Weiterbildung finanzieren: Fördermittel & Tipps

Weiterbildung finanzieren: Mit diesen Fördermitteln geht es leichter - Bildungsgutschein, Arbeitgeberförderung und staatliche Zuschüsse im Überblick

Datum: 12.04.2024 | Autor: Frank Rottenbacher | Kategorie: E-Learning / KI, Weiterbildung

„Wer bezahlt meine Weiterbildung?“ – Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie über eine berufliche Qualifizierung oder Spezialisierung nachdenken. Weiterbildung ist in einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt wichtiger denn je. Neue Technologien, digitale Kompetenzen oder gesetzliche Anforderungen machen lebenslanges Lernen zur Voraussetzung für beruflichen Erfolg.

Doch mit dem Entschluss zur Weiterbildung tauchen auch finanzielle Fragen auf:
Wer trägt die Kosten? Gibt es Zuschüsse? Welche Fördermittel kommen infrage?

Die gute Nachricht: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, eine Weiterbildung finanziell zu stemmen – von der Arbeitgeberförderung über staatliche Programme bis hin zu steuerlichen Vorteilen. Der Schlüssel liegt darin, sich frühzeitig zu informieren, gezielt zu planen und passende Förderungen zu beantragen.

In diesem Beitrag erhalten Sie:

  • einen Überblick über Finanzierungswege für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • eine Liste relevanter Förderprogramme (z. B. Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG),
  • Tipps für das Gespräch mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber,
  • Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Weiterbildungskosten,
  • sowie praktische Links und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

💡 Unser Ziel: Sie sollen am Ende dieses Beitrags genau wissen, wie Sie Ihre Weiterbildung finanzieren können – ohne auf Qualität verzichten zu müssen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum Weiterbildung wichtig ist – und was sie kostet
  2. Bildung finanzieren: Diese Möglichkeiten haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  3. Förderprogramme im Überblick – Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG & Co.
  4. Kostenübernahme durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – So überzeugen Sie
  5. Steuervorteile clever nutzen: Weiterbildungskosten absetzen
  6. FAQ – Häufige Fragen zur Weiterbildungsfinanzierung

1. Warum Weiterbildung wichtig ist – und was sie kostet

1.1. Weiterbildung als Investition in die Zukunft

Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Weiterbildung mehr als ein beruflicher Entwicklungsschritt – sie ist ein strategisches Investment in die eigene Zukunft. Ob Sie sich neu orientieren, Ihre Karriere voranbringen oder einfach mit den stetigen Veränderungen in Ihrer Branche Schritt halten möchten: Lebenslanges Lernen ist heute ein Muss.

Insbesondere in Zeiten von Digitalisierung, Automatisierung und Fachkräftemangel gewinnt die persönliche Qualifikation an Bedeutung. Wer hier am Ball bleibt, verbessert nicht nur seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch die eigene berufliche Sicherheit und das Gehaltspotenzial.

1.2. Weiterbildung finanzieren: Eine zentrale Herausforderung

So motivierend der Wunsch nach Weiterbildung auch ist – oft stellt sich schnell die Frage: Wie kann ich mir das leisten?
Die Kosten für eine berufliche Fort- oder Weiterbildung können stark variieren:

Maßnahme Durchschnittskosten
Fachseminare (1–2 Tage) ca. 300–800 €
Zertifikatskurse (mehrwöchig) ca. 1.000–2.500 €
Fachwirt- oder Meisterfortbildungen 4.000–8.000 €
Studium berufsbegleitend 10.000–25.000 €

Hinzu kommen möglicherweise:

  • Reise- und Übernachtungskosten
  • Arbeitsausfall bei Freistellung
  • Lehrmaterialien, Software oder Prüfungsgebühren

1.3. Weiterbildung ist mehr als eine private Angelegenheit

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind überrascht, wenn sie feststellen: Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Diese stammen nicht nur von staatlicher Seite (z. B. Bildungsgutschein, Bundesfördermittel, EU-Fördermittel), sondern auch von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die zunehmend bereit sind, in die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden zu investieren.

