§ 34i GewO | Voraussetzungen für die Erlaubnis

§ 34i GewO: Voraussetzungen für Immobiliardarlehensvermittler

Inhalte

  1. Was ist der § 34i GewO?
  2. Wer muss eine Erlaubnis gemäß § 34i Gewerbeordnung beantragen?
  3. Welche Voraussetzungen gibt es für die Erlaubniserteilung nach § 34i GewO?
  4. Wo beantrage ich die Erlaubnis nach § 34i GewO?
  5. Was kostet die Erlaubnis nach § 34i GewO?
  6. Wo finde ich Informationen rund um die IHK Sachkundeprüfung gemäß § 34i GewO?
  7. Gibt es eine Registrierungspflicht im Vermittlerregister 34i?
  8. Was ist der Unterschied zwischen § 34c GewO und § 34i GewO?
  9. Gibt es eine Alte Hasen Regel für die 34i Erlaubnis?
  10. Was verdient ein Immobiliardarlehensvermittler?
Icon zur Wissenswert-Seite Frage: Was ist der §34i GewO Immobiliardarlehensvermittler?

Was ist der § 34i GewO?

Im § 34i Gewerbe­ordnung werden die Berufs­zugangs- und Berufs­ausübungs­vorschriften für Immo­biliar­darlehens­vermittler (oft auch Immo­bilien­darlehens­vermittler 34i genannt) geregelt. Ergänzung: In der Immo­biliar­darlehens­vermittlungs-Verordnung (ImmVermV) finden Sie u.a. Einzelheiten zur Sach­kunde­prüfung und zur Vermögens­schadens­haftpflicht­versicherung. § 34i GewO | ImmVermV

Wer muss eine Erlaubnis gemäß § 34i Gewerbeordnung beantragen?

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen gemäß § 491 Absatz 3 BGB oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Fazit: selbstständige Gewerbetreibende und leitende Mitarbeiter:innen, die bei der Beratung und/oder Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen mitwirken oder verantwortlich sind benötigen eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler:in gemäß § 34i GewO.

Aber auch Mitarbeiter:innen, die unmittelbar in die Vermittlung oder Beratung von Immobiliendarlehen involviert sind und eine wichtige Funktion im Kreditprozess haben, müssen qualifiziert sein und im Vermittlerregister eingetragen werden. Ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit wird durch den Arbeitgeber geprüft. Für Personen, die lediglich unterstützende Aufgaben wie zum Beispiel Sekretariatstätigkeiten ausführen, gilt diese Regelung nicht.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Erlaubniserteilung nach § 34i GewO?

  1. gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    Der Nachweis erfolgt in der Regel über das polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde ("Behördenführungszeugnis") und einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister. 
  2. geordnete Vermögensverhältnisse
    Diese werden u.a. über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörden sowie Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnisses des Vollstreckungsgerichts und des Insolvenzverzeichnis nachgewiesen. (Finden Sie hier Ihr zuständiges Insolvenzgericht und hier die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zu erhalten.)
  3. Nachweis Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung) gemäß § 9 ff ImmVermV.
    Die Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate alt sein.
  4. Nachweis seiner Sachkunde. Das geht entweder über die Sachkundeprüfung zum „Gepr. Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ oder den Nachweis einer gleichwertigen Berufsqualifikation .
  5. Der Gewerbetreibende muss seine Hauptniederlassung oder seinen Hauptsitz im Inland haben und seine Tätigkeit als Immobiliendarlehensvermittler auch im Inland ausüben.
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Wo kann man die Erlaubnis nach § 34i GewO beantragen?

Die Erlaubnis nach Paragraph 34i GewO können Sie entweder bei Ihrer zuständigen IHK oder bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt beantragen. Bitte informieren Sie sich hier, wer in Ihrem Bundesland für die Erlaubniserteilung zuständig ist. 

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Was kostet die Erlaubnis nach § 34i GewO?

Die Kosten werden von Ihrer zuständigen IHK bzw. Ihrem zuständigen Gewerbeamt festgelegt. In Berlin kostet die Erteilung der Erlaubnis nach § 34i GewO zum Beispiel 500 EUR. 

Ein Mann auf einer Couch auf seinem Schoß ein Laptop

Informationen zur IHK Sachkundeprüfung gemäß § 34i GewO Immobiliardarlehensvermittler:in

Informationen zum Online-Lehrgang §34i Immobiliardarlehensvermittler (IHK)

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Gibt es eine Registrierungspflicht im Vermittlerregister 34i?

Der Immobiliardarlehensvermittler muss unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit in das bereits vom Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlerrecht bekannte Register nach § 11 a GewO eingetragen werden. Gleiches gilt für die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden oder dafür verantwortlichen Personen.

Unterschied § 34c GewO und § 34i GewO

Ab dem 21. März 2016 wird für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen gemäß § 491 Absatz 3 BGB (Baufinanzierungen) die Erlaubnis nach § 34i GewO benötigt.

Die Vermittlung anderer Darlehensverträge (z.B. Allgemein-Verbraucherdarlehen) fällt weiterhin unter die Erlaubnispflicht nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GewO. Dazu werden in der MaBV Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit eines Darlehensvermittlers nach § 34c GewO geregelt.

Bei einem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht gemäß § 34i GewO kann eine Veröffentlichung im Internet und eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro drohen.

Ein Mann hält ein Modellhaus und einen Schlüssel
Bild eines Beraters mit einem Laptop

Gibt es eine Alte Hasen Regelung zur Erlangung der 34i Erlaubnis?

Die Alte Hasen Regelung endete zum 21.03.2017. Heute gibt es somit keine Alte Hasen Regelung mehr. Jeder, der die Erlaubnis nach § 34i GewO beantragen möchte, muss seine Sachkunde nachweisen. 
 
Zum Hintergrund: Vermittler:innen, die bereits vor Einführung des § 34i GewO eine Erlaubnis nach § 34c GewO besaßen, konnten von einer Übergangsregelung profitieren. Sie durften auch nach Einführung des § 34i GewO weiterhin Immobiliendarlehen an Verbraucher vermitteln. Diese Übergangsregelung (Alte Hasen Regelung genannt) endete zum 21.03.2017.

Wie viel verdient man als Immobiliardarlehensvermittler?

Interessant für alle, die sich überlegen, auch Finanzierungsvermittler zu werden: Der durchschnittliche Gewinn von unabhängigen Immobiliardarlehensvermittlern betrug laut AfW-Vermittlerbarometer 74.200€ (Stand 11/2021). Bei diesen Werten ist zu berücksichtigen, dass die 675 Teilnehmer:innen auch Erlaubnisse zur Versicherungsvermittlung gemäß § 34d GewO und/oder zur Finanzanlagenvermittlung gemäß § 34f GewO haben, die ebenfalls zu diesem Gewinn beitrugen. Außerdem weisen sie bereits Berufserfahrung vor.

Bild zu der Frage: Was verdient ein §34i Immobiliardarlehensvermittler? Grafik des AfW

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