JAE-Grenze: Neue Chancen im Kundengeschäft

Die ultimative Chance für Neu- und Bestandskundengeschäft Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) - Was Vermittlerinnen und Vermittler jetzt wissen müssen

Datum: 16.10.2023 | Autor: Dr. Wolfgang Kuckertz | Kategorie: Regulierung, Versicherungen

Lohnsteigerungen sind aktuell ein großes Thema in deutschen Unternehmen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überschreiten dadurch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Dieses Ereignis hat weitreichende Auswirkungen – nicht nur auf die Sozialversicherungspflicht, sondern auch auf die finanzielle Zukunftsplanung. Für Finanzberaterinnen und Finanzberater ergibt sich dadurch eine ideale Gelegenheit, ihre Kundinnen und Kunden proaktiv zu informieren und passgenaue Lösungen anzubieten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche konkreten Chancen das Überschreiten der JAEG für das Neu- und Bestandskundengeschäft bietet, welche Anpassungen notwendig sind und wie Sie diese strategisch nutzen können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?
  2. Auswirkungen auf die Krankenversicherung: Wechsel in die PKV
  3. Anpassung der Altersvorsorge und bAV
  4. Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld neu bewerten
  5. Bestandsanalyse nach DIN 77230
  6. Vertriebspotenziale erkennen und nutzen
  7. FAQ: Häufige Fragen zur JAEG

Was bedeutet die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (kurz: JAEG) ist eine zentrale Größe im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie entscheidet darüber, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleiben oder die Möglichkeit haben, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Für Finanzberaterinnen und Finanzberater sowie Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler ist die Kenntnis und Beobachtung dieser Grenze ein entscheidender Hebel zur Kundenberatung.

Definition der JAEG

Die JAEG bezeichnet das Bruttoeinkommen eines Jahres, das ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin überschreiten muss, um von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreit zu werden. Wer über dieser Grenze liegt, wird versicherungsfrei und kann sich privat krankenversichern.

Es gibt zwei Arten der JAEG:

  1. Allgemeine JAEG: Diese gilt für Personen, die erstmals versicherungspflichtig beschäftigt sind.
  2. Besondere JAEG: Diese gilt für Personen, die bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren und seither durchgehend privat versichert geblieben sind.

Höhe der JAEG

Die JAEG wird jährlich von der Bundesregierung angepasst. Für das Jahr 2025 liegt sie laut Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung bei 73.800 Euro jährlich bzw.6.150 Euro monatlich (Quelle:https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html?cms_templateQueryString=jahresarbeitsentgeltgrenze&cms_showNoGesetzesstatus=true&cms_showNoStatus=true).

Bedeutung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer mit dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der JAEG liegt, entfällt die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet: Es besteht die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen – allerdings ist das kein Automatismus. Der Wechsel muss aktiv beantragt werden.

Neben der Krankenversicherung hat die JAEG indirekt Einfluss auf weitere Aspekte der finanziellen Vorsorge:

  • Entscheidung für oder gegen die PKV
  • Anpassung von Leistungen wie Krankentagegeld oder Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
  • Bedarf einer neuen Finanzanalyse (z. B. nach DIN 77230)

Was zählt zum Jahresarbeitsentgelt?

Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle regelmäßig gezahlten Einkünfte. Dazu gehören:

  • Monatsgehalt (brutto)
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld (sofern regelmäßig gezahlt)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Pauschale Zuschläge für Überstunden
  • Boni und Tantiemen, sofern sie regelmäßig geleistet werden

Nicht dazu zählen:

  • Einmalzahlungen (z. B. Jubiläumszuwendungen)
  • Aufwandsentschädigungen
  • Steuerfreie Zuschläge (z. B. Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschläge)

Diese Unterscheidung ist wichtig, denn sie entscheidet, ob das Einkommen zur Überschreitung der JAEG führt oder nicht.

