Bildungsurlaub für Finanzberater:innen nutzen

Bildungsurlaub für Finanzberater:innen - Wie Sie gesetzlich bezahlte Weiterbildung für Ihre Karriere nutzen können

Datum: 24.11.2023 | Autor: Ronald Perschke | Kategorie: Regulierung, Studium, WeiterbildungTipps

Der berufliche Alltag in der Finanzbranche ist schnelllebig und komplex. Gesetzesänderungen, technologische Innovationen und wachsender Wettbewerbsdruck verlangen von Finanzberaterinnen und Finanzberatern, dass sie fachlich stets auf dem neuesten Stand bleiben. Doch wann bleibt dafür neben Kundenterminen, Reporting und Teammeetings noch Zeit?

Genau hier kommt der Bildungsurlaub ins Spiel – ein gesetzlich geregelter Anspruch auf bezahlte Freistellung zur beruflichen Weiterbildung. Vielen ist nicht bewusst, dass sie Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr haben – je nach Bundesland und Rahmenbedingungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die Bildungsfreistellung in der Finanzbranche:

  • Welche gesetzlichen Grundlagen gelten
  • Wie Sie Bildungsurlaub beantragen
  • Welche Seminare anerkannt sind
  • Und wie Sie Ihre Karriere in der Finanzwelt gezielt voranbringen

Sie erhalten Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Tipps aus der Praxis und Antworten auf die häufigsten Fragen – kompakt, verständlich und speziell zugeschnitten auf die Anforderungen in Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen.

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist Bildungsurlaub?
2. Gesetzliche Grundlagen und Unterschiede nach Bundesland
3. Warum Bildungsurlaub für die Finanzbranche besonders relevant ist
4. Anerkannte Weiterbildungsmöglichkeiten für Finanzberater:innen
5. Schritt-für-Schritt: Bildungsurlaub beantragen
6. Tipps zur Auswahl geeigneter Seminare
7. Häufige Fragen von Finanzberater:innen zum Thema Bildungszeit

1. Was ist Bildungsurlaub?

Definition & Zielsetzung

Bildungsurlaub, auch bekannt als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit, ist ein gesetzlich geregelter Anspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen, um an anerkannter Weiterbildung teilzunehmen – bei voller Lohnfortzahlung.

Das Ziel ist klar: Berufstätigen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich fachlich weiterzubilden, neue Kompetenzen zu erwerben oder bestehende Kenntnisse zu vertiefen – ohne den Jahresurlaub oder unbezahlte Auszeiten opfern zu müssen. Auch politische oder persönliche Bildung kann im Rahmen bestimmter Angebote anerkannt werden.

Relevanz für die Finanzbranche

In kaum einer Branche ist ständige Qualifikation so wichtig wie im Finanzsektor. Regulatorische Anforderungen (z. B. MaRisk, IDD, FinVermV), Digitalisierung, ESG-Vorgaben und veränderte Kundenbedürfnisse verlangen nicht nur einmalige Schulungen, sondern ein kontinuierliches Lern- und Anpassungsverhalten.

Für Finanzberater:innen bedeutet das: Wer auf dem aktuellen Wissensstand bleiben will – etwa in den Bereichen Finanzanalyse, Vermögensaufbau, nachhaltige Geldanlage oder steuerliche Beratung – muss regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen. Bildungsurlaub bietet hier eine wertvolle Möglichkeit, dies strukturiert und ohne Verdienstausfall zu tun.

Dauer und Umfang des Anspruchs

Die Regelungen zum Bildungsurlaub sind Ländersache, daher gibt es Unterschiede – aber in den meisten Bundesländern gilt:

  • 5 Tage pro Jahr bei einer Fünftagewoche (bzw. 10 Tage innerhalb von 2 Jahren)
  • Bei Teilzeitkräften wird anteilig gerechnet
  • Kosten der Weiterbildung (Seminar, Fahrt, Unterkunft) trägt in der Regel die/der Mitarbeitende selbst – das Gehalt wird aber weitergezahlt

Einzige Voraussetzungen:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht in der Regel seit mindestens 6 Monaten
  • Die Weiterbildung ist anerkannt nach dem jeweiligen Landesgesetz
  • Der Antrag wird fristgerecht beim Arbeitgeber gestellt

Gesetzliche Verankerung

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist in insgesamt 14 Bundesländern gesetzlich geregelt. Kein Recht auf Bildungsurlaub besteht aktuell in:

  • Bayern
  • Sachsen

In allen anderen Bundesländern gelten entsprechende Landesgesetze, z. B.:

Eine Übersicht der Gesetze finden Sie z. B. auf https://www.bildungsurlaub.de/

Was ist ein anerkannter Kurs?

