WBThek® - Kompetenzkonto

Wir beantworten hier häufig gestellte Fragen zum Thema Kompetenzkonto. Bleibt Ihre Frage unbeantwortet, schreiben Sie uns einfach an support@going-public.edu.

Fragen

Meine Weiterbildungs-Bescheinigungen: Wo kann ich sie herunterladen?

Schritt 1

Ihre Erklärungen und Nachweise über die erworbenen Weiterbildungszeiten sowie Ihre Zertifikate können Sie in Ihrem Kompetenzkonto herunterladen. Den Zugang zu Ihrem Kompetenzkonto finden Sie auf der Lernplattform im linken Menü.

Schritt 2

Klicken Sie dann auf den Menüpunkt „Bescheinigungen“.

Schritt 3

Dort können Sie die Dokumente für die aktuelle Weiterbildungsperiode sowie für alle zurückliegenden Weiterbildungsperioden als PDF herunterladen.

Achtung!

Wenn Sie Weiterbildungszeiten anderer Anbieter bei uns erfasst haben, müssen Sie die Nachweise des anderen Weiterbildungsanbieters über das Erlangen von Weiterbildungszeiten in Form eines Zertifikats oder Ähnlichem selbst aufbewahren und einreichen.

Wo finde ich meine Bescheinigungen?

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Erklärung vs. Nachweis vs. Zertifikat: Worin besteht der Unterschied?

Erklärung

Die Erklärung ist das gesetzlich geforderte Dokument, das Sie auf Verlangen der IHK oder des Gewerbeamtes vorlegen müssen. Darauf sind – neben Ihren persönlichen Daten – alle von Ihnen abgeleisteten Weiterbildungszeiten für eine Qualifikationsperiode aufzulisten. Das Dokument ist in seiner Form in den Anlagen der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV) vorgeschrieben.

Download: Für jeden bei uns gebuchten Fachbereich der WBThek können Sie sich die entsprechende Erklärung herunterladen. Wählen Sie dazu unter dem Reiter „Bescheinigungen“ in der ersten Zeile Ihre Weiterbildungspflicht aus. Die uns bekannten Weiterbildungszeiten tragen wir dann automatisch in die Erklärung ein. Diese Erklärung können Sie als vorausgefülltes Word-Dokument herunterladen und bei Bedarf um weitere Informationen ergänzen.

Nachweis

Der Nachweis ist die detaillierte Beschreibung der einzelnen, auf der oben genannten Erklärung benannten Veranstaltungen. Diese Nachweise müssen Sie erst bei einer Tiefenprüfung, also auf extra Anforderung des Amts oder der Kammer, vorlegen.

Download: Für jeden bei uns gebuchten Fachbereich der WBThek können Sie sich jederzeit den entsprechenden Nachweis Ihrer bei uns erfolgreich absolvierten Weiterbildungszeiten als PDF herunterladen. Wählen Sie dazu einfach unter dem Reiter „Bescheinigungen“ in der ersten Zeile Ihre Weiterbildungspflicht aus. Wählen Sie dann „Nachweis“ und anschließend die Weiterbildungsperiode aus, für die Sie Ihren Nachweis benötigen.

Zertifikat

Sie erreichen ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Ziel und erhalten dazu eine Bestätigung in Form einer PDF. Das Zertifikat bestätigt Ihnen das Erreichen eines Qualifikationsziels, zum Beispiel im Bereich Datenschutz, Geldwäsche oder der jährlichen Re-Zertifizierung im Wertpapierbereich.

Download: Alle erreichten Zertifikate können Sie als PDF über Ihr Kompetenzkonto herunterladen. Wählen Sie dazu unter dem Reiter „Bescheinigungen“ in der ersten Zeile Ihre Qualifikation aus. Sie können anschließend noch das Jahr wählen, für das Sie das Zertifikat benötigen.

Wo sehe ich welche Weiterbildungszeiten?