JAEG als Signal für Finanzberatung

Für Finanzberaterinnen und Finanzberater ist das Überschreiten der JAEG ein idealer Anlass, proaktiv auf Kundinnen und Kunden zuzugehen. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Information und Aufklärung: Viele wissen gar nicht, dass sie durch Gehaltserhöhungen die JAEG überschreiten und damit neue Wahlmöglichkeiten haben.
  • Beratungsanlass schaffen: Der Übergang von der GKV zur PKV sollte gut überlegt sein – hier ist fundierte Beratung gefragt.
  • Angebote prüfen und vergleichen: Die Auswahl der passenden PKV oder ergänzender Vorsorgeprodukte bedarf individueller Analyse.
  • Bestandsanalyse aktualisieren: Ein Update der finanziellen Gesamtsituation (z. B. nach DIN 77230) ist sinnvoll, um neue Bedarfe zu erkennen.

Sonderfälle und Besonderheiten

Einige Punkte sollten besonders beachtet werden:

  • Junge Berufstätige: Gerade bei Berufsanfängerinnen und -anfängern in gut bezahlten Berufen (z. B. IT, Consulting) kann die JAEG schnell überschritten werden – ein früher Wechsel in die PKV kann attraktiv sein.
  • Wechselwirkung mit Familienstand: Die PKV berücksichtigt keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen – dieser Aspekt ist bei jungen Familien wichtig.
  • Rückkehr in die GKV: Wer einmal in der PKV ist, kann nur unter bestimmten Bedingungen wieder in die GKV zurückkehren (z. B. durch Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit Einkommen unter der JAEG oder bei Arbeitslosigkeit).

Auswirkungen auf die Krankenversicherung: Wechsel in die PKV

Das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) im Jahr 2025 hat direkte Konsequenzen für die Krankenversicherungspflicht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können sich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien lassen und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Für Finanzberaterinnen und Finanzberater ist dieser Wechsel eine hervorragende Gelegenheit, Bestandskundinnen und -kunden erneut zu beraten und gezielt Neuabschlüsse zu generieren.

Die neue Versicherungspflichtgrenze 2025

Für das Jahr 2025 gelten folgende Werte nach § 6 Abs. 6 SGB V:

  • Versicherungspflichtgrenze: 6.150 Euro monatlich bzw. 73.800 Euro jährlich

Damit liegt die Hürde für den Wechsel in die PKV höher als in den Vorjahren. Entscheidend ist, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt diese Grenze überschreitet. Der Gesetzgeber hat diese Schwelle angehoben, um den Zugang zur privaten Krankenversicherung auf besonders gut verdienende Personen zu beschränken.

Wer darf wechseln?

Ein Wechsel in die PKV ist grundsätzlich nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das regelmäßige Bruttojahreseinkommen liegt dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze.
  • Es besteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
  • Die betroffene Person war bisher in der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert.

Personen, die diese Bedingungen erfüllen, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern.

Was bedeutet „regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt“?

Entscheidend für den Wechsel ist das regelmäßige Arbeitsentgelt, nicht das tatsächliche. Es zählt das voraussichtliche Bruttoeinkommen der nächsten zwölf Monate. Es werden folgende Einkünfte berücksichtigt:

  • Monatliches Bruttogehalt
  • Regelmäßige Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Pauschale Zuschläge (wenn sie regelmäßig gezahlt werden)

Einmalzahlungen, steuerfreie Zuschläge oder Boni mit unregelmäßigem Charakter bleiben unberücksichtigt.

