IDD-Schulungen: BaFin & DIHK Klarstellungen

Anforderungen an IDD-Schulungen – Klarstellungen von der BaFin und DIHK

Datum: 13.10.2023 | Autor: Ronald Perschke | Kategorie: E-Learning / KI, Regulierung, Versicherungen, Weiterbildung

Die BaFin und der DIHK haben ihre FAQ zur IDD-Weiterbildungsverpflichtung erstmals im Oktober 2020 veröffentlicht und nun weiter präzisiert.

Weiterbildungen im Bereich „Kundenberatung“ werden nur anerkannt, wenn sie spezifisch die Versicherungsvermittlung bzw. -beratung betreffen, nicht allgemeine Beratungstechniken. Gleiches gilt für „Rechtliche Grundlagen“: Auch hier ist ein klarer Bezug zum Versicherungswesen erforderlich, erkennbar aus der Bezeichnung oder dem Inhalt. BaFin und DIHK betonen den versicherungsfachlichen Bezug. (Ziff. 2 der Anlage 1 VersVermV).

Weitere Klarstellungen:

  • Produktveranstaltungen: „Reine Verkaufs- oder Werbeveranstaltungen“ und „reine Marketingveranstaltungen“, wie etwa Messen, sind ausgeschlossen.
  • Duales Studium: Studierende sind von der Weiterbildungspflicht befreit, es sei denn, sie sind auch im Vertrieb tätig.
  • Dozententätigkeit: Ein identischer Vortrag kann innerhalb eines Jahres nicht erneut als Weiterbildungszeit angerechnet werden. Diese Regel gilt ebenfalls für Teilnehmende, bei denen inhaltlich identische Weiterbildungen innerhalb eines Kalenderjahres ebenfalls nicht mehrfach angerechnet werden können.

Alle wichtigen Informationen rund um die IDD-Weiterbildungsanforderungen können jederzeit hier abgerufen werden:

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