§ 34i GewO: Antrag, Prüfung, Voraussetzungen

Der § 34i GewO-Antragsprozess: Schritt für Schritt zur Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler:in

Die Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) ist für alle verpflichtend, die Immobiliardarlehen vermitteln möchten. Wer als Darlehensvermittler:in tätig werden will, muss bestimmte Anforderungen erfüllen, zahlreiche Dokumente einreichen und eine Sachkundeprüfung ablegen. Der Antrag erscheint auf den ersten Blick komplex – mit der richtigen Vorbereitung und einem strukturierten Vorgehen wird er jedoch planbar.

In diesem Beitrag zeigen wir dir im Detail:

  • welche Unterlagen du benötigst,
  • an welche Behörden du dich wenden musst,
  • wie hoch die Gebühren sind,
  • und wie du die Erlaubnis effizient beantragen kannst.

Dabei gehen wir auch auf die häufigsten Fragen rund um die Sachkundeprüfung nach § 34i GewO, den Referentenentwurf, die IHK München, Kosten und rechtliche Grundlagen ein. Ein strukturierter Antrag bringt dich schneller zur Genehmigung – wir zeigen dir, wie das geht.

1. Einführung: Was ist die Erlaubnis nach § 34i GewO?

Die Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung (GewO) ist für Personen verpflichtend, die gewerbsmäßig Immobiliardarlehen vermitteln oder Dritte zu solchen Darlehensverträgen beraten. Sie ist Teil eines gesetzlich regulierten Systems zur Sicherstellung von Verbraucherschutz und fachlicher Eignung im Bereich der Immobilienfinanzierung.

In diesem Kapitel erfahren Sie:

  • Was die Erlaubnis genau bedeutet
  • Für wen sie gilt
  • Welche rechtlichen Grundlagen zugrunde liegen
  • Und wie sie sich von anderen gewerblichen Erlaubnissen wie § 34c oder § 34f abgrenzt

Was bedeutet „§ 34i GewO“?

Der § 34i GewO regelt die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobiliardarlehen. Diese Vorschrift wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie eingeführt, um einen europaweiten Qualitätsstandard bei der Immobilienfinanzierung sicherzustellen.

Wer also beispielsweise als Vermittlerin oder Vermittler für Baufinanzierungen tätig ist – sei es selbstständig, als Angestellte oder innerhalb eines Unternehmens – benötigt diese behördliche Erlaubnis, um rechtskonform agieren zu dürfen.

Wichtig: Die Regelung betrifft nicht nur die Vermittlung selbst, sondern auch die „Beratung“ zu Darlehen, was viele unterschätzen.

Für wen ist die Erlaubnis nach § 34i GewO verpflichtend?

Die Pflicht zur Beantragung gilt für:

  • Selbstständige Vermittlerinnen und Vermittler
  • Unternehmen mit Vermittlungsschwerpunkt
  • Mitarbeitende in Banken oder Baufi-Vermittlungsfirmen, wenn diese eigenständig beraten oder vermitteln
  • Maklerinnen und Makler, die zusätzlich Finanzierungsdienstleistungen anbieten

Wer ohne die erforderliche Erlaubnis tätig wird, handelt rechtswidrig und riskiert Bußgelder und ein Gewerbeverbot.

Die rechtliche Grundlage: Hintergrund der Regelung

Die rechtliche Basis bildet die Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge. Ziel war es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unqualifizierter Beratung und Fehlfinanzierungen zu schützen.

In Deutschland wurde diese Richtlinie durch die Einführung des § 34i GewO sowie der ImmVermV (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung) umgesetzt. Diese Regelwerke definieren:

  • Anforderungen an die Sachkunde
  • Pflichten zur Weiterbildung
  • Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Vorgaben zur Dokumentation und Beratung

Abgrenzung zu anderen Erlaubnispflichten (§ 34c und § 34f GewO)

Viele Vermittlerinnen und Vermittler besitzen bereits eine Erlaubnis nach § 34c GewO, zum Beispiel als Immobilienmaklerin oder -makler. Diese reicht jedoch nicht aus, um Immobiliardarlehen zu vermitteln.

