Quereinstieg Finanzbranche mit § 34d & § 34f GewO

Nebenjob Finanzwelt: Chancen für Quereinsteiger:innen - So gelingt dir der Einstieg in die Finanzwelt – auch nebenberuflich!

Datum: 10.11.2023 | Autor: Frank Rottenbacher | Kategorie: E-Learning / KI, Finanzanlagen, Regulierung, Sachkunde, Versicherungen, Weiterbildung

Der Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang ist kein Einzelfall. Viele Menschen sehnen sich nach einer sinnvollen Tätigkeit, nach finanzieller Unabhängigkeit oder einer besseren Work-Life-Balance. Die Finanzbranche bietet hier für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger vielfältige Möglichkeiten – sowohl im Nebenjob als auch im Hauptberuf.

In den letzten Jahren hat sich der Markt stark geöffnet. Gerade durch digitale Tools und modulare Weiterbildungen ist der Einstieg in die Welt der Versicherungen, Kapitalanlagen oder Finanzberatung heute so zugänglich wie nie zuvor.

Doch wie gelingt der Quereinstieg konkret? Was braucht man, um rechtlich beraten zu dürfen? Welche Voraussetzungen stellen Gesetzgeber und Praxis? Und wie kann man sich am besten auf diesen Schritt vorbereiten?

In diesem Beitrag beleuchten wir genau diese Fragen – und zeigen dir, wie du mit oder ohne Vorerfahrung einen nachhaltigen Einstieg in die Finanzwelt schaffst. Besonders wichtig: Die Paragraphen § 34d GewO (Versicherungsvermittlung) und § 34f GewO (Finanzanlagenvermittlung), denn sie regeln den rechtlich korrekten Einstieg in den Beruf.

Die Branche öffnet sich für neue Wege

Früher galt: Wer nicht Wirtschaft studiert oder eine Bankausbildung gemacht hat, hatte im Finanzsektor kaum Chancen. Heute ist das anders. Viele Beratungsunternehmen setzen bewusst auf Quereinsteiger:innen mit Berufserfahrung aus anderen Branchen – zum Beispiel aus dem Vertrieb, dem Gesundheitswesen, der Gastronomie oder dem Bildungsbereich.

Warum? Weil Vertrauen und Kundenorientierung oft wichtiger sind als reine Zahlenkenntnis. Fachliches Wissen lässt sich nachholen – und genau dafür gibt es mittlerweile spezialisierte Weiterbildungen und Zertifikatslehrgänge.

Die Vorteile des Quereinstiegs in der Finanzbranche

Ein Quereinstieg bietet nicht nur neue berufliche Chancen, sondern auch handfeste Vorteile:

  • Flexibles Arbeiten: Viele Tätigkeiten können heute orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden – ideal für Menschen mit Familie, Pflegeverantwortung oder nebenberuflichen Ambitionen.
  • Hohe Verdienstmöglichkeiten: Wer erfolgreich berät, kann lukrative Provisionen und ein attraktives Einkommen erzielen.
  • Sinnvolle Tätigkeit: Menschen bei finanziellen Entscheidungen zu helfen, schafft einen echten gesellschaftlichen Mehrwert.
  • Unabhängigkeit: Viele Quereinsteiger:innen arbeiten selbstständig oder auf Honorarbasis – mit dem Potenzial, langfristig ein eigenes Unternehmen aufzubauen.

Welche Tätigkeitsfelder sind besonders gefragt?

Die Finanzwelt ist breit gefächert. Besonders geeignet für Quereinsteiger:innen sind folgende Bereiche:

Bereich Beschreibung
Versicherungsvermittlung (§ 34d GewO) Vermittlung von Versicherungen, Absicherungsberatung
Finanzanlagenvermittlung (§ 34f GewO) Vermittlung von Fonds, Geldanlagen, Altersvorsorge
Immobilienvermittlung (§ 34c GewO) Verkauf und Vermietung von Immobilien
Nebenberuflicher Einstieg Tätigkeit im Vertrieb, Affiliate-Modell oder Kundenservice – oft ohne eigene Kundenverantwortung zu Beginn

Was braucht es für den Start?

