Wissenswertes | Weiterbildungen für Wohnimmobilienverwalter:innen

Fragen und Antworten rund um die Weiterbildungsverpflichtung als Wohnimmobilienverwalter:in

Inhalte

  1. Wer ist von der Weiterbildungspflicht betroffen?
  2. Welches Weiterbildungsangebot wird die Anforderungen besonders effizient erfüllen?
  3. Wie können Sie mit Ihrer Weiterbildung starten?
  4. Wie viele Stunden umfasst die Weiterbildungspflicht?
  5. Wie ist die Erfüllung der Weiterbildungspflicht nachzuweisen?
  6. Was sind die Inhalte der Weiterbildungspflicht?
  7. Muss ich mich weiterbilden, wenn ich eine Erlaubnis habe, aber nicht als Wohnimmobilienverwalter:in arbeite?
  8. Wie kann mir GOING PUBLIC! helfen?

Wer ist von der Weiterbildungspflicht betroffen?

Nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind Wohnimmobilienverwalter und Wohnimmobilienverwalterinnen zur Weiterbildung verpflichtet.

Wohnimmobilienverwalter und Wohnimmobilienverwalterinnen müssen innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden Weiterbildung absolvieren. Die Weiterbildungspflicht dient dazu, das Fachwissen der genannten Berufsgruppen auf dem neuesten Stand zu halten und so einen qualitativ hochwertigen Service für Kunden sicherzustellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht nur die Inhaber der Gewerbeerlaubnis, sondern auch unmittelbar in der Wohnimmobilienverwaltung tätige Angestellte zur Weiterbildung verpflichtet sind. Das bedeutet, dass sowohl der Inhaber eines Verwalterbüros als auch seine Mitarbeiter, die in den genannten Bereichen tätig sind, die Weiterbildung absolvieren müssen.

Welches Weiterbildungsangebot wird die Anforderungen besonders effizient erfüllen?

Unsere Wohnimmobilienverwalter-WBThek® erfüllt mit über 20 Stunden Weiterbildungsinhalten die Anforderungen an die regelmäßige Weiterbildung  § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV.

Jedes Web Based Training dauert nur 5 bis 15 Minuten. Dank dieser kurzen Dauer können Sie genau die Weiterbildungszeit erwerben, die Sie benötigen.
 
In der WBThek® erhalten Sie zum Festpreis Zugang zu allen 160 Web Based Trainings – und es werden ständig mehr. Wählen Sie also die für Sie relevanten Themen aus und sammeln Sie während des Anschauens Ihre Weiterbildungszeiten gemäß § 34c GewO bzw. § 15b MaBV. Insgesamt stehen Ihnen über 47 Stunden § 34c-konformer Weiterbildung zur Verfügung, um Ihre "20 Stunden" zu erreichen. Selbstverständlich können Sie auch Ihre zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter:innen anmelden.
 
Mit dieser einzigartigen WBThek® sichern sich bereits weit über 3.000 Wohnimmobilienverwalter:innen Weiterbildungszeiten für ihren Weiterbildungsnachweis.
 

Informationen zur Wohnimmobilienverwalter-Weiterbildung

Bild der WBThek Buchung auf einem Laptop

Wie können Sie mit Ihrer Weiterbildung starten?

Buchen Sie die  WBThek® online und zahlen Sie per Lastschrift. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Zugangsdaten und können mit Ihrer Weiterbildung starten. Sie können lernen wann und wo Sie wollen.

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Wie ist die Erfüllung der Weiterbildungspflicht nachzuweisen?

Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen sind durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen.  Sie erhalten von uns einen Nachweis über die von Ihnen erbrachten Weiterbildungszeiten.

Uhr und Laptop

Wie viele Stunden umfasst die Weiterbildungspflicht?

Die Weiterbildungszeit umfasst 20 Stunden die innerhalb von drei Jahren zu erbringen sind. Sie erhalten Zugang zu allen 160 Web Based Trainings mit über 47 Stunden § 34c-konformer Weiterbildung.

Welche Inhalte umfasst die Weiterbildungspflicht?