Hier ein kurzer Vergleich:

Paragraph Tätigkeit Beispiele
§ 34c GewO Makler/in für Immobilien, Darlehen und Bauträger Hausverkauf, Mietvermittlung
§ 34f GewO Finanzanlagenvermittler/in Fonds, Beteiligungen
§ 34i GewO Immobiliardarlehensvermittler/in Baufinanzierung, Umschuldung, Forward-Darlehen

👉 Wer also zusätzlich Finanzierungen vermitteln möchte, benötigt zwingend die Erlaubnis nach § 34i GewO – selbst wenn bereits eine § 34c-Erlaubnis vorhanden ist.

Warum ist die Erlaubnis so wichtig?

Die Anforderungen des § 34i GewO sorgen für:

  • Einheitliche Standards bei Beratung und Vermittlung
  • Besseren Verbraucherschutz durch geprüfte Sachkunde
  • Transparenz und Vertrauen bei Kundinnen und Kunden
  • Rechtssicherheit für Vermittlerinnen und Vermittler

Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Immobilienfinanzierung, in dem es oft um sechsstellige Summen geht, ist Fachwissen unverzichtbar. Die Erlaubnis nach § 34i GewO dient also auch als Qualitätsmerkmal am Markt.

2. Voraussetzungen für die Beantragung der Erlaubnis nach § 34i GewO

Die Beantragung der § 34i GewO-Erlaubnis ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen nachweisen, dass sie sowohl fachlich als auch persönlich für die Vermittlung von Immobiliardarlehen geeignet sind. Dazu gehören:

  • Zuverlässigkeit
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Sachkunde
  • Berufshaftpflichtversicherung

In diesem Abschnitt erklären wir die einzelnen Voraussetzungen im Detail und geben praktische Hinweise zur erfolgreichen Vorbereitung.

1. Persönliche Zuverlässigkeit

Die Gewerbeordnung verlangt, dass nur zuverlässige Personen eine Erlaubnis erhalten dürfen. Die Bewertung erfolgt anhand verschiedener Nachweise, die nicht älter als drei Monate sein dürfen:

Benötigte Dokumente:

  • Führungszeugnis (Beantragung bei der Meldebehörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (§ 882b ZPO)
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts

Worauf wird geachtet?

  • Keine Vorstrafen im Bereich der Vermögensdelikte
  • Keine laufenden Insolvenzverfahren
  • Keine Einträge wegen Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung o. Ä.

Tipp: Beantragen Sie diese Nachweise frühzeitig, da die Bearbeitungszeit bis zu drei Wochen dauern kann.

2. Geordnete Vermögensverhältnisse

Ein weiteres zentrales Kriterium ist die wirtschaftliche Zuverlässigkeit. Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen nicht überschuldet sein oder offene Schulden beim Finanzamt oder anderen öffentlichen Stellen haben.

Wichtig:

  • Es darf kein laufendes Insolvenzverfahren bestehen.
  • Einträge im Schuldnerverzeichnis führen zur Ablehnung.
  • Die Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt muss aktuell und unauffällig sein.

Praktisch: Viele Behörden fordern eine schriftliche Erklärung zur persönlichen wirtschaftlichen Situation zusätzlich zu den offiziellen Dokumenten.

3. Berufliche Qualifikation & Sachkundenachweis

Einer der wichtigsten Bausteine ist der Nachweis über die fachliche Eignung. Diese wird in der Regel durch eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei der IHK erbracht.

Möglichkeiten zum Nachweis:

  • IHK-Sachkundeprüfung § 34i GewO
  • Gleichgestellte Berufsabschlüsse (z. B. Bankkauffrau/-mann, Immobilienfachwirt/in, Finanzfachwirt/in (FH), Notar/in)
  • Ausnahmeregelungen bei langjähriger Tätigkeit vor dem 21. März 2016

Hinweis: Die IHK prüft im Einzelfall, ob ein Abschluss als gleichwertig anerkannt wird.

Inhalte der Sachkundeprüfung:

  • Grundlagen des Immobiliardarlehensrechts
  • Markt- und Produktkenntnisse
  • Verbraucherschutzvorschriften
  • Beratungspflichten und Dokumentation
  • Rechtliche Rahmenbedingungen

Vorbereitungskurse werden von Bildungsträgern wie der IHK-Akademie, Going Public! Akademie für Finanzberatung AG angeboten.

