Zusammenfassung:
- Die Verbraucherkreditrichtlinie ist am 18.10.2023 in Brüssel veröffentlicht worden.
- Für Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherkrediten wird es einen eigenen Paragraphen in der Gewerbeordnung geben: § 34k GewO.
- Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherkrediten werden eine IHK-Sachkundeprüfung ablegen müssen. Eine Alte-Hasen-Regelung wird es höchstwahrscheinlich nicht geben.
- Ebenso müssen sie sich in ein Register eintragen.
- Eine Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung ist in der Diskussion.
Inhaltsverzeichnis
Wer ist von den Vorschriften zur Sachkunde betroffen? Wird es eine Alte-Hasen-Regelung geben?
Nach Artikel 33 müssen Kreditgeber und Kreditvermittler von ihrem Personal verlangen, dass es über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die Gestaltung, das Anbieten und das Abschließen von Kreditverträgen, die Kreditvermittlungstätigkeit und das Erbringen von Beratungsdienstleistungen sowie in Bezug auf die Verbraucherrechte in ihrem Geschäftsbereich verfügt und auf dem aktuellen Stand hält. (Artikel 33 Abs. 1).
Wir gehen zur Zeit nicht davon aus, dass es eine Alte-Hasen-Regelung geben wird, da diese in der Verbraucherkreditrichtlinie nicht vorgesehen ist.
Welche Inhalte umfasst die Sachkunde?
Einen konkreten Anforderungskatalog an die Sachkunde gibt es in der Verbraucherkreditrichtlinie nicht. Es finden sich nur allgemeine Anforderungen.
Kreditvermittlerinnen und Kreditvermittler müssen über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die
- Gestaltung
- das Anbieten und
- das Abschließen
von Kreditverträgen, die Kreditvermittlungstätigkeit und das Erbringen von Beratungsdienstleistungen sowie in Bezug auf die Verbraucherrechte in ihrem Geschäftsbereich verfügen. (Quelle)
Ziel ist es, "ein hohes Maß an Professionalität zu gewährleisten". (Quelle)
Wird es eine Weiterbildungspflicht auch für Verbraucherkreditvermittler nach § 34c GewO geben?
"Natürlich werden alle Kreditgeber sowie alle Kreditvermittlerinnen und -vermittler bei uns ein professionelles und effizientes Angebot zur Vorbereitung auf eine Sachkundeprüfung und zur Erfüllung einer möglichen Weiterbildungspflicht nutzen können. Da wir bereits Kreditinstitute und Kreditgeber in diesen Themen schulen, haben wir alle Inhalte schon perfekt aufbereitet und sind somit ab Tag 1 startklar."
Frank Rottenbacher
Registerpflicht
Finanzbildung
Das Thema finanzielle Bildung wird immer wichtiger. So hat Brüssel diesem Thema einen eigenen Artikel gewidmet.
(1) Die Mitgliedstaaten unterstützen Maßnahmen, mit denen die Aufklärung der Verbraucher über eine verantwortungsvolle Kreditaufnahme und ein verantwortungsvolles Schuldenmanagement, speziell im Hinblick auf Kreditverträge, gefördert wird. Den Verbrauchern sind klare und allgemeine Informationen über den Kreditgewährungsprozess zur Verfügung zu stellen, um sie anzuleiten, vor allem diejenigen, die – insbesondere über digitale Instrumente – zum ersten Mal einen Verbraucherkredit aufnehmen.
Wie ist der weitere Zeitablauf?
Deutschland muss bis zum 20.11.2025 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen.
Ab dem 20.11.2026 sind diese dann anzuwenden.