Auswirkungen auf die Krankenversicherung: Wechsel in die PKV
Das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) im Jahr 2025 hat direkte Konsequenzen für die Krankenversicherungspflicht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können sich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien lassen und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Für Finanzberaterinnen und Finanzberater ist dieser Wechsel eine hervorragende Gelegenheit, Bestandskundinnen und -kunden erneut zu beraten und gezielt Neuabschlüsse zu generieren.
Die neue Versicherungspflichtgrenze 2025
Für das Jahr 2025 gelten folgende Werte nach § 6 Abs. 6 SGB V:
Damit liegt die Hürde für den Wechsel in die PKV höher als in den Vorjahren. Entscheidend ist, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt diese Grenze überschreitet. Der Gesetzgeber hat diese Schwelle angehoben, um den Zugang zur privaten Krankenversicherung auf besonders gut verdienende Personen zu beschränken.
Wer darf wechseln?
Ein Wechsel in die PKV ist grundsätzlich nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das regelmäßige Bruttojahreseinkommen liegt dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze.
- Es besteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
- Die betroffene Person war bisher in der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert.
Personen, die diese Bedingungen erfüllen, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern.
Was bedeutet „regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt“?
Entscheidend für den Wechsel ist das regelmäßige Arbeitsentgelt, nicht das tatsächliche. Es zählt das voraussichtliche Bruttoeinkommen der nächsten zwölf Monate. Es werden folgende Einkünfte berücksichtigt:
- Monatliches Bruttogehalt
- Regelmäßige Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Pauschale Zuschläge (wenn sie regelmäßig gezahlt werden)
Einmalzahlungen, steuerfreie Zuschläge oder Boni mit unregelmäßigem Charakter bleiben unberücksichtigt.
Private Krankenversicherung – Chancen und Risiken
Die PKV bietet zahlreiche Vorteile – insbesondere für junge, gesunde und gut verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu zählen:
- Beitragsunabhängigkeit vom Einkommen
- Individuell wählbare Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer)
- Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit
- Kürzere Wartezeiten und bessere Versorgung
Aber es gibt auch Risiken, die in der Beratung offen angesprochen werden müssen:
- Kein kostenfreier Familienversicherungsschutz
- Beitragserhöhungen im Alter möglich
- Gesundheitsprüfung bei Antragstellung
- Rückkehr in die GKV ist nur unter engen Voraussetzungen möglich
Beratungsansätze für Vermittlerinnen und Vermittler
Für Vermittlerinnen und Vermittler ergibt sich aus dem Wechselpotenzial eine große Chance. Hier einige konkrete Handlungsempfehlungen:
- Zielgruppen identifizieren: Überprüfen Sie regelmäßig die Gehaltsentwicklungen Ihrer Kundinnen und Kunden. Nutzen Sie Gehaltsdaten und Lohnabrechnungen, um potenzielle Grenzüberschreitungen zu erkennen.
- Proaktiv informieren: Nicht alle Betroffenen wissen, dass sie nun wechseln dürfen. Eine personalisierte Informationskampagne ist hier sehr wirksam.
- Vergleichsrechner einsetzen: Zeigen Sie konkret auf, wie sich Leistungen und Beiträge zwischen GKV und PKV unterscheiden – z. B. mit Tools wie https://www.krankenkassen.de oder https://www.waizmanntabelle.de
- Langfristige Strategien entwickeln: Der Wechsel in die PKV sollte nicht nur kurzfristig gedacht werden. Planen Sie mit Ihren Kundinnen und Kunden auch für spätere Lebensphasen (Familiengründung, Ruhestand).
Rückkehr in die GKV – geht das?
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich, jedoch an enge gesetzliche Bedingungen geknüpft. Die wichtigsten Optionen im Überblick:
- Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze: Wenn das regelmäßige Bruttoeinkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro jährlich fällt, tritt in der Regel wieder Versicherungspflicht in der GKV ein.
- Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis: Der Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen unterhalb der JAEG kann eine Rückkehr in die GKV ermöglichen.
- Arbeitslosigkeit: Wer arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I bezieht, wird in der Regel wieder pflichtversichert in der GKV – unabhängig vom vorherigen PKV-Status.
- Für Selbstständige und Freiberufler: Hier ist eine Rückkehr nur sehr eingeschränkt und meist nur über einen Umweg (z. B. über Anstellung oder Arbeitslosigkeit) möglich.
Wichtig:
Für Personen ab dem 55. Lebensjahr gelten zusätzliche Einschränkungen (§ 6 Abs. 3a SGB V):
- Rückkehr ab 55 kaum möglich: Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung nicht gesetzlich versichert war, kann nicht mehr in die GKV zurückkehren – selbst wenn er die übrigen Voraussetzungen erfüllt.
- Ausnahmen: Eine Rückkehr ist nur noch möglich, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine gesetzliche Krankenversicherung bestand oder der Betroffene einer versicherungspflichtigen Person gleichgestellt wird (z. B. bei Ehegattenregelungen).
Diese Regelung soll die GKV vor einer „Rosinenpickerei“ schützen – also davor, dass Personen mit hohem Einkommen lange von den Vorteilen der PKV profitieren und dann im Alter mit höheren Kosten in die gesetzliche Kasse zurückkehren.