4. Eintragung ins Vermittlerregister: So geht’s
Sobald du deine Gewerbeerlaubnis nach § 34d oder § 34f GewO in der Tasche hast, ist der nächste offizielle Schritt die Eintragung ins Vermittlerregister. Diese Eintragung ist gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie darfst du nicht aktiv am Markt auftreten.
Was ist das Vermittlerregister?
Das Vermittlerregister ist ein zentrales, öffentlich zugängliches Register, in dem alle Personen gelistet sind, die gewerblich als:
- Versicherungsvermittler/-berater (§ 34d GewO)
- Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO)
arbeiten dürfen. Es dient dem Verbraucherschutz und der Transparenz – Kund:innen sollen schnell prüfen können, ob ein:e Berater:in registriert und somit zur Beratung befugt ist.
📌 Online einsehbar unter: https://www.vermittlerregister.info
Wer führt das Register?
Das Vermittlerregister wird zentral bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) geführt. Die Ersteintragung erfolgt über deine zuständige IHK, nachdem du die Erlaubnis erhalten hast.
Welche Informationen werden erfasst?
Bei der Eintragung werden folgende Daten öffentlich sichtbar gemacht:
- Dein vollständiger Name
- Deine Registrierungsnummer
- Dein Tätigkeitstyp (z. B. Versicherungsvertreter, Makler, Finanzanlagenvermittler)
- Dein Gewerbestandort
- Deine Kontaktdaten
- Dein Status (aktiv, ruht, gelöscht)
- Deine Berufshaftpflichtversicherung
So läuft die Eintragung ab – Schritt für Schritt
- Erlaubnis beantragen bei der IHK nach § 34d oder § 34f
- Alle Unterlagen einreichen (siehe vorherige Abschnitte)
- Eintragung ins Register wird automatisch durch die IHK vorgenommen
- Du erhältst eine Registrierungsnummer
- Du darfst jetzt offiziell deine Tätigkeit aufnehmen
💡Tipp: Die meisten IHKs bieten auch eine digitale Antragstellung inklusive Online-Zahlung und Upload-Funktion.
Kosten für die Eintragung
Die Kosten für die Vermittlerregister-Eintragung sind regional unterschiedlich, liegen aber in der Regel bei:
- ca. 30–45 € für die Registrierung
- ggf. jährliche Verwaltungsgebühren (je nach IHK zwischen 10–40 €)
Was passiert bei Änderungen?
Ändern sich deine Firmierung, Adresse oder Tätigkeit, musst du dies der IHK innerhalb von 1 Woche melden, damit das Register aktualisiert wird. Gleiches gilt bei Namensänderungen oder Wechsel deiner Versicherungsart (z. B. vom Makler zum Vertreter).
Was passiert bei Nicht-Eintragung?
Wer ohne gültige Eintragung im Vermittlerregister arbeitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Zudem können Haftungsrisiken entstehen, wenn du ohne Registrierung arbeitest – auch dein Versicherungsschutz kann entfallen.
Gute Praxis: Registrierungsnummer kommunizieren
Sobald du deine Registrierungsnummer hast, solltest du sie sichtbar auf deiner Website, in deinen E-Mails und auf Visitenkarten angeben. Das schafft Vertrauen und zeigt: Du arbeitest rechtlich einwandfrei.
Fazit des Abschnitts
Die Eintragung ins Vermittlerregister ist kein bürokratischer Selbstzweck – sie ist ein zentraler Schritt auf deinem Weg in den Hauptberuf. Sie dokumentiert deine Qualifikation, schützt dich rechtlich ab und gibt deinen Kund:innen die Sicherheit, mit einem seriösen Berater zusammenzuarbeiten.