Versicherungsvermittler: Geänderte Prüfung nach §34d

Neue Herausforderungen für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Die aktualisierte Sachkundeprüfung nach § 34d GewO - Wie sich die Prüfungsanforderungen für Vermittler verändert haben

Die Versicherungsbranche befindet sich in einem stetigen Wandel. Gesetzliche Vorschriften werden kontinuierlich angepasst, neue technologische Entwicklungen verändern den Markt, und auch die Erwartungen der Kundinnen und Kunden steigen. Wer in diesem dynamischen Umfeld als Versicherungsvermittler oder Versicherungsvermittlerin erfolgreich sein möchte, muss sich kontinuierlich weiterbilden und auf dem neuesten Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben.

Ein zentrales Element der beruflichen Qualifikation in der Versicherungsvermittlung ist die Sachkundeprüfung nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO). Diese Prüfung stellt sicher, dass Vermittlerinnen und Vermittler über das notwendige Fachwissen verfügen, um Kundinnen und Kunden kompetent und rechtskonform zu beraten. Die Anforderungen an die Sachkundeprüfung haben sich in den letzten Jahren verändert, um den steigenden Ansprüchen der Branche gerecht zu werden.

Mit der Anpassung der Prüfungsinhalte reagiert der Gesetzgeber auf verschiedene Herausforderungen. Einerseits geht es darum, einheitliche und verbindliche Standards für die Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten zu gewährleisten. Andererseits sollen Vermittlerinnen und Vermittler auf neue Themen vorbereitet werden, die in der Branche eine immer größere Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem die Digitalisierung der Versicherungsprozesse, Nachhaltigkeitsaspekte bei Finanz- und Versicherungsprodukten sowie die Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht.

Diese neuen Anforderungen haben direkte Auswirkungen auf alle, die bereits als Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler tätig sind oder in Zukunft in diesen Beruf einsteigen möchten. Wer erfolgreich durch die Sachkundeprüfung kommen will, muss sich intensiv mit den Prüfungsinhalten auseinandersetzen, die neue Struktur der Prüfung verstehen und sich optimal vorbereiten.

In diesem Beitrag wird ein umfassender Überblick über die aktuellen Anforderungen der Sachkundeprüfung nach § 34d GewO gegeben. Wir beleuchten die gesetzlichen Grundlagen, zeigen die wichtigsten Veränderungen auf und erklären, wie die Prüfung aufgebaut ist. Zudem geben wir wertvolle Tipps zur Prüfungsvorbereitung und erläutern, welche Weiterbildungsangebote und Ressourcen genutzt werden können.

Die Sachkundeprüfung ist eine zentrale Hürde auf dem Weg zur beruflichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Versicherungsvermittlerin. Doch wer sich gut vorbereitet, die relevanten Inhalte versteht und sich gezielt mit den Prüfungsanforderungen auseinandersetzt, hat beste Chancen, die Prüfung erfolgreich zu bestehen und sich langfristig in der Branche zu etablieren.

Mit diesem Beitrag möchten wir allen Interessierten eine Orientierungshilfe bieten und sie auf die veränderten Anforderungen vorbereiten. Ziel ist es, nicht nur theoretisches Wissen zu vermitteln, sondern auch praktische Handlungsempfehlungen zu geben, die den Einstieg in die Branche erleichtern und den langfristigen Erfolg sichern.

2. Rechtliche Grundlagen der Sachkundeprüfung

2.1 Der §34d der Gewerbeordnung – Eine zentrale Voraussetzung für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler

Die Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Versicherungsvermittlerin unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Vorgaben. Eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen in diesem Bereich ist der §34d der Gewerbeordnung (GewO). Dieser Paragraf regelt die Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen und stellt sicher, dass nur qualifizierte Personen diesen Beruf ausüben dürfen.

Wer als Versicherungsvermittler oder Versicherungsvermittlerin tätig werden möchte, muss eine behördliche Erlaubnis beantragen. Eine zentrale Voraussetzung für diese Erlaubnis ist der Nachweis der notwendigen Sachkunde, die in der Regel durch das Bestehen der Sachkundeprüfung erbracht wird. Diese Prüfung wird von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) abgenommen und umfasst sowohl theoretische als auch praxisbezogene Inhalte.

Ziel der Sachkundeprüfung ist es, sicherzustellen, dass Vermittlerinnen und Vermittler über ein solides Fachwissen verfügen und ihre Kundinnen und Kunden kompetent beraten können. Versicherungsprodukte sind oft komplex, und Fehlberatungen können erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Kundschaft haben. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem §34d GewO klare Anforderungen an die Sachkunde von Vermittlerinnen und Vermittlern formuliert.