Grundlegend ist: Wer in der Finanzbranche beratend oder vermittelnd tätig sein möchte, muss bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Diese sind im Gewerberecht geregelt – konkret in den Paragraphen § 34d und § 34f der Gewerbeordnung (GewO). Damit verbunden ist meist auch ein Sachkundenachweis, der entweder durch eine IHK-Prüfung oder bestimmte Anerkennungen vorhandener Abschlüsse erbracht werden kann. Zudem erforderlich:

Diese Anforderungen sollen vor allem Kundinnen und Kunden schützen und sicherstellen, dass Berater:innen über fachliche und persönliche Eignung verfügen.

Die Bedeutung des § 34d und § 34f GewO im Überblick

§ 34d GewO – Versicherungsvermittlung

Dieser Paragraph ist Pflicht für alle, die Versicherungen vermitteln oder beraten möchten. Die Zulassung erfolgt über die Industrie- und Handelskammer (IHK) und setzt eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung voraus.

§ 34f GewO – Finanzanlagenvermittlung

Wer Fonds, Beteiligungen oder ähnliche Finanzprodukte vermitteln möchte, benötigt die Erlaubnis nach § 34f. Auch hier ist eine Sachkundeprüfung Voraussetzung, ergänzt durch bestimmte Dokumentations- und Beratungspflichten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Quereinstieg in die Finanzbranche – Ein Überblick
  2. Was will ich tun? Zielsetzung und Motivation im Quereinstieg
  3. Was kann ich tun? Einstiegsmöglichkeiten und notwendige Vorkenntnisse
  4. Was muss ich tun? Rechtliche Voraussetzungen: § 34d und § 34f GewO
  5. Sachkundenachweis: Dein Türöffner in die Finanzwelt
  6. Nebenjob oder Vollzeit? Finanzbranche als berufliche Option
  7. Häufige Fragen (FAQ)

2. Was will ich tun? Zielsetzung und Motivation im Quereinstieg

Ein beruflicher Neuanfang beginnt nicht mit Formularen, Prüfungen oder Schulungen – er beginnt mit einer Frage an sich selbst: Was will ich eigentlich tun? Gerade beim Quereinstieg in die Finanzbranche ist diese Frage zentral. Denn dieser Weg ist vielseitig – und auch fordernd. Wer sich nicht über seine eigenen Ziele und Motive im Klaren ist, wird schnell von äußeren Anforderungen überrollt. Deshalb solltest du dir im ersten Schritt bewusst Zeit nehmen, um deine Beweggründe zu klären.

Warum willst du in die Finanzbranche?

Hier sind häufige Gründe, die Menschen zu einem Quereinstieg bewegen:

  • Finanzielle Unabhängigkeit: Du möchtest dein Einkommen steigern oder dich von einem unsicheren Job lösen.
  • Berufliche Erfüllung: Du willst Menschen beraten, ihnen helfen, ihre finanzielle Zukunft zu sichern.
  • Flexibilität: Du suchst eine Tätigkeit, die du nebenberuflich starten und ggf. später ausbauen kannst.
  • Sinnvolle Arbeit: Du möchtest Verantwortung übernehmen und dich in einer Branche etablieren, die gebraucht wird.
  • Eigene Stärken einbringen: Du verfügst über kommunikative, analytische oder organisatorische Fähigkeiten, die du gezielt einsetzen möchtest.

Egal, was dich antreibt – dein „Warum“ ist dein Motor. Notiere es dir und erinnere dich in jeder Lern- oder Entscheidungsphase daran. Denn Motivation braucht ein Ziel.

