Lernen in der Finanzbranche - geplante EU-Regelungen und die Auswirkungen auf Vermittler:innen
Datum: 23.08.2024 | Autor: Dr. Wolfgang Kuckertz | Kategorie: Bildungscontrolling, E-Learning / KI, Studium, Weiterbildung
Hätten Sie’s gewusst? Ab Oktober 2024 gelten Autofahrten mit dem „M+S“-Symbol nicht mehr als Winterreifen; es zählt nur noch das Alpin-Schneeflocken-Symbol. Diese Änderungen in der Straßenverkehrsordnung sind nur ein Beispiel für die ständige Weiterentwicklung und Anpassung von Regelungen an technische Fortschritte und gesellschaftliche Anforderungen. Doch während Autofahrerinnen und Autofahrer nach wie vor keine regelmäßige Fortbildungspflicht haben, könnte sich dies in der Finanzbranche bald ändern. Besonders Finanzanlagenvermittlerinnen und Finanzanlagenvermittler, die eine Erlaubnis nach §34f der Gewerbeordnung (GewO) besitzen, stehen vor bedeutenden Veränderungen. Dieser Artikel beleuchtet die bevorstehenden Neuerungen und ihre möglichen Auswirkungen auf die Finanzdienstleistungsbranche.
Einführung: Der Wandel in der Finanzbranche und die Notwendigkeit des Lernens
Die Finanzwelt ist in einem stetigen Wandel. Neue Vorschriften, Technologien und Marktanforderungen erfordern ein hohes Maß an Fachwissen und kontinuierlicher Weiterbildung. Doch bisher mussten Finanzanlagenvermittlerinnen und Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34f GewO nur einmalig ihre Sachkunde nachweisen, um eine unbefristete Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Eine kontinuierliche Weiterbildungspflicht, wie sie beispielsweise für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler besteht, war bislang nicht erforderlich. Doch das könnte sich bald ändern.
Aktuelle Regelungen für 34f-Vermittler: Ein Blick auf den Status Quo
Finanzanlagenvermittlerinnen und Finanzanlagenvermittler, die nach §34f GewO zugelassen sind, mussten bislang lediglich einmalig ihre Sachkunde nachweisen. Dieser Nachweis ermöglicht es ihnen, eine zeitlich unbefristete Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Im Gegensatz dazu müssen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler, die unter die Insurance Distribution Directive (IDD) fallen, jährlich eine bestimmte Anzahl an Weiterbildungsstunden nachweisen. Die Diskrepanz zwischen diesen beiden Regelungen wurde zunehmend als problematisch angesehen, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass beide Berufsgruppen eine erhebliche Verantwortung gegenüber ihren Kundinnen und Kunden tragen.
Die aktuelle Praxis lässt also Raum für Verbesserungen. Der jährliche Nachweis über eine ordnungsgemäße Abrechnung durch einen Wirtschaftsprüfungsbericht stellt zwar eine gewisse Kontrolle dar, jedoch gibt es keine spezifischen Anforderungen an eine fortlaufende Weiterbildung. Dies wird sich jedoch bald ändern, wie Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung, betont.
Die Retail Investment Strategy: Der Weg zur Weiterbildungspflicht
Die „Retail Investment Strategy“ der Europäischen Union zielt darauf ab, den Schutz der Grupper der Kleinanleger zu verbessern und eine einheitliche Wettbewerbslandschaft für alle Finanzanlagenvermittlerinnen und Finanzanlagenvermittler zu schaffen. Ein zentraler Aspekt dieser Strategie ist die Einführung einer Weiterbildungspflicht für Finanzanlagenvermittlerinnen und Finanzanlagenvermittler, die ähnlich wie bei der IDD-Richtlinie umgesetzt werden soll.
Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung, ist überzeugt, dass die Weiterbildungspflicht für 34f-Vermittlerinnen- und Vermittler kommen wird. „Aufgrund meines persönlichen Austausches mit den zuständigen Bundeswirtschaftsministern schätze ich die Eintrittswahrscheinlichkeit auf 100 Prozent“, erklärt Rottenbacher und unterstreicht damit die Dringlichkeit und Unvermeidbarkeit dieser Entwicklung. Die „Level Playing Field“-Strategie zielt darauf ab, gleiche Bedingungen für Finanz- und Versicherungsvermittler zu schaffen, um somit in möglichst vielen Finanzthemen eine hohe Beratungsqualität sicherzustellen.
Vergleich mit der IDD-Richtlinie: Was die Zukunft für 34f-Vermittler bereithält
Die IDD-Richtlinie, die seit 2018 gilt, schreibt eine regelmäßige Weiterbildungspflicht von jährlich mindestens 15 Stunden Weiterbildung vor, wobei diese Schulungen Versicherungsrelevante Inhalte behandeln müssen und keine reinen Verkaufsschulungen sein dürfen. Ein ähnliches System könnte ab 2026 auch für 34f-Vermittlerinnen und Vermittler gelten.
Auswirkungen auf die Branche: Herausforderungen und Chancen
Die Einführung einer Weiterbildungspflicht wird nicht ohne Auswirkungen auf die Branche bleiben. Für viele Finanzanlagenvermittlerinnen und Finanzanlagenvermittler bedeutet dies einen zusätzlichen administrativen Aufwand, der in den ohnehin schon vollen Arbeitsalltag integriert werden muss. Andererseits wird die Pflicht zur Weiterbildung das Ansehen und die Professionalität des Berufsstands stärken.
