Vom Kapitalanleger zum Finanzanlagenberater: Ein Leitfaden

Vom Kapitalanleger zum Finanzprofi: So gelingt der Einstieg! - Wie Sie erfolgreich als Finanzanlagenberater:in durchstarten

Datum: 03.11.2023 | Autor: Ronald Perschke | Kategorie: Finanzanlagen, Regulierung, Sachkunde, Weiterbildung

Viele Menschen entwickeln über Jahre hinweg eine Leidenschaft für Geldanlagen. Sie investieren privat in Fonds, ETFs oder andere Finanzprodukte und bauen sich umfassendes Wissen auf. Irgendwann stellt sich für viele die Frage: Kann ich aus meinem privaten Interesse einen Beruf machen?

Die Antwort lautet: Ja – aber nicht ohne Plan, Lizenz und rechtliche Voraussetzungen. Wer professionell Finanzanlagen vermitteln oder beraten möchte, benötigt laut §34f Gewerbeordnung (GewO) eine offizielle Erlaubnis. Zudem gelten bestimmte Anforderungen gemäß der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).

Dieser Blogbeitrag zeigt Ihnen, wie Sie den Sprung vom privaten Kapitalanleger oder von der privaten Kapitalanlegerin zur professionellen Finanzanlagenberaterin bzw. zum Finanzanlagenberater meistern. Sie erfahren, welche Qualifikationen nötig sind, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen und was Sie beim Start Ihrer Karriere beachten sollten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung: Warum der Wechsel vom Anleger zum Berater Sinn macht
  2. Voraussetzungen laut §34f GewO & FinVermV
  3. Die passende Qualifikation für die Finanzberatung
  4. Fachwissen: Kenntnisse zu Finanzprodukten gezielt ausbauen
  5. Der Weg zur Gewerbeanmeldung und Registrierung
  6. Tipps zum Start in die selbstständige Finanzberatung
  7. FAQ: Häufige Fragen zur Tätigkeit als Finanzanlagenberater:in

2. Voraussetzungen laut §34f GewO & FinVermV

2.1 Der rechtliche Rahmen für Finanzanlagenberaterinnen und -berater

Wer als Finanzanlagenberaterin oder Finanzanlagenberater tätig werden möchte, benötigt in Deutschland eine behördliche Erlaubnis gemäß §34f Gewerbeordnung (GewO). Diese Vorschrift regelt die gewerbliche Vermittlung und Beratung von Finanzanlagen. Ergänzt wird sie durch die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), die Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit, Dokumentationspflichten und Berufshaftpflichtversicherung formuliert.

Der Einstieg in die professionelle Finanzberatung ist somit nicht ohne Genehmigung möglich. Gleichzeitig sorgt diese Regulierung für Qualität und Transparenz auf dem Markt.

2.2 Was §34f GewO regelt

Die Gewerbeordnung unterscheidet im §34f GewO drei Kategorien von Finanzanlagen:

  1. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen (z. B. Publikumsfonds)
  2. Anteile an inländischen geschlossenen Investmentvermögen
  3. Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (z. B. Beteiligungen, Genussrechte)

Beraterinnen und Berater müssen bei der Beantragung der Erlaubnis mindestens eine dieser Kategorien angeben. Häufig wird mit Kategorie 1 begonnen, da sie am verbreitetsten ist und einen niedrigeren Einstieg in die Sachkundeprüfung bietet.

2.3 Voraussetzungen für die Erlaubnis

Für die Erlaubnis nach §34f GewO gelten folgende Anforderungen. Hier wird das Thema Erlaubnisbeantragung gemäß § 34f Gewerbeordnung umfassend erläutert.

Voraussetzung Beschreibung
Sachkundeprüfung Nachweis über die fachliche Eignung, z. B. durch IHK-Prüfung
Zuverlässigkeit Keine einschlägigen Vorstrafen oder laufenden Insolvenzverfahren
Geordnete Vermögensverhältnisse Es dürfen keine negativen Schufa-Einträge oder Pfändungen vorliegen
Berufshaftpflichtversicherung Schutz vor Schadensersatzansprüchen bei Beratungsfehlern
Gewerbeanmeldung Beantragung der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (z. B. Gewerbeamt)
Eintragung ins Vermittlerregister Nach erfolgreicher Zulassung erfolgt die Listung unter www.vermittlerregister.info

 

2.4 Die Rolle der FinVermV

Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) konkretisiert die Anforderungen aus der GewO und regelt insbesondere:

  • Die Inhalte und Anforderungen an die Sachkundeprüfung
  • Die Pflicht zur Beratungsdokumentation
  • Transparenzpflichten über Produktkosten und Risiken
  • Weiterbildungsverpflichtungen für Berater:innen

Diese Vorgaben gewährleisten eine qualitativ hochwertige und rechtssichere Beratung für Kundinnen und Kunden.

