Vom privaten Immobilienanleger zum Verwalter: Was ist zu beachten?
Datum: 27.10.2023 | Autor: Dr. Wolfgang Kuckertz | Kategorie: Immobilien, Regulierung, Sachkunde, Weiterbildung
Sie sind Immobilieneigentümer und verwalten Ihre eigenen Immobilien? In diesem Prozess haben Sie möglicherweise festgestellt, dass andere Eigentümer auf der Suche nach einem guten und verlässlichen Verwalter sind. Doch was ist der Weg von der Eigenverwaltung zur professionellen Verwaltung und welche rechtlichen Aspekte sind dabei zu berücksichtigen?
Die aktuelle Regulierung und Gesetzeslage spielen eine entscheidende Rolle. Die Grundlage für die Ausübung der Tätigkeit eines Verwalters ist eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Ein erfolgreiches Ablegen einer IHK-Sachkundeprüfung ist für den Start nicht erforderlich. Berufsstarter müssen jedoch wissen, dass WEGs ab 01.12. verlangen können, dass eine Qualifikation zum “zertifizierten Verwalter vorliegt”. Zusätzlich müssen sich Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter regelmäßig weiterbilden: 20 Stunden innerhalb von drei Jahren sind nachzuweisen.
In jüngster Zeit beobachten wir eine Veränderung in der Branche. Immer mehr Immobilieneigentümer erwägen den Schritt vom privaten Immobilienanleger zum Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter). Sie werden von anderen Eigentümern angesprochen, weitere Immobilien zu verwalten, da der Bedarf an qualifizierten Verwaltern stetig steigt.
Positiv gesehen bietet die Verwaltung von Immobilien nicht nur eine berufliche Perspektive, sondern auch die Möglichkeit, das persönliche Einkommen zu steigern und eine langfristige Karriere im Immobilienmanagement zu verfolgen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Idee, vom privaten Immobilienanleger zum Verwalter zu werden, immer attraktiver wird. Eine gewerberechtliche Erlaubnis, ein wachsendes Netzwerk und das Potenzial für eine langfristige Karriere im Immobilienmanagement sind ausschlaggebend.
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