Nicht jede Weiterbildung kann automatisch im Rahmen des Bildungsurlaubs genutzt werden. Die Seminaranbieter müssen eine offizielle Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht besitzen. Achten Sie daher bei der Auswahl auf:

  • Hinweis „anerkannter Bildungsurlaub in …“
  • Konkrete Anerkennungsnummer
  • Bildungsurlaub-Zulassung im jeweiligen Bundesland

Tipp: Die Going Public! Akademie für Finanzberatung AG bietet zahlreiche Weiterbildungen mit Bildungsurlaub-Anerkennung an – ideal für Finanzberater:innen.

Vorteile für Arbeitnehmer:innen

  • Bezahlte Freistellung für beruflich relevante Weiterbildung
  • Möglichkeit zur spezialisierten Qualifikation ohne Verlust von Urlaubstagen
  • Karriereförderung durch zertifizierte Abschlüsse
  • Persönliche Weiterentwicklung und Austausch mit Fachkolleg:innen
  • Klare Signalwirkung an Arbeitgeber: Eigeninitiative & Lernbereitschaft

2. Gesetzliche Grundlagen und Unterschiede nach Bundesland

Bildungsurlaub ist Ländersache

In Deutschland ist der Anspruch auf Bildungsurlaub nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern fällt unter die Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer. Dadurch ergeben sich zum Teil erhebliche Unterschiede bei Dauer, Antragstellung, Fristen und anerkannten Bildungsmaßnahmen.

Aktuell haben 14 von 16 Bundesländern ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. Nur Bayern und Sachsen gewähren keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung.

Überblick: Regelungen nach Bundesland

Bundesland Bildungsurlaub Anspruch/Jahr Besonderheiten
Baden-Württemberg Bildungszeitgesetz BW 5 Tage Nur für berufliche und politische Bildung
Berlin BiUrlG BE 5 Tage Breite Anerkennung, einfache Antragstellung
Brandenburg BiUrlG Bbg 5 Tage auch für Ehrenamtliche
Bremen BiUrlG HB 5 Tage Antrag mind. 6 Wochen vor Kursbeginn
Hamburg HmbBUG 5 Tage Gute Akzeptanz bei Arbeitgeber:innen
Hessen HBUG 5 Tage Ausschluss bei weniger als 5 Beschäftigten
Mecklenburg-Vorpommern BiUrlG M-V 5 Tage auch für Qualifizierungen im Ehrenamt
Niedersachsen NBiUrlG 5 Tage auch für politische Bildung
Nordrhein-Westfalen AWbG 5 Tage Antrag 6 Wochen vor Kursbeginn, viele anerkannte Anbieter
Rheinland-Pfalz BiUrlG RP 5 Tage Gilt auch für Teilzeitkräfte
Saarland SBfG 6 Tage auch Bildungsmaßnahmen im Ausland
Sachsen-Anhalt BiUrlG LSA 5 Tage Kurs muss inhaltlich klar berufsbezogen sein
Schleswig-Holstein WBG S-H 5 Tage auch für Auszubildende
Thüringen ThürBfG 5 Tage Vereinfachte Nachweispflicht für Anerkennung

Fristen und Verfahren

Unabhängig vom Bundesland gilt: Wer Bildungsurlaub beantragen will, muss dies rechtzeitig und schriftlich tun. Die meisten Gesetze schreiben eine Frist von mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn vor.