2.5 Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung

Um die Sachkunde nachzuweisen, müssen angehende Finanzanlagenberater:innen eine Sachkundeprüfung bestehen. Diese wird meist von der IHK abgenommen und umfasst folgende Themenbereiche:

  • Grundlagen der Geld- und Kapitalmärkte
  • Kenntnisse über Finanzprodukte (z. B. Fonds, Beteiligungen)
  • Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen
  • Beratungspflichten und Verbraucherschutz

Video Video zum Lehrgang

Zur Vorbereitung stehen verschiedene Kurse und Lehrgänge zur Verfügung, beispielsweise von der GoingPublic! Akademie für Finanzberatung.

2.6 Fazit: Klare Anforderungen, planbarer Einstieg

Der Einstieg in die Finanzberatung ist mit Aufwand verbunden – aber auch mit klaren Strukturen. §34f GewO und die FinVermV setzen Standards, die den Beruf für alle Beteiligten sicher und professionell machen.

Wer sich auf diesen Weg begibt, sollte:

  • Die rechtlichen Grundlagen sorgfältig prüfen
  • Die Sachkundequalifikation gezielt vorbereiten
  • Und formale Anforderungen frühzeitig erfüllen

Damit steht dem Start als Finanzanlagenberaterin oder -berater nichts mehr im Weg.

3. Die passende Qualifikation für die Finanzberatung

3.1 Warum Qualifikation in der Finanzberatung so wichtig ist

In kaum einem anderen Berufsfeld ist Vertrauen so entscheidend wie in der Finanzberatung. Kundinnen und Kunden überlassen Beraterinnen und Beratern nicht nur ihr Geld, sondern auch ihre langfristigen Zukunftspläne. Umso wichtiger ist es, dass Berater:innen über fundierte Fachkenntnisse verfügen – nicht nur in Bezug auf Finanzprodukte, sondern auch auf rechtliche Rahmenbedingungen und ethisches Verhalten.

Die Qualifikation Finanzberatung ist nicht nur gesetzliche Pflicht gemäß §34f GewO – sie ist auch das Fundament für nachhaltigen Beratungserfolg und Kundenzufriedenheit.

3.2 Wege zur Qualifikation: Sachkundeprüfung und alternative Nachweise

Der zentrale Nachweis für die fachliche Eignung ist die sogenannte Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler:innen. Diese wird i. d. R. von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen.

Inhalte der Sachkundeprüfung (§34f GewO):

  • Grundlagen der Finanzmärkte
  • Arten und Risiken von Finanzanlagen
  • Kundenberatung und Dokumentation
  • Gesetzliche Vorschriften (z. B. WpHG, FinVermV)
  • Berufsethik und Verbraucherschutz

Prüfungsumfang:
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie prüft sowohl das Fachwissen als auch die Fähigkeit zur praxisgerechten Beratung.

Alternativen zur Sachkundeprüfung:

Einige Berufsgruppen sind von der Prüfung befreit, wenn sie bestimmte Qualifikationen nachweisen, z. B.:

  • Bankkaufleute mit erfolgreicher Ausbildung
  • Versicherungsfachleute mit entsprechendem Schwerpunkt
  • Hochschulabsolvent:innen mit Studiengängen im Bereich Wirtschaft/Finanzen

3.4 Persönliche Eignung: Soft Skills für Finanzberater:innen

Neben der reinen Fachqualifikation sind auch persönliche Fähigkeiten entscheidend für den Erfolg in der Finanzberatung:

Diese Soft Skills sind nicht prüfungsrelevant – aber im Alltag oft ausschlaggebend für eine erfolgreiche und nachhaltige Kundenbeziehung.

3.5 Fazit: Gut vorbereitet ist halb gewonnen

Die passende Qualifikation ist der Schlüssel zur Zulassung und zum Erfolg in der Finanzberatung. Ob durch Sachkundeprüfung oder anerkannte Vorqualifikationen – ohne fachlichen Nachweis ist eine Tätigkeit als Finanzanlagenberater:in nicht erlaubt.

Gleichzeitig bedeutet Qualifikation mehr als ein einmaliger Test: Die kontinuierliche Weiterbildung sichert die Beratungsqualität langfristig und stärkt das Vertrauen von Kundinnen und Kunden.

