§ 34k GewO: Dazugehörige Dahrlehensvermittlerverordnung veröffentlicht.
Vom Nebenjob zum Profi: Dein Weg in die Finanzbranche
Wie du erfolgreich vom Neben- zum Hauptberuf als Finanzberater wechselst
Datum: 01.12.2023 | Autor: Frank Rottenbacher | Kategorie: E-Learning / KI, Finanzanlagen, Sachkunde, Versicherungen, Weiterbildung
Viele Menschen starten ihre Karriere in der Finanzbranche nebenberuflich – aus Interesse, wegen der Flexibilität oder um erste Erfahrungen zu sammeln. Doch irgendwann stellt sich die Frage: Wie wird aus dem Nebenjob ein vollwertiger Hauptberuf als Finanzberater oder Versicherungsvermittler? Dieser Beitrag zeigt dir Schritt für Schritt:
- Welche gesetzlichen Voraussetzungen du erfüllen musst (z. B. Gewerbeerlaubnis nach § 34d/f GewO)
- Welche Weiterbildungen und Nachweise erforderlich sind
- Wie du dich im Vermittlerregister einträgst
- Welche Unterschiede es bei der Versicherungs- und Finanzanlagenberatung gibt
- Und: Tipps, wie du den Wechsel gut vorbereitet und sicher angehst
Inhaltsverzeichnis
- Vom Neben- zum Hauptberuf: Ein Überblick
- Voraussetzungen und gesetzliche Regelungen (§ 34d & § 34f GewO)
- Weiterbildung als Türöffner: Qualifikationen und Nachweise
- Eintragung ins Vermittlerregister: So geht’s
- Finanzanlagen- vs. Versicherungsberatung: Chancen und Unterschiede
- Tipps für einen erfolgreichen Wechsel in den Hauptberuf
- FAQ – Häufige Fragen zum Berufswechsel in der Finanzbranche
1. Vom Neben- zum Hauptberuf: Ein Überblick
Immer mehr Menschen entdecken die Finanzbranche als attraktiven Einstieg in die Selbstständigkeit. Besonders der nebenberufliche Einstieg bietet eine ideale Möglichkeit, erste Erfahrungen zu sammeln, ohne sofort finanzielle Risiken einzugehen. Doch viele stellen sich früher oder später die Frage: Wie mache ich aus meinem Nebenjob einen vollwertigen Hauptberuf als Finanzberater oder Versicherungsvermittler?
Dieser Übergang erfordert sorgfältige Planung, formale Voraussetzungen – und den Mut zur Veränderung. Doch er bietet auch viele Vorteile: höhere Einkünfte, mehr zeitliche Freiheit, größere Kundennähe und oft ein gesteigertes Maß an beruflicher Selbstverwirklichung.
Warum viele nebenberuflich starten
Der Einstieg als Versicherungsberater oder Finanzanlagenvermittler im Nebenberuf ist besonders beliebt, da er:
- Flexibel gestaltbar ist
- Meist ohne große Investitionen möglich ist
- Einen sanften Einstieg in die komplexe Finanzwelt erlaubt
- Berufsbegleitend oder während der Familienzeit durchgeführt werden kann
Der Punkt, an dem du umsteigen solltest
Oft kommen folgende Situationen ins Spiel:
- Dein Kundenstamm wächst und du kommst zeitlich an Grenzen
- Du möchtest das steigende Einkommen voll ausschöpfen
- Du willst dich ganz auf den Aufbau deines Beratungsgeschäfts konzentrieren
- Du willst endlich „raus aus dem Hamsterrad“ und dein eigener Chef sein
Doch bevor du dich hauptberuflich selbstständig machst, gilt es, rechtliche, fachliche und organisatorische Hürden zu meistern.
Typische Herausforderungen beim Wechsel
Der Wechsel vom Neben- zum Hauptberuf ist keine reine Formsache – du brauchst:
- Gewerbeerlaubnis nach § 34d oder § 34f GewO
- Den Nachweis über deine Sachkunde und Weiterbildung
- Eine ordentliche Anmeldung im Vermittlerregister
- Eine klare Positionierung im Markt – je nachdem, ob du Versicherungen oder Finanzanlagen beraten willst
Ohne diese Grundlagen ist keine seriöse, rechtssichere und vor allem nachhaltige Beratung möglich.