Ziel ist es, Ihnen im weiteren Verlauf dieses Beitrags zu zeigen, welche Optionen Ihnen konkret zur Verfügung stehen, um Ihre Weiterbildung zu finanzieren, wie Sie Förderanträge stellen, mit wem Sie sprechen sollten – und worauf Sie steuerlich achten

2. Bildung finanzieren: Diese Möglichkeiten haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

2.1. Finanzierung aus eigener Tasche – eine Überlegung wert?

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zögern zunächst, wenn es um die Finanzierung der eigenen Weiterbildung geht. Der erste Gedanke: „Das muss ich selbst bezahlen.“ Und tatsächlich: Wer schnell starten will oder keine Förderkriterien erfüllt, kann die Kosten in Eigenleistung tragen. Doch dabei sollten Sie eines bedenken:

Die Weiterbildungskosten werden in der Regel aus Ihrem Nettolohn bezahlt.
Das heißt: Jeder Euro, den Sie für Kurse, Materialien oder Prüfungen ausgeben, ist bereits versteuertes Einkommen – also deutlich teurer als gedacht.

Daher lohnt es sich fast immer, nach Fördermöglichkeiten zu suchen oder die Unterstützung Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers anzusprechen.

2.2. Unterstützung durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Viele Unternehmen erkennen den Mehrwert qualifizierter Mitarbeitender.
Wenn Sie sich im Vorfeld gut vorbereiten und überzeugend darstellen, wie Ihre Weiterbildung dem Unternehmen nutzt, stehen die Chancen gut für eine Arbeitgeberförderung – also:

  • vollständige oder teilweise Kostenübernahme,
  • bezahlte Freistellung für die Weiterbildung,
  • interne Weiterbildungspartnerschaften mit Bildungsträgern,
  • Sachmittel (z. B. Zugang zu Lernplattformen oder Fachliteratur).

Tipp: Bereiten Sie ein kurzes Argumentationspapier vor: Welche Kompetenzen bauen Sie auf? Wie hilft dies Ihrer Rolle im Unternehmen? Können zukünftige Aufgaben besser erfüllt werden?

2.3. Staatliche und überregionale Fördermittel

Wer sich intensiver mit dem Thema beschäftigt, stellt schnell fest:
Der Staat und die Europäische Union bieten zahlreiche Programme, um die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu fördern. Die wichtigsten Möglichkeiten:

  • 💡 Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit:
    Für arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, aber auch für Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer.
    www.arbeitsagentur.de

  • 💡 Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG):
    Bis zu 75 % Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker, Fachwirt.
    www.aufstiegs-bafoeg.de

  • 💡 Bildungsschecks & Prämiengutscheine:
    In vielen Bundesländern gibt es eigene Programme – meist einkommensabhängig.
    https://www.bildungspraemie.info

  • 💡 EU-Fördermittel (ESF-Fonds):
    Besonders für Regionen mit hohem Strukturwandel oder bestimmten Zielgruppen (z. B. Ältere, Geringqualifizierte).
    www.esf.de

  • 💡 Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV):
    Für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, bei gesundheitlich bedingtem Berufswechsel. → https://www.deutsche-rentenversicherung.de

Tipp: Eine professionelle Beratung durch Fortbildungsakademien oder spezialisierte Finanzberaterinnen und Finanzberater hilft, die besten Programme zu identifizieren und den Antrag korrekt zu stellen.

3. Förderprogramme im Überblick – Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG & Co.

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an staatlichen und europäischen Förderprogrammen, die darauf abzielen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Die Förderungen reichen von Zuschüssen über Vollfinanzierungen bis hin zu zinsfreien Darlehen.

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Programme – mit Informationen dazu, wer sie beantragen kann, wie die Förderung aussieht und wie der Antrag gestellt wird.