Private Krankenversicherung – Chancen und Risiken

Die PKV bietet zahlreiche Vorteile – insbesondere für junge, gesunde und gut verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu zählen:

  • Beitragsunabhängigkeit vom Einkommen
  • Individuell wählbare Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer)
  • Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit
  • Kürzere Wartezeiten und bessere Versorgung

Aber es gibt auch Risiken, die in der Beratung offen angesprochen werden müssen:

  • Kein kostenfreier Familienversicherungsschutz
  • Beitragserhöhungen im Alter möglich
  • Gesundheitsprüfung bei Antragstellung
  • Rückkehr in die GKV ist nur unter engen Voraussetzungen möglich

Beratungsansätze für Vermittlerinnen und Vermittler

Für Vermittlerinnen und Vermittler ergibt sich aus dem Wechselpotenzial eine große Chance. Hier einige konkrete Handlungsempfehlungen:

  • Zielgruppen identifizieren: Überprüfen Sie regelmäßig die Gehaltsentwicklungen Ihrer Kundinnen und Kunden. Nutzen Sie Gehaltsdaten und Lohnabrechnungen, um potenzielle Grenzüberschreitungen zu erkennen.
  • Proaktiv informieren: Nicht alle Betroffenen wissen, dass sie nun wechseln dürfen. Eine personalisierte Informationskampagne ist hier sehr wirksam.
  • Vergleichsrechner einsetzen: Zeigen Sie konkret auf, wie sich Leistungen und Beiträge zwischen GKV und PKV unterscheiden – z. B. mit Tools wie https://www.krankenkassen.de oder https://www.waizmanntabelle.de
  • Langfristige Strategien entwickeln: Der Wechsel in die PKV sollte nicht nur kurzfristig gedacht werden. Planen Sie mit Ihren Kundinnen und Kunden auch für spätere Lebensphasen (Familiengründung, Ruhestand).

Rückkehr in die GKV – geht das?

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich, jedoch an enge gesetzliche Bedingungen geknüpft. Die wichtigsten Optionen im Überblick:

  • Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze: Wenn das regelmäßige Bruttoeinkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro jährlich fällt, tritt in der Regel wieder Versicherungspflicht in der GKV ein.
  • Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis: Der Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen unterhalb der JAEG kann eine Rückkehr in die GKV ermöglichen.
  • Arbeitslosigkeit: Wer arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I bezieht, wird in der Regel wieder pflichtversichert in der GKV – unabhängig vom vorherigen PKV-Status.
  • Für Selbstständige und Freiberufler: Hier ist eine Rückkehr nur sehr eingeschränkt und meist nur über einen Umweg (z. B. über Anstellung oder Arbeitslosigkeit) möglich.

Wichtig:
Für Personen ab dem 55. Lebensjahr gelten zusätzliche Einschränkungen (§ 6 Abs. 3a SGB V):

  • Rückkehr ab 55 kaum möglich: Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung nicht gesetzlich versichert war, kann nicht mehr in die GKV zurückkehren – selbst wenn er die übrigen Voraussetzungen erfüllt.
  • Ausnahmen: Eine Rückkehr ist nur noch möglich, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine gesetzliche Krankenversicherung bestand oder der Betroffene einer versicherungspflichtigen Person gleichgestellt wird (z. B. bei Ehegattenregelungen).

Diese Regelung soll die GKV vor einer „Rosinenpickerei“ schützen – also davor, dass Personen mit hohem Einkommen lange von den Vorteilen der PKV profitieren und dann im Alter mit höheren Kosten in die gesetzliche Kasse zurückkehren.

Anpassung der Altersvorsorge und bAV

Das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist nicht nur ein Krankenversicherungsthema – es hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Altersvorsorge. Mit höherem Einkommen steigt nicht nur der Bedarf, sondern auch die Notwendigkeit, die bestehende Vorsorgeplanung zu überprüfen und anzupassen. Finanzberaterinnen und Finanzberater sollten diesen Moment nutzen, um sowohl die private als auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gemeinsam mit ihren Kundinnen und Kunden zu analysieren.

Warum das Einkommen entscheidend ist

Ein höheres Einkommen bedeutet nicht automatisch mehr Sicherheit im Alter. Denn:

  • Die gesetzliche Rente ist gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze.

