Gewerbeerlaubnis § 34c GewO für Immobilienmakler:innen

§ 34c GewO – Voraussetzungen für die Erlaubnis als Immobilienmakler:in

1. Einführung in den § 34c GewO

1.1. Bedeutung und Relevanz für Immobilienmakler

Der § 34c der Gewerbeordnung (GewO) ist das rechtliche Fundament für jeden, der in Deutschland als Immobilienmakler tätig sein möchte. Diese Vorschrift regelt die behördliche Erlaubnis, die für die Ausübung des Maklerberufs unerlässlich ist. 

1.2. Historischer Kontext und aktuelle Entwicklungen

Das Gesetz wurde geschaffen, um eine Vereinheitlichung der Qualitätsstandards in der Beratung zu erreichen. Verbraucher und Verbraucherinnen sollten nach Einführung der Novellierung des Gesetzes besser vor unseriösen Vermittlern und Vertrieben geschützt werden. Ein weiteres Ziel war die Gewinnung von Vertrauen seitens der Verbraucher und Verbraucherinnen in eine sachkundige und fundierte Beratung.

2. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung nach § 34c GewO

Die Erlaubniserteilung gemäß § 34c der Gewerbeordnung (GewO) ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass nur zuverlässige und qualifizierte Personen oder Unternehmen als Immobilienmakler oder Immobilienmaklerin tätig werden. Die Voraussetzungen sind:

2.1. Persönliche Voraussetzungen

Kein Ausschlussgrund: Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller oder Antragstellerin die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Hierzu zählen insbesondere rechtskräftige Verurteilungen wegen bestimmter Delikte.

2.2. Fachliche Qualifikationen und Nachweise

Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen müssen, anders als zum Beispiel Versicherungsvermittler, keinen Nachweis der Sachkunde erbringen.

2.3. Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse

Der Antragsteller oder Antragstellerin darf nicht in Vermögensverfall geraten sein. Das bedeutet, er oder sie darf keine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben und es dürfen keine Insolvenzverfahren über sein oder ihr Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden sein.

3. Der § 34c-Antragsprozess im Detail

3.1. Erforderliche Unterlagen und Formulare

Für die Beantragung der Erlaubnis nach § 34c GewO sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Dazu zählen:

  1. Ausgefüllter und unterschriebener Erlaubnisantrag (PDF-Download bei Ihrer Erlaubnisbehörde)
  2. Gewerbezentralregisterauszug für den Antragsteller (nicht älter als 3 Monate)
  3. Bescheinigung in Steuersachen für den Antragsteller (über Ihr Finanzamt, nicht älter als 3 Monate, kann je nach Bundesland variieren)
  4. Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) für den Antragsteller (nicht älter als 3 Monate)
  5. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts gemäß § 882b ZPO (nicht älter als 3 Monate)
  6. Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde (bei Ihrem Insolvenzgericht, nicht älter als 3 Monate)
  7. Auszug aus dem Handelsregister, sofern es sich um ein eingetragenes Unternehmen handelt. (nicht älter als 3 Monate)

3.2. Zuständige Behörden und Ansprechpartner:innen

Die Anträge werden in der Regel bei der örtlichen Gewerbebehörde oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) eingereicht. Es ist wichtig, sich direkt an diese Stellen zu wenden, um aktuelle Informationen und spezifische Anforderungen für Ihre Region zu erhalten.

3.3. Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Auslastung der Behörden. Die Gebühren für die Antragstellung sind ebenfalls unterschiedlich und sollten im Vorfeld bei der zuständigen Behörde erfragt werden. In Berlin kostet die Erlaubnis zum Beispiel bis zu 1.800,- € (Stand 2023). Hier mehr Informationen dazu.

4. Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen

4.1. Übersicht relevanter Gesetze und Verordnungen

Die Tätigkeit von Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen wird durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Dazu zählen:

4.2. Haftungsfragen und Versicherungspflichten

In Bezug auf Haftungsfragen ist es für Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen unerlässlich, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Mindestversicherungssummen sind nicht gesetzlich festgelegt, sollten aber mindestens 500.000 € betragen. Eine solche Versicherung dient dem Schutz vor finanziellen Risiken, die aus beruflichen Fehlern entstehen können. Diese Versicherungen decken typischerweise Schäden in Höhe von mehreren Hunderttausend bis zu mehreren Millionen Euro ab, abhängig von der Größe und dem Umfang der Maklertätigkeit. 

