Neue Regulierung für Wohnimmobilienverwalter:innen – Was Sie wissen müssen
Datum: 01.09.2023 | Autor: Dr. Wolfgang Kuckertz | Kategorie: E-Learning / KI, Immobilien, Regulierung, Sachkunde, Weiterbildung
Bisher war es so, dass Wohnimmobilienverwalterinnen und Wohnimmobilienverwalter keinen Nachweis über ihre fachliche Qualifikation erbringen mussten. Es galt lediglich die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung gemäß § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Diese Weiterbildung umfasst 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren.
Neue Anforderungen ab 01.12.2023:
Zum aktuellen Zeitpunkt benötigen Wohnimmobilienverwalterinnen und Wohnimmobilienverwalter lediglich eine Erlaubnis gemäß § 34c GewO, die keine fachliche Qualifikation voraussetzt. Doch das ändert sich jetzt:
- Sollte eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) seit dem 01.12.2020 neu hinzugekommen sein, so kann diese Gemeinschaft ab dem 01.12.2023 den Nachweis als “zertifizierter Verwalter” verlangen.
- War die Wohnimmobilienverwalterin oder der Wohnimmobilienverwalter jedoch bereits vor dem 1. Dezember 2020 vertraglich bestellt, können die Eigentümerinnen und Eigentümer die Zertifizierung frühestens ab dem 1. Juni 2024 verlangen (§ 48 Abs 4 Satz 2 WEG).
Wichtig: Diese Regelung gilt ausschließlich für WEG-Verwaltungen und betrifft nicht Mietverwaltungen.
Warum diese Änderung?
Das Ziel dieser neuen Regulierung ist die Einführung eines einheitlichen Berufsbildes für Wohnimmobilienverwalterinnen und Wohnimmobilienverwalter. Dabei sollen die Qualität der Wohnimmobilienverwaltung gesteigert und die Rechte sowie der Schutz der Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer verbessert werden.
Handeln Sie jetzt:
Da der Stichtag 01.12.2023 immer näher rückt, ist es ratsam, jetzt einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Zertifizierungsprüfung zu buchen. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, denn viele Wohnimmobilienverwalterinnen und Wohnimmobilienverwalter streben eine Zertifizierung an. Dies könnte zu Engpässen bei der Vergabe von IHK-Prüfungsterminen führen.
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- Berufsanforderungen erfüllen: Die Zertifizierung wird zum Standard und könnte bald unverzichtbar sein.
Links:
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- Quereinstieg in die Wohneigentumsverwaltung
- Alles zur Erlaubnisbeantragung gemäß § 34c GewO
- Insider-Tipps zum Bestehen der IHK-Sachkundeprüfung
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