Mit folgenden WebBasedTrainings (WBTs) können Sie sich in unserer WBThek jederzeit weiterbilden. Die WBTs sind mit dem VDIV abgestimmt und im Rahmen eines gemeinsamen Projektes entwickelt worden. Selbstverständlich erhalten Sie nach Abschluss eines jeden WBTs eine minutengenaue Zeitgutschrift für Ihren Weiterbildungsnachweis, den Sie nach Abschluss Ihres Drei-Jahreszeitraums automatisch von uns erhalten werden. Insgesamt stehen Ihnen 145 WebBasedTrainings mit einer Gesamtzeit von 40 Stunden und 59 Minuten zur Verfügung. Das sind die Inhalte: 

Grundlagen der Immobilienwirtschaft (MABV): Dieser Abschnitt behandelt Schlüsselfaktoren wie Versicherungen, Nachhaltigkeit und Rechtsgrundlagen. Sie stärkt die Expertise von Fachkräften in der Immobilienbranche und fördert eine professionelle Berufsausübung, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.

Kaufmännische Grundlagen (MaBV): Diese Thema behandelt wichtige kaufmännische Aspekte behandelt, darunter Bilanzierung, Ertrags- und Finanzkennzahlen, Rechnungswesen, Jahresabschlüsse, Grundsteuern und mehr. Dieses Thema fördert das Verständnis und die Kompetenz im Finanzmanagement und trägt dazu bei, effektive kaufmännische Entscheidungen in der Immobilienwirtschaft zu treffen.

Rechtliche Grundlagen Verwalter (MaBV): Dieser Abschnitt beinhaltet Bauleistungsversicherung, Vertragsrecht nach dem BGB, Formvorschriften, Gewerbeerlaubnisse, Mietrecht, Sanierung, Versicherungen und vieles mehr. Die Inhalte zielen darauf ab,  Fachleute im Bereich der Immobilienverwaltung mit einem fundierten rechtlichen Wissen auszustatten. 

Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung (MaBV): Dieser Teil des Rahmenlehrplanes behandelt eine breite Palette technischer Aspekte im Immobilienmanagement. Hierzu gehören Themen wie Brandschutz, barrierefreie Umbauten, Gebäudehülle, Baumängel, Baustoffe, Fördermittel, Contracting und energetische Sanierung. 

Verwaltung von Mietobjekten (MaBV): Dieser Lehrplaninhalt konzentriert sich auf die effiziente Verwaltung von Mietobjekten. Sie deckt verschiedene Aspekte ab, darunter die Gestaltung von Mietverträgen, die Bearbeitung von Mängelanzeigen, die Beendigung von Mietverhältnissen, die Bewirtschaftung von Mietobjekten, die Mieterauswahl, Mietsicherheiten, Mieterhöhungen und die Betriebskostenabrechnung. 

Verwaltung von Wohneigentum (MaBV): Dieser Teil fokussiert sich auf die effiziente Verwaltung von Wohneigentum. Dies beinhaltet Themen wie die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung, Objektmanagement, Teilungserklärung, Verwalterbestellung, sonstige Aufgaben des WEG-Verwalters, Verwaltervertrag, Verwaltungsbeirat und vieles mehr. 

Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz (MaBV): Der Inhalt besteht aus zwei zentralen rechtliche Aspekten. Er behandelt das Wettbewerbsrecht und den Verbraucherschutz. Dies vermittelt Fachleuten in der Immobilienbranche das nötige Verständnis für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln und den Schutz der Verbraucherinteressen. 

Unsere Weiterbildungsthemen als PDF-Download

Muss ich mich weiterbilden, wenn ich eine Erlaubnis habe, aber nicht als Wohnimmobilienverwalter:in arbeite?

Ja, auch wenn Sie eine Erlaubnis nach § 34c GewO "nur" besitzen, aber nicht aktiv als Wohnimmobilienverwalter oder -verwalterin arbeiten, sind Sie zur Weiterbildung verpflichtet. Die Pflicht zur Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter- und verwalterinnen wurde mit der Einführung des Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter festgelegt, sowie im § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV geregelt.

Gemäß diesen gesetzlichen Vorschriften, müssen Wohnimmobilienverwalter- und verwalterinnen innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung absolvieren.

Der erste Weiterbildungszeitraum beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem

  1. eine Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 4 erteilt wurde oder
  2. eine weiterbildungspflichtige Tätigkeit durch eine unmittelbar bei dem Gewerbetreibenden beschäftigte Person aufgenommen wurde.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass Wohnimmobilienverwalter- und verwalterinnen stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Branche sind, um Verbraucher und Verbraucherinnen bestmöglich beraten zu können.

Über unsere WBThek® können Sie Ihrer Weiterbildungsverpflichtung bequem online nachkommen.

Weiterbildungsverpflichtung schnell und online erfüllen

Wie kann mir GOING PUBLIC helfen?

Wir begleiten unsere Kund:innen von der Anmeldung bis hin zur IHK-Prüfung. Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolvent:innen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können. Lassen Sie sich beraten oder starten Sie direkt durch.

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