3.1. Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit)

Zielgruppe:

  • Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
  • Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer
  • Geringqualifizierte, die eine Umschulung oder Qualifizierung anstreben

Förderumfang:

  • 100 % Kostenübernahme für Weiterbildungskosten
  • ggf. Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterkunft, Verpflegung
  • Fortzahlung von ALG I/II während der Maßnahme

Voraussetzungen:

  • Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit
  • Notwendigkeit der Weiterbildung zur Integration in den Arbeitsmarkt

Beantragung:

  1. Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren
  2. Weiterbildungsziel und Anbieter vorab recherchieren
  3. Bildungsgutschein im Beratungsgespräch beantragen
  4. Bei Bewilligung kann die Weiterbildung begonnen werden

🔗 Mehr Infos zum Bildungsgutschein

3.2. Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG)

Zielgruppe:

  • Beruflich Qualifizierte, die eine Aufstiegsfortbildung machen wollen (z. B. Meisterin, Fachwirt, Technikerin)

Förderumfang:

  • Bis zu 75 % Förderung (40 % Zuschuss, 60 % Darlehen, teilweise erlassen bei bestandener Prüfung)
  • Auch bei Teilzeit-Lehrgängen
  • Zuschuss zu Prüfungsgebühren und Materialkosten

Voraussetzungen:

  • Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation
  • Maßnahme muss auf öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten

Beantragung:

  1. Antrag online stellen über das AFBG-Portal
  2. Nachweise zur Fortbildung und zum Einkommen einreichen
  3. Entscheidung durch zuständige Förderstelle des Bundeslandes

🔗 Mehr Infos & Antrag Aufstiegs-BAföG

3.3. Bildungsscheck (je nach Bundesland)

Zielgruppe:

  • Beschäftigte mit Wohn- oder Arbeitsort im jeweiligen Bundesland
  • Geringverdienende, Selbstständige, Rückkehrende in den Beruf

Förderumfang:

  • Zuschüsse von 50–80 % der Weiterbildungskosten
  • Max. Förderung zwischen 500 € und 3.000 € (je nach Land)

Voraussetzungen:

  • Einkommensgrenzen (z. B. < 40.000 € brutto jährlich)
  • Weiterbildung muss berufsbezogen sein

Beantragung:

  1. Je nach Bundesland Kontakt zur Beratungsstelle aufnehmen
  2. Antrag vor Beginn der Weiterbildung stellen
  3. Bewilligung und Einreichung beim Bildungsträger

🔗 Förderdatenbank mit allen Bundesländern

3.4. Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Zielgruppe:

  • Erwerbstätige mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • Menschen in medizinischer oder beruflicher Rehabilitation

Förderumfang:

  • Finanzierung von Umschulungen und beruflichen Qualifizierungen
  • Übernahme von Nebenkosten (z. B. Fahrten, Unterkunft)

Voraussetzungen:

  • Erwerbsminderung oder Reha-Fall
  • Qualifikation muss berufliche Wiedereingliederung unterstützen

Beantragung:

  1. Antrag über behandelnde Ärztin oder Reha-Einrichtung
  2. Prüfung durch DRV-Beratung
  3. Auswahl und Genehmigung der Maßnahme durch die DRV

🔗 DRV – Berufliche Rehabilitation

3.5. EU-Fördermittel (ESF – Europäischer Sozialfonds)

Zielgruppe:

  • Beschäftigte in strukturschwachen Regionen
  • Menschen mit besonderem Förderbedarf (z. B. ohne Abschluss, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)

Förderumfang:

  • Projektbezogene Maßnahmen und Kurse
  • Oft in Kombination mit Bundes- oder Landesförderung

Voraussetzungen:

  • Teilnahme an zertifizierten Weiterbildungen
  • Bewerbung über Projektträger, nicht direkt bei der EU

Beantragung:

  1. Passende Maßnahme bei Projektträger suchen (z. B. Volkshochschule, Bildungsträger)
  2. Teilnahmevoraussetzungen klären
  3. Teilnahmevereinbarung unterschreiben

🔗 ESF-Förderprogramme Deutschland

4. Kostenübernahme durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – So überzeugen Sie

4.1. Warum Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Weiterbildung unterstützen

Die meisten Unternehmen wissen: Qualifizierte Mitarbeitende sind ein zentraler Erfolgsfaktor.
Deshalb ist es für viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber selbstverständlich, die Weiterbildung ihrer Teams zu fördern – sei es aus strategischen Gründen oder zur Mitarbeiterbindung.