  • Wer mehr verdient, zahlt oberhalb dieser Grenze keine weiteren Rentenversicherungsbeiträge – und erhält entsprechend keine höheren Rentenansprüche.

  • Für 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung:

    • 8.050 Euro monatlich bzw.

    • 96.600 Euro jährlich

Das bedeutet: Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt bei der gesetzlichen Rente unberücksichtigt – es entsteht eine Versorgungslücke. Diese kann und sollte mit privater oder betrieblicher Vorsorge geschlossen werden.

Anpassung der privaten Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge wird mit steigendem Einkommen immer wichtiger. Folgende Aspekte sollten beraten werden:

  • Erhöhung bestehender Sparverträge: Viele Vorsorgepläne (z. B. fondsgebundene Rentenversicherungen) lassen sich flexibel anpassen. Höheres Einkommen ermöglicht höhere Beiträge.

  • Optimierung steuerlicher Vorteile: Private Altersvorsorgeprodukte wie die Rürup-Rente bieten attraktive Steuervorteile – vor allem für Besserverdienende.

  • Diversifikation der Vorsorge: Höheres Einkommen erlaubt eine breitere Streuung – z. B. durch Immobilieninvestments, ETFs, Mischfonds oder Versicherungsprodukte.

  • Schutz vor Inflation: Lohnerhöhungen kompensieren oft nur die Teuerung. Eine inflationsgeschützte Vorsorgestrategie sollte daher ebenfalls Teil der Beratung sein.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Chancen gezielt nutzen

Die bAV bleibt ein zentrales Standbein der Altersversorgung. Auch hier bringt ein gestiegenes Einkommen neue Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Entgeltumwandlung erhöhen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können einen größeren Teil ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV einzahlen.

  • Förderungen nutzen: Arbeitgeberzuschüsse von mindestens 15 % sind bei neuen Verträgen gesetzlich vorgeschrieben (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

  • Beitragsfreie Höchstgrenzen beachten: Für 2025 gelten folgende bAV-Grenzwerte:

    • steuerfrei: bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung = 6.168 Euro jährlich

    • sozialabgabenfrei: bis 4 % = 3.084 Euro jährlich

  • Zusätzliche Durchführungswege prüfen: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds – je nach Zielgruppe können verschiedene Modelle sinnvoll sein.

Beratung konkret: Typische Anpassungsszenarien

Für Vermittlerinnen und Vermittler ergeben sich aus dem JAEG-Überschreiten folgende typische Ansätze:

  • Analyse bestehender Verträge: Passen die Sparraten noch zum neuen Einkommen? Gibt es ungenutzte Förderpotenziale?
  • Optimierung der bAV-Strategie: Ist die aktuelle Lösung steuerlich und versicherungstechnisch sinnvoll? Gibt es bessere Alternativen?
  • Verknüpfung mit anderen Absicherungen: Die Altersvorsorge sollte mit Berufsunfähigkeitsschutz und Pflegeabsicherung abgestimmt sein.
  • Transparente Kommunikation: Viele Kundinnen und Kunden kennen ihre Versorgungslücke nicht – eine einfache Simulation schafft Verständnis.

Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld neu bewerten

Mit dem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) steigt nicht nur das Einkommen, sondern auch die Verantwortung für den eigenen Lebensstandard – insbesondere im Fall längerer Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Gerade diese Bereiche der Arbeitskraftabsicherung werden oft vernachlässigt, obwohl sie existenzsichernde Funktionen übernehmen. Für Finanzberaterinnen und Finanzberater ist dies ein zentraler Beratungsanlass: Bestehende Policen müssen an das gestiegene Einkommen angepasst oder neu kalkuliert werden.