SMARTe Zielsetzung – dein persönlicher Kompass

Ein guter Vorsatz reicht nicht. Du brauchst konkrete Ziele, die dich leiten. Dafür eignet sich die sogenannte SMART-Methode, mit der du dein Vorhaben strukturierst:

Kriterium Beispiel
Spezifisch Ich will als nebenberufliche:r Finanzberater:in arbeiten.
Messbar Ich möchte innerhalb von 6 Monaten den Sachkundenachweis (§ 34f GewO) bestehen.
Attraktiv Ich möchte ein zweites Einkommen von mindestens 1.000 € monatlich erzielen.
Realistisch Ich kann 6 Stunden pro Woche für Weiterbildung und Kundenakquise einplanen.
Terminiert Ich starte mit der Anmeldung zur Sachkundeprüfung bis Ende dieses Monats.

💡 Tipp: Schreibe dir deine SMART-Ziele auf und platziere sie sichtbar in deinem Alltag – z. B. an deinem Schreibtisch oder als Hintergrundbild auf deinem Smartphone.

Die Frage nach dem „Wie viel“: Haupt- oder Nebenjob?

Eine der wichtigsten Entscheidungen: Willst du nebenberuflich oder hauptberuflich starten?

Beides ist möglich – aber beide Wege haben ihre Besonderheiten:

Variante Vorteile Herausforderungen
Nebenberuflich Sicheres Haupteinkommen bleibt bestehen, risikolos testen, flexibler Zeitaufwand Erfordert Disziplin, Zeitmanagement, klare Abgrenzung
Hauptberuflich Volle Konzentration auf den neuen Bereich, schnellerer Fortschritt möglich Größeres Risiko, ggf. Einkommenslücke überbrücken

Die Entscheidung hängt auch davon ab, wie schnell du bereit bist, in Ausbildungskosten, Zeit und Energie zu investieren.

Selbstreflexion: Was bringst du mit?

Bevor du loslegst, solltest du einen realistischen Blick auf deine Stärken und Entwicklungspotenziale werfen:

Typische Quereinsteiger-Stärken:

Entwicklungspotenziale:

  • Finanz- und Versicherungswissen
  • Gesetzliche Grundlagen (§ 34d, § 34f GewO)
  • Kenntnisse über Produkte und Märkte
  • Technisches Know-how (digitale Beratungstools, CRM-Systeme)

Die gute Nachricht: Fachwissen kannst du lernen. Deine Persönlichkeit bringst du mit. Und sie ist entscheidend für deinen Erfolg in der Finanzbranche.

Praxis-Tipp: Erstelle dein persönliches Einstiegsprofil

Ein solches Profil hilft dir später auch bei Bewerbungsgesprächen, Franchise-Angeboten oder Selbstständigkeit:

  • Mein Einstiegsmotiv: (z. B. „Ich möchte meine Vertriebserfahrung nutzen, um Menschen bei der Altersvorsorge zu helfen.“)
  • Meine beruflichen Ressourcen: (z. B. „Kundenkontakt aus dem Einzelhandel, Erfahrung mit Beratungsgesprächen.“)
  • Meine Lücken: (z. B. „Ich muss mich in die rechtlichen Anforderungen und Produkte einarbeiten.“)
  • Mein Zeithorizont: (z. B. „Ich plane den nebenberuflichen Start ab Oktober 2025.“)

Warum Zielklarheit essenziell ist

Viele scheitern nicht, weil sie zu wenig wissen – sondern weil sie nicht wissen, was sie wollen. Klar formulierte Ziele helfen dir:

  • deinen Fortschritt zu messen
  • deine Zeit sinnvoll zu nutzen
  • dich nicht von kurzfristigen Rückschlägen entmutigen zu lassen
  • gezielt nach passenden Angeboten, Schulungen und Kooperationspartnern zu suchen

Denn: Wer sein Ziel kennt, findet auch den Weg.