4.3. Aktuelle Rechtsprechung und Fallbeispiele

Die Rechtsprechung im Immobilienrecht ist dynamisch und ständig in Entwicklung. Konkrete Urteile bieten wichtige Einblicke in die Auslegung von Gesetzen und die Handhabung von Streitfällen. Solche Urteile sind für Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen von großer Bedeutung, da sie direkte Auswirkungen auf ihre tägliche Arbeit haben können.

5. Fortbildung und Weiterbildungsmöglichkeiten für Immobilienmakler:innen

5.1. Bedeutung von kontinuierlicher Weiterbildung und gesetzliche Verpflichtungen

Die kontinuierliche Weiterbildung ist in der Immobilienbranche nicht nur für die persönliche und berufliche Entwicklung entscheidend, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 34c GewO und § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind Immobilienmakler zur regelmäßigen Fortbildung, im Rahmen von 20 Stunden in drei Jahren verpflichtet. Diese Vorschriften stellen sicher, dass Immobilienmakler stets auf dem aktuellen Stand der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen bleiben. 

5.2. Übersicht über relevante Kurse und Zertifikate

Ein Schlüsselelement der Weiterbildung für Immobilienmakler ist der Zertifikatslehrgang. Ein Beispiel hierfür ist der Online-IHK-Zertifikatslehrgang Immobilienmakler:in (IHK). Dieser Lehrgang bereitet Sie umfassend auf die Herausforderungen und Chancen in der Immobilienbranche vor:

Machen Sie sich fit für die Zukunft: Zertifikatslehrgang Immobilienmakler:in (IHK)

Die Immobilienbranche ist dynamisch und für Außenstehende oft auch schwer zu verstehen. In Zeiten volatiler Finanzmärkte suchen immer mehr Anleger:innen Sicherheit in Immobilien. Daher verlangt der Markt nach Spezialisten, die ihr Handwerk verstehen. Und hier kommen Sie ins Spiel.

Mit unserem Online-IHK-Zertifikatslehrgang Immobilienmakler:in (IHK) vermitteln wir Ihnen alle notwendigen Fähigkeiten, um die Zukunft der Branche aktiv mitgestalten zu können. Sie sind die vermittelnde Instanz und vertreten die Interessen der Käufer und Käuferinnen, sowie der Verkäufer und Verkäuferinnen.

Qualifizierten Immobilienmaklern und Immobilienmaklerinnen stehen die Türen der Immobilienbranche weit offen. Ob selbstständiger Unternehmer und Unternehmerin oder angestellter Spezialist. Die Branche bietet nach der Weiterbildung zum Immobilienmakler:in (IHK) eine Vielzahl an aufregenden und erfolgversprechenden Tätigkeiten in vielen Positionen und Funktionen.

5.3. IHK-Zertifizierung und andere Qualifikationsnachweise

Die IHK-Zertifizierung ist ein anerkannter Nachweis der fachlichen Kompetenz und ein wichtiger Baustein für die Karriere in der Immobilienbranche. Neben dem IHK-Zertifikatslehrgang gibt es zahlreiche weitere Fortbildungsangebote, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Interessen von Immobilienmaklern zugeschnitten sind. Diese reichen von Grundlagenkursen bis hin zu spezialisierten Seminaren und Workshops.

In diesem Abschnitt haben wir die Bedeutung der kontinuierlichen Weiterbildung für Immobilienmakler, die gesetzlichen Verpflichtungen sowie eine Übersicht über relevante Kurse und Zertifikate dargestellt. Diese Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind entscheidend, um als Immobilienmakler erfolgreich und kompetent am Markt zu agieren und den gesetzlichen Anforderung zu genügen.

 

6. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum § 34c GewO

6.1. Was macht ein/e Immobilienmakler:in?

Ein Immobilienmakler oder Immobilienmaklerin ist Vermittler zwischen Verkäufern und Käufern bzw. Vermietern und Mietern von Immobilien. Zu den Hauptaufgaben gehören:

  • Ermittlung des Verkaufswertes der Immobilie
  • Durchführung von Behördengängen
  • Vermarktung der Immobilie
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Erstellung regelmäßiger Reports für den Auftraggeber und Auftraggeberinnen
  • Führung von Vertragsverhandlungen
  • Aufsetzen des Kauf- oder Mietvertrages
  • Begleitung zum Notartermin und bei der Objektübergabe
  • Beratung nach dem Verkauf oder der Vermietung

6.2. Was verdient ein/e Immobilienmakler:in?

Das Einkommen einer angestellten Immobilienmaklerin oder Immobilienmaklers ist abhängig von Faktoren wie Region, Berufserfahrung.

Bei einer Wohngenossenschaft kann das Gehalt einer angestellten Immobilienmaklerin oder Immobilienmaklers durch einen Tarifvertrag geregelt sein. Das Gehalt kann mit tariflichen Vergütungen zwischen 3.305 und 3.730 Euro/Monat brutto betragen.