Typische Ziele aus Unternehmenssicht:

  • Fachliche Qualifikationen auf dem neuesten Stand halten
  • Mitarbeitende gezielt auf neue Aufgaben vorbereiten
  • Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft sichern
  • Mitarbeitende langfristig binden und motivieren
  • gesetzliche Anforderungen erfüllen (z. B. im Finanz- oder Gesundheitswesen)

💡 Tipp für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Wenn Ihre Weiterbildung auch der Organisation zugutekommt, steigen die Chancen auf Arbeitgeberförderung erheblich.

4.2. Arten der Unterstützung – was ist möglich?

Je nach Unternehmensgröße, Branche und Budget sind verschiedene Arten der Förderung denkbar. Häufige Varianten:

Art der Förderung Beschreibung
Vollständige Kostenübernahme Das Unternehmen zahlt 100 % der Weiterbildungskosten
Teilfinanzierung Es wird ein fixer Betrag oder ein Prozentsatz übernommen
Bezahlte Freistellung / Bildungsurlaub Zeitliche Unterstützung ohne Gehaltseinbußen
Interne Trainingsangebote Nutzung firmeneigener Lernplattformen oder Kooperationen mit Bildungsträgern
Langfristige Entwicklungspläne Kombination aus Weiterbildung, Karriereplanung und Zielvereinbarungen

 

4.3. So überzeugen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber

Ein Gespräch über Weiterbildung sollte gut vorbereitet sein. Nutzen Sie Argumente, die den konkreten Nutzen für das Unternehmen herausstellen – statt rein persönliche Interessen in den Vordergrund zu stellen.

📌 Checkliste für das Gespräch:

  1. Kursbeschreibung bereithalten
    → Inhalte, Dauer, Anbieter und Abschluss nennen
  2. Ziele definieren
    → Was verbessern Sie mit dem Kurs? Welche Aufgaben können Sie danach besser übernehmen?
  3. Unternehmensnutzen formulieren
    → Beispiel: „Mit dem Kurs kann ich künftig rechtssicher Kundinnen und Kunden beraten und gesetzliche Anforderungen erfüllen.“
  4. Zeitaufwand realistisch darstellen
    → Zeigen Sie, wie die Weiterbildung mit dem Berufsalltag vereinbar ist
  5. Kostenargument aufbereiten
    → Vorschlag zur Teilung der Kosten oder Nutzung externer Fördermittel (z. B. Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG)

💬 Formulierungshilfe:
„Ich habe eine Weiterbildung gefunden, die perfekt zu meinen Aufgaben bei uns passt. Sie verbessert meine Kompetenzen im Bereich XY, was uns bei Projekt Z direkt entlasten würde. Ich würde gerne über eine mögliche Förderung sprechen – vielleicht können wir gemeinsam eine Lösung finden.“

4.4. Rechtlicher Rahmen: Bildungsurlaub und Weiterbildungsvereinbarungen

In vielen Bundesländern gibt es das Recht auf Bildungsurlaub:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können jährlich bis zu 5 Tage für Weiterbildung freinehmen (bei vollem Gehalt).
  • Die Weiterbildung muss als Bildungsveranstaltung anerkannt sein.
  • Eine Beantragung beim Arbeitgeber ist rechtzeitig erforderlich (meist 6 Wochen vorher).

Wichtig: Informieren Sie sich über die Regelungen in Ihrem Bundesland:
🔗 www.bildungsurlaub.de

Weiterbildungsvereinbarung:
Bei umfangreicheren Maßnahmen (z. B. ein berufsbegleitendes Studium) verlangen Unternehmen oft eine schriftliche Vereinbarung – z. B. zur Rückzahlung der Kosten, falls das Arbeitsverhältnis frühzeitig endet.