3. Was kann ich tun? Einstiegsmöglichkeiten und notwendige Vorkenntnisse

Nachdem du dir über deine Ziele und Motivation im Klaren bist, stellt sich die nächste Frage: Was kannst du konkret tun? Welche Wege stehen dir offen, wenn du in die Finanzbranche einsteigen willst – insbesondere als Quereinsteiger:in und eventuell im Nebenjob?

Dieser Abschnitt zeigt dir realistische Möglichkeiten, mit denen du auch ohne klassische Bankausbildung einen Fuß in die Tür bekommst. Zudem erfährst du, welche Vorkenntnisse hilfreich sind und wie du dich gezielt vorbereiten kannst.

Die Finanzbranche ist vielseitiger als du denkst

Viele denken bei der Finanzwelt sofort an Banken oder hochkomplexe Anlageberatung. Doch der Markt ist breiter – und viele Tätigkeiten setzen gar kein Studium oder jahrelange Erfahrung voraus.

Hier eine Übersicht typischer Einstiegsoptionen:

Einstiegsmöglichkeit Beschreibung Geeignet für
Versicherungsberatung (§ 34d GewO) Beratung zu privaten und gewerblichen Versicherungen, Bedarfsermittlung, Vertragsvermittlung Kommunikative Persönlichkeiten, gute Menschenkenntnis
Finanzanlagenvermittlung (§ 34f GewO) Vermittlung von Investmentfonds, Altersvorsorgeprodukten, Sachwertbeteiligungen Analytisch Interessierte, Zahlenaffine
Tätigkeit im Strukturvertrieb Einstieg über bestehende Vertriebsstrukturen, oft mit Schulungen, teilweise ohne Startkapital Nebenberufliche Einsteiger:innen mit wenig Vorwissen
Tätigkeit bei Finanzvertrieben / Franchisegebern Einstieg als Franchise-Partner:in oder freie:r Handelsvertreter:in, inkl. Coaching und Tools Selbstständige Persönlichkeiten mit Unternehmergeist
Kundenservice & digitale Beratung Beratung per Telefon oder Videocall, oft ohne tiefe Produktverantwortung Organisationstalente, kontaktfreudige Berufsumsteiger:innen

Welche Vorkenntnisse brauchst du?

Gut zu wissen: Du brauchst nicht zwingend eine Ausbildung im Finanzbereich, um einzusteigen. Aber du solltest bestimmte Grundfähigkeiten und Interessen mitbringen – je nach Rolle mehr oder weniger ausgeprägt:

Nützliche Soft Skills:

Basiswissen, das du aufbauen solltest:

  • Grundlagen von Versicherungen und Geldanlagen
  • Überblick über gesetzliche Anforderungen (§ 34d, § 34f)
  • Umgang mit digitalen Beratungstools (z. B. CRM-Systeme, Vergleichsportale)
  • Verständnis für Datenschutz und Beratungspflichten

Wenn du dir in manchen Bereichen unsicher bist: Keine Sorge! Für viele Themen gibt es praxisnahe Weiterbildungen – teilweise sogar online, berufsbegleitend oder staatlich gefördert.

Weiterbildungen als Schlüssel zum Erfolg

Hier lohnt sich ein genauer Blick. Viele Anbieter – darunter IHKs, Fernschulen und Spezialakademien – haben sich auf modulare Finanz-Weiterbildungen für Quereinsteiger:innen spezialisiert.

Viele dieser Kurse sind förderfähig nach dem Aufstiegs-BAföG oder durch Bildungsgutscheine. Das macht sie besonders attraktiv für Berufsumsteiger:innen mit begrenztem Budget.