Von Going Public zertifizierte Weiterbildungszeiten: Diese finden Sie zum einen auf der Erklärung. Hier bilden alle von Going Public zertifizierten Zeiten eine Summe unter dem Titel WBThek. Diese Summe beinhaltet alle absolvierten Web Based Trainings der WBThek und die von Going Public gutgeschriebenen Veranstaltungen der Bildungspartner. Auf dem Nachweis finden Sie alle Inhalte, also alle absolvierten Web Based Trainings sowie alle gutgeschriebenen Veranstaltungen, detailliert aufgelistet.

Von Ihnen selbst erfasste Weiterbildungszeiten: Diese von Ihnen selbst eingetragenen Weiterbildungszeiten finden Sie detailliert in der Erklärung aufgelistet. Hier bildet jeder von Ihnen getätigte Eintrag eine Zeile in der Übersichtstabelle ab. Einen Nachweis über die genauen Inhalte Ihrer eingetragenen Veranstaltungen müssen Sie selbstständig beim Veranstalter der Veranstaltung anfordern und aufbewahren.

Hinweis: Die von Ihnen selbst erfassten Weiterbildungszeiten werden im Kontoauszug ausgewiesen, jedoch nicht im Zeitstrahl in der WBThek.

Wozu dient der Kontoauszug?

Der Kontoauszug bildet – ähnlich wie bei der Bank – einen aktuellen Stand Ihrer bis zum jeweiligen Tag erworbenen und selbst erfassten Weiterbildungszeiten ab. Der Kontoauszug hat keinen „offiziellen Charakter“ und dient lediglich Ihrer unterjährigen Information. Er bietet Ihnen die Möglichkeit zur Filterung, zum Import in andere Systeme sowie zum Download Ihrer Weiterbildungszeiten als CSV-Datei.

Download Kontoauszug als CSV-Datei

Schritt 1

Sie können die ausgewählten Einträge als CSV-Datei herunterladen. Dieses Dateiformat kennen Sie vielleicht schon vom Online-Banking, wo Ihnen Ihr Kontoauszug häufig auch als CSV-Datei angeboten wird.

Wenn Sie Ihre CSV-Datei zum Beispiel mit Excel öffnen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie eine leere Excel-Datei.
  2. Klicken Sie im Reiter „Daten“ auf Daten abrufen > Aus Datei > Aus Text/CSV.
  3. Wählen Sie die gerade heruntergeladene CSV-Datei aus.

Schritt 2

Wählen Sie bei „Trennzeichen“ die Option „Komma“ aus. (Der Dateiursprung muss UTF-8 sein, falls dies nicht automatisch ausgewählt wurde.) Drücken Sie auf „Laden“.

Schritt 3

Analysieren Sie die Excel-Tabelle nach Ihren Bedürfnissen, zum Beispiel mithilfe von Pivot-Tabellen und Pivot-Grafiken.

Zeiten erfassen: Ich habe eine Weiterbildung bei einem anderen Anbieter absolviert.

Welche Daten muss ich eingeben, damit sie in meinem Kompetenzkonto erscheinen? 

Um eine Weiterbildung eines anderen Anbieters zu erfassen, füllen Sie bitte alle angeforderten Felder aus. Schauen Sie sich dazu das folgende Hilfe-Video an.

Bitte beachten: Die Verantwortung und Nachweispflicht für die eingegebenen Werte liegen bei Ihnen. Sollten Sie Ihre Angaben zu einem späteren Zeitpunkt korrigieren müssen, fällt eine Gebühr an.

FAQ: Zeiten anderer Anbieter manuell erfassen

Das Thema passt nicht zu den vorgegebenen Themen?

Sollte das Thema Ihrer Weiterbildung eines fremden Anbieters im Themenbereich nicht eindeutig zuzuordnen sein, wählen Sie bitte die Kategorie „Sonstiges“. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Eingaben korrekt erfasst werden und im System aufgeführt sind.

