Finanzberater - die wichtigsten Fakten

Was macht ein/e Finanzberater:in?

Wikipedia schreibt: "Finanzberater (auch Financial Advisor) ist die Berufsbezeichnung für einen Dienstleister, der Kunden über Geldanlagen, Kredite oder Versicherungen berät."

Detaillierter wird die Definition eines Finanzberaters bzw. der Finanzberatung, wenn man in die Ausführungen rund um die IHK-Qualifikation "Fachwirt für Finanzberatung" schaut. Dort steht:

Der Finanzberater "behandelt insbesondere die folgenden beruflichen Handlungsbereiche:

  • Beratung von Privatkunden zu Geld- und Vermögensanlagen, Immobilien und Finanzierungen sowie zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken;
  • Beratung von Geschäftskunden zur Unternehmensfinanzierung;
  • Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen sowie zur betrieblichen Altersversorgung"

Welche Aufgabengebiete hat ein/e Finanzberater:in?

Aus § 10, Abs. 2 Ziffer 1 FinDPrV kann man sehr gut die Aufgaben eines Finanzberaters ablesen.

Demnach braucht ein Finanzberater "Kompetenzen, um die Beratung von Privatkunden im Hinblick auf Geld- und Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach- und Vermögenssicherung sowie Immobilienanlagen und Finanzierungen eigenständig und verantwortungsvoll durchzuführen; hierzu gehören:

  1. Zielgruppen festlegen und daraus eine adäquate Kundenansprache ableiten sowie Vertriebsaktivitäten zur Kundengewinnung eigenverantwortlich steuern,
  2. den Kundenbedarf anhand der Situation des Kunden sowie seiner Ziele und Wünsche ermitteln,
  3. Analysieren des Kundenbedarfs anhand seiner Situation, seiner Ziele und Wünsche unter Berücksichtigung des Marktumfeldes und der Marktprognosen,
  4. kundengerechte Lösungsstrategien zur Erreichung der Ziele entwickeln und dabei für den Kunden geeignete Produkte berücksichtigen,
  5. Lösungsstrategien und damit verbundene Produkte kundenorientiert darstellen sowie über Chancen, Risiken, Verpflichtungen und Kosten beraten und den Kunden bei der Entscheidungsfindung unterstützen,
  6. Kunden bei der Umsetzung seiner Entscheidungen begleiten sowie die Kundensituation regelmäßig und anlassbezogen überprüfen"

Wer sind Finanzberater?

Der Begriff "Finanzberater:in" ist im deutschen Recht noch nicht definiert. Nun hat Brüssel vorgelegt. Mit der am 10.03.2021 in Kraft getretenen Transparenzverordnung hat die EU einen neuen Oberbegriff eingeführt.

Begriff Finanzberater

Nach Artikel 2 Nr. 11 der EU-Transparenzverordnung bezeichnet der Begriff Finanzberater

  1. einen Versicherungsvermittler, der Versicherungsberatung für IBIP1 erbringt;
  2. ein Versicherungsunternehmen, das Versicherungsberatung für IBIP1 erbringt;
  3. ein Kreditinstitut, das Anlageberatung anbietet;
  4. eine Wertpapierfirma, die Anlageberatung anbietet;
  5. einen AIFM, der Anlageberatung gemäß Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe b Ziffer i der Richtlinie 2011/61/EU anbietet; oder
  6. eine OGAW-Verwaltungsgesellschaft, die Anlageberatung gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i der Richtlinie 2009/65/EG anbietet
1Ein IBIP ist ein "insurance-based investment product", also ein  Versicherungsanlageprodukt.
 
Quelle: EU-Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor", die sog. „Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)“ oder auch „EU-Transparenzverordnung (TVO)“ 

Sind Finanzanlagenvermittler:innen gemäß § 34f GewO auch Finanzberater:innen?

In der Liste in Artikel 2 Nr. 11 der EU-Transparenzveordnung (TVO) fehlen die Finanzanlagenvermittler:innen gemäß § 34f GewO. Die BaFin hat eine FAQ-Seite zu EU-Transparenzverordnung online gestellt: Fragen und Antworten zur Offenlegungsverordnung

Darin stellt die BaFin klar, dass Finanzanlagenvermittler:innen nach § 34f GewO nicht Adressaten der EU-Transparenzveordnung sind. 

BaFin zu § 34f GewO Finanzanlagenvermittler:innen

Da Finanzanlagevermittler gem. § 34 Abs. 1 GewO innerhalb der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG tätig sein müssen, sind sie kein Finanzdienstleistungsinstitut und mithin auch kein Wertpapierdienstleistungsunternehmen/keine Wertpapierfirma. Somit sind sie nicht Adressat der OffenlegungsVO.

Somit sind § 34f Vermittler:innen also auch keine Finanzberater:innen gemäß EU-Transparenzverordnung. 

Der Bundesverband AfW geht hier von einem redaktionellen Fehler bei der Erstellung der TVO aus, da in Brüssel die deutsche Bereichsausnahme für § 34f Finanzanlagenvermittler:innen wahrscheinlich schlicht übersehen wurde. 

Müssen die alten Berufsbezeichnungen aufgegeben werden?

Nein, die Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel Versicherungsmakler:in können beibehalten und weiter genutzt werden. 

Finanzberater:in ist lediglich ein neuer Oberbegriff. Er ersetzt keine der derzeit gültigen Berufsbezeichnungen.

Frank Rottenbacher, Vorstand
Frank Rottenbacher, Vorstand
Finanzberater am Schreibtisch

Vermittler:innen begrüßen die neue Berufsbezeichnung Finanzberater:in

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat im Mai 2021 seine Mitglieder befragt, wie sie zu dem neuen Oberbegriff Finanzberater:in stehen. 

Das veröffentlichte Ergebnis der Umfrage:

  • Knapp zwei Drittel der AfW-Mitglieder können sich vorstellen zukünftig die Bezeichnung Finanzberater:in zu nutzen, ca. 21% lehnen dies ab, ca. 14% haben dazu keine Meinung.
  • Unter den AfW-Mitgliedern sehen 33% in diesem neuen Oberbegriff eine Aufwertung der eigenen Tätigkeit, knapp 15% empfindet ihn hingegen als Abwertung und knapp die Hälfte erwartet eine neutrale Auswirkung auf die eigene Tätigkeit.
Finanzberaterin am Schreibtisch

Finanzberater:in Ausbildung

Gibt es einen Finanzberater Kurs oder eine Weiterbildung für Finanzberater:innen?

Die passende Ausbildung für Finanzberater:innen ist die IHK-Qualifikation zur/zum Fachwirt:in für Finanzberatung (IHK) inklusive Fachberater:in für Finanzdienstleistung (IHK). Sie ist exakt auf die umfassenden Anforderungen der Finanzberatung hin entwickelt worden und bleibt stets aktuell. Sie ist eine echte Allfinanz-Qualifikation für Finanzberater:innen auf "Meister"-Niveau.

Aufgrund der "Aufstiegs-BAföG"-Novelle vom August 2020 wird dieser Fachwirt-Abschluss mit 75% bezuschusst. Hinzu kommen steuerliche Vorteile. So können bis zu 86% Förderquote erreicht werden.

Finanzanlagenfachmann/frau

Fachberater:in & Fachwirt:in