➡️ Siehe z. B.:
https://www.going-public.edu/immobiliardarlehensvermittler/

4. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung

Wer gewerblich Immobiliardarlehen vermittelt, muss über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Diese schützt sowohl Kundinnen und Kunden als auch Vermittlerinnen und Vermittler vor finanziellen Schäden durch Beratungsfehler.

Tipp: Viele Versicherer bieten spezielle Policen für § 34i-Vermittlerinnen und Vermittler an.

Zusammenfassung der Voraussetzungen im Überblick

Voraussetzung Nachweis
Zuverlässigkeit Führungszeugnis, GZR-Auszug, Insolvenz- und Schuldnerauskunft
Geordnete Finanzen Bescheinigung vom Finanzamt, kein Insolvenzverfahren
Sachkunde IHK-Prüfung oder gleichgestellter Abschluss
Versicherung Berufshaftpflicht mit Mindestdeckung

3. Erforderliche Unterlagen im Überblick

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34i GewO erfordert eine Reihe von Unterlagen. Diese dienen dem Nachweis, dass Antragstellerinnen und Antragsteller alle rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine unvollständige Einreichung kann zu Verzögerungen oder Ablehnung führen – daher ist eine gründliche Vorbereitung unerlässlich.

In diesem Abschnitt erfährst du:

  • Welche Dokumente erforderlich sind
  • Wo du sie bekommst
  • Worauf bei der Gültigkeit und Vollständigkeit zu achten ist

Checkliste: Diese Unterlagen müssen eingereicht werden

Unterlage Zweck Gültigkeit
Erlaubnisantrag (ausgefüllt und unterschrieben) Zentrale Grundlage des Antrags aktuell
Führungszeugnis (§ 30 BZRG) Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit max. 3 Monate alt
Gewerbezentralregisterauszug Prüfung auf gewerbliche Verstöße max. 3 Monate alt
Bescheinigung in Steuersachen Prüfung der geordneten Finanzen max. 3 Monate alt
Schuldnerverzeichnis-Auskunft (§ 882b ZPO) Nachweis über keine laufenden Zwangsvollstreckungen max. 3 Monate alt
Insolvenzbescheinigung vom Amtsgericht Kein laufendes oder mangels Masse abgelehntes Verfahren max. 3 Monate alt
Sachkundenachweis (z. B. IHK-Zertifikat) Fachliche Eignung dauerhaft gültig
Berufshaftpflichtversicherungsnachweis Schutz für Kundinnen und Kunden & Vermittlerin/Vermittler laufender Vertrag
Handelsregisterauszug (nur bei Unternehmen) Nachweis rechtlicher Existenz max. 3 Monate alt

Wo bekomme ich die Unterlagen?

Dokument Bezugsstelle
Führungszeugnis Bürgerbüro oder online über das Bundesamt für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de)
Gewerbezentralregisterauszug Gewerbeamt oder online beim Bundesamt für Justiz
Steuersachen-Bescheinigung Zuständiges Finanzamt
Schuldnerverzeichnis-Auskunft Zentrales Vollstreckungsgericht über www.vollstreckungsportal.de
Insolvenzbescheinigung Insolvenzgericht am Wohnsitz
Handelsregisterauszug Amtsgericht / www.handelsregister.de
Sachkundeprüfung IHK oder anerkannte Bildungsträger
Versicherung Gewerbeversicherer, Maklerplattformen oder Verbände

Worauf bei den Dokumenten geachtet werden muss

Aktuelles Ausstellungsdatum

Die meisten Dokumente dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Prüfen Sie daher vorab das Ausstellungsdatum und beantragen Sie die Unterlagen nicht zu früh – aber auch nicht zu spät.