Warum neue Einkommensverhältnisse eine neue Absicherung erfordern

Das höhere Einkommen bedeutet:

  • Höherer Lebensstandard, der abgesichert werden sollte
  • Größere finanzielle Verpflichtungen (z. B. Immobilienfinanzierung, Familienplanung)
  • Weniger staatliche Absicherung bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit, vor allem nach Wechsel in die PKV

Ein Beispiel: Eine Person verdient 6.200 Euro brutto monatlich und wechselt in die PKV. Bei längerer Krankheit endet nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach zahlt die PKV nur das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld – ohne gesetzliche Absicherung. Ohne ausreichende Absicherung entsteht eine Versorgungslücke von mehreren tausend Euro monatlich.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – Jetzt anpassen!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist das zentrale Instrument zur Absicherung der Arbeitskraft. Nach Überschreiten der JAEG sollten folgende Fragen gestellt werden:

  • Ist die vereinbarte BU-Rente noch ausreichend für den neuen Lebensstandard?
  • Berücksichtigt der Vertrag die aktuelle berufliche Tätigkeit und das gestiegene Einkommen?
  • Ist die Nachversicherungsgarantie bereits ausgeschöpft?
  • Gibt es Kombitarife mit Altersvorsorgekomponente?

Empfehlung: Die BU-Rente sollte mindestens 60–70 % des Nettoeinkommens abdecken. Bei einem Nettoeinkommen von z. B. 3.800 Euro wären das rund 2.500–2.700 Euro monatlich.

Krankentagegeld – oft vergessen, aber essenziell

Nach Wegfall der GKV besteht kein Anspruch mehr auf das gesetzliche Krankengeld. Wer sich privat versichert, muss den Verdienstausfall im Krankheitsfall selbst absichern – über eine Krankentagegeldversicherung. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Karenzzeit festlegen: Üblicherweise wird ab dem 43. Tag (nach Ende der Lohnfortzahlung) gezahlt. Bei Selbstständigen kann ein früherer Beginn sinnvoll sein.
  • Höhe richtig wählen: Das Krankentagegeld sollte dem täglichen Nettoeinkommen entsprechen. Bei 3.800 Euro netto sind das ca. 125 Euro pro Tag.
  • Dynamik vereinbaren: Um Inflationsausgleich zu gewährleisten, sollte eine Dynamik (z. B. 3 % jährlich) integriert sein.
  • Kombination mit BU: Einige Versicherer bieten Kombilösungen mit BU und Krankentagegeld – dies vereinfacht die Verwaltung und spart Beiträge.

Beratungsschritte für Vermittlerinnen und Vermittler

  1. Bestandsaufnahme: Prüfen Sie bestehende Policen auf Leistungsumfang, Eintrittsalter, Beitrag und Dynamik.
  2. Versorgungslücke ermitteln: Wie hoch ist die Differenz zwischen aktuellem Einkommen und bestehenden Leistungen?
  3. Vertragserweiterung prüfen: Gibt es Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung?
  4. Tarife vergleichen: Nutzen Sie Vergleichsrechner wie https://www.biallo.de oder https://www.tarifcheck.de/ zur Transparenz für die Kundschaft.
  5. Sonderkonditionen nutzen: Einige Anbieter gewähren Rabatte für bestimmte Berufsgruppen oder bei Kombination mit Altersvorsorgeprodukten.

Bestandsanalyse nach DIN 77230

Mit steigendem Einkommen verändern sich nicht nur die Lebensumstände, sondern auch die finanzielle Komplexität. Eine systematische und normgerechte Finanzanalyse ist daher essenziell – sowohl für Neu- als auch für Bestandskundinnen und -kunden. Die DIN-Norm 77230 bietet dafür einen einheitlichen Rahmen, der sowohl die Qualität der Beratung als auch das Vertrauen der Kundschaft deutlich stärkt.

Was ist die DIN 77230?

Die DIN 77230 – Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte ist die erste normierte Finanzanalyse im deutschsprachigen Raum. Sie wurde vom Deutschen Institut für Normung (DIN) in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Finanzwirtschaft entwickelt. Ziel ist es, die finanzielle Ausgangslage eines Haushalts objektiv, nachvollziehbar und strukturiert zu bewerten.

