Sachkunde in Versicherungsvermittlung 2024

Beschäftigen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Versicherungsvermittlung? Wer benötigt eine Sachkundeprüfung? Wer muss sich regelmäßig weiterbilden?

Datum: 29.12.2023 | Autor: Dr. Wolfgang Kuckertz | Kategorie: Bildungscontrolling, E-Learning / KI, Sachkunde, Versicherungen, Weiterbildung

Um diese Fragen eingehend zu beantworten, müssen wir uns zunächst einmal die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen ansehen.

Wer benötigt eine Sachkundeprüfung?

Gesetzlich vorgeschrieben für den Vertrieb von Versicherungsprodukten ist der Nachweis der Sachkunde gemäß § 34d Abs. 5 Nr. 4 GewO. Dies gilt für:

  • Personen, die als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsvertreter eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen oder eines anderen Versicherungsvertreters tätig sind, um Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.
  • Personen, die als Versicherungsmaklerin oder Versicherungsmakler für die Auftraggeberin oder den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernehmen, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein.

Der Sachkundenachweis ist ein zentraler Bestandteil der Erlaubnisbeantragung gemäß § 34d Abs. 1 GewO. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkt bei der Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten mitwirken, müssen für diese Tätigkeit die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 34d Abs. 5 GewO).

Weitere Informationen finden Sie hier: Sachkundenachweis.

Wie sieht es mit der Weiterbildungsverpflichtung aus?

Aktuell ist die regelmäßige Weiterbildung für § 34d-Erlaubnisinhaber:innen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie folgt geregelt:

  • Es müssen 15 Stunden Weiterbildungszeit pro Jahr erbracht werden.
  • Diese Weiterbildungszeiten sind der zuständigen Aufsichtsbehörde nachzuweisen.
  • Es gelten die Bestimmungen von § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO in Verbindung mit § 7 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV).

Fazit:
Ob als Versicherungsvermittlerin, Versicherungsvermittler oder als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Versicherungsvermittlung – die Anforderungen an die Sachkundeprüfung und die jährliche Weiterbildungspflicht sind klar geregelt. Mit einer guten Vorbereitung und kontinuierlicher Weiterbildung bleiben Sie gesetzeskonform und bieten Ihren Kundinnen und Kunden hochwertige Beratungsleistungen.

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