In großen Maklerbüros setzt sich das Gehalt oft aus Grundgehalt und Provisionen zusammen. Erfahrene Immobilienmaklerinnen oder Immobilienmakler können bis zu 6.650 Euro brutto verdienen, während Einsteiger mit etwa 2.000 bis 2.500 Euro brutto rechnen sollten. (Quelle: karrierebibel.de). Hier eine Übersicht aufgeschlüsselt nach Bundesland.

Selbstständige Immobilienmaklerinnen oder Immobilienmakler, erhalten bei der Vermittlung eines Kaufvertrages oder Mietvertrages eine Provision. Die Provision beim Immobilienverkauf wird maximal hälftig zwischen Käufer/Käuferin und Verkäufer/Verkäuferin aufgeteilt.

Bei der Vermittlung von Mietverträgen werden in der Regel 2 Monatskaltmieten als Provision fällig, die der Auftraggeber oder Auftraggeberin zu zahlen hat, wobei dies je nach lokaler Gesetzgebung (Bestellerprinzip) variieren kann.

Das Einkommen einer selbstständigen Immobilienmaklerin oder Immobilienmaklers hängt von vielen Faktoren ab. Persönlicher Einsatz, Marketing, Segment und Region sind nur einige von vielen Faktoren.

6.3. Welche Aufgaben hat ein/e Immobilienmakler:in?

Zu den Aufgaben einer Immobilienmaklerin oder Immobilienmaklers gehören:

  • Besichtigung und Bewertung von Immobilien
  • Erstellung von Objektbeschreibungen und Marktanalysen
  • Akquisition von Käufern und Mietern
  • Durchführung von Objektbesichtigungen und Verhandlungen
  • Beratung zu Finanzierungsfragen
  • Immobilienverwaltung, inklusive Mietpreiskalkulation und Vertragsgestaltung
  • Organisation von Mieter- und Eigentümerversammlungen
  • Abwicklung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
  • Klärung rechtlicher Fragen zu Bauvorschriften und Erschließungsmöglichkeiten

Diese FAQ-Sektion bietet einen Überblick über die häufigsten Fragen zum Berufsbild der Immobilienmaklerin oder Immobilienmaklers und zu den gesetzlichen Grundlagen nach § 34c GewO. Sie soll Interessierten ein besseres Verständnis für die Rolle und die Aufgaben vermitteln.

 

7. Fazit und Ausblick

7.1. Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die Erlangung der Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c GewO ist ein entscheidender Schritt für jeden, der in der Immobilienbranche Fuß fassen möchte. Die Lizenz ist ein Nachweis der Zuverlässigkeit, sowie der rechtlichen Voraussetzung für die Ausübung des Berufs. Die wichtigsten Aspekte, die wir in diesem Leitfaden behandelt haben, umfassen:

  • Die detaillierten Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung, einschließlich persönlicher und fachlicher Qualifikationen.
  • Den Antragsprozess mit seinen erforderlichen Unterlagen und den zuständigen Behörden.
  • Die Bedeutung von kontinuierlicher Weiterbildung, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Verpflichtungen nach § 34c GewO und § 15b MaBV.
  • Die vielfältigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Immobilienmaklers sowie die beruflichen Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten in diesem Bereich.

7.2. Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der Gewerbeerlaubnis

Die Immobilienbranche ist einem ständigen Wandel unterworfen, der auch die Anforderungen an Immobilienmakler beeinflusst. Zukünftige Entwicklungen könnten strengere Regulierungen und höhere Qualifikationsstandards beinhalten, um die Professionalität und Qualität in der Branche weiter zu erhöhen. Zudem ist mit einer zunehmenden Digitalisierung zu rechnen, die sowohl die Art und Weise der Immobilienvermittlung als auch die erforderlichen Kompetenzen der Makler verändert.

Es ist daher für angehende und praktizierende Immobilienmakler unerlässlich, sich kontinuierlich weiterzubilden und an die sich ändernden Marktbedingungen anzupassen. Die Fähigkeit, sich neuen Herausforderungen zu stellen und innovative Lösungen zu entwickeln, wird in Zukunft noch wichtiger werden.

Insgesamt zeigt sich, dass der Beruf des Immobilienmaklers vielfältige Chancen bietet, aber auch ein hohes Maß an Engagement und Professionalität erfordert. Mit der richtigen Vorbereitung und Einstellung können Immobilienmakler jedoch eine erfolgreiche und erfüllende Karriere in dieser dynamischen Branche erwarten.

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