Erforderlich sind:

  • Eine Anerkennungsbescheinigung der Weiterbildung
  • Ein formloser Antrag (in vielen Fällen reicht ein Musterformular vom Anbieter)
  • Gegebenenfalls ein Nachweis, dass der Kurs im Bundesland anerkannt ist, in dem Sie arbeiten (nicht zwingend der Wohnort)

Hinweis: Einige Bundesländer erlauben es, den Anspruch über zwei Jahre zu bündeln (z. B. 10 Tage in zwei Jahren).

Beispiel: Antrag in Nordrhein-Westfalen

Wer in NRW tätig ist, stellt den Antrag nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Das Verfahren ist relativ unkompliziert:

  1. Passendes Seminar auf www.bildungsurlaub.de suchen
  2. Anbieter kontaktieren und Anerkennungsbescheinigung erhalten
  3. Antrag beim Arbeitgeber mind. 6 Wochen vorher einreichen
  4. Keine Rückmeldung = Zustimmung nach Fristablauf (in einigen Ländern)

Besonderheit in der Finanzbranche

Viele Arbeitgeber:innen in Banken, Versicherungen oder Vermögensberatung sind mit dem Konzept des Bildungsurlaubs nicht vertraut oder befürchten organisatorischen Mehraufwand. Dabei liegt der Nutzen auf beiden Seiten:

  • Die Mitarbeitenden kehren mit neuem Fachwissen zurück
  • Der Arbeitgeber profitiert von erhöhter Motivation und Kompetenz
  • Bildungsurlaub ist kein Urlaub, sondern Weiterbildung – rechtlich geschützt

📌 Empfehlung

Falls Ihr Unternehmen in Bayern oder Sachsen sitzt, prüfen Sie individuelle Lösungen wie:

  • Bildungstage laut Tarifvertrag
  • Freistellung per Einzelvereinbarung
  • Förderung über Bildungsprämien oder steuerliche Absetzbarkeit

3. Warum Bildungsurlaub für die Finanzbranche besonders relevant ist

Finanzdienstleistung im Wandel

Die Finanzbranche befindet sich in einem kontinuierlichen Wandel. Gründe dafür sind unter anderem:

  • Digitalisierung und Automatisierung (z. B. Robo Advisory, KI in der Vermögensberatung)
  • Regulatorische Veränderungen (z. B. ESG-Vorgaben, MiFID II, IDD, FinVermV)
  • Wandel im Kundenverhalten (z. B. hybride Beratung, Nachhaltigkeit, mobile Nutzung)
  • Demografischer Wandel und Fachkräftemangel

Für Fach- und Führungskräfte im Finanzsektor bedeutet das: Lebenslanges Lernen ist kein „Nice-to-have“, sondern eine notwendige Voraussetzung, um im Wettbewerb bestehen zu können.

Bildungsurlaub bietet dafür einen rechtlich geschützten Raum – mit Lohnfortzahlung. Gerade in einer Branche, in der jede Stunde produktiver Arbeitszeit zählt, ist das ein unschätzbarer Vorteil.

Beratungskompetenz als Erfolgsfaktor

Ob als Bankkauffrau/-mann, Finanzanlagenvermittler:in oder Versicherungsspezialist:in – die wichtigste Kompetenz bleibt die Beratungskompetenz. Diese erfordert:

  • aktuelle Fachkenntnisse über Produkte, rechtliche Rahmenbedingungen, Märkte
  • Soziale Kompetenz für den Umgang mit Kundinnen und Kunden
  • Verständnis von Zielgruppen, z. B. vermögende Privatkundschaft, Unternehmen oder Generation Z
  • Kenntnisse im Bereich Nachhaltigkeit (z. B. EU-Taxonomie, ESG-Kriterien)

Bildungsurlaub schafft genau diesen Raum, um sich gezielt und strukturiert weiterzubilden – ohne den Druck, dies in Randzeiten oder auf eigene Kosten tun zu müssen.

