Wie erfolgt die Zertifizierung durch die IHK?
Der offizielle Weg zur/zum „zertifizierten Verwalter:in“
Die Zertifizierung nach § 26a WEG erfolgt über eine standardisierte Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Ziel der Prüfung ist es, die fachliche Eignung von Personen nachzuweisen, die Aufgaben der WEG-Verwaltung wahrnehmen. Der Weg dorthin ist klar geregelt – und gut planbar für alle, die ihn professionell vorbereiten.
Mit dem Zertifikatslehrgang "zertifizierter Verwalter (IHK)" erhalten Sie mehr als nur einen Online-Lehrgang rund um die Wohnimmobilienverwaltung. Wir geben Ihnen eine umfassende Weiterbildung in allen relevanten Themen und Inhalten, die für das tägliche Immobilienverwaltungsgeschäft - auch zukünftig - vonnöten sind.
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft
- Rechtliche Grundlagen
- Kaufmännische Grundlagen
- Technische Grundlagen
Lehrgangsinhalte downloaden
Grundlagen und rechtliche Basis
Die rechtliche Grundlage bildet neben dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter (ZertVerwV). Dort ist geregelt, wie die Prüfung aussieht, welche Themen abgedeckt werden und unter welchen Bedingungen die Zertifizierung erlangt wird.
Ein Auszug aus § 2 ZertVerwV:
„Die Prüfung umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Sie dient dem Nachweis, dass die zu prüfende Person über die für die Tätigkeit als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.“
Aufbau der IHK-Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die beide bestanden werden müssen:
1. Schriftliche Prüfung
- Dauer: 90 Minuten
- Fragetypen: Multiple-Choice und offene Fragen
Themengebiete:
- Wohnungseigentumsrecht
- Allgemeines Zivilrecht (BGB)
- Mietrecht (überblicksartig)
- Vertragsrecht
- Buchhaltung & Wirtschaftsplan
- Technisches Gebäudemanagement
- Verwaltungsorganisation
2. Mündliche Prüfung
- Dauer: ca. 15 Minuten
- Format: Prüfungsgespräch mit der IHK
- Inhalte: Anwendung von Wissen anhand praktischer Beispiele aus dem Alltag eines/einer Verwalters:in
Beide Prüfungsteile müssen innerhalb von 12 Monaten erfolgreich absolviert werden. Eine nicht bestandene Teilprüfung kann wiederholt werden.
Prüfungsanmeldung und Voraussetzungen
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, sind keine formalen Berufsausbildungen notwendig. Die IHK lässt jede Person zur Prüfung zu, die sich dafür anmeldet und die Prüfungsgebühr bezahlt hat – typischerweise zwischen 200 und 300 Euro, je nach IHK.
Empfehlung: Auch wenn keine formale Voraussetzung vorgeschrieben ist, wird dringend empfohlen, eine gezielte Vorbereitung durchzuführen – etwa durch einen Online-Lehrgang oder ein Seminar.
Prüfungsorte und Terminvergabe
Die Prüfung wird von zahlreichen IHKs bundesweit angeboten. Aufgrund der hohen Nachfrage ist jedoch mit längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe zu rechnen. Gerade in großen Städten sind viele Prüfungsplätze frühzeitig ausgebucht.
Gültigkeit und Verlängerung
Einmal bestanden, ist die Zertifizierung zeitlich unbegrenzt gültig. Es besteht jedoch weiterhin die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung gemäß § 34c GewO i. V. m. § 15b MaBV, die unabhängig von der IHK-Zertifizierung alle drei Jahre 20 Stunden Fortbildung verlangt.
Gleichgestellte Qualifikationen
In § 7 ZertVerwV werden gleichgestellte Qualifikationen genannt. Dazu zählen unter anderem:
- Studienabschlüsse in Immobilienwirtschaft,
- geprüfte Immobilienfachwirt:innen (IHK),
- Personen mit nachgewiesener Berufserfahrung und gleichwertiger Ausbildung (Einzelfallprüfung notwendig).
Wer eine solche Qualifikation nachweist, muss keine separate IHK-Prüfung ablegen, kann aber dennoch als zertifizierte Verwalterin bzw. zertifizierter Verwalter gelten.