§ 34f GewO: Voraussetzungen für die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler:in
Inhalte
1. Einführung in den § 34f GewO
1.1. Bedeutung und Zielsetzung des § 34f GewO
1.2. Abgrenzung zu anderen Paragraphen der Gewerbeordnung (z.B. § 34d)
1.3. Welche Finanzanlageprodukte dürfen gemäß § 34f GewO vermittelt werden?
2. Berufszulassungsregelungen für Finanzanlagenvermittler
2.1. Detaillierte Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen nach § 34f GewO
2.2. Vergleich mit Zulassungsvoraussetzungen anderer Finanzdienstleistungsberufe
2.3. Wer benötigt eine Erlaubnis nach § 34f GewO?
3. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung nach § 34f GewO
3.1. Persönliche Voraussetzungen und Zuverlässigkeit
3.2. Fachliche Qualifikationen und erforderliche Nachweise
3.3. Geordnete Vermögensverhältnisse und Versicherungspflichten
4. Der Antragsprozess für die Erlaubnis nach § 34f GewO
4.1. Erforderliche Unterlagen und Formulare
4.2. Zuständige Behörden und Ansprechpartner
4.3. Bearbeitungszeiten und Gebühren
4.4. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erlangung der Erlaubnis
5. Rechtliche Rahmenbedingungen und Compliance
5.1. Relevante Gesetze und Verordnungen
5.2. Haftungsfragen und Versicherungspflichten
5.3. Aktuelle Rechtsprechung und Fallbeispiele
5.4. Typische Haftungsfälle im Bereich der Finanzanlagenvermittlung
6. Weiterbildung und Qualifikation
6.1. Bedeutung von Weiterbildung im Bereich Finanzanlagenvermittlung
6.2. Übersicht über relevante Lehrgänge und Zertifikate
6.3. IHK-Zertifizierung und andere Qualifikationsnachweise
6.4. Inhalte und Umfang der Weiterbildung
7. Registrierung und Unterschiede in der Vermittlertätigkeit
7.1. Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler:innen
7.2. Unterschiede zwischen verschiedenen Arten von Finanzvermittler:innen
7.3. Rechtliche und praktische Konsequenzen dieser Unterschiede
7.4. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 34f GewO
8. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum § 34f GewO
8.1. Was macht ein/e Finanzanlagenvermittler:in?
8.2. Was verdient ein/e Finanzanlagenvermittler:in?
8.3. Welche Aufgaben hat ein/e Finanzanlagenvermittler:in?
8.4. Tipps für angehende Finanzanlagenvermittler
9. Unterstützung und Beratung durch GOING PUBLIC!
9.1. Wie kann Going Public bei der Erlangung der Erlaubnis nach § 34f GewO unterstützen?
Informationen zum Sachkundelehrgang Finanzanlagenfachmann/frau (IHK)