Vorteile der hauptberuflichen Tätigkeit
Wer den Sprung wagt, profitiert langfristig:
✅ Volle unternehmerische Freiheit
✅ Unabhängige Zeiteinteilung
✅ Höhere Einkommensmöglichkeiten
✅ Bessere Kundenbeziehungen durch größere Erreichbarkeit
✅ Professionelle Positionierung in der Branche
Ist die Finanzbranche zukunftssicher?
Ja – laut Statista wird die Nachfrage nach unabhängiger Beratung in den Bereichen Versicherungen, Altersvorsorge und Vermögensaufbau weiter steigen. Vor allem jüngere Zielgruppen suchen nach authentischen, unabhängigen Ansprechpartnern – ein Markt, der enorme Chancen bietet:
Quelle:
https://de.statista.com/outlook/fmo/vermoegensverwaltung/finanzberatung/weltweit
2. Voraussetzungen und gesetzliche Regelungen (§ 34d & § 34f GewO)
Wenn du vom nebenberuflichen Versicherungs- oder Finanzberater in den Hauptberuf wechseln willst, ist der erste große Schritt die gesetzliche Erlaubnis. In Deutschland ist die Tätigkeit als Finanzberater klar geregelt – durch die Gewerbeordnung (GewO), insbesondere die Paragrafen § 34d und § 34f.
§ 34d GewO – Für Versicherungsvermittler
Der § 34d Gewerbeordnung regelt die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen. Wenn du Versicherungsprodukte verkaufen oder vermitteln möchtest, brauchst du zwingend diese Erlaubnis.
Was du brauchst:
✅ Sachkundenachweis (z. B. IHK-Prüfung oder anerkannter Abschluss)
✅ Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge)
✅ Geordnete Vermögensverhältnisse (z. B. keine Privatinsolvenz)
✅ Berufshaftpflichtversicherung
✅ Eintrag ins Vermittlerregister
§ 34f GewO – Für Finanzanlagenvermittler
Du möchtest Finanzprodukte wie Investmentfonds oder Beteiligungen vermitteln? Dann benötigst du zusätzlich oder alternativ die Erlaubnis nach § 34f GewO.
Es gibt drei Stufen:
- § 34f Abs. 1 Nr. 1: Investmentfonds
- § 34f Abs. 1 Nr. 2: Geschlossene Fonds
- § 34f Abs. 1 Nr. 3: Sonstige Vermögensanlagen
Voraussetzungen:
✅ Sachkundenachweis (z. B. IHK-Finanzanlagenvermittlerprüfung)
✅ Zuverlässigkeit & Vermögensverhältnisse
✅ Berufshaftpflichtversicherung
✅ Eintrag ins Vermittlerregister
✅ Dokumentations- und Informationspflichten nach § 11 FinVermV
§ 34i GewO – Für Darlehensvermittler (optional relevant)
Wenn du künftig auch Immobilienfinanzierungen anbieten möchtest, solltest du dich auch mit § 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittler) beschäftigen.
Vermittlerregister: Pflicht für alle
Sowohl für die Tätigkeit nach § 34d als auch § 34f ist eine Eintragung ins Vermittlerregister vorgeschrieben. Dieses Register wird bundesweit von den Industrie- und Handelskammern (IHK) geführt.
➡️ Vermittlerregister-Suche: https://www.vermittlerregister.info/
Warum ist das alles notwendig?
Diese gesetzlichen Regelungen dienen dem Verbraucherschutz – denn Versicherungen und Finanzanlagen sind sensible Produkte. Wer in diesem Bereich arbeitet, übernimmt Verantwortung für das finanzielle Wohl seiner Kund:innen. Deshalb gelten hier hohe Standards und Kontrollen.
Wer erteilt die Gewerbeerlaubnis?
Zuständig ist die IHK deines Wohnsitzes bzw. deines Unternehmenssitzes. Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder digital – inklusive aller Nachweise (Prüfungszeugnisse, Versicherungen, Führungszeugnis etc.).