2.2 Historische Entwicklung und Anpassungen

Die Regulierung des Versicherungsvermittlungsmarktes hat sich über die Jahre mehrfach verändert. Früher war es in Deutschland möglich, Versicherungen auch ohne besondere Qualifikationen zu vermitteln. Dies führte jedoch zu Problemen, da unqualifizierte Vermittlerinnen und Vermittler teils unzureichende oder fehlerhafte Beratungen durchführten, was zu finanziellen Schäden bei den Kundinnen und Kunden führte.

Um die Qualität der Beratung zu verbessern und einheitliche Standards zu schaffen, wurde der §34d GewO eingeführt. Seit dem 22. Mai 2007 ist die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler verpflichtend.

Mit den Jahren wurden die Anforderungen weiterentwickelt, um den wachsenden Herausforderungen der Branche gerecht zu werden. Eine bedeutende Änderung trat am 23. Februar 2018 in Kraft. Seitdem sind die Anforderungen für Vermittlerinnen und Vermittler klarer definiert. Unter anderem wurde festgelegt, dass eine parallele Tätigkeit als Versicherungsvermittler und -berater nicht zulässig ist. Zudem wurde stärker auf die Weiterbildungspflicht geachtet.

Eine weitere zentrale Anpassung betrifft die zunehmende Einbindung europäischer Vorgaben in das deutsche Recht. Mit der Insurance Distribution Directive (IDD) hat die Europäische Union neue Mindeststandards für die Versicherungsvermittlung festgelegt. Diese Richtlinie wurde im Februar 2018 in deutsches Recht übernommen und führte zu einer erhöhten Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler. Neben der einmaligen Sachkundeprüfung müssen sie sich nun regelmäßig fortbilden und ihre Kenntnisse auf dem aktuellen Stand halten.

2.3 Wichtige gesetzliche Anforderungen

Neben dem Bestehen der Sachkundeprüfung gibt es weitere gesetzliche Anforderungen, die Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler erfüllen müssen, um eine Erlaubnis nach §34d GewO zu erhalten. Erfahren Sie alles über die Erlaubnisbeantragung gemäß § 34d GewO.

3. Veränderte Anforderungen an Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler

Die Anforderungen an Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Grund dafür sind sowohl gesetzliche Änderungen als auch der technologische Fortschritt und die steigenden Erwartungen der Kundinnen und Kunden. Wer in der Versicherungsbranche tätig ist oder es werden möchte, muss sich kontinuierlich weiterbilden und an neue Standards anpassen.

Mit den aktuellen Anpassungen der Sachkundeprüfung nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO) wurden die Prüfungsinhalte erweitert, um den zukünftigen Herausforderungen besser gerecht zu werden. Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler müssen nicht mehr nur klassisches Fachwissen über Versicherungsprodukte nachweisen, sondern sich auch mit Digitalisierung, Nachhaltigkeit und neuen regulatorischen Vorgaben auseinandersetzen.

3.1 Erweiterte Prüfungsinhalte

Die Sachkundeprüfung nach § 34d GewO deckte früher hauptsächlich klassische Themen wie die unterschiedlichen Versicherungsarten, Vertragsrecht und wirtschaftliche Grundlagen ab. Inzwischen sind jedoch neue Themen hinzugekommen, die die sich wandelnde Versicherungswelt widerspiegeln. Zu den neuen Prüfungsinhalten gehören unter anderem:

  • Digitalisierung in der Versicherungsbranche

    • Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Risikoanalyse
    • Digitale Beratungstools und Online-Abschlussmöglichkeiten
    • Datenschutz und IT-Sicherheit bei digitalen Vertragsabschlüssen
  • Nachhaltigkeit in der Versicherungswirtschaft

    • ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) und ihre Bedeutung für Versicherungsprodukte
    • Nachhaltige Altersvorsorge und grüne Kapitalanlagen
    • Klimarisiken und ihre Auswirkungen auf Versicherungsprämien
  • Neue regulatorische Anforderungen

    • Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) in Deutschland
    • Strengere Dokumentationspflichten für Vermittlerinnen und Vermittler
    • Erhöhte Transparenzanforderungen bei Provisionen und Produktinformationen

Die Erweiterung der Prüfungsinhalte bedeutet für angehende Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler eine intensivere Vorbereitung. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass die Beratung noch professioneller und kundenorientierter wird.