Praxisbeispiel: Einstieg mit Teilzeitjob und Lernplan

Claudia (45) war viele Jahre im Einzelhandel tätig. Der Schichtdienst und die schlechte Bezahlung belasteten sie zunehmend. Sie entschloss sich für den Einstieg in die Finanzberatung – zunächst nebenberuflich:

  • Start mit einem Online-Lehrgang zum § 34d GewO (3 Monate, abends und am Wochenende)
  • Begleitend absolvierte sie die IHK-Prüfung
  • Einstieg in ein Finanzvertriebsnetzwerk mit Mentor:in
  • Nach 6 Monaten Beratung erster Kundinnen und Kunden
  • Nach einem Jahr Umstieg in Teilzeit-Selbstständigkeit

Heute arbeitet Claudia flexibel von zu Hause aus, kann ihre Arbeitszeit frei einteilen – und verdient deutlich mehr als im alten Job.

Entscheidungshilfe: Welche Rolle passt zu dir?

Stelle dir folgende Fragen:

  • Arbeitest du gern eigenverantwortlich oder lieber im Team?
  • Möchtest du Menschen aktiv beraten oder lieber im Hintergrund organisieren?
  • Wie viel Zeit kannst du pro Woche in Weiterbildung investieren?
  • Traust du dir zu, mit Zahlen und rechtlichen Themen umzugehen?

Je nach Antworten lassen sich passende Einstiegsszenarien ableiten – vom strukturierten Nebenerwerb bis zum Aufbau eines eigenen Kundenstamms.

4. Was muss ich tun? Rechtliche Voraussetzungen: § 34d und § 34f GewO

Wer in der Finanzbranche aktiv werden möchte – sei es im Nebenjob oder hauptberuflich – muss gewisse rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Diese dienen dem Schutz der Kundinnen und Kunden und sollen sicherstellen, dass nur zuverlässige und fachkundige Personen beraten oder vermitteln. Zwei zentrale Paragrafen der Gewerbeordnung regeln den Zugang zu den wichtigsten Tätigkeitsfeldern:

  • § 34d GewO: Für die Vermittlung und Beratung von Versicherungen
  • § 34f GewO: Für die Vermittlung von Finanzanlagen wie Investmentfonds, Beteiligungen oder Vermögensverwaltungen

Beide Erlaubnisse müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden – meist ist dies die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder das örtliche Gewerbeamt. Dabei gelten jeweils klare Voraussetzungen, die wir im Folgenden Schritt für Schritt erklären.

Voraussetzungen für die Erlaubnis nach § 34d GewO (Versicherungsvermittlung)

Um Versicherungen vermitteln zu dürfen, brauchst du eine Erlaubnis nach § 34d GewO. Diese ist Voraussetzung für Tätigkeiten als Versicherungsmakler:in oder Versicherungsvertreter:in. Die Genehmigung erhältst du nur, wenn du folgende Bedingungen erfüllst. lles rund um die Erlaubnis gemäß § 34d Gewerbeordnung erfahren sie hier.

1. Persönliche Zuverlässigkeit

Die Behörde prüft, ob du keine Vorstrafen hast – insbesondere bei Vermögensdelikten oder Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Auch problematische wirtschaftliche Situationen wie:

  • laufende Insolvenzverfahren
  • zurückliegende eidesstattliche Versicherungen

... können zur Ablehnung führen. Das Ziel: nur vertrauenswürdige Personen dürfen Zugang zur sensiblen Finanzberatung haben.

2. Sachkundenachweis oder gleichwertiger Abschluss

Du musst nachweisen, dass du fachlich qualifiziert bist – entweder durch:

Ohne Sachkundenachweis keine Zulassung – er ist ein zentraler Baustein für deine berufliche Zukunft in der Branche.

3. Berufshaftpflichtversicherung

Damit Kund:innen im Schadensfall abgesichert sind, ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. Diese muss folgende Kriterien erfüllen:

  • bestimmte Mindestdeckungssummen
  • Geltung für deine konkrete Vermittlungstätigkeit
  • Nachweis durch Versicherungsbestätigung

4. Geordnete Vermögensverhältnisse

Du darfst nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken – insbesondere:

  • keine eidesstattliche Versicherung
  • kein laufendes oder gescheitertes Insolvenzverfahren

Diese Regelung schützt den Markt vor unseriösem Verhalten und stellt deine wirtschaftliche Stabilität sicher.

