Zertifizierungsanforderungen für Immobilienverwalter:innen

Pflicht zur IHK-Zertifizierung: Was WEG-Verwalter:innen jetzt wissen müssen - Neue Anforderungen nach § 26a WEG – So sichern Sie Ihre Qualifikation und das Vertrauen Ihrer Eigentümer:innen

Datum: 01.09.2023 | Autor: Ronald Perschke | Kategorie: E-Learning / KI, Immobilien, Regulierung, Sachkunde, Weiterbildung

Die Verwaltung von Wohnungseigentum ist ein komplexes und verantwortungsvolles Aufgabenfeld – und seit dem 01.12.2023 auch ein gesetzlich reguliertes Berufsfeld mit neuer Nachweispflicht. Der Gesetzgeber hat mit § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) klare Anforderungen formuliert: Wer als Verwalterin oder Verwalter tätig ist, benötigt künftig eine IHK-Zertifizierung, um die eigene Qualifikation nachzuweisen.

Diese Neuregelung betrifft nicht nur neue Berufseinsteigerinnen und -einsteiger, sondern insbesondere auch langjährig tätige Fachkräfte in der Haus- und Wohneigentumsverwaltung. Für viele bedeutet das: Prüfungsvorbereitung, Schulung und rechtzeitige Terminplanung, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden – und weiterhin das Vertrauen der Eigentümerinnen und Eigentümer zu genießen.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Warum die Zertifizierung notwendig ist,
  • wer betroffen ist (und wer nicht),
  • wie Sie sich optimal vorbereiten können,
  • welche Unterstützung Sie durch Anbieter wie GOING PUBLIC! erhalten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was besagt § 26a WEG zur Zertifizierungspflicht?
  2. Wer ist betroffen – und wer nicht?
  3. Wie erfolgt die Zertifizierung durch die IHK?
  4. Wie bereiten Sie sich optimal vor?
  5. Antworten auf häufige Fragen zur WEG-Zertifizierung

Was besagt § 26a WEG zur Zertifizierungspflicht?

Klare gesetzliche Grundlage für mehr Qualität in der WEG-Verwaltung

Mit der Einführung des § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Qualität in der Wohnungseigentumsverwaltung deutlich zu steigern. Im Fokus steht dabei die fachliche Kompetenz der Personen, die Aufgaben in der WEG-Verwaltung übernehmen.

Der Paragraph 26a WEG verpflichtet Verwalterinnen und Verwalter dazu, sich einer Prüfung zu unterziehen, um ihre Eignung nachzuweisen – und zwar über die Industrie- und Handelskammer (IHK). Damit wird die sogenannte „zertifizierte Verwalterin“ bzw. der „zertifizierte Verwalter“ zum neuen Standard für alle, die Entscheidungen in Wohnungseigentümergemeinschaften treffen.

Was genau regelt § 26a WEG?

Der vollständige Gesetzestext von § 26a WEG lautet auszugsweise:

"Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachweist, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt."

Das bedeutet konkret:
Alle Personen, die die Funktion einer Verwalterin oder eines Verwalters in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ausüben, müssen seit dem 01.12.2023 über diese IHK-Zertifizierung verfügen. Ohne diesen Nachweis dürfen sie offiziell nicht mehr als „Verwalter“ im Sinne des WEG auftreten.

Warum wurde die Zertifizierung eingeführt?

Ziel des Gesetzgebers ist es, Eigentümerinnen und Eigentümer besser zu schützen und für mehr Transparenz sowie Qualität in der Verwaltung zu sorgen. Zu oft kam es in der Vergangenheit zu rechtlichen Unsicherheiten, mangelnder Fachkompetenz oder unklaren Entscheidungswegen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Durch die neue Zertifizierungspflicht erhalten Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer nun das Recht, jederzeit den Nachweis über die Eignung der Verwalterin oder des Verwalters zu verlangen. Dies stärkt das Vertrauen in die Verwaltung und sichert die ordnungsgemäße Betreuung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Geltungsbereich der Regelung

Die neue Regelung bezieht sich ausschließlich auf die WEG-Verwaltung. Für Verwalterinnen und Verwalter von Mietobjekten – also der sogenannten Mietverwaltung – gelten weiterhin die bisherigen Anforderungen der Gewerbeordnung (§ 34c GewO) in Verbindung mit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Von der Zertifizierungspflicht betroffen sind also:

  • alle Personen, die Entscheidungen im Rahmen der WEG-Verwaltung treffen,
  • alle, die Eigentümerversammlungen leiten,
  • Personen in vergleichbarer Funktion.