Tipp: Doppelerlaubnis beantragen
Wenn du sowohl Versicherungen als auch Finanzanlagen vermitteln willst, kannst du eine Doppelerlaubnis (§ 34d & § 34f) beantragen. Das spart Zeit und erleichtert den Weg in den vollumfänglichen Hauptberuf Finanzberater.
3. Weiterbildung als Türöffner: Qualifikationen und Nachweise
Der Übergang vom Nebenberuf zur hauptberuflichen Finanzberatung steht und fällt mit deiner fachlichen Qualifikation. Denn: Wer in der Finanz- und Versicherungsbranche dauerhaft erfolgreich sein möchte, braucht nicht nur Leidenschaft – sondern auch fundiertes Wissen und gesetzlich anerkannte Nachweise.
Warum Weiterbildung unverzichtbar ist
Weiterbildung ist in dieser Branche keine Kür, sondern Pflicht. Nicht nur, um die Gewerbeerlaubnis nach § 34d oder § 34f GewO zu erhalten, sondern auch um:
- Kund:innen fachlich fundiert zu beraten
- rechtssicher zu arbeiten
- sich von Mitbewerbern abzuheben
- das Vertrauen in deine Beratung zu stärken
Gerade als hauptberuflicher Finanzberater wird von dir erwartet, dass du komplexe Zusammenhänge verständlich vermitteln kannst – und dazu brauchst du eine solide, aktuelle Ausbildung.
Sachkundenachweise – dein Einstiegsticket
Für die Erlaubnis nach § 34d oder § 34f ist der sogenannte Sachkundenachweis erforderlich. Dieser kann auf zwei Wegen erbracht werden:
1. Anerkannte Berufsausbildungen
Folgende Ausbildungen werden z. B. automatisch als Sachkundenachweis anerkannt:
- Versicherungskaufmann/-frau (IHK)
- Bankkaufmann/-frau (IHK)
- Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen
- Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK)
- Diplom-Betriebswirt/-in mit Schwerpunkt Finanzen/Versicherungen
2. IHK-Sachkundeprüfung
Wenn du keine dieser Ausbildungen hast, musst du eine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Diese besteht aus:
- schriftlicher Prüfung (Multiple-Choice & offene Fragen)
- mündlicher Prüfung (Beratungsgespräch Simulation)
➡️ Prüfungskosten: ca. 300–500 €
➡️ Vorbereitung über Fernkurse, Präsenzseminare oder digitale Schulungsanbieter
Weiterbildungspflichten für Berater:innen (§ 34d GewO)
Auch nach Erteilung der Erlaubnis bist du zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet. Laut § 7 VersVermV und § 5 FinVermV müssen Berater:innen jährlich mindestens:
- 15 Stunden Weiterbildung absolvieren
- Inhalte dokumentieren und auf Nachfrage nachweisen können
✅ Wichtig: Diese Pflicht gilt auch für nebenberuflich Tätige – sie wird aber im Hauptberuf besonders stark kontrolliert!
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Soft Skills nicht vergessen
Neben der Fachkompetenz spielen im Hauptberuf auch soziale Kompetenzen eine zentrale Rolle:
- Vertrauensaufbau & Gesprächsführung
- Verkaufskompetenz & Bedarfsanalyse
- Zeitmanagement & Selbstorganisation
- Empathie & Einfühlungsvermögen
Daher lohnt es sich, auch in Kommunikationstrainings, Coaching-Seminare oder Verkaufsschulungen zu investieren.
4. Eintragung ins Vermittlerregister: So geht’s
Sobald du deine Gewerbeerlaubnis nach § 34d oder § 34f GewO in der Tasche hast, ist der nächste offizielle Schritt die Eintragung ins Vermittlerregister. Diese Eintragung ist gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie darfst du nicht aktiv am Markt auftreten.
Was ist das Vermittlerregister?
Das Vermittlerregister ist ein zentrales, öffentlich zugängliches Register, in dem alle Personen gelistet sind, die gewerblich als:
- Versicherungsvermittler/-berater (§ 34d GewO)
- Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO)
arbeiten dürfen. Es dient dem Verbraucherschutz und der Transparenz – Kund:innen sollen schnell prüfen können, ob ein:e Berater:in registriert und somit zur Beratung befugt ist.