Voraussetzungen für die Erlaubnis nach § 34f GewO (Finanzanlagenvermittlung)

Wer Produkte wie Investmentfonds, Beteiligungen oder Vermögensanlagen vermittelt, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f GewO. Auch hier gelten dieselben drei Kernkategorien wie bei § 34d – aber mit besonderem Fokus auf Anlagekompetenz und Anlegerschutz. Alles rund um die Erlaubnis gemäß § 34f Gewerbeordnung erfahren sie hier.

1. Persönliche Zuverlässigkeit

Wie bei § 34d prüft die Behörde deine Zuverlässigkeit. Besonders kritisch:

  • Vorstrafen im Zusammenhang mit Kapitaldelikten
  • Aktuelle oder vergangene Insolvenzen
  • Abgegebene Vermögensauskünfte

Nur vertrauenswürdige Personen dürfen mit sensiblen Finanzanlagen arbeiten.

2. Sachkundenachweis oder entsprechender Abschluss

Auch hier gilt: Du musst über nachgewiesene Fachkenntnisse verfügen. Optionen:

Ohne dieses Wissen darfst du keine Anlageprodukte beraten oder vermitteln – zu groß wäre das Risiko für Fehlberatung und Verlust.

3. Berufshaftpflichtversicherung

Auch für Finanzanlagen ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend notwendig. Achte darauf:

  • die Deckung muss alle Tätigkeiten abdecken
  • Versicherer müssen als vertrauenswürdig und lizenziert gelten
  • jährliche Überprüfung und Nachweispflicht

4. Geordnete Vermögensverhältnisse

Du darfst nicht überschuldet oder insolvent sein. Der Hintergrund: Wer selbst in finanziellen Schwierigkeiten steckt, ist nicht geeignet, andere Menschen beim Geldanlegen zu beraten.

Welche Nachweise musst du einreichen?

Für beide Erlaubnisse brauchst du bei der Beantragung meist folgende Unterlagen:

  • Auszug aus dem Führungszeugnis (zur Prüfung der Zuverlässigkeit)
  • Aktuelle Schufa-Auskunft oder Insolvenzregisterauskunft
  • Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung
  • Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung
  • ggf. Nachweise über Berufserfahrung, Schulungen oder Vorerfahrung
  • Formular zur Gewerbeanmeldung und Selbstauskunft

Tipp: Viele IHKs bieten Checklisten und Beratungsangebote zur Beantragung an – nutze diese unbedingt!

Die IHK Standorte

5. Sachkundenachweis: Dein Türöffner in die Finanzwelt

Der Begriff klingt vielleicht trocken, aber er ist das zentrale Eintrittsticket für deinen legalen und professionellen Einstieg in die Finanzbranche: der Sachkundenachweis.

Ob du Versicherungen nach § 34d GewO oder Finanzanlagen nach § 34f GewO vermitteln willst – ohne nachgewiesene Sachkunde keine Erlaubnis. In diesem Abschnitt erfährst du alles, was du wissen musst:

  • Wer braucht den Nachweis?
  • Welche Inhalte werden geprüft?
  • Wie läuft die Prüfung ab?
  • Wie kannst du dich gezielt vorbereiten?

Warum ist der Sachkundenachweis so wichtig?

Der Sachkundenachweis stellt sicher, dass du über das notwendige Fachwissen verfügst, um deine Kundinnen und Kunden kompetent und rechtskonform zu beraten. Er schützt vor:

  • Fehlberatung, die zu finanziellen Schäden führt
  • Unwissenheit im Umgang mit rechtlichen Vorgaben
  • Verlust des Versicherungsschutzes deiner Kundschaft
  • und – ganz entscheidend – vor persönlicher Haftung

Kurz gesagt: Der Sachkundenachweis ist dein Gütesiegel als Finanzberater:in.