Nicht betroffen sind:

  • Mitarbeitende aus Buchhaltung, Sekretariat oder Hausmeisterdiensten,
  • Auszubildende,
  • Verwalterinnen und Verwalter, die ausschließlich Mietobjekte betreuen.

Wer ist betroffen – und wer nicht?

Zielgerichtete Zertifizierung für Entscheidungsträger:innen in der WEG-Verwaltung

Die neue Zertifizierungspflicht nach § 26a WEG gilt nicht pauschal für alle Personen in der Hausverwaltung. Stattdessen richtet sich die Regelung gezielt an diejenigen, die direkt mit der Verwaltung von Wohnungseigentum beauftragt sind und damit maßgebliche Entscheidungen für die Gemeinschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer treffen. Das Gesetz differenziert also sehr genau, wer die IHK-Zertifizierung benötigt – und wer davon ausgenommen ist.

Welche Berufsgruppen müssen sich zertifizieren lassen?

Betroffen sind alle natürlichen Personen, die in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Leitung von Eigentümerversammlungen: Wer Versammlungen organisiert und moderiert, benötigt die Zertifizierung, da hierbei wesentliche Verwaltungsentscheidungen getroffen werden.
  • Entscheidungsträger:innen im operativen Verwaltungsgeschäft: Dazu zählen etwa die Beschlussdurchführung, finanzielle Entscheidungen im Rahmen des Wirtschaftsplans oder die Beauftragung von Dienstleistern.
  • Fachkräfte in vergleichbaren Rollen: Auch Personen mit Entscheidungskompetenz ohne offizielle Geschäftsführung – z. B. Teamleitungen oder Projektverantwortliche – müssen zertifiziert sein.

Das zentrale Kriterium: Die unmittelbare Verantwortung und Einflussnahme auf Verwaltungsvorgänge im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

Wer ist von der Zertifizierungspflicht ausgenommen?

Nicht jede Person in einem Hausverwaltungsunternehmen muss die IHK-Zertifizierung nachweisen. Ausnahmen bestehen insbesondere für Mitarbeitende ohne leitende oder entscheidende Aufgaben in der WEG-Verwaltung.

Ausgenommen sind insbesondere:

  • Bürokräfte und Verwaltungspersonal: Mitarbeitende im Sekretariat, Kundenservice oder allgemeinen Verwaltungsaufgaben ohne direkten Kontakt zu Eigentümerversammlungen oder Verwaltungsentscheidungen.
  • Buchhaltungsfachkräfte: Personen, die ausschließlich Zahlungen bearbeiten oder Rücklagen verwalten, sind nicht betroffen – solange sie keine eigenständigen Entscheidungen über WEG-Gelder treffen.
  • Hausmeister:innen oder technische Dienste: Tätigkeiten in Instandhaltung und Objektbetreuung fallen nicht unter die Regelung.
  • Auszubildende: Diese dürfen weiterhin ohne Zertifizierung in der Verwaltung tätig sein, da sie sich noch in der beruflichen Qualifizierungsphase befinden.

Sonderfall: Juristische Personen und Personengesellschaften

§ 8 der ZertVerwV regelt zusätzlich die Verwendung der Bezeichnung „zertifizierter Verwalter“ durch Unternehmen. Ein Unternehmen (z. B. eine GmbH, GmbH & Co. KG oder OHG) darf sich nur dann als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wenn alle im operativen WEG-Verwaltungsgeschäft tätigen Mitarbeitenden zertifiziert sind oder ihnen ein gleichwertiger Status zuerkannt wurde (etwa durch bestimmte Hochschulabschlüsse oder Fachqualifikationen).

