Weiterbildung im Immobilienbereich: Was bis zum 31.12.2023 zu beachten ist.
Datum: 22.09.2023 | Autor: Ronald Perschke | Kategorie: E-Learning / KI, Immobilien, Weiterbildung
Im Jahr 2018 wurde die Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter:innen und Immobilienmakler:innen eingeführt. Diese Regelung ist in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt.
Was bedeutet das konkret?
Wer seit 2018 ununterbrochen als Immobilienmakler:in oder Wohnimmobilienverwalter:in tätig ist, steht nun vor dem Ablauf des zweiten Drei-Jahres-Turnus: Bis spätestens 31.12.2023 müssen 20 Weiterbildungsstunden nachgewiesen werden. Diese Regelung gilt auch für angestellte Mitarbeitende, die unmittelbar an erlaubnispflichtigen Tätigkeiten beteiligt sind.
Anforderungen an die Weiterbildung:
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Formen der Weiterbildung:
Die Weiterbildung kann in verschiedenen Formaten erfolgen:- Online-Kurse
- Begleitetes Selbststudium mit nachweisbaren Lernerfolgskontrollen
- Betriebsinterne Maßnahmen
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Inhalte der Weiterbildung:
Die Weiterbildung muss den Anforderungen der Anlagen 1 und 2 MaBV entsprechen. Themen wie rechtliche Grundlagen, Marktkenntnisse oder technisches Fachwissen sind hierbei besonders relevant. -
Doppelrolle als Makler:in und Verwalter:in:
Wer gleichzeitig als Immobilienmakler:in und Wohnimmobilienverwalter:in tätig ist, muss 40 Stunden Weiterbildung nachweisen (20 Stunden je Tätigkeitsbereich). -
Nachweispflicht:
Nachweise über die absolvierten Weiterbildungen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Diese können von Behörden überprüft werden.
Warum ist die Weiterbildung so wichtig?
Die Weiterbildungsverpflichtung dient nicht nur der Qualitätssicherung in der Immobilienbranche, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kund:innen. Gut ausgebildete Makler:innen und Verwalter:innen bleiben auf dem neuesten Stand der rechtlichen und fachlichen Entwicklungen – ein entscheidender Vorteil in einer dynamischen Branche.
Wie können Sie die Weiterbildung effizient umsetzen?
- Planung: Starten Sie frühzeitig mit der Planung Ihrer Weiterbildung.
- Anbieterwahl: Achten Sie darauf, dass der Anbieter anerkannt ist und die Inhalte den MaBV-Anforderungen entsprechen.
- Flexibilität: Nutzen Sie Online-Angebote oder Blended-Learning-Konzepte, um die Weiterbildung flexibel in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren.
Zusammenfassung:
Bis zum 31.12.2023 müssen Immobilienmakler:innen und Wohnimmobilienverwalter:innen ihre Weiterbildungspflichten nachweisen. Wer gleichzeitig in beiden Bereichen tätig ist, sollte die doppelte Stundenzahl (40 Stunden) im Blick haben. Planen Sie rechtzeitig und wählen Sie passende Weiterbildungsangebote, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihre berufliche Kompetenz weiter zu stärken.
Die Weiterbildungsangebote von GOING PUBLIC! sind perfekt auf die Anforderungen der Immobilienbranche abgestimmt und bieten praxisnahe Inhalte sowie flexible Lernkonzepte. Nutzen Sie die Gelegenheit und bereiten Sie sich optimal auf die Frist vor.
Links:
- Weiterbildung für Immobilienmakler:innen
- Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter:innen
- Nachweispflichten
- Marketing für Immobilienmakler
- Erlaubnisbeantragung für Immobilienmakler:innen
- Erlaubnisbeantragung für Wohnimmobilienverwalter:innen
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