Die Vorteile der DIN-Analyse:

  • Standardisierte Vorgehensweise
  • Transparente Bewertung der finanziellen Situation
  • Vergleichbarkeit der Ergebnisse
  • Hoher Qualitätsstandard
  • Kundenzentrierte Bedarfsanalyse

Für Beraterinnen und Berater bietet sie einen klaren Leitfaden für die Bestandsaufnahme – ohne Produktfokus und vertriebsgetriebene Verzerrungen. Der Fokus liegt allein auf den realen Bedürfnissen der Kundschaft.

Warum gerade jetzt wichtig?

Durch das Überschreiten der JAEG und die damit verbundenen Veränderungen bei Krankenversicherung, Einkommen und Vorsorgebedarf entsteht ein idealer Zeitpunkt für eine komplette Neuanalyse der finanziellen Situation. Die DIN 77230 liefert dafür die perfekte Grundlage.

Typische Beratungsanlässe:

  • Absicherung von Einkommensverlusten
  • Altersvorsorge überprüfen und anpassen
  • Versicherungsbedarf realistisch einschätzen
  • Liquiditätsreserven und Notgroschen planen
  • Immobilienfinanzierung strategisch betrachten

Schrittweise Analyse nach DIN 77230

  1. Datenerhebung: Einkünfte, Ausgaben, Vermögenswerte, Schulden
  2. Grundabsicherung bewerten: Gesundheit, Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenabsicherung
  3. Vermögensaufbau analysieren: Altersvorsorge, Sparpläne, Kapitalanlagen
  4. Liquidität und Notfallvorsorge prüfen
  5. Prioritäten ableiten: Was ist sofort zu erledigen, was mittel- oder langfristig?

Diese strukturierte Herangehensweise sorgt dafür, dass keine wichtigen Aspekte übersehen werden. Gleichzeitig wird die Beratung für Kundinnen und Kunden nachvollziehbar und messbar.

Weiterbildungstipp: DIN 77230-Zertifikat

Wer als Finanzberaterin oder Finanzberater nach der DIN 77230 arbeiten will, benötigt entsprechendes Fachwissen. Der Lehrgang „DIN 77230 – Basis-Finanzanalyse“ der Akademie für Finanzberatung bietet genau das:

➡️ Lehrgangsinfo und Anmeldung:
https://akademie-fuer-finanzberatung.de/zertifikate/din-77230-basis-finanzanalyse/

Das bietet der Lehrgang:

  • Praxisnahes Know-how zur normgerechten Analyse
  • Verständliche Schritt-für-Schritt-Erklärungen
  • Anwendungsbeispiele und Übungsmaterialien
  • Offizielles Zertifikat mit hohem Anerkennungswert
  • Optimale Vorbereitung für den Vertrieb und Bestandskundenservice

Gerade Vermittlerinnen und Vermittler, die sich in einem zunehmend regulierten Markt professionell und vertrauenswürdig positionieren möchten, profitieren enorm von dieser Weiterbildung.

Vertriebspotenziale erkennen und nutzen

Das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) eröffnet nicht nur neue finanzielle Spielräume für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – es ist zugleich ein Weckruf für Vermittlerinnen und Vermittler, Vertriebspotenziale gezielt zu identifizieren und zu nutzen. Gerade in Zeiten zunehmender Regulatorik und anspruchsvoller Märkte zählt die Fähigkeit, vorhandene Chancen systematisch zu erschließen. Wer hier frühzeitig aktiv wird, stärkt nicht nur den Umsatz, sondern auch die Kundenbindung und das Image als kompetente Beraterin oder Berater.