📌 Online einsehbar unter: https://www.vermittlerregister.info
Wer führt das Register?
Das Vermittlerregister wird zentral bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) geführt. Die Ersteintragung erfolgt über deine zuständige IHK, nachdem du die Erlaubnis erhalten hast.
Welche Informationen werden erfasst?
Bei der Eintragung werden folgende Daten öffentlich sichtbar gemacht:
- Dein vollständiger Name
- Deine Registrierungsnummer
- Dein Tätigkeitstyp (z. B. Versicherungsvertreter, Makler, Finanzanlagenvermittler)
- Dein Gewerbestandort
- Deine Kontaktdaten
- Dein Status (aktiv, ruht, gelöscht)
- Deine Berufshaftpflichtversicherung
So läuft die Eintragung ab – Schritt für Schritt
- Erlaubnis beantragen bei der IHK nach § 34d oder § 34f
- Alle Unterlagen einreichen (siehe vorherige Abschnitte)
- Eintragung ins Register wird automatisch durch die IHK vorgenommen
- Du erhältst eine Registrierungsnummer
- Du darfst jetzt offiziell deine Tätigkeit aufnehmen
💡Tipp: Die meisten IHKs bieten auch eine digitale Antragstellung inklusive Online-Zahlung und Upload-Funktion.
Kosten für die Eintragung
Die Kosten für die Vermittlerregister-Eintragung sind regional unterschiedlich, liegen aber in der Regel bei:
- ca. 30–45 € für die Registrierung
- ggf. jährliche Verwaltungsgebühren (je nach IHK zwischen 10–40 €)
Was passiert bei Änderungen?
Ändern sich deine Firmierung, Adresse oder Tätigkeit, musst du dies der IHK innerhalb von 1 Woche melden, damit das Register aktualisiert wird. Gleiches gilt bei Namensänderungen oder Wechsel deiner Versicherungsart (z. B. vom Makler zum Vertreter).
Was passiert bei Nicht-Eintragung?
Wer ohne gültige Eintragung im Vermittlerregister arbeitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Zudem können Haftungsrisiken entstehen, wenn du ohne Registrierung arbeitest – auch dein Versicherungsschutz kann entfallen.
Gute Praxis: Registrierungsnummer kommunizieren
Sobald du deine Registrierungsnummer hast, solltest du sie sichtbar auf deiner Website, in deinen E-Mails und auf Visitenkarten angeben. Das schafft Vertrauen und zeigt: Du arbeitest rechtlich einwandfrei.
Fazit des Abschnitts
Die Eintragung ins Vermittlerregister ist kein bürokratischer Selbstzweck – sie ist ein zentraler Schritt auf deinem Weg in den Hauptberuf. Sie dokumentiert deine Qualifikation, schützt dich rechtlich ab und gibt deinen Kund:innen die Sicherheit, mit einem seriösen Berater zusammenzuarbeiten.
5. Finanzanlagen- vs. Versicherungsberatung: Chancen und Unterschiede
Wenn du dich auf den Weg zum hauptberuflichen Finanzberater machst, wirst du dich früher oder später entscheiden müssen: Möchtest du dich auf Versicherungsberatung, Finanzanlagenberatung oder beides spezialisieren? Beide Bereiche bieten große Chancen – erfordern aber unterschiedliche Qualifikationen, rechtliche Voraussetzungen und strategische Überlegungen.