3.2 Neue Kompetenzfelder für Vermittlerinnen und Vermittler

Neben dem reinen Fachwissen sind heutzutage auch neue Kompetenzen gefragt. Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler müssen mehr als nur Produkte verkaufen – sie müssen verstehen, welche Bedürfnisse ihre Kundinnen und Kunden haben und wie sie moderne Technologien und Beratungsmethoden effektiv nutzen. Dazu gehören:

  • Beratungskompetenz

    • Individuelle Risikoanalysen für Kundinnen und Kunden
    • Bedarfsgerechte Empfehlungen unter Berücksichtigung persönlicher Lebenssituationen
  • Digitale Vertriebskompetenz

    • Nutzung von Online-Vergleichsportalen
    • Beratung via Videokonferenz und digitale Vertragsabschlüsse
    • Umgang mit CRM-Systemen (Customer Relationship Management)
  • Rechtliche Kompetenz

    • Kenntnis über neue Verbraucherschutzbestimmungen
    • Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
    • Dokumentationspflichten und Beratungsprotokolle
  • Interkulturelle und soziale Kompetenz

    • Umgang mit Kundinnen und Kunden aus verschiedenen sozialen und kulturellen Hintergründen
    • Emotionale Intelligenz in der Beratung

Durch diese neuen Kompetenzanforderungen verändert sich die Rolle der Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler. Der reine Produktverkauf tritt immer mehr in den Hintergrund – stattdessen geht es darum, vertrauensvolle, langfristige Beziehungen zu Kundinnen und Kunden aufzubauen.

4. Struktur und Ablauf der aktuellen Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung nach §34d GewO ist eine zentrale Voraussetzung für alle, die als Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler arbeiten möchten. Durch die jüngsten Anpassungen hat sich der Prüfungsablauf verändert und umfasst nun zusätzliche Themenfelder sowie eine stärkere Praxisorientierung.

Um die Prüfung erfolgreich zu bestehen, ist es wichtig, sich frühzeitig mit ihrer Struktur, den Prüfungsinhalten und den Bewertungskriterien auseinanderzusetzen. Dieser Abschnitt gibt einen detaillierten Überblick über den Aufbau der Prüfung und gibt wertvolle Hinweise, worauf sich Prüflinge einstellen müssen.

4.2 Thematische Aufteilung der schriftlichen Prüfung

Die Sachkundeprüfung nach §34d GewO besteht aus einer schriftlichen Prüfung mit 118 Prüfungsfragen, die in fünf Teilbereiche untergliedert ist.

Zeitlicher Ablauf der schriftlichen Prüfung:

  • Erste Prüfung: 90 Minuten für die ersten drei Teilbereiche
  • Kurze Pause
  • Zweite Prüfung: 70 Minuten für die verbleibenden zwei Teilbereiche

Fragetypen:

  • Überwiegend Single-Choice- und Multiple-Choice-Fragen

Die erste Prüfung (90 Minuten) umfasst folgende Themen:

  • Rechtliche Grundlagen der Versicherungsvermittlung und -beratung
  • Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Private Vorsorge (Lebens- und Rentenversicherungen, Arbeitskraftabsicherung)
  • Grundzüge der betrieblichen Altersvorsorge
  • Staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der Vorsorge
  • Gesetzliche und private Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung

Die zweite Prüfung (70 Minuten) behandelt spezifische Versicherungsarten:

  • Hausratversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Die schriftliche Prüfung wird in der Regel am Computer durchgeführt, meist in einem gemeinsamen Prüfungsraum mit anderen Teilnehmenden.

4.3 Bestehensregeln für die schriftliche Prüfung

Um die Prüfung zu bestehen, gelten folgende Mindestanforderungen:

  • In vier der fünf Bereiche müssen mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erzielt werden.
  • Im fünften Bereich müssen mindestens 30 % der erreichbaren Punkte erreicht werden.

Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, muss die Prüfung wiederholen. Eine Wiederholung ist frühestens nach einer festgelegten Wartezeit möglich.

5. Die mündliche Prüfung nach § 34d GewO

Die mündliche Prüfung ist ein praxisorientierter Bestandteil der Sachkundeprüfung nach § 34d GewO, der die Beratungs- und Fachkompetenz der Prüflinge testet. Hier wird überprüft, ob die theoretischen Kenntnisse in einer realistischen Beratungssituation angewendet werden können.

5.1. Ablauf der mündlichen Prüfung

Vorbereitungsphase (20 Minuten):

  • Die Prüflinge erhalten eine Fallvorgabe, die eine typische Beratungssituation simuliert.
  • In einem separaten Raum haben sie Zeit, die Fallvorgabe zu analysieren und eine Beratungsdokumentation vorzubereiten.

Beratungsgespräch (20 Minuten):

  • Die Prüflinge führen ein Beratungsgespräch mit einem Prüfer oder einer Prüferin, der oder die die Rolle des Kunden übernimmt.
  • Ziel ist es, die theoretischen Kenntnisse rechtssicher und kundenorientiert anzuwenden.
  • Der Prüfer oder die Prüferin kann zusätzliche Informationen einbringen, die die Prüflinge gezielt erfragen sollten.

Bewertung:

  • Ein Prüfungsausschuss aus drei Mitgliedern bewertet die Leistung anhand festgelegter Kriterien.
  • Bewertet werden Fachwissen, Gesprächsführung, Kundenorientierung und Dokumentation.