Vollständigkeit

Alle Dokumente müssen vollständig eingereicht werden. Dazu gehört z. B. beim Versicherungsnachweis:

  • Deckungssumme
  • Versicherungsnummer
  • Laufzeit
  • Versicherungsbedingungen (meist als Anhang)

Häufige Fehler vermeiden

  • Veraltete Dokumente: Achten Sie auf die 3-Monats-Regel.
  • Falsche Ansprechpartnerin oder falsches Format: Reichen Sie Unterlagen bei der richtigen Behörde ein, meist nicht per E-Mail.
  • Unklare Nachweise über Sachkunde oder Versicherung: Erklären Sie auf einem Beiblatt, wie Ihre Unterlagen die Anforderungen erfüllen, wenn diese nicht direkt aus einem Standard-Zertifikat hervorgehen.

Tipp: Unterlagen digital archivieren

Bewahren Sie alle Unterlagen auch digital auf, idealerweise in einer strukturierten Cloud (z. B. OneDrive, Google Drive). So können Sie sie bei Rückfragen oder Folgeanträgen leicht erneut einreichen.

4. Bearbeitungszeit und Kosten der Antragstellung

Die Beantragung der § 34i GewO-Erlaubnis ist mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Sowohl die Bearbeitungsdauer als auch die Gebühren variieren je nach Region, Bundesland und Komplexität des Antrags. Wer gut vorbereitet ist, kann den Prozess beschleunigen und unnötige Kosten vermeiden.

In diesem Kapitel zeigen wir dir:

  • Wie lange der Antrag dauert
  • Welche Gebühren dich erwarten
  • Welche Faktoren den Ablauf beeinflussen
  • Wie du den Vorgang beschleunigen kannst

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Es gibt keine bundeseinheitliche Bearbeitungszeit – sie hängt stark von der Auslastung der Behörde und der Vollständigkeit deiner Unterlagen ab.

Durchschnittliche Bearbeitungszeiten:

Bundesland / Region Ø Bearbeitungszeit
Großstädte (z. B. Berlin, Hamburg, München) 4–8 Wochen
Ländliche Regionen 2–6 Wochen
Bei fehlenden Unterlagen oder Rückfragen Verzögerung um 2–4 Wochen

Tipp: Reiche deinen Antrag vollständig und frühzeitig ein, vor allem wenn du bereits konkrete Kundinnen und Kunden betreuen möchtest.

Welche Kosten entstehen?

Die Gebühren für die Erlaubnis nach § 34i GewO setzen sich aus mehreren Posten zusammen:

Einmalige Antragsgebühren:

Leistung Ø Kosten (netto)
Antrag auf Erlaubnis 100 – 1.500 € (je nach Behörde)
Führungszeugnis 13 €
Gewerbezentralregisterauszug 13 €
Schuldnerverzeichnis-Auskunft ca. 5 – 15 €
Insolvenzbescheinigung Kostenlos oder geringe Verwaltungsgebühr
Steuersachen-Bescheinigung Meist kostenlos
Handelsregisterauszug (bei Unternehmen) ca. 10 – 15 €
Sachkundeprüfung IHK ca. 250 – 350 €
Berufshaftpflichtversicherung (jährlich) ab 150 € aufwärts

Was beeinflusst die Dauer und Kosten?

Faktoren für Verzögerungen:

  • Unvollständige Unterlagen
  • Veraltete Nachweise (älter als 3 Monate)
  • Rückfragen zur Sachkunde
  • Komplexe Rechtsformen (z. B. GmbH mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern)

Kostentreiber:

  • Höhere Gebühren bei juristischen Personen (z. B. GmbH)
  • Nachreichungen von Unterlagen
  • Ablehnung wegen Formfehlern (es folgt ein erneuter Antrag)

Wie kann man den Prozess beschleunigen?

Unsere Empfehlungen:

  1. Frühzeitig Unterlagen beantragen (vor allem Führungszeugnis, GZR-Auszug)
  2. Checkliste nutzen (z. B. der IHK oder dein eigener Leitfaden)
  3. Nachweise digital UND analog vorbereiten
  4. Versicherungspolice mit korrekter Deckungssumme einreichen
  5. Fristen und Öffnungszeiten der Behörde beachten
  6. Behördliche Rückfragen zügig beantworten

Ein guter Antrag ist nicht nur vollständig, sondern auch klar strukturiert. Eine chronologische Sortierung der Dokumente erhöht die Nachvollziehbarkeit.