4. Fachwissen: Kenntnisse zu Finanzprodukten gezielt ausbauen

4.1 Warum tiefes Produktwissen unerlässlich ist

Die Qualität einer Finanzberatung steht und fällt mit dem Produktwissen der Beraterinnen und Berater. Wer Kundinnen und Kunden glaubwürdig und unabhängig beraten möchte, muss sich mit einer Vielzahl von Finanzprodukten auskennen – von klassischen Investmentfonds über Altersvorsorgemodelle bis hin zu innovativen Nischenlösungen wie Immobilienverrentung.

Zudem ist der Markt ständigen rechtlichen und wirtschaftlichen Veränderungen unterworfen. Ein solides Basiswissen reicht nicht aus – vielmehr ist ein kontinuierlicher Ausbau des Fachwissens notwendig, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Beratung auf höchstem Niveau anzubieten.

4.2 Zentrale Wissensbereiche für Finanzanlagenberater:innen

Um fundiert beraten zu können, sollten Berater:innen Kenntnisse in folgenden Bereichen besitzen:

  • Investmentfonds & ETFs: Aufbau, Funktionsweise, Chancen und Risiken
  • Versicherungsprodukte: Kapitalbildende Lebensversicherungen, Rentenversicherungen
  • Altersvorsorgekonzepte: Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge
  • Beteiligungsmodelle: Geschlossene Fonds, Direktinvestments
  • Steuerrechtliche Grundlagen: Abgeltungssteuer, Verlustverrechnung
  • Nachhaltige Geldanlage (ESG): Kriterien und Produktangebote
  • Immobilienbasierte Lösungen: Finanzierung, Verrentung, Immobilienfonds

4.3 Praxisorientierte Weiterbildungen zur Vertiefung

Für den gezielten Ausbau des Produkt- und Beratungswissens bieten verschiedene Institute hochwertige Weiterbildungen an. Hier einige besonders relevante Angebote:

a) FinanzCoach (FH)

  • Zielgruppe: Finanzberater:innen, die Kunden ganzheitlich und empathisch begleiten wollen
  • Inhalte: Coaching-Techniken, Kommunikationspsychologie, Werteanalyse
  • Ziel: Stärkung der Beraterrolle auf Augenhöhe – emotional wie fachlich
  • Abschluss: Hochschulzertifikat „FinanzCoach (FH)“

b) Zertifizierte:r Ruhestandsplaner:in (FH)

  • Zielgruppe: Berater:innen mit Fokus auf Altersvorsorge und Vermögensnachfolge
  • Inhalte: Gesetzliche Rente, Kapitalverzehrmodelle, Erbfolge, Pflegeabsicherung
  • Ziel: Erstellung individueller Ruhestandskonzepte für Kund:innen 50+
  • Abschluss: Hochschulzertifikat mit IHK-Status

c) DIN 77230 – Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte

  • Ziel: Standardisierte Analyse der finanziellen Situation privater Haushalte
  • Inhalte: Bedarfsermittlung, Produktpriorisierung, Beratungspflichten
  • Vorteil: Hohe Akzeptanz bei Verbraucherschutz und Aufsicht
  • Abschluss: Zertifikat mit DIN-Prüfsiegel

d) DIN 77235 – Geschäftskundenberatung & -analyse

  • Ziel: Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU)
  • Inhalte: Unternehmensanalyse, Absicherungsstrategien, Liquiditätsmanagement
  • Nutzen: Professionelle Positionierung im Geschäftskundensegment
  • Abschluss: Zertifizierte:r Geschäftskundenberater:in DIN 77235

e) Expertin/Experte für Immobilienverrentung (IHK)

  • Thema: Nutzung von Immobilien zur Altersvorsorge durch Teilverkauf, Nießbrauch, Leibrente
  • Zielgruppe: Makler:innen und Berater:innen mit Immobilienbezug
  • Inhalte: Immobilienbewertung, Vertragsgestaltung, rechtliche Rahmenbedingungen
  • Abschluss: IHK-Zertifikat

4.4 Integration in die Beratungspraxis

Diese spezialisierten Weiterbildungen bieten nicht nur fachliches Wissen, sondern auch Vertrauensvorteile im Kundengespräch. Zertifikate wie DIN 77230 oder der Ruhestandsplaner (FH) dienen als Qualitätssiegel – sie signalisieren:

  • Seriosität und Standardkonformität
  • Engagement für Weiterbildung
  • Orientierung an anerkannten Beratungsnormen

Gleichzeitig ermöglichen solche Kenntnisse eine zielgruppengerechte Positionierung, z. B. als Expert:in für Ruhestandsplanung, KMU-Beratung oder nachhaltige Geldanlagen.