Vorteile für Finanzberater:innen

Vorteil Nutzen
Lohnfortzahlung Weiterbildung ohne Einkommensverlust
Gesetzlich geregelt Rechtsanspruch statt freiwillige Leistung
Passgenaue Seminare Weiterbildung speziell für die Finanzbranche
Zeitlicher Freiraum 5 Tage pro Jahr + optionale Bündelung auf 10 Tage
Anerkannte Zertifikate Nachweisbare Qualifikation für Arbeitgeber:innen & Kundschaft

Beispielhafte Themen für den Bildungsurlaub

Die Möglichkeiten sind vielfältig – hier einige Weiterbildungsthemen mit hoher Relevanz:

Viele dieser Themen werden z. B. von der Going Public! Akademie für Finanzberatung AG als anerkannte Bildungsurlaube angeboten.

Warum Arbeitgeber:innen Bildungsurlaub unterstützen sollten

Auch wenn Bildungsurlaub in der Verantwortung der Mitarbeitenden liegt, profitieren Arbeitgeber:innen davon enorm:

  • Wettbewerbsvorteil durch besser qualifizierte Mitarbeitende
  • Höhere Bindung und Motivation des Personals
  • Weniger Fehler und Haftungsrisiken durch aktuelles Fachwissen
  • Stärkung der Arbeitgebermarke (Employer Branding)

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können Unternehmen, die Bildungsurlaub aktiv unterstützen, positiv aus der Masse hervorstechen.

4. Anerkannte Weiterbildungsmöglichkeiten für Finanzberater:innen

Wissen, das zählt: Was darf als Bildungsurlaub gelten?

Damit ein Seminar im Rahmen des Bildungsurlaubs genutzt werden kann, muss es von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sein. Wichtig: Es genügt nicht, dass das Thema interessant oder relevant ist – es braucht eine offizielle Anerkennung nach dem Bildungsurlaubsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

In der Finanzbranche stehen besonders viele beruflich relevante Weiterbildungen zur Auswahl. Diese sind nicht nur anerkennungsfähig, sondern oft direkt auf regulatorische Anforderungen oder vertriebliche Praxis zugeschnitten.

Kriterien für Anerkennung

Damit ein Kurs als Bildungsurlaub gilt, muss er:

  • mindestens fünf Unterrichtsstunden pro Tag umfassen
  • an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden (meist 5 Tage)
  • inhaltlich der beruflichen oder politischen Bildung dienen
  • von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden
  • eine Zulassung in dem Bundesland besitzen, in dem der Arbeitgeber sitzt

Themenfelder mit hoher Praxisrelevanz

Hier einige Themenbereiche und Beispielkurse, die speziell auf die Anforderungen in der Finanzbranche ausgerichtet sind – oft mit Abschlusszertifikaten:

Nachhaltigkeit & ESG

Finanzprodukte & Beratung

  • Kapitalanlage mit Fonds, ETFs, Immobilien
  • Altersvorsorge in der Zinswende
  • Strukturierte Finanzplanung für Privatkund:innen

Digitalisierung & Beratung 4.0

  • CRM-Systeme und digitale Kundenkommunikation
  • Online-Beratung rechtssicher gestalten
  • Tools & Plattformen im hybriden Vertrieb

Recht & Regulierung

  • IDD-konforme Kundenberatung
  • FinVermV & BaFin-Vorgaben verstehen
  • Datenschutz & Geldwäscheprävention

Verkauf & Kommunikation

  • Emotional Selling im Finanzvertrieb
  • Rhetorik & Körpersprache für Beratungsgespräche
  • Neukundengewinnung durch Netzwerke & Social Media

Anbieter mit Erfahrung und Anerkennung

Einige Bildungsträger haben sich auf anerkannte Weiterbildungen für die Finanzbranche spezialisiert. Dazu gehört unter anderem:

Going Public! Akademie für Finanzberatung AG

  • Über 35 Jahre Erfahrung
  • Bundesweit anerkannte Seminare im Bildungsurlaub
  • Präsenz- und Onlineformate
  • Inhalte speziell für Finanzdienstleister:innen https://www.going-public.edu

Anerkannte Abschlüsse und Zertifikate

Viele Seminare schließen mit einem Zertifikat ab, das z. B. auch zur Erfüllung gesetzlicher Weiterbildungsverpflichtungen genutzt werden kann – z. B.:

Ein Bildungsurlaub kann somit doppelt wirken: als gesetzlich geschützte Freistellung und als Nachweis beruflicher Qualifikation gegenüber Arbeitgeber:innen und Kundschaft.