5. Schritt-für-Schritt-Anleitung zum erfolgreichen Antrag

Die Beantragung der Erlaubnis nach § 34i GewO wirkt auf den ersten Blick komplex. Doch mit einem klaren Fahrplan und guter Vorbereitung lässt sich der gesamte Ablauf effizient meistern. In diesem Kapitel geben wir dir eine detaillierte Anleitung – von der ersten Informationsbeschaffung bis zum Erhalt der Erlaubnis.

Du erfährst:

  • Welche Schritte du in welcher Reihenfolge gehen solltest
  • Was du bei jedem Schritt beachten musst
  • Wie du Verzögerungen vermeidest und strukturiert vorgehst

Schritt 1: Informationsbeschaffung

Bevor du mit dem Sammeln von Unterlagen beginnst, solltest du dich gründlich über die Anforderungen in deiner Region informieren. Diese können – je nach Bundesland – leicht abweichen.

Was du tun solltest:

  • Website der örtlichen IHK und Gewerbebehörde besuchen
  • PDF-Checklisten und Antragsformulare herunterladen
  • Bei Unsicherheiten telefonisch nachfragen
  • Eventuell: Beratungsgespräch bei der IHK vereinbaren

Tipp: Halte bereits jetzt eine Excel-Checkliste bereit, um deinen Fortschritt zu dokumentieren.

Schritt 2: Unterlagen beschaffen

In diesem Schritt sammelst du systematisch alle erforderlichen Dokumente. Die wichtigsten davon haben wir bereits im Kapitel „Unterlagen“ aufgelistet.

Reihenfolge der Beantragung (empfohlen):

  1. Führungszeugnis
  2. Gewerbezentralregisterauszug
  3. Steuersachenbescheinigung
  4. Insolvenz- und Schuldnerregisterauskünfte
  5. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
  6. Sachkundeprüfung oder Qualifikationsnachweise
  7. Handelsregisterauszug (falls Unternehmen)

Hinweis: Achte auf das Ausstellungsdatum – nicht älter als 3 Monate bei Einreichung.

Schritt 3: Antragsformulare ausfüllen

Viele IHKs und Gewerbeämter bieten mittlerweile digitale Formulare zum Ausfüllen an. Falls nicht, kannst du sie als PDF herunterladen und per Hand ausfüllen.

Darauf musst du achten:

  • Alle Felder vollständig und gut lesbar ausfüllen
  • Bei Unklarheiten: Erläuterung beilegen oder Rücksprache mit der Behörde
  • Unterschrift nicht vergessen (ggf. auch Firmenstempel)

Optional: Ein Anschreiben, in dem du deinen Antrag erklärst, wirkt professionell.

Schritt 4: Antrag einreichen

Einreichungsmöglichkeiten:

  • Per Post (Einschreiben mit Rückschein empfohlen)
  • Persönlich (mit Eingangsbestätigung)
  • Online-Plattformen (wenn von der IHK angeboten)

Tipp: Reiche alle Dokumente sortiert und in Kopie ein. Das Original des Führungszeugnisses wird direkt an die Behörde geschickt.

Schritt 5: Bearbeitungsphase

Sobald dein Antrag eingegangen ist, beginnt die Prüfung durch die Behörde. In dieser Zeit solltest du für Rückfragen erreichbar sein.

Was passieren kann:

  • Die Behörde fordert Nachweise nach
  • Formfehler werden bemängelt
  • Du wirst zur Ergänzung deiner Sachkunde gebeten

Deine Aufgabe:

  • Reagiere zeitnah auf Rückmeldungen
  • Stelle ggf. zusätzlich verlangte Unterlagen schnell bereit
  • Dokumentiere alle Schritte für den Fall von Rückfragen

Schritt 6: Erhalt der Erlaubnis

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst du die schriftliche Erlaubnis nach § 34i GewO.

