Zertifizierter Verwalter IHK: Einstieg & Tipps

Vom Immobilienanleger zur Hausverwalterin oder Verwalter - Wie Sie mit der IHK-Zertifizierung professionell durchstarten

Datum: 27.10.2023 | Autor: Dr. Wolfgang Kuckertz | Kategorie: Immobilien, Regulierung, Sachkunde, Weiterbildung

Viele Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer fangen klein an – mit einer vermieteten Eigentumswohnung oder einem Mehrfamilienhaus im Bestand. Was als privates Investment beginnt, kann sich schnell zu einer beruflichen Perspektive entwickeln: Immer mehr Anlegerinnen und Anleger entdecken die Möglichkeit, selbst als professionelle Hausverwalterinnen und Hausverwalter tätig zu werden. Sie werden angesprochen, ob sie nicht auch die Immobilien anderer Personen verwalten möchten – und genau hier beginnt der Schritt von der Eigenverwaltung zur professionellen Immobilienverwaltung.

Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche gesetzlichen Grundlagen wie der § 34c GewO spielen eine Rolle? Und welche Vorteile bietet eine Qualifikation als zertifizierte:r Verwalter:in IHK?

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Welche Schritte nötig sind, um von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer zur professionellen Verwalterin oder zum professionellen Verwalter zu werden
  • Welche rechtlichen Anforderungen Sie erfüllen müssen
  • Wie Sie sich optimal auf die Zertifizierung vorbereiten
  • Welche Chancen der Markt der Hausverwaltung aktuell bietet

👉 Sie wollen durchstarten? Dann lesen Sie weiter – oder springen Sie direkt zu einem Abschnitt:

Inhaltsverzeichnis

  1. Von der Eigentumsverwaltung zur Hausverwaltung: Der Einstieg
  2. Gesetzliche Rahmenbedingungen: § 34c GewO und IHK-Zertifizierung
  3. Qualifikation: Der Weg zum „zertifizierten Verwalter IHK“
  4. Praxistipps: So gelingt der Start in die professionelle Verwaltung
  5. FAQs: Die häufigsten Fragen zur Immobilienverwaltung

Von der Eigentumsverwaltung zur Hausverwaltung: Der Einstieg

Der sanfte Übergang vom privaten Immobilienbesitz zur professionellen Dienstleistung

Viele Immobilienbesitzerinnen und -besitzer starten als sogenannte Buy-and-Hold-Investorinnen und -Investoren. Eine Eigentumswohnung zur Altersvorsorge, ein kleines Mehrfamilienhaus zur Kapitalanlage – und schon ist man nicht nur Vermieter:in, sondern auch Verwaltungskraft in eigener Sache. Rechnungen müssen geprüft, Nebenkosten abgerechnet, Mieteranfragen bearbeitet werden. So wächst mit der Zeit nicht nur der Immobilienbestand, sondern auch die Erfahrung im Umgang mit Verwaltungsaufgaben.

Spätestens wenn Freundinnen und Freunde, Bekannte oder Nachbarinnen und Nachbarn auf einen zukommen mit der Frage: „Du machst das doch schon – könntest du auch meine Wohnung verwalten?“, stellt sich die Frage: Kann ich meine Erfahrung professionalisieren und als Hausverwalter:in tätig werden?

Genau hier beginnt der Übergang von der Eigenverwaltung zur professionellen Immobilienverwaltung.

Der Bedarf am Markt: Verwalterinnen und Verwalter dringend gesucht

Laut dem Branchenbericht des Bundesverbands der Immobilienverwalter e. V. (BVI) wächst der Bedarf an professionellen Hausverwalterinnen und Hausverwaltern stetig. Gründe dafür sind:

  • Zunehmende Komplexität in der Gesetzgebung rund um WEGs, Mietrecht und Fördermittel
  • Demografischer Wandel: Viele ältere Verwalter:innen geben ihre Tätigkeit auf
  • Digitalisierung: Neue Tools und Plattformen machen die Verwaltung effizienter, aber auch anspruchsvoller

Für private Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich bereits mit Mietrecht, Abrechnungen und Dienstleistern auskennen, ergibt sich eine echte Chance: Ein beruflicher Neustart in einem wachsenden Markt.