5. Schritt-für-Schritt: Bildungsurlaub beantragen

So gelingt der Weg zum Bildungsurlaub – einfach & rechtssicher

Auch wenn viele Finanzberater:innen noch nie Bildungsurlaub beantragt haben, ist der Prozess überraschend unkompliziert – wenn man weiß, worauf zu achten ist. Hier erkläre ich dir in 7 einfachen Schritten, wie du deinen Anspruch sicher und erfolgreich durchsetzt.

Schritt 1: Passendes Seminar auswählen

Zuerst wählst du eine Weiterbildung, die:

  • fachlich zu deiner Tätigkeit passt (z. B. ESG-Beratung, IDD-konforme Kundenansprache)
  • mindestens 5 Tage dauert (bei voller Freistellung)
  • als Bildungsurlaub anerkannt ist – und zwar im Bundesland deines Arbeitgebers

Tipp: Achte auf Begriffe wie „anerkannt nach BiUrlG NRW“ oder „zugelassen nach Bildungszeitgesetz BW“.

Schritt 2: Anerkennungsnachweis sichern

Fordere vom Anbieter die offizielle Anerkennungsbescheinigung an. Diese brauchst du später für den Antrag beim Arbeitgeber. Sie enthält:

  • Veranstalterdaten
  • Datum und Umfang der Maßnahme
  • Anerkennungsnummer & Verweis auf das Gesetz des jeweiligen Bundeslands

Schritt 3: Antrag vorbereiten

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name, Abteilung, Kontaktdaten
  • Gewünschter Zeitraum des Bildungsurlaubs
  • Name und Inhalt des Seminars
  • Anerkennungsbescheinigung (als Anhang)
  • Optional: Mustertext oder Formular vom Anbieter nutzen

Viele Anbieter stellen dir vorausgefüllte Vorlagen zur Verfügung – z. B. bei Going Public!.

Schritt 4: Antrag fristgerecht einreichen

In fast allen Bundesländern gilt: Mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn muss der Antrag beim Arbeitgeber sein. Nur in Ausnahmefällen (z. B. Saarland) gelten andere Fristen. Reiche den Antrag schriftlich ein, am besten mit Lesebestätigung per E-Mail oder als Einwurf-Einschreiben.

Schritt 5: Arbeitgeber wartet – Zustimmung gilt nach Fristablauf

In einigen Bundesländern (z. B. NRW, Berlin) gilt: Wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen reagiert, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Falls er ablehnt, muss er dies schriftlich und nachvollziehbar begründen – z. B. wegen dringender betrieblicher Belange.

Schritt 6: Bildungsurlaub wahrnehmen

Jetzt kannst du am Kurs teilnehmen. Denk daran:

  • Teilnahmebescheinigung mitbringen
  • Inhalte dokumentieren (für IDD- oder §34-Nachweis)
  • Kontakte knüpfen & Wissen gezielt im Berufsalltag anwenden

Schritt 7: Nachweise einreichen

Nach dem Seminar reichst du beim Arbeitgeber:

  • Teilnahmebescheinigung
  • Zertifikat oder Abschlussnachweis
  • Zusätzliche Dokumentation (z. B. Handout, Agenda)

Damit dokumentierst du, dass der Bildungsurlaub beruflich genutzt wurde.

Was tun bei Ablehnung?

Sollte dein Antrag abgelehnt werden, hast du folgende Optionen:

  • Gespräch suchen und Alternativtermin anbieten
  • Gewerkschaft oder Betriebsrat einbinden
  • Rechtsanspruch prüfen lassen (bei gesetzlichem Anspruch)

💡 In vielen Fällen hilft ein Hinweis auf den gesetzlichen Charakter – und dass die Weiterbildung dem Unternehmen direkt zugutekommt.

6. Tipps zur Auswahl geeigneter Seminare

Warum die Seminarwahl entscheidend ist

Die Auswahl des richtigen Seminars ist nicht nur entscheidend für deine persönliche und fachliche Entwicklung – sondern auch für die Anerkennung deines Bildungsurlaubs. Ein falsch gewähltes Seminar kann dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird oder der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung gewährt.

