Benötige ich einen Weiterbildungsnachweis, um meine 34c Erlaubnis als Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler und/oder Wohnimmobilienverwalterin oder Wohnimmobilienverwalter beantragen zu können?
Datum: 21.07.2023 | Autor: Dr. Wolfgang Kuckertz | Kategorie: E-Learning / KI, Immobilien, Regulierung, Sachkunde, Weiterbildung
Die Tätigkeit als Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler bzw. Wohnimmobilienverwalterin oder Wohnimmobilienverwalter ist anspruchsvoll und erfordert fundiertes Vorwissen. Der Gesetzgeber verlangt aber für Verwalterinnen und Verwalter nur indirekt eine Vorqualifikation und für Maklerinnen und Makler sogar überhaupt keine Zugangsqualifikation.
Allerdings sind Verwalterinnen und Verwalter sowie Maklerinnen und Makler zur Weiterbildung verpflichtet. Innerhalb von drei Jahren müssen mindestens 20 Stunden Weiterbildung absolviert werden. Kann man dieses Minimum von 20 Stunden nicht nachweisen, so droht ein Bußgeld und ggf. kann sogar die Erlaubnis entzogen werden.
Das Interesse an den Berufsfeldern im Immobilienbereich ist groß und wächst stetig. Somit wird auch die Frage nach der Fort- und Weiterbildung in diesen Bereichen lauter. Die entscheidende Frage ist:
Wann beginnt die Weiterbildungspflicht?
Klare Antwort: Die Weiterbildungspflicht beginnt mit dem Kalenderjahr, in dem die Erlaubnis erteilt wird. Das bedeutet, es stehen zwei bis drei Jahre zur Verfügung, um der Weiterbildungspflicht nachzukommen. Nach dem 31.12. des dritten Jahres beginnt der 3-Jahres-Zeitraum wieder von vorne.
Wie geht man nun mit der Weiterbildungspflicht um?
Wir empfehlen, die erforderlichen Weiterbildungszeiten (20 Stunden in drei Jahren) in unserer umfangreichen Online-Bibliothek – der WBThek® zu erwerben. Nutzen Sie die Chance, sich weiterzubilden und Ihre Karriere voranzutreiben. Für die Erlaubnisbeantragung benötigen Sie einen Sachkundenachweis, keinen Nachweis der Weiterbildung.
Links:
- Alles zur Erlaubnisbeantragung für Immobilienmakler:innen
- Alles zur Erlaubnisbeantragung für Wohnimmobilienverwalter:innen
- IHK Frankfurt am Main zum Makler
- IHK Frankfurt am Main zum Verwalter
- Alles zur Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler:innen
- Alles zur Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter:innen
- Marketingtipps für Makler:innen und Verwalter:innen
- Zertifizierungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen
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