Was private Verwalter:innen mitbringen (und was noch fehlt)

Viele private Anlegerinnen und Anleger bringen bereits wertvolle Kompetenzen mit:

  • Praxiswissen im Umgang mit Mieter:innen
  • Überblick über Betriebskosten, Modernisierung und Instandhaltung
  • Verständnis für die Abläufe der Immobilienwirtschaft

Was häufig fehlt, sind:

Die gute Nachricht: Diese Lücken lassen sich gezielt schließen – und zwar digital, flexibel und IHK-anerkannt, z. B. mit dem Lehrgang „Zertifizierte:r Verwalter:in (IHK)“ bei GOING PUBLIC!

Die drei Wege in die professionelle Hausverwaltung

  1. Nebenberuflich starten: Wer bereits hauptberuflich tätig ist, kann die Verwaltung zunächst nebenbei ausbauen – z. B. für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer im Bekanntenkreis. Wichtig: Rechtliche Voraussetzungen beachten (siehe nächster Abschnitt)!
  2. Freiberufliche Tätigkeit als Verwalter:in aufbauen: Mit § 34c GewO-Genehmigung, Buchhaltungssoftware und Netzwerk können Sie sich gezielt als Dienstleister:in aufstellen.
  3. Firmengründung oder Übernahme: Für besonders Ambitionierte bietet sich die Gründung einer eigenen Verwaltung oder die Übernahme eines bestehenden Bestandes an.

Zielgruppen: Für wen lohnt sich der Einstieg besonders?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer, die mehrere Objekte halten und Synergien nutzen möchten
  • Mieter:innen, die in Genossenschaften aktiv sind und dort Verwaltungsaufgaben übernehmen
  • Quereinsteiger:innen mit Immobilienaffinität, die zukunftssicher und ortsunabhängig arbeiten wollen
  • Bestandsverwalter:innen, die eine Zertifizierung und neue Kundenbeziehungen anstreben

Persönlicher und finanzieller Nutzen

Die Entscheidung, den Schritt in die professionelle Hausverwaltung zu wagen, lohnt sich nicht nur aus unternehmerischer Sicht. Auch persönlich bietet sie viele Vorteile:

  • Eigenständigkeit und flexible Arbeitszeiten
  • Gestaltungsfreiheit und Kundenkontakt
  • Wachstumschancen in einer stabilen Branche
  • Langfristige Einnahmequelle und Altersvorsorge

Laut einer Umfrage des IVD liegt der durchschnittliche Monatsverdienst für selbstständige Verwalter:innen zwischen 3.000 und 6.000 Euro – je nach Umfang und Standort.

Gesetzliche Rahmenbedingungen: § 34c GewO und IHK-Zertifizierung

Grundlage für die Tätigkeit: Der § 34c der Gewerbeordnung

Wer gewerblich als Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter tätig sein möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Diese basiert auf dem § 34c der Gewerbeordnung (GewO) und ist damit gesetzlich klar geregelt. Die Vorschrift betrifft all jene, die gegen Entgelt Wohnimmobilien Dritter verwalten – also über die eigene Immobilie hinaus tätig werden möchten.

Die Erlaubnis ist nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben und stellt die Basis für eine legale Berufsausübung dar.

🔗 Quelle: Wohnimmobilienverwalter:in – die Erlaubnisbeantragung nach § 34c GewO

Was umfasst die Erlaubnispflicht?

Die Erlaubnispflicht nach § 34c GewO greift bei folgenden Tätigkeiten:

  • Verwaltung von Mietwohnraum
  • Verwaltung von Wohnungseigentum nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
  • Organisatorische, kaufmännische und technische Betreuung von Immobilien im Auftrag Dritter

Somit betrifft die Regelung sowohl die klassische Hausverwaltung als auch die Verwaltung von Sondereigentum in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wer erteilt die Erlaubnis?

Zuständig für die Erlaubniserteilung ist das örtliche Gewerbeamt oder die jeweilige Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Antrag muss in der Regel schriftlich gestellt werden, begleitet von verschiedenen Nachweisen (siehe unten).

Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung

Wer eine Erlaubnis nach § 34c GewO beantragt, muss folgende Kriterien erfüllen:

  1. Zuverlässigkeit: Keine relevanten Eintragungen im Führungszeugnis
  2. Geordnete Vermögensverhältnisse: Keine laufende Privatinsolvenz, keine eidesstattliche Versicherung
  3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Diese Punkte stellen sicher, dass nur seriöse und wirtschaftlich stabile Personen den Beruf des Verwalters bzw. der Verwalterin aufnehmen.

