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Vom privaten Kapitalanleger zum Finanzanlagenberater: Was ist zu beachten?

Datum: 03.11.2023 | Autor: Ronald Perschke | Kategorie: Finanzanlagen, Regulierung, Sachkunde, Weiterbildung

Haben Sie Ihre Kapitalanlage-Depots bisher in Eigenregie verwaltet und überlegen nun, Finanzberatungen in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis durchzuführen? Hier sind einige wichtige Überlegungen:

Gesetzliche Anforderungen: Wenn Ihre geplante Tätigkeit über bloße Tippgeberei hinausgehen, müssen Sie sich der gesetzlichen Regulierung bewusst sein. In Deutschland ist die gewerbliche Finanzanlagenberatung an die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) gebunden.

Qualifikation: Für die gewerbliche Finanzanlagenberatung sind spezifische Qualifikationen und Kenntnisse erforderlich. Im Interesse Ihrer Kunden müssen Sie sich umfassend über Finanzprodukte und -märkte informieren, um fundierte Empfehlungen geben zu können.

Haftung und Risiken: Als Finanzanlagenberater tragen Sie eine hohe Verantwortung gegenüber Ihren Kunden. Sie sind verpflichtet, eine Beratung nach der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) anzubieten. Es ist wichtig, sich über die Haftungsrisiken im Klaren zu sein. Sie sind (daher) verpflichtet, eine Vermögensschadenshaftpflicht abzuschließen.

Die Idee, vom privaten Kapitalanleger zum Finanzanlagenberater zu werden, bietet Chancen, aber es ist wichtig, die rechtlichen Anforderungen zu beachten. Mit der richtigen Qualifikation und dem notwendigen Wissen können Sie Ihren Freundes- und Bekanntenkreis in finanziellen Angelegenheiten unterstützen und dabei ein verantwortungsvoller Berater sein.

In Betracht ziehen sollten Sie auch Weiterbildungsangebote und Qualifizierungen, die Ihre Expertise stärken. Einer dieser Anbieter ist "GOING PUBLIC!", der Ihnen einen Online-Lehrgang zum "zertifizierten Finanzanlagenberater (IHK)" anbietet.

Finanzanlagenfachmann (IHK) - § 34f

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