5.2. Wahl des Prüfungsbereichs

Die Prüflinge können zwischen den Bereichen Vorsorge oder Sach- und Vermögenssicherung wählen.

  • Der Bereich Vorsorge wird oft als weniger komplex angesehen, da er stärker standardisierte Beratungsprozesse umfasst.
  • Der Bereich Sach- und Vermögenssicherung erfordert mehr Detailwissen zu individuellen Versicherungslösungen.

5.3. Hilfsmittel

  • Erlaubt: Alle Hilfsmittel wie Gesprächsleitfäden oder Fachunterlagen dürfen genutzt werden.
  • Nicht erlaubt: Schriftliche Musterlösungen oder vollständig ausgearbeitete Beratungsprotokolle.
  • Nach der Prüfung: Die Unterlagen müssen abgegeben werden.

6. § 34d Prüfungsstandorte und Links zur Anmeldung

Die Sachkundeprüfung gemäß § 34i GewO kann bundesweit bei verschiedenen Industrie- und Handelskammern (IHK) abgelegt werden. Dabei stehen zahlreiche Prüfungsstandorte zur Verfügung, sodass Sie die Prüfung in Ihrer Nähe absolvieren können.

1. Auswahl des Prüfungsstandortes
Jede IHK legt eigenständig ihre Prüfungstermine und Fristen fest. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig über die nächstgelegene IHK und deren Prüfungsmodalitäten zu informieren. Eine Übersicht der Prüfungsorte bietet die DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) oder die jeweilige regionale IHK. Typische Prüfungsorte sind: (Gebühren Stand 17.03.2025)

 
Stadt Link zur Anmeldung Prüfungsgebühr
Augsburg Hier geht es zur IHK-Anmeldung 300,00 EUR
Berlin Hier geht es zur IHK-Anmeldung 330,00 EUR
Braunschweig Hier geht es zur IHK-Anmeldung 320,00 EUR
Bielefeld Hier geht es zur IHK-Anmeldung 450,00 EUR
Dortmund Hier geht es zur IHK-Anmeldung 370,00 EUR
Dresden Hier geht es zur IHK-Anmeldung 424,00 EUR
Düsseldorf Hier geht es zur IHK-Anmeldung 397,00 EUR
Erfurt Hier geht es zur IHK-Anmeldung 541,00 EUR
Frankfurt (Main) Hier geht es zur IHK-Anmeldung 470,00 EUR
Halle-Dessau Hier geht es zur IHK-Anmeldung 345,00 EUR
Hamburg Hier geht es zur IHK-Anmeldung 320,00 EUR
Hannover Hier geht es zur IHK-Anmeldung 352,00 EUR
Heilbronn Hier geht es zur IHK-Anmeldung 340,00 EUR
Karlsruhe Hier geht es zur IHK-Anmeldung 350,00 EUR
Kassel Hier geht es zur IHK-Anmeldung 290,00 EUR
Kiel Hier geht es zur IHK-Anmeldung 300,00 EUR
Koblenz Hier geht es zur IHK-Anmeldung 340,00 EUR
Köln Hier geht es zur IHK-Anmeldung 393,00 EUR
Leipzig Hier geht es zur IHK-Anmeldung 424,00 EUR
Limburg Hier geht es zur IHK-Anmeldung 350,00 EUR
Mannheim Hier geht es zur IHK-Anmeldung 350,00 EUR
München Hier geht es zur IHK-Anmeldung 440,00 EUR
Neubrandenburg Hier geht es zur IHK-Anmeldung 290,00 EUR
Nürnberg Hier geht es zur IHK-Anmeldung 360,00 EUR
Passau Hier geht es zur IHK-Anmeldung 330,00 EUR
Potsdam Hier geht es zur IHK-Anmeldung 330,00 EUR
Regensburg Hier geht es zur IHK-Anmeldung 440,00 EUR
Reutlingen Hier geht es zur IHK-Anmeldung 350,00 EUR
Rostock Hier geht es zur IHK-Anmeldung 290,00 EUR
Saarbrücken Hier geht es zur IHK-Anmeldung 205,00 EUR
Schwerin Hier geht es zur IHK-Anmeldung 290,00 EUR
Stuttgart Hier geht es zur IHK-Anmeldung 350,00 EUR
Ulm Hier geht es zur IHK-Anmeldung 340,00 EUR
Wiesbaden Hier geht es zur IHK-Anmeldung 350,00 EUR

Wie kann mir GOING PUBLIC helfen?

Bei GOING PUBLIC! können Sie Wissen und Fähigkeiten erwerben, die Sie in Ihrer Tätigkeit als Vermittlerin oder Vermittler voranbringen. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden von der Anmeldung bis hin zur Prüfung. Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können. Lassen Sie sich beraten oder starten Sie direkt durch.

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