🔗 Details dazu: Voraussetzungen im Überblick

Kein Sachkundenachweis erforderlich – aber Weiterbildungspflicht

Ein bedeutender Punkt: Für die Erlaubniserteilung ist keine Sachkundeprüfung erforderlich. Das bedeutet, dass auch Quereinsteiger:innen mit entsprechender Berufspraxis starten können.

ABER: Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter sind verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden – konkret: mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Diese Pflicht betrifft auch bereits tätige Verwalter:innen.

Übergangsregelung: Der „zertifizierte Verwalter“ nach WEG-Reform

Seit dem 1. Dezember 2023 gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften: Sie können verlangen, dass ihre Verwalter:innen eine zusätzliche Zertifizierung nachweisen – den sogenannten „zertifizierten Verwalter IHK“.

Diese Zusatzqualifikation ist besonders relevant, wenn Sie in einer WEG-Verwaltung tätig sein möchten, da der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter gesetzlich verankert ist.

🔗 Weitere Infos zur Zertifizierungspflicht:
https://akademie-fuer-finanzberatung.de/wissenswertes/a-z/wohnimmobilienverwalter-in-34c-gewo-die-erlaubnisbeantragung/

Qualifikation: Der Weg zum „zertifizierten Verwalter IHK“

Warum die IHK-Zertifizierung jetzt so wichtig ist

Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurde die Rolle der zertifizierten Verwalterin bzw. des zertifizierten Verwalters gesetzlich gestärkt: Seit dem 1. Dezember 2023 dürfen Eigentümergemeinschaften explizit verlangen, dass ihre Hausverwalter:innen eine IHK-Zertifizierung vorweisen. Dies macht den „zertifizierten Verwalter (IHK)“ zur zentralen Qualifikation für alle, die professionell in der Immobilienverwaltung tätig sein möchten.

Ein guter Einstieg gelingt durch ein modernes, flexibles Weiterbildungsangebot – etwa über den
🔗 Online-Lehrgang bei der Akademie für Finanzberatung.

Vorteile des Online-Lehrgangs

  • Ortsunabhängiger Zugang zu allen Lerninhalten
  • Exzellente digitale Aufbereitung durch professionelle Dozierende
  • Praxisnahe Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
  • Flexible Zeiteinteilung – ideal für Berufstätige oder Quereinsteiger:innen

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gezielt auf die Sachkundeprüfung vorbereitet und erhalten das nötige Fachwissen, um als zertifizierte Verwalterinnen und Verwalter (IHK) professionell durchzustarten.

Schulungsinhalte im Überblick

Der Lehrgang vermittelt fundiertes Wissen in vier zentralen Themenfeldern, die für den Berufsalltag von Verwalterinnen und Verwaltern entscheidend sind:

1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft

  • Überblick über die Immobilienbranche
  • Akteur:innen im Immobilienmarkt
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Verwalter:innen

2. Rechtliche Grundlagen

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Mietrecht und Vertragsrecht
  • Verwaltervertrag und Haftung
  • Datenschutz und Aufbewahrungspflichten

3. Kaufmännische Grundlagen

  • Buchführung und Abrechnung in der Hausverwaltung
  • Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
  • Betriebskostenmanagement
  • Kommunikation mit Eigentümer:innen und Mieter:innen

4. Technische Grundlagen

  • Instandhaltung und Instandsetzung
  • Gebäudetechnik und Wartung
  • Energiemanagement und Modernisierung
  • Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Handwerksbetrieben

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Zertifizierungsprüfung & IHK-Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Lehrgangs erfolgt die Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese Prüfung bescheinigt die Fähigkeit, die Aufgaben einer Verwalterin bzw. eines Verwalters rechtssicher, kompetent und verantwortungsbewusst auszuüben.

Damit erhalten Absolventinnen und Absolventen nicht nur ein angesehenes Zertifikat, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil auf dem Markt der Hausverwaltung.