Was dann noch wichtig ist:

  • Eintragung ins Vermittlerregister (verpflichtend)
  • Kopie der Erlaubnis sorgfältig aufbewahren
  • Erlaubnisnummer bei Werbung und Kommunikation angeben

Bonus: Unsere 5 Tipps für einen reibungslosen Antrag

  1. Setze dir ein realistisches Zeitfenster von 6–8 Wochen
  2. Arbeite mit einer Checkliste und notiere Versanddaten
  3. Kommuniziere freundlich und klar mit der Behörde
  4. Beziehe deine Versicherung frühzeitig ein
  5. Nutze Vorbereitungsangebote für die Sachkundeprüfung

6. Die IHK-Sachkundeprüfung – Inhalte, Ablauf und Tipps

Die Sachkundeprüfung nach § 34i GewO ist für viele Antragstellerinnen und Antragsteller der wichtigste Schritt auf dem Weg zur Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittlerin oder -vermittler. Sie stellt sicher, dass Vermittlerinnen und Vermittler über fundiertes Wissen im Bereich Immobilienfinanzierung verfügen und ihre Kundinnen und Kunden fachlich korrekt beraten können.

In diesem Kapitel erfährst du:

  • Was die Prüfung abdeckt
  • Wie sie aufgebaut ist
  • Wie du dich optimal darauf vorbereitest
  • Welche Alternativen es zum Prüfungsnachweis gibt

Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?

Grundsätzlich müssen alle Antragstellerinnen und Antragsteller die Sachkunde entweder durch eine IHK-Prüfung oder durch einen gleichwertigen Berufsabschluss nachweisen.

Die Prüfung ist erforderlich, wenn:

  • keine anerkannte Ausbildung (z. B. Bankkauffrau/-mann) vorliegt
  • keine Tätigkeit als Vermittlerin oder Vermittler vor dem 21.03.2016 nachgewiesen werden kann

Alternativ anerkannt werden u. a.:

  • Finanzfachwirt/in (FH)
  • Immobilienfachwirt/in (IHK)
  • Notar/in, Volljurist/in mit immobilienrechtlicher Erfahrung
  • Langjährige Tätigkeit mit Übergangsregelung

Tipp: Ob dein Abschluss anerkannt wird, klärst du direkt mit der IHK.

Prüfungsinhalte im Überblick

Die Inhalte orientieren sich an der Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV). Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

Teil 1: Schriftliche Prüfung

  • Multiple-Choice- und offene Fragen
  • Bearbeitungszeit: ca. 150 Minuten
  • Themenfelder:
    • Immobilienfinanzierungsprodukte

    • rechtliche Grundlagen (z. B. BGB, Wohnimmobilienkreditrichtlinie)

    • Verbraucherschutz und Beratungspflichten

    • Marktüberblick und Vermittlerpraxis

    • Versicherungs- und Sicherheitenfragen

Teil 2: Mündliche Prüfung

  • Dauer: ca. 20 Minuten
  • Simulation eines Beratungsgesprächs
  • Bewertung von Argumentation, Rechtsverständnis, Kundenorientierung

Hier mehr dazu.

Vorbereitungsmöglichkeiten

  • Lehrbücher (z. B. „Praxiswissen Immobiliardarlehensvermittlung“)
  • Gesetzestexte (z. B. GewO, ImmVermV, BGB)
  • IHK-Musterfragen (teilweise online einsehbar)

Vorbereitungskurse

§ 34i Prüfungsstandorte und Links zur Anmeldung

Die Sachkundeprüfung gemäß § 34i GewO kann bundesweit bei verschiedenen Industrie- und Handelskammern (IHK) abgelegt werden. Dabei stehen zahlreiche Prüfungsstandorte zur Verfügung, sodass Sie die Prüfung in Ihrer Nähe absolvieren können.

1. Auswahl des Prüfungsstandortes
Jede IHK legt eigenständig ihre Prüfungstermine und Fristen fest. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig über die nächstgelegene IHK und deren Prüfungsmodalitäten zu informieren. Eine Übersicht der Prüfungsorte bietet die DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) oder die jeweilige regionale IHK. Typische Prüfungsorte sind: (Gebühren Stand 17.03.2025)