5. Der Weg zur Gewerbeanmeldung und Registrierung

5.1 Warum eine Erlaubnis notwendig ist

Wer gewerblich Finanzanlagen vermitteln oder darüber beraten möchte, benötigt in Deutschland eine behördliche Erlaubnis gemäß §34f Gewerbeordnung (GewO). Diese gesetzliche Grundlage stellt sicher, dass nur fachlich qualifizierte und persönlich geeignete Personen mit sensiblen Finanzthemen arbeiten. Die Anforderungen und Abläufe sind in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) konkretisiert.

Eine umfassende Darstellung zur Erlaubnis finden Interessierte auf der Website der Akademie für Finanzberatung:
🔗 Finanzanlagenvermittler:in §34f GewO – Die Erlaubnisbeantragung

5.2 Schritt-für-Schritt: Die Erlaubnis beantragen

Laut der Akademie für Finanzberatung ist die Beantragung einer §34f-Erlaubnis klar strukturiert. Die einzelnen Schritte im Überblick:

1. Gewerbeanmeldung

  • Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder online über das Landesportal (z. B. „Finanzanlagenvermittler:in gemäß §34f Abs. 1 GewO“)
  • Achten Sie auf die exakte Berufsbezeichnung

2. Erlaubnisantrag stellen

Die Erlaubnis selbst wird bei einer zuständigen Behörde beantragt – in der Regel:

  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Gewerbeaufsichtsamt
  • Ordnungsamt

Die genaue Zuständigkeit variiert je nach Bundesland. Auf der Website der Akademie für Finanzberatung finden Sie eine Übersicht zu regionalen Unterschieden.

3. Nachweise einreichen

Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Sachkundeprüfung (§34f-Prüfung bei der IHK oder anerkannte Qualifikation)
  • Gewerbeanmeldung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Führungszeugnis (Belegart O)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse (z. B. Schufa-Auskunft)
  • Berufshaftpflichtversicherung

Diese Anforderungen sind auf der Seite der Akademie nochmals kompakt erläutert:
🔗 Zur Übersicht der Unterlagen laut Akademie für Finanzberatung

5.3 Vermittlerregister: Eintragungspflicht nach Genehmigung

Nach positiver Prüfung und Erteilung der Erlaubnis ist die Eintragung ins Vermittlerregister gemäß §11a GewO zwingend erforderlich. Diese erfolgt durch die Behörde selbst oder auf Antrag bei der IHK. Das Register ist öffentlich zugänglich und dient der Transparenz für Kundinnen und Kunden.

Register-Link: www.vermittlerregister.info

5.4 Gebühren und Bearbeitungszeiten

Die Höhe der Gebühren variiert je nach Bundesland und zuständiger Behörde. Grobe Richtwerte:

  • Gewerbeanmeldung: ca. 20–60 €
  • Erlaubnis §34f: zwischen 300–800 €
  • Eintragung Vermittlerregister: rund 30–60 €

Bearbeitungszeit: in der Regel 4–8 Wochen, abhängig von Vollständigkeit und Bearbeitungsstand der Behörde.

5.5 Fazit: Klarer Ablauf – gute Vorbereitung spart Zeit

Die Beantragung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler:in ist klar geregelt und mit einer guten Checkliste leicht umsetzbar. Die Akademie für Finanzberatung bietet dazu eine hervorragende Übersicht, die Schritt für Schritt durch das Verfahren führt.

Wer alle Unterlagen vollständig vorbereitet und frühzeitig einreicht, kann schon bald rechtskonform und professionell in die Finanzberatung starten.

6. Tipps zum Start in die selbstständige Finanzberatung

6.1 Selbstständigkeit als Finanzvermittler: Chancen und Herausforderungen

Die Entscheidung, als selbstständige:r Finanzvermittler:in tätig zu werden, bietet zahlreiche Vorteile:

  • Flexibilität: Eigene Arbeitszeiten gestalten und unabhängig arbeiten.
  • Einkommenspotenzial: Verdienstmöglichkeiten, die mit dem Engagement wachsen.
  • Kundenbeziehungen: Direkter Aufbau und Pflege von Kundenkontakten.

Allerdings bringt die Selbstständigkeit auch Herausforderungen mit sich:

  • Einkommensschwankungen: Kein festes Gehalt, sondern provisionsabhängige Einnahmen.
  • Verantwortung: Eigenverantwortliche Organisation und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
  • Marktzugang: Aufbau eines Kundenstamms und Positionierung im Wettbewerb.

Ein realistischer Blick auf die Verdienstmöglichkeiten und die Anforderungen ist daher essenziell.