Bestandskundengeschäft neu beleben

Der Schlüssel zum Vertriebserfolg liegt oft nicht in der Akquise, sondern im Bestand. Viele Kundinnen und Kunden sind jahrelang betreut worden, ohne dass aktuelle Lebensereignisse wie Gehaltssteigerungen, Heirat oder Kinder berücksichtigt wurden. Genau hier setzen die Chancen durch die JAEG-Überschreitung an:

  • Segmentierung nach Einkommen: Filtern Sie Ihre Kundenbestände gezielt nach Gehaltssprüngen. Nutzen Sie Tools oder CRM-Systeme, um Einkommensentwicklungen zu erkennen.
  • Anlassbezogene Beratung: Machen Sie die JAEG-Überschreitung zum konkreten Anlass für ein persönliches Beratungsgespräch.
  • Mehrbedarf aufdecken: Höheres Einkommen bedeutet auch höhere Risiken und ein gesteigertes Absicherungsbedürfnis – sei es bei Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge oder Pflegeabsicherung.
  • Cross-Selling: Binden Sie ergänzende Angebote wie bAV, private Krankenversicherung oder Sachversicherungen ein, wo sinnvoll.

Neukunden gezielt ansprechen

Neben dem Bestand bietet die JAEG auch Potenzial für die Neukundengewinnung – insbesondere in einkommensstarken Branchen wie IT, Ingenieurwesen, Medizin oder Beratung:

  • Themenspezifisches Marketing: Positionieren Sie sich über Ihre Website, Social Media oder Vorträge als Expertin oder Experte für die Beratung rund um JAEG, PKV und Vorsorge.
  • Kooperationen: Suchen Sie gezielt Kooperationen mit Steuerberatungen, HR-Abteilungen oder Business-Netzwerken.
  • Empfehlungsmarketing: Nutzen Sie bestehende Kundinnen und Kunden als Multiplikatoren – wer gut beraten wurde, empfiehlt gern weiter.
  • Beratungsreihen: Bieten Sie Online-Seminare oder Vortragsabende an – etwa zum Thema „Was ändert sich, wenn ich über die Versicherungspflichtgrenze komme?“

Vertriebsorganisation schulen

Damit Vertriebspotenziale nicht ungenutzt bleiben, ist es entscheidend, dass alle Beteiligten im Unternehmen informiert und geschult sind. Fragen Sie sich:

  • Kennen Ihre Mitarbeitenden die JAEG-Grenzen und deren Bedeutung?
  • Wissen sie, wie man den Wechsel in die PKV berät?
  • Können sie die Auswirkungen auf die bAV, BU oder private Vorsorge einschätzen?

Ein strukturiertes Vertriebstraining – idealerweise kombiniert mit der Weiterbildung nach DIN 77230 – bringt alle Beteiligten auf denselben Wissensstand.

Tools und Hilfsmittel

Nutzen Sie technische Unterstützung, um systematisch Vertriebspotenziale zu heben:

Ein strukturierter, digital unterstützter Vertriebsprozess reduziert Fehler, spart Zeit und schafft Vertrauen bei der Kundschaft.

Beispiel aus der Praxis

Eine Finanzberaterin analysiert regelmäßig die Lohnentwicklungen ihrer Bestandskundschaft. Dabei entdeckt sie, dass drei Kundinnen und Kunden durch Beförderungen die JAEG überschreiten. Sie kontaktiert sie proaktiv, bietet ein Beratungsgespräch an und identifiziert in allen drei Fällen zusätzlichen Absicherungsbedarf – Ergebnis: Drei neue PKV-Verträge, eine Erhöhung der BU-Renten und zwei neue bAV-Anpassungen. Der Umsatz steigt, die Kundenzufriedenheit ebenso.

FAQ - Häufige Fragen

Wie kann mir GOING PUBLIC helfen?

Bei GOING PUBLIC! können Sie Wissen und Fähigkeiten erwerben, die Sie in Ihrer Tätigkeit als Vermittlerin oder Vermittler voranbringen. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden von der Anmeldung bis hin zur Prüfung. Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können. Lassen Sie sich beraten oder starten Sie direkt durch.

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