Kann ich eine Veranstaltung mehreren Weiterbildungspflichten zuweisen?

Ja, das ist durch Cross-Bewertung möglich. Wenn Sie Veranstaltungen anderer Anbieter mehreren Weiterbildungspflichten zuordnen möchten, erfassen Sie diese bitte mehrfach, um alles korrekt zu dokumentieren.

Kann ich meine Eingaben im Nachhinein korrigieren?

Einmal gemeldete Weiterbildungen können nicht mehr korrigiert werden. Achten Sie deshalb besonders auf die Richtigkeit Ihrer Eingaben, da nachträgliche Änderungen nicht mehr vorgenommen werden können.

Bei den Weiterbildungspflichten der Maklerinnen und Makler sowie Verwalterinnen und Verwalter müssen Sie sich für eine Weiterbildungsverpflichtung entscheiden. Laut Gesetzgeber ist hier keine Mehrfachverwendung von Veranstaltungen möglich.

Zeiten zuweisen

Dieser Punkt ist nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer relevant, die die § 34c-Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler-WBThek® sowie die § 34c-Wohnimmobilienverwalterinnen und Wohnimmobilienverwalter-WBThek® gebucht haben.

Weiterbildungszeiten aus den absolvierten WBTs müssen hier entweder Ihren § 34c Maklerinnen- und Makler-Weiterbildungszeiten oder Ihren § 34c Wohnimmobilienverwalterinnen- und Verwalter-Weiterbildungszeiten zugewiesen werden. Eine doppelte Zeitgutschrift eines einmalig bearbeiteten WBTs bei diesen beiden WBTheken® ist somit leider nicht möglich.

Die Entscheidung, in welche Weiterbildungsverpflichtung ein WBT zählen soll, können natürlich nur Sie persönlich vornehmen. Entscheiden Sie unter dem Menüpunkt „Zeiten zuweisen“ also, welches Web Based Training welcher Weiterbildungszeit zugerechnet werden soll.

Wichtig: Erst wenn Sie diese Zuordnung vorgenommen haben, sind Ihre Weiterbildungsnachweise komplett/vollständig. Wie diese Zuordnung funktioniert, sehen Sie in diesem Hilfe-Video.

Zwischen der Versicherungs-Weiterbildung und der Weiterbildung für Immobilienmaklerinnen und Makler bzw. Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter ist es übrigens weiterhin möglich, dass ein WBT gleichzeitig in zwei Weiterbildungsverpflichtungen angerechnet wird (wir nennen dies „Cross-Bewertung“). Leider hat sich bei den Zeiten für Immobilienmaklerinnen und Makler sowie Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter eine andere Lesart durchgesetzt, sodass diese Cross-Bewertung zwischen den beiden § 34c GewO-Weiterbildungsverpflichtungen nicht mehr möglich ist. Wir bedauern das sehr!

"Ganz wichtig: Es geht Ihnen durch diese Zuordnung keine einzige Minute Weiterbildungszeit „verloren“. Nur die doppelte Zeitgutschrift eines WBTs ist zwischen der § 34c-Maklerinnen- und Makler-WBThek® und der Verwalterinnen- und Verwalter-WBThek® nicht möglich."

Frank Rottenbacher, Vorstand 

Wie kann mir Going Public helfen?

Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden von der Anmeldung bis hin zur IHK-Sachkundeprüfung. Dabei können unsere Kundinnen und Kunden entscheiden, ob Sie sich von Live-Dozentinnen und Dozenten in hybriden Lernformaten anleiten lassen, oder mithilfe unserer hauseigenen Lernplattform sich im Selbststudium qualifizieren.

Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können.

Fragen oder Interesse an einer Live-Demo? Lassen Sie sich persönlich beraten – unsere Kundenberater:innen begleiten Sie Schritt für Schritt durch alle Funktionen live.

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