Gemeinsamkeiten beider Beratungsformen
Bevor wir uns die Unterschiede ansehen, hier die wichtigsten Gemeinsamkeiten:
✅ Vertrauensvolle Kundenbeziehung notwendig
✅ Erfordern eine Gewerbeerlaubnis (§ 34d oder § 34f GewO)
✅ Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung
✅ Pflicht zur Weiterbildung und Registrierung
✅ Hoher Bedarf durch steigende Nachfrage nach individueller Beratung
Versicherungsberatung – Sicherheit im Fokus
Die Versicherungsberatung (geregelt nach § 34d GewO) konzentriert sich auf Produkte wie:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Krankenversicherung
- Haftpflicht-, Unfall- oder Kfz-Versicherung
- Altersvorsorge-Policen (z. B. Rente, Lebensversicherung)
Zielgruppe:
🔹 Privatkund:innen, Selbstständige, junge Familien, Berufseinsteiger:innen
🔹 Bedarf an Absicherung gegen Risiken im Alltag und Berufsleben
Stärken des Markts:
- Stetige Nachfrage – Versicherungen sind Pflicht- und Vorsorgeprodukte
- Gute Einstiegsmöglichkeiten durch bestehende Produkte
- Viele Anbieter am Markt = hohe Vergleichbarkeit = Beratungsbedarf
Herausforderungen:
- Provisionsabhängige Vergütung
- Hoher Wettbewerbsdruck durch Online-Vergleichsportale
- Ständige Produktanpassungen und regulatorische Anforderungen
Finanzanlagenberatung – Vermögen strategisch aufbauen
Die Finanzanlagenberatung (geregelt nach § 34f GewO) deckt die Beratung zu:
- Investmentfonds (ETF, aktiv gemanagt)
- Beteiligungen an Unternehmen
- Immobilienfonds
- Altersvorsorgeprodukte mit Kapitalmarktbezug
- Nachhaltige Geldanlagen (ESG)
Zielgruppe:
🔹 Gut verdienende Privatkund:innen, vermögende Haushalte, Unternehmer:innen
🔹 Menschen mit Vermögensaufbau-Zielen und langfristiger Perspektive
Stärken des Markts:
- Hoher Wachstumsmarkt durch sinkende Zinssätze
- Steigendes Interesse an individueller, unabhängiger Beratung
- Möglichkeit zur Spezialisierung (z. B. Nachhaltigkeit, Generationenberatung)
Herausforderungen:
- Stärkere Regulierung (z. B. durch FinVermV)
- Hohes Maß an Sachkenntnis und Marktverständnis notwendig
- Finanzmarktzyklen können Auswirkungen auf Umsätze haben
Kombination beider Bereiche – die Königsdisziplin
Viele erfolgreiche Hauptberufler:innen kombinieren beide Welten und bieten ganzheitliche Beratung:
🏆 „Versicherung schützt, Finanzanlage baut auf.“
Diese Kombination macht dich unabhängiger von Marktschwankungen und erlaubt dir, breitere Zielgruppen anzusprechen – etwa Berufseinsteiger:innen beim Einstieg, später beim Vermögensaufbau.
Voraussetzung: Du benötigst beide Erlaubnisse (§ 34d und § 34f) und musst doppelt registriert und weitergebildet sein.
Welche Beratung passt zu dir?
| Frage | Versicherungsberatung | Finanzanlagenberatung |
|---|---|---|
| Magst du klare Produkte? | ✅ Ja | 🔸 Teilweise |
| Interessierst du dich für Märkte und Renditen? | 🔸 Weniger | ✅ Ja |
| Legst du Wert auf Planbarkeit? | ✅ Sehr | 🔸 Etwas schwankend |
| Willst du ganzheitlich beraten? | 🔸 Nur begrenzt | 🔸 Mit Kombination möglich |
| Willst du höhere Provisionen? | 🔸 Mittel | ✅ Potenziell höher |
6. Tipps für einen erfolgreichen Wechsel in den Hauptberuf
Der Schritt vom Nebenberuf in die hauptberufliche Selbstständigkeit als Finanzberater ist ein bedeutender Meilenstein – und will gut vorbereitet sein. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen kommt es auf deine strategische Planung, mentale Stärke und unternehmerisches Denken an.
In diesem Abschnitt erhältst du erprobte Tipps, wie du den Wechsel erfolgreich meisterst und dich dauerhaft in der Branche etablierst.