Mit diesen Tipps findest du nicht nur ein passendes, sondern auch ein strategisch wertvolles Weiterbildungsangebot.

1. Seminare mit Anerkennung prüfen

Das wichtigste Kriterium: Der Kurs muss als Bildungsurlaub anerkannt sein – im Bundesland, in dem dein Arbeitgeber seinen Sitz hat. Prüfe folgende Punkte:

  • Ist das Seminar offiziell anerkannt (z. B. durch das Ministerium)?
  • Passt die Anerkennung zu deinem Bundesland?
  • Wird eine Anerkennungsnummer oder -urkunde bereitgestellt?

2. Inhalte mit Relevanz zur beruflichen Tätigkeit wählen

Wähle nur Themen, die in Bezug zu deinem Jobprofil stehen – also:

  • Aktuelle regulatorische Entwicklungen (z. B. IDD, MiFID II, FinVermV)
  • Digitalisierung & Beratungstechnologien
  • ESG, nachhaltige Geldanlage
  • Vertrieb, Kommunikation & Kundenpsychologie
  • Altersvorsorge, Steuerrecht, Kapitalmärkte

💡 Beispiel: Als Versicherungsmaklerin ist ein Seminar zu „Nachhaltigkeit im Vertrieb“ gut begründet – eines zu „Allgemeiner Rhetorik“ hingegen nur, wenn es auf Kundengespräche bezogen ist.

3. Weiterbildung mit Mehrwert für deine Karriere

Wähle Seminare, die dir nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch eine zertifizierte Qualifikation liefern:

  • ESG-Zertifikate (z. B. zertifizierte:r Nachhaltigkeitsberater:in)
  • IDD-konforme Fortbildungen
  • Seminare mit IHK-Zertifikat
  • Nachweise zur Auffrischung nach § 34d/f/i GewO

Solche Nachweise sind wertvoll gegenüber Arbeitgeber:innen, Kunden und in Bewerbungsgesprächen.

4. Seriosität und Qualität des Anbieters prüfen

Achte auf:

  • Langjährige Branchenerfahrung
  • Spezialisierung auf Finanzdienstleistung
  • Kundenbewertungen oder Teilnehmerstimmen
  • Erreichbarkeit & professionelle Kommunikation

💡 Empfohlene Anbieter für die Finanzbranche:

  • Going Public! Akademie für Finanzberatung AG (Zertifizierte Seminare, IDD-konform, anerkannt in allen Bundesländern) https://www.going-public.edu
  • Frankfurt School of Finance & Management
  • IHK-Weiterbildungszentren
  • DEKRA Akademie (z. B. Compliance-Themen)

5. Seminarzeitraum strategisch planen

Stimme den Termin mit deiner Jahresplanung ab:

  • Vermeide Urlaubs- oder Hochlastzeiten im Betrieb
  • Biete ggf. Vertretungsregelungen im Antrag mit an
  • Kläre vorab, ob Hybrid- oder Onlineformate für dich in Frage kommen

Viele Anbieter bieten flexible Formate an (z. B. 5 Tage digital mit Live-Betreuung).

6. Frühzeitig buchen und Antrag stellen

Beliebte Seminare sind schnell ausgebucht – besonders gegen Jahresende (wenn IDD-Nachweise fällig werden). Daher:

  • Frühzeitig buchen (3–6 Monate im Voraus empfohlen)
  • Antrag spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn einreichen
  • Anbieter um Musteranschreiben und Unterlagen bitten

Zusätzlicher Tipp: Bildungsurlaub kombinieren

Bildungsurlaub lässt sich mit anderen Maßnahmen kombinieren:

So holst du noch mehr aus deiner Weiterbildungszeit heraus – finanziell und inhaltlich.

FAQ

Wie kann mir GOING PUBLIC helfen?

Bei GOING PUBLIC! können Sie Wissen und Fähigkeiten erwerben, die Sie in Ihrer Tätigkeit als Vermittlerin oder Vermittler voranbringen. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden von der Anmeldung bis hin zur Prüfung. Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können. Lassen Sie sich beraten oder starten Sie direkt durch.

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