4.5. Kombination mit öffentlichen Förderprogrammen

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind bereit, eine anteilige Kostenübernahme zu leisten, wenn der Rest über staatliche Programme abgedeckt wird.
So entsteht eine Win-Win-Situation:
➡️ Sie erhalten hochwertige Bildung
➡️ Das Unternehmen spart Kosten

Mögliche Kombinationen:

5. Steuervorteile clever nutzen: Weiterbildungskosten absetzen

5.1. Weiterbildung von der Steuer absetzen – das lohnt sich

Nicht nur Fördermittel und Arbeitgeberzuschüsse helfen dabei, die Weiterbildung zu finanzieren – auch das Finanzamt kann Ihren Geldbeutel entlasten. Denn: Kosten für berufliche Weiterbildungen lassen sich in vielen Fällen steuerlich geltend machen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das: Eine Rückerstattung über die Steuererklärung ist möglich – und oft lohnenswert.

🎯 Der Effekt: Sie zahlen Ihre Weiterbildungskosten nicht vollständig aus dem Netto-Gehalt, sondern teilweise aus dem Brutto-Einkommen – also bevor die Steuer abgezogen wird.

5.2. Was sagt das Steuerrecht?

Laut Einkommensteuergesetz (§ 9 EStG) gelten Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung als Werbungskosten – sofern die Bildungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf steht. Das betrifft z. B.:

  • Seminare zur fachlichen Vertiefung
  • Schulungen zu neuen Tools oder Software
  • Zertifikatskurse (z. B. für Finanzberaterinnen und Finanzberater)
  • Sprachkurse im beruflichen Kontext
  • Vorbereitungskurse auf eine Aufstiegsfortbildung

Nicht begünstigt sind hingegen:

  • Erstausbildungen oder Erststudiengänge (ggf. nur Sonderausgaben)
  • rein private Weiterbildungen (z. B. Yoga-Trainerkurs für Freizeit)

5.3. Diese Kosten können Sie absetzen

Die steuerliche Absetzbarkeit umfasst mehr als nur Kursgebühren:

Absetzbare Kosten Beispiele
Teilnahmegebühren Seminare, Fernlehrgänge, Präsenzkurse
Fahrtkosten 0,30 €/km oder ÖPNV-Tickets
Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei auswärtiger Teilnahme
Lernmittel und Fachliteratur Bücher, Software, Skripte
Arbeitsmittel Laptop, Drucker, Taschenrechner
Prüfungsgebühren auch für Zertifizierungen
ggf. Kinderbetreuungskosten bei beruflicher Notwendigkeit

5.4. Wo wird es in der Steuererklärung eingetragen?

Tragen Sie alle relevanten Ausgaben in Anlage N, Zeile 46 („Fortbildungskosten“) der Einkommensteuererklärung ein. Wichtig ist, dass Sie:

  • alle Belege aufbewahren,
  • eine genaue Zuordnung zum Beruf herstellen können (z. B. durch Kursbeschreibungen),
  • ggf. Erklärungen oder Nachweise des Arbeitgebers beilegen (z. B. Genehmigung oder Zweck der Weiterbildung).

Wenn die Weiterbildung ganz oder teilweise vom Arbeitgeber oder durch Förderprogramme bezahlt wurde, dürfen nur die selbst getragenen Kosten geltend gemacht werden.

5.5. Beispielrechnung

Posten Betrag
Kursgebühren 1.200 €
Fahrtkosten (20 km, 10 Tage) 60 €
Fachliteratur 85 €
Summe 1.345 €
Steuerliche Erstattung* ca. 400–600 € (*je nach Steuersatz)

➡️ Diese Rückzahlung wird Ihnen im Folgejahr durch das Finanzamt überwiesen.

5.6. Weiterführende Infos und Quelle

Ausführliche Hinweise, Praxisbeispiele und Sonderregelungen (z. B. für Selbstständige oder bei Mischformen beruflicher und privater Bildungsziele) finden Sie im Beitrag der Akademie für Finanzberatung:

🔗 Kann ich meine Weiterbildung von der Steuer absetzen? – Akademie für Finanzberatung

FAQ - Häufige Fragen

Wie kann mir GOING PUBLIC helfen?

Bei GOING PUBLIC! können Sie Wissen und Fähigkeiten erwerben, die Sie in Ihrer Tätigkeit als Vermittlerin oder Vermittler voranbringen. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden von der Anmeldung bis hin zur Prüfung. Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können. Lassen Sie sich beraten oder starten Sie direkt durch.

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