vor allem der § 34c der Gewerbeordnung (GewO) von zentraler Bedeutung. Dieser Paragraph stellt die rechtliche Basis für die Berufszulassung und Tätigkeit in der Wohnimmobilienverwaltung dar und dient dem Schutz der Eigentümergemeinschaften sowie der Qualitätssicherung in der Branche.

§ 34c GewO – Einführung und Zielsetzung

Der § 34c GewO sowie das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ bilden das Fundament der gewerberechtlichen Regelung. Sie definieren die Erlaubnispflicht für die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter:in und zielen darauf ab, dass nur fachlich qualifizierte, zuverlässige Personen oder Unternehmen diesen Beruf ausüben. Damit soll die Qualität der Dienstleistungen verbessert und das Vertrauen der Kundschaft gestärkt werden.

Bedeutung für Verwalter:innen

Wer als Wohnimmobilienverwalter:in arbeiten möchte, muss die im § 34c GewO definierten Anforderungen erfüllen. Diese umfassen:

  • Fachliche Eignung
  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Dadurch wird sichergestellt, dass die Verwaltung von Wohnimmobilien durch qualifizierte Personen erfolgt, die in der Lage sind, sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte professionell zu managen.

Zulassungsvoraussetzungen im Detail

Die Berufszulassung nach § 34c GewO ist an eine Reihe klar definierter Voraussetzungen geknüpft:

  • Einwandfreies Führungszeugnis: Es darf keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen einschlägiger Delikte geben.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Schutz bei Schadensfällen in der Verwaltungstätigkeit ist Pflicht.
  • Keine Insolvenz oder Vermögensverfall: Es darf kein laufendes Insolvenzverfahren bestehen und keine eidesstattliche Versicherung abgegeben worden sein.

Diese Anforderungen zeigen: Der Beruf des oder der Wohnimmobilienverwalter:in ist kein Nebenjob, sondern eine anspruchsvolle Tätigkeit, die hohe Anforderungen an Integrität und Kompetenz stellt.

Abgrenzung zu anderen Immobilienberufen

Im Vergleich zu Immobilienmaklerinnen und Immobilienmaklern oder Bauträgerinnen und Bauträgern sind die Anforderungen an Verwalter:innen strenger. Während Makler:innen hauptsächlich Vermittlungsgeschäfte abwickeln, übernehmen Verwalter:innen die umfassende Betreuung und Verwaltung von Wohnimmobilien – inklusive rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Aufgaben.

Wer braucht eine Erlaubnis?

Jede Person oder jedes Unternehmen, das gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwaltet, benötigt eine entsprechende Erlaubnis nach § 34c GewO. Das betrifft nicht nur große Hausverwaltungen, sondern auch Einzelpersonen, die Verwaltungsaufgaben für Eigentümergemeinschaften übernehmen möchten.

Ausführliche Informationen zur Erlaubnispflicht finden Sie hier: Erlaubnisbeantragung

Die Rolle der Sachkundeprüfung IHK für Verwalter:innen

Mit der Einführung des § 26a WEG ist die Diskussion um die Sachkundeprüfung für Wohnimmobilienverwalter:innen neu entfacht worden. Zwar ist die Prüfung bislang (Stand: 2025) noch keine bundesweit verpflichtende Voraussetzung für die Tätigkeit als Verwalter:in – doch die gesetzlichen Entwicklungen deuten klar auf eine stärkere Regulierung hin. Die IHK-Sachkundeprüfung gilt bereits jetzt als relevanter Qualifikationsnachweis, der von vielen Eigentümergemeinschaften und Auftraggebern zunehmend gefordert wird.

Was ist die Sachkundeprüfung IHK?

Die Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammern (IHK) ist ein standardisierter Nachweis, der prüft, ob Verwalter:innen über die erforderlichen Fachkenntnisse in den Bereichen Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Baurecht, Buchführung und Gebäudemanagement verfügen. Sie ist besonders relevant im Kontext der neuen Anforderungen des WEG und § 34c GewO.

Die Prüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen Teil (Multiple Choice, offene Fragen) und einem praktischen Teil, z. B. einer Fallbearbeitung oder einem Fachgespräch. Die genauen Inhalte orientieren sich an den Rahmenplänen der IHK und den Anforderungen aus Gesetzgebung und Verwaltungspraxis.