Dies bedeutet in der Praxis:

  • Eine Verwaltung mit fünf WEG-Verantwortlichen benötigt fünf Zertifizierungen, um den Titel führen zu dürfen.
  • Sobald eine nicht-zertifizierte Person z. B. eine Eigentümerversammlung leitet, verliert das Unternehmen diesen Status – auch wenn die anderen Mitarbeitenden zertifiziert sind.

Eigentümer:innen als Kontrollinstanz

Ein zentrales Element der neuen Regelung ist die Kontrollfunktion der Eigentümerinnen und Eigentümer. Diese können nach § 26a Abs. 1 Satz 3 WEG jederzeit den Nachweis über die Zertifizierung einfordern. Das bedeutet: Wer keine Zertifizierung vorweisen kann, verliert möglicherweise das Vertrauen der Eigentümergemeinschaft – und damit langfristig auch seinen Verwaltungsauftrag.

Wie erfolgt die Zertifizierung durch die IHK?

Der offizielle Weg zur/zum „zertifizierten Verwalter:in“

Die Zertifizierung nach § 26a WEG erfolgt über eine standardisierte Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Ziel der Prüfung ist es, die fachliche Eignung von Personen nachzuweisen, die Aufgaben der WEG-Verwaltung wahrnehmen. Der Weg dorthin ist klar geregelt – und gut planbar für alle, die ihn professionell vorbereiten.

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  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • Rechtliche Grundlagen
  • Kaufmännische Grundlagen
  • Technische Grundlagen

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Grundlagen und rechtliche Basis

Die rechtliche Grundlage bildet neben dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter (ZertVerwV). Dort ist geregelt, wie die Prüfung aussieht, welche Themen abgedeckt werden und unter welchen Bedingungen die Zertifizierung erlangt wird.

Ein Auszug aus § 2 ZertVerwV:

„Die Prüfung umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Sie dient dem Nachweis, dass die zu prüfende Person über die für die Tätigkeit als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.“

Aufbau der IHK-Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die beide bestanden werden müssen:

1. Schriftliche Prüfung

  1. Dauer: 90 Minuten
  2. Fragetypen: Multiple-Choice und offene Fragen

Themengebiete:

  • Wohnungseigentumsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht (BGB)
  • Mietrecht (überblicksartig)
  • Vertragsrecht
  • Buchhaltung & Wirtschaftsplan
  • Technisches Gebäudemanagement
  • Verwaltungsorganisation

2. Mündliche Prüfung

  • Dauer: ca. 15 Minuten
  • Format: Prüfungsgespräch mit der IHK
  • Inhalte: Anwendung von Wissen anhand praktischer Beispiele aus dem Alltag eines/einer Verwalters:in

Beide Prüfungsteile müssen innerhalb von 12 Monaten erfolgreich absolviert werden. Eine nicht bestandene Teilprüfung kann wiederholt werden.

Prüfungsanmeldung und Voraussetzungen

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, sind keine formalen Berufsausbildungen notwendig. Die IHK lässt jede Person zur Prüfung zu, die sich dafür anmeldet und die Prüfungsgebühr bezahlt hat – typischerweise zwischen 200 und 300 Euro, je nach IHK.

Empfehlung: Auch wenn keine formale Voraussetzung vorgeschrieben ist, wird dringend empfohlen, eine gezielte Vorbereitung durchzuführen – etwa durch einen Online-Lehrgang oder ein Seminar.

Prüfungsorte und Terminvergabe

Die Prüfung wird von zahlreichen IHKs bundesweit angeboten. Aufgrund der hohen Nachfrage ist jedoch mit längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe zu rechnen. Gerade in großen Städten sind viele Prüfungsplätze frühzeitig ausgebucht.

Gültigkeit und Verlängerung

Einmal bestanden, ist die Zertifizierung zeitlich unbegrenzt gültig. Es besteht jedoch weiterhin die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung gemäß § 34c GewO i. V. m. § 15b MaBV, die unabhängig von der IHK-Zertifizierung alle drei Jahre 20 Stunden Fortbildung verlangt.

Gleichgestellte Qualifikationen

In § 7 ZertVerwV werden gleichgestellte Qualifikationen genannt. Dazu zählen unter anderem:

  • Studienabschlüsse in Immobilienwirtschaft,
  • geprüfte Immobilienfachwirt:innen (IHK),
  • Personen mit nachgewiesener Berufserfahrung und gleichwertiger Ausbildung (Einzelfallprüfung notwendig).

