Neue Zertifizierungsanforderungen für Immobilienverwalter

Neue Zertifizierungsanforderungen für Verwalter:innen – Ihre Qualifikation im Fokus Ihrer Kunden

Datum: 01.09.2023 | Autor: Ronald Perschke | Kategorie: E-Learning / KI, Immobilien, Regulierung, Sachkunde, Weiterbildung

Bisher galt für Verwalter:innen lediglich die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung gemäß § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), die 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren umfasst.

Neue Regelung ab 01.12.2023:
Ab dem 01.12.2023 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft: Nach § 26a WEG ist die Qualifikation zum zertifizierten Verwalter (IHK) erforderlich. Diese Neuregelung betrifft alle Personen, die unmittelbar mit der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) betraut sind, insbesondere solche, die:

  • Versammlungen leiten,
  • Entscheidungen als Verwalter:innen treffen,
  • oder in vergleichbaren Rollen tätig sind.

Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich gemäß § 8 ZertVerwV nur dann als "zertifizierte Verwalter" bezeichnen, wenn alle beschäftigten Mitarbeitenden, die direkt in der WEG-Verwaltung tätig sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter erfolgreich abgelegt haben oder gleichgestellt sind.

Ausnahmen von der Regelung:
Mitarbeitende in den Bereichen Sekretariat, Buchhaltung oder Hausmeistertätigkeiten sowie Auszubildende sind von dieser Regelung ausgenommen. Wichtig: Die Zertifizierungsanforderung gilt ausschließlich für WEG-Verwaltungen, nicht jedoch für Mietverwaltungen.

Was bedeutet das für Sie?
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann jede Wohnungseigentümerin oder jeder Wohnungseigentümer den Nachweis zur Zertifizierung der Verwalterin oder des Verwalters fordern. Daher ist es essenziell, sich rechtzeitig als kompetente Partnerin oder kompetenter Partner bei Ihren Kundinnen und Kunden zu positionieren. Eine IHK-Zertifizierung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird auch von Ihren Kundinnen und Kunden als Qualitätsmerkmal angesehen.

Warum jetzt handeln?
Die neue Regelung tritt bereits zum 01.12.2023 in Kraft. Da ein Ansturm auf die IHK-Prüfungstermine erwartet wird, ist es dringend ratsam, sich frühzeitig anzumelden und einen Lehrgang zur Vorbereitung zu absolvieren.

Wie bereiten Sie sich vor?
GOING PUBLIC! bietet einen speziell entwickelten Online-Lehrgang, in dem Teilnehmende innerhalb von 75 Stunden die nötige Vorbereitung auf die IHK-Prüfung erlangen. Dieser Lehrgang bietet:

  • Flexibles Lernen: Optimal für berufstätige Verwalter:innen, die sich neben ihrer Tätigkeit qualifizieren möchten.
  • Praxisnahe Inhalte: Konkrete Vorbereitung auf die Anforderungen der IHK-Prüfung.
  • Digitale Lernumgebung: Moderne Tools und Materialien, um das Lernen effizient und ortsunabhängig zu gestalten.

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