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Wie können Sie mit Ihrer Weiterbildung starten?
Buchen Sie die WBThek® online und zahlen Sie per Lastschrift. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Zugangsdaten und können mit Ihrer Weiterbildung starten. Sie können lernen wann und wo Sie wollen.
Informationen zum Zertifikatslehrgang Immobilienmakler:in (IHK)
Nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen zur Weiterbildung verpflichtet.
Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen müssen innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden Weiterbildung absolvieren. Die Weiterbildungspflicht dient dazu, das Fachwissen der genannten Berufsgruppen auf dem neuesten Stand zu halten und so einen qualitativ hochwertigen Service für Kunden sicherzustellen.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht nur die Inhaber der Gewerbeerlaubnis, sondern auch unmittelbar bei der Immobilienvermittlung oder -verwaltung tätige Angestellte zur Weiterbildung verpflichtet sind. Das bedeutet, dass sowohl der Inhaber eines Immobilienbüros als auch seine Mitarbeiter, die in den genannten Bereichen tätig sind, die Weiterbildung absolvieren müssen.
Unsere Immobilienmakler-WBThek® erfüllt mit über 20 Stunden Weiterbildungsinhalten die Anforderungen an die regelmäßige Weiterbildung § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV.

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Wie ist die Erfüllung der Weiterbildungspflicht nachzuweisen?
Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen sind durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen. Sie erhalten von uns einen Nachweis über die von Ihnen erbrachten Weiterbildungszeiten.

Wie viele Stunden umfasst die Weiterbildungspflicht?
Die Weiterbildungszeit umfasst 20 Stunden die innerhalb von drei Jahren zu erbringen sind. Sie erhalten Zugang zu allen 205 Web Based Trainings mit über 60 Stunden § 34c-konformer Weiterbildung.
Die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler- und maklerinnen gemäß § 34c GewO in Verbindung mit § 15b MaBV stellt sicher, dass Immobilienmakler- und maklerinnen stets über aktuelles Fachwissen verfügen. Die MaBV legt verschiedene Themengebiete fest, die für die berufliche Praxis von Immobilienmaklern- und maklerinnen von zentraler Bedeutung sind:
Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz (MaBV): Dieses Themengebiet behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die das faire Wettbewerbsverhalten von Immobilienmaklern- und maklerinnen sicherstellen. Zudem werden die Rechte von Verbrauchern im Maklergeschäft thematisiert, um einen transparenten und verbraucherfreundlichen Service zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlagen Makler (MaBV): Hier werden die spezifischen rechtlichen Aspekte des Maklergeschäfts behandelt, einschließlich der Pflichten und Rechte von Immobilienmaklern- und maklerinnen gegenüber ihren Kunden. Hierzu gehören rechtlichen Grundlagen u.a. Maklervertragsrecht, Miet- und Grundstücksrecht, WEG, MaBV, Geldwäschegesetz, Preisangabenverordnung, Energieeinsparverordnung und vieles mehr.
Kundenberatung (MaBV): Ein zentraler Aspekt des Maklergeschäfts ist die professionelle Beratung von Kunden. Dieses Themengebiet vermittelt Techniken und Best Practices für eine effektive und kundenorientierte Beratung.
Grundlagen Immobilien und Steuern (MaBV): Immobilienmakler- und maklerinnen müssen über fundierte Kenntnisse im Bereich Immobiliensteuern verfügen. Dies umfasst Themen wie die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen, Vermietungen und anderen steuerrelevanten Aspekten.
Grundlagen des Maklergeschäfts (MaBV): Dieses Themengebiet bietet einen Überblick über die zentralen Aspekte des Maklergeschäfts, einschließlich der Marktanalyse, der Immobilienbewertung und der Vermarktungsstrategien.
Grundlagen der Finanzierung (MaBV): Da die Finanzierung von Immobilien für viele Kunden eine zentrale Herausforderung darstellt, müssen Immobilienmakler- und maklerinnen über fundierte Kenntnisse in diesem Bereich verfügen. Dies umfasst u.a. Themen wie Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung, Eigenkapital, Kosten einer Finanzierung, Kreditsicherung, Absicherung, steuerliche Aspekte der Finanzierung und vieles mehr.
Die genannten Themengebiete sind essenziell, um die Qualität und Professionalität im Maklergeschäft sicherzustellen. Immobilienmakler, die sich regelmäßig in diesen Bereichen weiterbilden, können ihren Kunden einen hochwertigen Service bieten und sich erfolgreich im Markt positionieren.
Ja, auch wenn Sie eine Erlaubnis nach § 34c GewO "nur" besitzen, aber nicht aktiv als Immobilienmakler oder -maklerin arbeiten, sind Sie zur Weiterbildung verpflichtet. Die Pflicht zur Weiterbildung für Immobilienmakler- und maklerinnen wurde mit der Einführung des Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter festgelegt, sowie im § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV geregelt.
Gemäß diesen gesetzlichen Vorschriften, müssen Immobilienmakler- und maklerinnen innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung absolvieren.
Der erste Weiterbildungszeitraum beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem
Diese Regelung soll sicherstellen, dass Makler- und maklerinnen stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Branche sind, um Verbraucher und Verbraucherinnen bestmöglich beraten zu können.
Über unsere WBThek® können Sie Ihrer Weiterbildungsverpflichtung bequem online nachkommen.
Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden von der Anmeldung bis hin zur IHK-Sachkundeprüfung. Dabei können unsere Kundinnen und Kunden entscheiden, ob Sie sich von Live-Dozentinnen und Dozenten in hybriden Lernformaten anleiten lassen, oder mithilfe unserer hauseigenen Lernplattform sich im Selbststudium qualifizieren.
Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können.