Wer eine solche Qualifikation nachweist, muss keine separate IHK-Prüfung ablegen, kann aber dennoch als zertifizierte Verwalterin bzw. zertifizierter Verwalter gelten.

Wie bereiten Sie sich optimal vor?

Der Weg zur erfolgreichen IHK-Zertifizierung – Schritt für Schritt

Der Gesetzgeber macht mit § 26a WEG klare Vorgaben, aber er lässt offen, wie sich angehende zertifizierte Verwalterinnen und Verwalter auf die Prüfung vorbereiten sollen. Diese Freiheit ist gleichzeitig eine Herausforderung: Denn ohne strukturierte Vorbereitung droht ein Scheitern – oder zumindest eine Verzögerung in einem ohnehin engen Zeitplan.

Dieser Abschnitt zeigt Ihnen praxisnah, wie Sie Ihre Zertifizierung gezielt und effizient vorbereiten – und welche Angebote sich besonders bewährt haben.

1. Frühzeitig planen und anmelden

Die Nachfrage nach IHK-Prüfungsterminen ist hoch. Daher sollte Ihre erste Maßnahme sein:

  • Zeitnah Kontakt zur zuständigen IHK aufnehmen
  • Aktuelle Prüfungstermine erfragen
  • Sich frühzeitig verbindlich anmelden

 

2. Geeigneten Lehrgang wählen

Die Inhalte der IHK-Prüfung sind anspruchsvoll und breit gefächert – von WEG-Recht über Gebäudetechnik bis zu kaufmännischen Grundlagen. Wer berufstätig ist, braucht ein flexibles, effektives Lernformat.

Empfehlung: Der Online-Lehrgang von GOING PUBLIC!

Lehrgangsdetails:

  • 75 Stunden Gesamtumfang
  • Flexibles Zeitmanagement: Ideal für Berufstätige
  • Digitale Lernplattform: mit Videolektionen, Übungen, Lernskripten
  • Praxisnahe Inhalte: gezielte Vorbereitung auf Prüfungsfragen
  • Lernbegleitung: Tutor:innen beantworten Fragen, geben Feedback

3. Inhalte gezielt strukturieren

Der IHK-Lehrplan umfasst zahlreiche Themenbereiche. Folgende Struktur hilft Ihnen beim Lernen:

  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • Rechtliche Grundlagen
  • Kaufmännische Grundlagen
  • Technische Grundlagen

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4. Lerntipps für Berufstätige

  • Lernplan erstellen: z. B. 3 x 2 Stunden pro Woche
  • Wiederholen mit Karteikarten
  • Online-Quiz nutzen zur Selbstkontrolle
  • Lernpartnerschaft oder Lerngruppen bilden

Tools wie „Anki“, „StudySmarter“ oder die GOING PUBLIC!-Plattform bieten interaktive Lernelemente, die den Stoff besser verankern.

5. Simulation der Prüfung

Vorbereitung bedeutet auch: Die Prüfungssituation simulieren. Viele Lehrgänge, darunter GOING PUBLIC!, bieten:

  • Probeklausuren (schriftlich)
  • Simulierte mündliche Prüfungsgespräche
  • Persönliches Feedback zur Prüfungstechnik

Diese Trainings helfen, Nervosität abzubauen und typische Fehler zu vermeiden.

6. Weiterbildungspflicht beachten

Auch nach bestandener Prüfung gilt weiterhin die Weiterbildungspflicht gemäß § 34c GewO und § 15b MaBV. Diese fordert:

Viele Weiterbildungsanbieter bieten Paketlösungen zur kontinuierlichen Fortbildung an – kombinierbar mit dem Arbeitsalltag.

FAQ - Häufige Fragen

Wie kann mir GOING PUBLIC helfen?

Bei GOING PUBLIC! können Sie Wissen und Fähigkeiten erwerben, die Sie in Ihrer Tätigkeit als Vermittlerin oder Vermittler voranbringen. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden von der Anmeldung bis hin zur Prüfung. Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können. Lassen Sie sich beraten oder starten Sie direkt durch.

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