Ist eine Teilnahme an gut beraten Pflicht?
gut beraten wird im Gesetz bzw. in der VersVermV nicht erwähnt. Es zählen ausschließlich die erworbenen Weiterbildungsstunden, die Ihnen vom jeweiligen Weiterbildungsanbieter in der Regel kostenlos bescheinigt werden. Dieser Weiterbildungsanbieter kann GOING PUBLIC! sein, aber auch ein Produktgeber oder ein Arbeitgeber, da eine „betriebsinterne“ Durchführung der Weiterbildung explizit erlaubt ist.
gut beraten sammelt die Leistungsbestätigungen der dort meldenden Bildungsdienstleister und erleichtert so ggf. die Übersicht. Es ist zu beachten, dass die Weiterbildungspflichtigen auch bei der Teilnahme an gut beraten die Nachweise zu den Weiterbildungen sammeln und fünf Jahre aufbewahren müssen.
Wichtig: gut beraten Zeiten sind nicht immer IDD Stunden
Nicht alle Weiterbildungsveranstaltungen, die gut beraten Zeitgutschriften bringen, werden von den Aufsichtsbehörden auch als IDD Stunden anerkannt (s. auch "Welche Weiterbildungsinhalte werden nicht anerkannt?").
Müssen die erworbenen Weiterbildungsstunden an gut beraten gemeldet werden?
Nimmt GOING PUBLIC! an gut beraten teil?
Die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG hat sich entschieden, das neue Leistungsangebot von gut beraten nicht anzunehmen. Der Status als Trusted Partner Service läuft daher zum 30.04.2022 aus.
gut beraten Login
Hier können Sie sich in Ihr gut beraten Konto in der Weiterbildungsdatenbank einloggen: gut beraten Login Bildungskonto