Warum die Prüfung immer wichtiger wird

Auch wenn die Sachkundeprüfung (noch) nicht bundesweit verpflichtend ist, zeichnet sich ab, dass sie mittelfristig zur Standardvoraussetzung für Verwalter:innen wird. Der § 26a WEG formuliert bereits jetzt das Ziel, nur qualifizierte Verwalter:innen zuzulassen – und die IHK-Prüfung ist eines der wichtigsten Instrumente, um diese Qualifikation objektiv und nachvollziehbar nachzuweisen.

Zudem setzen immer mehr Eigentümergemeinschaften bei der Auswahl ihrer Verwalter:innen gezielt auf nachgewiesene Sachkunde. Auch Fördermittelgeber, Gerichte oder Versicherungsträger verlangen zunehmend transparente Qualifikationsnachweise.

Vorteile für Verwalter:innen

Wer die IHK-Sachkundeprüfung besteht, profitiert in mehrfacher Hinsicht:

  • Rechtssicherheit: Fundiertes Wissen hilft, Fehler zu vermeiden, z. B. bei Eigentümerversammlungen oder bei der Umsetzung von Beschlüssen.
  • Wettbewerbsvorteil: Verwalter:innen mit Sachkundenachweis heben sich von der Konkurrenz ab.
  • Berufliche Entwicklung: Der Abschluss kann Voraussetzung für Führungspositionen oder eine Selbstständigkeit sein.
  • Vertrauensgewinn: Kundinnen und Kunden erkennen anerkannte Zertifikate als Zeichen für Professionalität.

Integration in Zertifikatslehrgänge

Viele Weiterbildungsanbieter – etwa die IHK oder anerkannte Akademien – integrieren die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung direkt in ihre Zertifikatslehrgänge. Dadurch profitieren Teilnehmende doppelt: Sie erwerben fundiertes Wissen und bereiten sich gezielt auf die Prüfung vor, ohne zusätzlichen Aufwand.

Zertifikatslehrgänge: Inhalte, Nutzen und Anbieter

Inhalte der Zertifikatslehrgänge

Die Zertifikatslehrgänge für Wohnimmobilienverwalter:innen, insbesondere der Online-Lehrgang "Zertifizierter Verwalter (IHK)" der Akademie für Finanzberatung, decken umfassende Themen ab, die für die Tätigkeit als Verwalter:in relevant sind. Zu den zentralen Inhalten gehören:

  • Rechtliche Grundlagen: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Mietrecht, Baurecht.
  • Kaufmännische Grundlagen: Buchführung, Abrechnung, Wirtschaftsplan.
  • Technische Grundlagen: Instandhaltung, Modernisierung, Gebäudetechnik.
  • Kommunikation und Organisation: Eigentümerversammlungen, Konfliktmanagement.

Diese Inhalte bereiten die Teilnehmer:innen gezielt auf die IHK-Prüfung vor und vermitteln gleichzeitig praxisrelevantes Wissen für den Berufsalltag.

Nutzen der Zertifikatslehrgänge

Die Teilnahme an einem Zertifikatslehrgang bietet mehrere Vorteile:

  • Flexibles Lernen: Die Online-Lehrgänge ermöglichen es, orts- und zeitunabhängig zu lernen, was besonders für Berufstätige von Vorteil ist.
  • Praxisnähe: Durch interaktive Lernmethoden und praxisorientierte Inhalte wird das Gelernte direkt anwendbar.
  • Vorbereitung auf die IHK-Prüfung: Die Lehrgänge bereiten systematisch auf die Anforderungen der IHK-Prüfung vor, einschließlich schriftlicher und mündlicher Prüfungsteile.
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Die Lehrgänge unterstützen bei der Erfüllung der Weiterbildungspflicht gemäß § 34c GewO.

Anbieter: Akademie für Finanzberatung

Die Akademie für Finanzberatung bietet den Online-Lehrgang "Zertifizierter Verwalter (IHK)" an, der speziell auf die Bedürfnisse von Wohnimmobilienverwalter:innen zugeschnitten ist. Der Lehrgang umfasst:

  • E-Learning-Module: Über 100 kurze, prägnante Lernvideos.
  • Interaktive Online-Seminare: Live-Unterricht mit erfahrenen Dozent:innen.
  • Prüfungsvorbereitung: Simulierte Prüfungen und Trainingsaufgaben.
  • Lernplattform: Eine moderne, benutzerfreundliche Plattform für das Selbststudium.

Weitere Informationen zum Lehrgang finden Sie auf der offiziellen Website der Akademie für Finanzberatung:
Zertifizierter Verwalter (IHK) – Online-Lehrgang

FAQ - Häufige Fragen

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