Der Zeitplan: Wie die neuen Regelungen umgesetzt werden
Der Prozess zur Einführung der neuen Weiterbildungspflicht ist bereits im Gange. Der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene ist komplex und erfordert die Abstimmung zwischen verschiedenen Institutionen. Doch die Zeichen stehen auf Veränderung, und es ist wahrscheinlich, dass die neuen Regelungen bis 2026 in Kraft treten werden. Frank Rottenbacher zufolge wird „die Weiterbildungspflicht für alle § 34f Vermittlerinnen und Vermittler ab 2026 denkbar“, was bedeutet, dass die Branche sich bereits jetzt auf die kommenden Veränderungen einstellen sollte.
Übrigens: Auch für Vermittlerinnen und Vermittler von Ratenkrediten bzw. Verbraucherkrediten könnten bald ähnliche Regelungen gelten. „Ratenkreditvermittler oder Vermittlerinnen von Verbraucherkrediten werden sich ab 2026 in ein Register eintragen lassen müssen, und für sie wird eine Sachkunde-Pflicht gelten“, so Rottenbacher weiter. Ob auch für diese Vermittler eine Weiterbildungspflicht eingeführt wird, bleibt abzuwarten, doch die Zeichen stehen auf Anpassung und Professionalisierung.
Vorbereitung auf die neuen Anforderungen: Wie sich Finanzvermittler wappnen können
Die Einführung einer Weiterbildungspflicht bringt nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen. Vermittlerinnen und Vermittler, die sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen, können diese Phase der Veränderung nutzen, um ihre Fachkenntnisse zu vertiefen und ihren Kundinnen und Kunden einen noch besseren Service zu bieten. Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung ist im regelmäßigen Kontakt mit dem Bundeswirtschaftsministerium zusammen, um die Branche auf die kommenden Regelungen vorzubereiten.
Dr. Wolfgang Kuckertz, Vorstand der Going Public Akademie für Finanzberatung, sieht in der Weiterbildung eine zentrale Komponente für den Erfolg in der Finanzbranche. „Durch die inzwischen umfangreichen gesetzlichen Pflichten dominieren diese Themen inzwischen die Aus- und Fortbildungstätigkeit“, erklärt er. „Es ist für Vermittler und Trainer weniger Luft, Weiterbildung über die gesetzlichen Inhalte hinaus zu nutzen.“ Gerade deswegen betont er die Bedeutung von zielgerichteter und geplanter Weiterbildung für die langfristige strategische Unternehmensentwicklung, den Vertrieb und das Recruiting, auch wenn diese Themen schwer in das Gerüst der gesetzlichen Weiterbildungspflicht zu integrieren sind.
KI in der Weiterbildung
Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die KI-Einführung für Vertriebe im Rahmen der Aus- und Weiterbildung. Dr. Kuckertz ergänzt: „Wir setzen verstärkt auf Schulungen und die Einführung von KI auch in der Weiterbildung, um eine Balance zwischen menschlicher Kompetenz und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Beratung und Vertrieb herzustellen.“ GOING PUBLIC! bietet seinen Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Buch-Bot als interaktive Lernhilfe an. Der Bot greife ausschließlich auf das Buch, die Skripte und sonstigen Schulungsunterlagen von GOING PUBLIC! zu: „So können wir die Qualität der Antworten sicherstellen. Zusätzlich trainieren wir ihn regelmäßig weiter. Geplant ist, diese Buch-Bots in alle Angebote einzubauen“, kündigt Kuckertz an. „Zusätzlich arbeiten wir bereits an weiteren Einsatzfeldern von KI – auch mit anderen Unternehmen. KI ist für uns ein zentrales Thema in der Entwicklung und Durchführung zukünftiger Qualifikationsangebote“, so der GOING PUBLIC!-Vorstand.
Fazit: Lernen als Schlüssel zum Erfolg in der Finanzbranche
Die bevorstehende Einführung einer Weiterbildungspflicht für 34f-Vermittlerinnen und vermittler ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Professionalität und Qualität in der Finanzberatung. Die Branche wird sich anpassen müssen, doch diejenigen, die sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen, werden langfristig profitieren. Die Zeiten, in denen ein einmaliger Sachkundenachweis ausreichte, um ein Leben lang als Finanzanlagenvermittlerinnen und Finanzanlagenvermittler tätig zu sein, neigen sich dem Ende zu. Stattdessen wird regelmäßiges Lernen zur Pflicht und damit auch zum Schlüssel für nachhaltigen Erfolg in der sich ständig wandelnden Finanzwelt. Und natürlich wird GOING PUBLIC! eine professionelle Lösung in Form einer WBThek zur Erfüllung der neuen 34f-Weiterbildungspflicht anbieten.
#FortbildungsFreitag #GOING_PUBLIC! #Finanzbranche #Weiterbildung #Finanzvermittler #34fVermittler #EUVorgaben #IDD #Sachkunde #RetailInvestmentStrategy #Gesetzesänderungen #Finanzberatung #Kundenservice #Lernen #Berufsbildung #Finanzwelt #Beratung #Qualitätssicherung #Regelungen #Versicherung #Berufsstand #Karriereentwicklung