1. Erstelle einen klaren Umstiegsplan
Der wichtigste erste Schritt ist ein schriftlich fixierter Wechselplan mit folgenden Inhalten:
- Zeitpunkt des Wechsels (z. B. Kündigungsfrist beim Arbeitgeber)
- Finanzielle Reserve (mind. 3–6 Monate als Sicherheitspolster)
- Fortbildungsmaßnahmen mit festen Terminen
- Schritte zur Gewerbeanmeldung, Registrierung, Zulassung
- Marketingmaßnahmen (Webseite, Social Media, Empfehlungsstrategie)
🔍 Tipp: Nutze Projektmanagement-Tools wie Trello, Asana oder klassische Excel-Checklisten, um Aufgaben systematisch zu verfolgen.
2. Kalkuliere deine Finanzen realistisch
Viele unterschätzen die Anfangsinvestitionen und laufenden Kosten. Erstelle vor deinem Wechsel:
- Eine Kostenübersicht (Erlaubnisse, Versicherungen, Weiterbildung, Büromiete, Technik)
- Einen Businessplan mit Liquiditätsplanung für mindestens 12 Monate
- Eine realistische Umsatzprognose auf Basis deines Kundenstamms und Marktzugangs
3. Sichere dir Unterstützung und Mentoring
Gerade am Anfang sind Netzwerke entscheidend. Suche dir:
- Erfahrene Kolleg:innen oder Mentoren
- Teilnahme an Fach- und Gründerveranstaltungen
- Austausch über Plattformen wie XING, LinkedIn, bundesweite Gründerinitiativen
4. Positioniere dich klar am Markt
Definiere eine klare Zielgruppe und überlege dir:
- Für wen bist du der oder die richtige Berater:in?
- Was ist dein Spezialgebiet? (z. B. junge Familien, Ärzte, Freiberufler)
- Was unterscheidet dich von anderen?
Erstelle eine klare Markenbotschaft („Warum sollte ich bei dir kaufen?“) – und transportiere sie über deine Kanäle: Website, Social Media, Printmaterialien.
5. Nutze digitale Tools und Automatisierung
Je früher du lernst, deine Prozesse zu digitalisieren, desto mehr Zeit hast du für deine Kund:innen. Zu den wichtigsten Tools gehören:
- CRM-Systeme (z. B. Salesforce, Hubspot, FINASS)
- Digitale Beratungs- & Vergleichsplattformen
- Automatisierte Terminplanung (z. B. Calendly)
- Rechnungs- & Buchhaltungstools (z. B. lexoffice, sevDesk)
➡️ Digitalisierung spart dir im Schnitt bis zu 30 % Verwaltungszeit.
6. Kommunikation ist (fast) alles
Gerade im Hauptberuf ist es wichtig, professionell aufzutreten:
- Einheitliches Branding (Logo, Farben, Stil)
- Klare E-Mail-Signatur mit Registrierung und Kontaktdaten
- Reaktionszeiten definieren (z. B. Antwort binnen 24h)
- Regelmäßige Kommunikation über Newsletter, Blogbeiträge, Social Media
Tipp: Sprich in Lösungen, nicht in Produkten.
7. Plane Übergangsmodelle mit deinem bisherigen Arbeitgeber
Nicht jede Kündigung muss radikal sein. Es gibt Übergangsmodelle:
- Reduzierung auf Teilzeit, um den Wechsel sanfter zu gestalten
- Klärung von Wettbewerbsverboten oder Nebenbeschäftigungsklauseln
- Gespräche über einen transparenten, fairen Ausstieg
8. Mache dich emotional bereit
Der Schritt in den Hauptberuf ist nicht nur eine berufliche, sondern auch eine emotionale Entscheidung. Du brauchst:
- Mut zur Unsicherheit
- Disziplin im Arbeitsalltag
- Geduld – Erfolg kommt selten über Nacht
- Rückhalt im privaten Umfeld
Viele, die es geschafft haben, berichten: Die Freiheit und Selbstbestimmung machen alles wett.
Fragen und Antworten
-
Was kostet die Gewerbeerlaubnis nach § 34d oder § 34f GewO?
Die Kosten variieren je nach IHK, betragen aber im Durchschnitt:
- Erlaubnis nach § 34d GewO: ca. 200–350 €
- Erlaubnis nach § 34f GewO: ca. 300–450 €
- Vermittlerregister-Eintragung: ca. 30–45 €
Hinzu kommen ggf. Prüfungsgebühren, Versicherungen und Schulungskosten.