6.2 Verdienstmöglichkeiten: Ein realistischer Blick

Laut einem Artikel der Akademie für Finanzberatung hängt das Einkommen selbstständiger Finanzvermittler:innen stark von verschiedenen Faktoren ab:

  • Produktportfolio: Die Auswahl der vermittelten Finanzprodukte beeinflusst die Höhe der Provisionen.
  • Kundenzugang: Ein breiter Kundenstamm kann zu höheren Einnahmen führen.
  • Marktkenntnis: Fundiertes Wissen über Finanzmärkte und Produkte steigert die Beratungsqualität und damit den Erfolg.Akademie für Finanzberatung

Der Artikel bietet einen detaillierten Einblick in die Einkommensstrukturen und zeigt auf, dass mit Engagement und Fachwissen ein attraktives Einkommen erzielt werden kann.

6.3 Erfolgsfaktoren für den Einstieg

Für einen erfolgreichen Start in die selbstständige Finanzberatung sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Ausbildung und Qualifikation: Eine fundierte Ausbildung, wie sie beispielsweise von der Akademie für Finanzberatung angeboten wird, bildet die Grundlage für eine professionelle Beratung.
  • Netzwerkaufbau: Kontakte zu anderen Finanzdienstleistern und potenziellen Kund:innen sind entscheidend.
  • Marketing: Eine klare Positionierung und gezielte Marketingmaßnahmen helfen, sich im Markt zu etablieren.

Weitere Tipps und Strategien für den Einstieg finden sich im Artikel der Akademie für Finanzberatung.

FAQ - Häufige Fragen

  • Ein Finanzanlagenvermittler im Sinne des §34f GewO darf bestimmte Anlageprodukte vermitteln – z. B. Investmentfonds oder geschlossene Beteiligungen – sofern eine entsprechende Erlaubnis vorliegt. Die Beratung bezieht sich dabei ausschließlich auf diese Produkte.

    Ein Finanzberater kann ein übergeordneter Begriff sein und ist rechtlich nicht geschützt. Viele Finanzberater:innen haben zusätzliche Erlaubnisse oder Qualifikationen (z. B. §34d GewO für Versicherungen oder §34i GewO für Immobiliardarlehen), was eine umfassendere Beratung ermöglicht.

  • Ja – wenn keine anerkannte Vorqualifikation vorliegt. Die Sachkundeprüfung gemäß §34f GewO ist der Regelfall und muss bei der IHK abgelegt werden. Alternativ anerkannt werden u. a.:

    • Bankkaufleute
    • Versicherungsfachleute mit Finanzschwerpunkt
    • Wirtschaftswissenschaftliche Studienabschlüsse

     

  • Mit der Erlaubnis nach §34f Abs. 1 GewO darfst du folgende Kategorien beraten und vermitteln:

    1. Offene Investmentvermögen (z. B. Publikumsfonds)
    2. Geschlossene Investmentvermögen (z. B. Beteiligungen)
    3. Vermögensanlagen gemäß dem Vermögensanlagengesetz

    Die beantragte Kategorie muss bei der Erlaubniserteilung angegeben werden.

  • Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus:

    • Sachkundeprüfung (ca. 200–300 € bei der IHK)
    • Behördliche Erlaubnis (§34f): 300–800 €
    • Eintragung ins Vermittlerregister: 30–60 €
    • Berufshaftpflichtversicherung: ab ca. 150 €/Jahr

    Dazu kommen ggf. Weiterbildungskosten und Verwaltungsgebühren für Unterlagen (z. B. Führungszeugnis, Schufa-Auskunft).

  • Die Registrierung erfolgt nach Genehmigung automatisch oder auf Antrag bei:

    Die Registrierung muss aktuell gehalten und jährlich bestätigt werden.

  • Die Verdienstmöglichkeiten hängen stark ab von:

    • Der Anzahl und dem Volumen vermittelter Produkte
    • Dem Provisionsmodell der Produktpartner
    • Der eigenen Spezialisierung (z. B. Ruhestandsplanung, Immobilienverrentung)

    Ein realistischer Einblick dazu wird im Artikel der Akademie für Finanzberatung gegeben:
    🔗 Selbstständig als Finanzvermittler – Traumjob oder Mythos?

  • Ja – laut FinVermV besteht eine jährliche Weiterbildungspflicht von mindestens 20 Stunden. Diese kann über anerkannte Anbieter wie die Akademie für Finanzberatung erfüllt werden und muss auf Verlangen nachgewiesen werden.

  • Beides ist möglich. Viele starten nebenberuflich in die Finanzberatung, um erste Erfahrungen zu sammeln und ihren Kundenstamm aufzubauen. Bei wachsender Nachfrage ist ein Übergang in die Vollzeit-Selbstständigkeit gut planbar.