 
Stadt Link zur Anmeldung Prüfungsgebühr
Augsburg Hier geht es zur IHK-Anmeldung 360,00 EUR
Berlin Hier geht es zur IHK-Anmeldung 360,00 EUR
Braunschweig Hier geht es zur IHK-Anmeldung 300,00 EUR
Bielefeld Hier geht es zur IHK-Anmeldung 360,00 EUR
Dortmund Hier geht es zur IHK-Anmeldung 350,00 EUR
Dresden Hier geht es zur IHK-Anmeldung 330,00 EUR
Düsseldorf Hier geht es zur IHK-Anmeldung 476,00 EUR
Erfurt Hier geht es zur IHK-Anmeldung 311,00 EUR
Frankfurt (Main) Hier geht es zur IHK-Anmeldung 390,00 EUR
Halle-Dessau Hier geht es zur IHK-Anmeldung 330,00 EUR
Hamburg Hier geht es zur IHK-Anmeldung 330,00 EUR
Hannover Hier geht es zur IHK-Anmeldung 352,00 EUR
Heilbronn Hier geht es zur IHK-Anmeldung 300,00 EUR
Karlsruhe Hier geht es zur IHK-Anmeldung 230,00 EUR
Kassel Hier geht es zur IHK-Anmeldung 350,00 EUR
Kiel Hier geht es zur IHK-Anmeldung 230,00 EUR
Koblenz Hier geht es zur IHK-Anmeldung 270,00 EUR
Köln Hier geht es zur IHK-Anmeldung 497,00 EUR
Leipzig Hier geht es zur IHK-Anmeldung 479,00 EUR
Limburg Hier geht es zur IHK-Anmeldung 375,00 EUR
Mannheim Hier geht es zur IHK-Anmeldung 350,00 EUR
München Hier geht es zur IHK-Anmeldung 480,00 EUR
Neubrandenburg Hier geht es zur IHK-Anmeldung 310,00 EUR
Nürnberg Hier geht es zur IHK-Anmeldung 360,00 EUR
Passau Hier geht es zur IHK-Anmeldung 340,00 EUR
Potsdam Hier geht es zur IHK-Anmeldung 365,00 EUR
Regensburg Hier geht es zur IHK-Anmeldung 390,00 EUR
Reutlingen Hier geht es zur IHK-Anmeldung 310,00 EUR
Rostock Hier geht es zur IHK-Anmeldung 240,00 EUR
Saarbrücken Hier geht es zur IHK-Anmeldung 340,00 EUR
Schwerin Hier geht es zur IHK-Anmeldung 340,00 EUR
Stuttgart Hier geht es zur IHK-Anmeldung 330,00 EUR
Ulm Hier geht es zur IHK-Anmeldung 340,00 EUR
Villingen-Schwennigen Hier geht es zur IHK-Anmeldung 305,00 EUR
Wiesbaden Hier geht es zur IHK-Anmeldung 300,00 EUR

Tipps zur erfolgreichen Prüfung

  1. Beginne frühzeitig mit dem Lernen – mindestens 6–8 Wochen vorher.
  2. Nutze einen strukturierten Lernplan – orientiert an den Themenfeldern.
  3. Trainiere mit echten Prüfungsfragen – z. B. in Onlinekursen.
  4. Bereite dich auf das Rollenspiel vor – z. B. durch Simulation mit Kolleginnen oder Kollegen.
  5. Lerne die gesetzlichen Grundlagen gut

Nach der Prüfung

  • Bestehensquote: liegt je nach IHK bei ca. 70–80 %
  • Du erhältst ein Zertifikat, das du deinem § 34i-Antrag beifügst
  • Bei Nichtbestehen ist eine Wiederholung möglich (ggf. zusätzliche Gebühren)

Wie kann mir GOING PUBLIC helfen?

Bei GOING PUBLIC! können Sie Wissen und Fähigkeiten erwerben, die Sie in Ihrer Tätigkeit als Vermittlerin oder Vermittler voranbringen. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden von der Anmeldung bis hin zur Prüfung. Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können. Lassen Sie sich beraten oder starten Sie direkt durch.

Icon Seminartermine

Lehrgangstermine 

Unser Lehrgang startet regelmäßig. Klicken Sie einfach auf dem Button und lassen Sie sich die nächsten Termine anzeigen.

LEHRGANGSTERMINE.

Icon Beratung

Beratung & Buchung

Sie haben Fragen? Oder Sie wollen einfach sofort loslegen? Dann klicken Sie einfach auf einen der Buttons.

 

BERATUNGSTERMIN

ZUR BUCHUNG