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Brauche ich beide Erlaubnisse, wenn ich Versicherungen und Finanzanlagen vermitteln will?
Ja. Du brauchst:
- § 34d GewO für Versicherungsprodukte
- § 34f GewO für Finanzanlagenprodukte
In diesem Fall beantragst du beide separat – oder nacheinander – und wirst im Vermittlerregister entsprechend gelistet.
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Wie viel kann ich als hauptberuflicher Finanzberater verdienen?
Das Einkommen hängt stark ab von:
- deinem Geschäftsmodell (z. B. Provision, Honorarberatung)
- der Größe deines Kundenstamms
- deiner Spezialisierung und Region
Einsteiger:innen erzielen im Hauptberuf zwischen 2.500–5.000 € brutto monatlich, mit wachsender Erfahrung sind über 8.000 € brutto keine Seltenheit.
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Wie lange dauert es, bis ich alle Erlaubnisse und Nachweise habe?
Wenn du alle Unterlagen vollständig einreichst und die Prüfung bestanden hast, kannst du innerhalb von 6–12 Wochen starten.
Tipp: Beantrage parallel schon deine Weiterbildung und Versicherungsnachweise, um Zeit zu sparen.
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Was passiert, wenn ich keine Weiterbildung mache?
Laut § 7 VersVermV und § 5 FinVermV bist du verpflichtet, jährlich mindestens 15 Stunden Weiterbildung nachzuweisen. Bei Nichtbeachtung drohen:
- Bußgelder
- Rücknahme der Gewerbeerlaubnis
- Ausschluss durch Produktgeber oder Pools
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Wie finde ich Kund:innen im Hauptberuf?
Strategien für Kundengewinnung:
- Empfehlungsmarketing (beste Wirkung!)
- Aufbau einer eigenen Website & Social Media Präsenz
- Kooperationen mit Steuerberatern, Ärzten, Immobilienmaklern
- Teilnahme an regionalen Netzwerken und Events
- Online-Beratung via Zoom oder Teams – auch überregional
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Bin ich als Berater:in selbstständig oder angestellt?
In der Regel bist du als Berater:in selbstständig, entweder als:
- Einzelunternehmer:in
- Gewerbetreibende:r mit Eintragung
- Unternehmer:in mit Maklergesellschaft (GmbH)
Es gibt auch Strukturen mit Ausschließlichkeitsvertrieb, bei denen du als Handelsvertreter arbeitest – in rechtlicher Grauzone zwischen Selbstständigkeit und Bindung.
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Was ist die Berufshaftpflichtversicherung und warum ist sie Pflicht?
Sie schützt dich und deine Kund:innen bei:
- falscher Beratung
- Schadensersatzforderungen
- Haftungsrisiken
Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, Mindestdeckungssummen sind im § 9 VersVermV und § 9 FinVermV geregelt:
- Versicherungsvermittler: mind. 1,276 Mio. € je Schadensfall
- Finanzanlagenvermittler: mind. 1,130 Mio. € je Schadensfall
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Kann ich den Hauptberuf mit Teilzeit beginnen?
a, möglich – viele starten mit Teilzeitmodellen, z. B.:
- 50 % Anstellung + 50 % Beratung
- Übergangsweise neben der Elternzeit
- Zusammenarbeit mit anderen Berater:innen im Team
Wichtig: Auch in Teilzeit brauchst du die vollen gesetzlichen Zulassungen.
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Gibt es Förderungen für den Weg in die Selbstständigkeit?
Ja. Hier einige Optionen:
- Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit)
- Bildungsprämie und Aufstiegs-BAföG
- Beratungszuschüsse (BAFA)
- Förderprogramme der Bundesländer
Infos:
https://www.existenzgruender.de
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/existenzgruendung-gruendungszuschuss
Wie kann mir Going Public helfen?
Bei Going Public können Sie Wissen und Fähigkeiten erwerben, die Sie in Ihrer Tätigkeit als Vermittlerin oder Vermittler voranbringen. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden von der Anmeldung bis hin zur Prüfung. Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können. Lassen Sie sich beraten oder starten Sie direkt durch.
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