💡 Details zum Ablauf, zur Prüfungsvorbereitung und zum Zugang finden Sie hier:
🔗 https://akademie-fuer-finanzberatung.de/ihk-sachkunde/zertifizierter-verwalter-online-lehrgang

Praxistipps: So gelingt der Start in die professionelle Verwaltung

Organisation, Kundenfokus und der richtige Außenauftritt

Der Übergang in die gewerbliche Immobilienverwaltung ist nicht nur eine Frage der Qualifikation – auch organisatorisches Geschick, digitale Prozesse und gezieltes Marketing spielen eine zentrale Rolle. Wer sich erfolgreich als Hausverwalterin oder Hausverwalter positionieren möchte, sollte systematisch vorgehen.

Der erste Schritt: Strukturiertes Kundenmanagement

Ein professionelles Kundenmanagement bildet das Rückgrat erfolgreicher Verwaltungsdienstleistungen. Laut der Akademie für Finanzberatung sind Vertrauen und persönliche Bindung zentrale Faktoren für langfristige Kundenzufriedenheit.

Dazu gehören:

  • Zielgruppenanalyse: Welche Kundinnen und Kunden möchte ich ansprechen – WEGs, Einzelpersonen, Kapitalgesellschaften?
  • Transparente Kommunikation: Klare Leistungsbeschreibungen und regelmäßig aktualisierte Informationen schaffen Vertrauen.
  • Digitalisierung des Kundenkontakts: E-Mail-Automation, Kundenportale, Terminvereinbarungen online – so bleiben Sie effizient.

👉 Mehr zum Thema Kundenbindung und nachhaltige Betreuung:
https://akademie-fuer-finanzberatung.de/bildungs-blog/kundenmanagement-und-kundendialog-in-der-finanzbranche-ihr-guide-f%C3%BCr-ein-nachhaltiges-konzept/

Marketingstrategien für Verwalter:innen: Sichtbar werden

Gerade neue Verwalterinnen und Verwalter stehen vor der Herausforderung, sichtbar zu werden und Vertrauen aufzubauen. Klassische Mund-zu-Mund-Propaganda reicht heute oft nicht mehr aus. Die Akademie für Finanzberatung empfiehlt ein strukturiertes Vorgehen:

1. Professionelle Website

  • Übersicht über Dienstleistungen, Qualifikationen (z. B. zertifizierter Verwalter IHK) und Kontaktmöglichkeiten
  • SEO-Optimierung mit Keywords wie „Hausverwaltung + Stadtname“
  • Integration von Kundenbewertungen

2. Lokales Online-Marketing

  • Google Business Profil einrichten
  • Brancheneinträge auf Plattformen wie Immobilienscout24 oder HausverwalterSuche.de
  • Social-Media-Präsenz aufbauen (v. a. Facebook und LinkedIn)

3. Offline-Kanäle nicht vergessen

🔗 Weitere praxisnahe Tipps für Ihr Verwaltermarketing:
https://akademie-fuer-finanzberatung.de/bildungs-blog/marketingstrategien-f%C3%BCr-immobilienmakler-innen-tipps-und-tricks/

Tools & Technik: Digitale Helfer für den Alltag

Wer heute effizient verwalten möchte, setzt auf digitale Unterstützung. Empfehlenswert sind:

  • Hausverwaltungssoftware (z. B. Domus, WISO Hausverwalter, Haufe)
  • Cloudlösungen für Dokumente und Abrechnungen
  • Kundenportale für transparente Kommunikation
  • Tools zur Zeiterfassung und Abrechnung

Diese Lösungen sparen nicht nur Zeit, sondern wirken auch professionell gegenüber Kundinnen und Kunden.

Starten mit System: Der „kleine“ Businessplan

Auch wenn Sie (zunächst) als Einzelperson starten – ein einfacher Geschäftsplan ist essenziell:

  • Zielgruppe definieren
  • Preismodell festlegen (z. B. Pauschale pro Einheit, Prozent vom Mietumsatz)
  • Dienstleistungsumfang bestimmen
  • Marketingbudget planen

Das hilft nicht nur Ihnen beim Einstieg, sondern überzeugt auch Ihre ersten Auftraggeber:innen.

FAQ - Häufige Fragen

Wie kann mir GOING PUBLIC helfen?

Bei GOING PUBLIC! können Sie Wissen und Fähigkeiten erwerben, die Sie in Ihrer Tätigkeit als Vermittlerin oder Vermittler voranbringen. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden von der Anmeldung bis hin zur Prüfung. Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können. Lassen Sie sich beraten oder starten Sie direkt durch.

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