Wer braucht den Sachkundenachweis?

Du brauchst den Nachweis, wenn du:

  • Versicherungen vermitteln willst (§ 34d GewO)
  • Investmentfonds oder andere Finanzprodukte vermitteln willst (§ 34f GewO)
  • selbstständig oder im Vertrieb arbeitest
  • als Franchise-Nehmer:in oder Honorarberater:in agieren möchtest

👉 Ausnahme: Bestimmte anerkannte Berufsabschlüsse (z. B. Versicherungsfachmann/-frau IHK, Bankkaufmann/-frau) können von der Sachkundeprüfung befreien. Prüfe das im Detail bei deiner zuständigen IHK oder über die Prüfungsverordnung.

Inhalte der IHK-Sachkundeprüfung

Die Prüfung orientiert sich am jeweiligen Paragraphen und gliedert sich in zwei Teile:

Für § 34d GewO (Versicherungsvermittlung):

  • Versicherungsfachliches Wissen (z. B. Lebens-, Haftpflicht-, Unfall-, Krankenversicherung)
  • Beratungsprozess und Kundenbedarfsanalyse
  • Rechtliche Grundlagen (VVG, Datenschutz, Aufklärungspflichten)
  • Vermittlungs- und Vergütungsmodelle
  • Risikobewertung und Produktauswahl

Für § 34f GewO (Finanzanlagenvermittlung):

  • Grundlagen der Vermögensanlage
  • Funktionsweise und Risiken von Finanzprodukten (Fonds, Beteiligungen, strukturierte Produkte)
  • Kundenberatung und Dokumentation
  • Rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. WpHG, KAGB)
  • Steuerliche Aspekte

Die Prüfungen beinhalten sowohl einen schriftlichen Teil (Multiple-Choice) als auch einen mündlichen Teil, in dem du einen Beratungsvorgang simulierst.

Video Video zum Thema

Wie bereitest du dich am besten vor?

Hier kommt es auf deinen Lerntyp, dein Zeitbudget und deinen beruflichen Hintergrund an. Es gibt drei bewährte Wege:

1. Selbststudium

  • Für disziplinierte, erfahrene Quereinsteiger:innen
  • Günstigste Variante
  • Risiko: fehlende Struktur, keine individuelle Unterstützung

2. Online-Kurse & Webinare

  • Flexibel von zu Hause aus
  • Kombination aus Videos, Übungstests, Tutorien
  • Ideal für Berufstätige im Nebenjob

3. Präsenzseminare (z. B. IHK)

  • Fester Stundenplan, Austausch mit anderen
  • Betreuung durch Dozent:innen
  • Höherer Zeit- und Kostenaufwand

Dauer und Ablauf der Vorbereitung

Die meisten Lehrgänge (berufsbegleitend) dauern:

  • für § 34d: ca. 3 bis 6 Monate
  • für § 34f: ca. 4 bis 8 Monate

Bei Vollzeitkursen geht es deutlich schneller – innerhalb von 2 bis 3 Monaten ist die Prüfung machbar.

Die IHK-Prüfungstermine werden regelmäßig angeboten, oft alle 1–2 Monate. Eine rechtzeitige Anmeldung ist wichtig – inklusive Nachweis der Teilnahme am Vorbereitungslehrgang, wenn gefordert.

Was kostet der Sachkundenachweis?

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

Position Betrag (ca.)
Vorbereitungskurs (online/präsenz) 500–2.000 €
IHK-Prüfungsgebühr 250–400 €
Lernmaterialien (optional) 50–150 €
Berufshaftpflicht (jährlich) ab 300 €

Fördermöglichkeiten:

Checkliste: Bist du bereit für die Prüfung?

✅ Ich weiß, in welchem Bereich ich arbeiten will (Versicherung oder Anlage)
✅ Ich habe einen Anbieter für den Vorbereitungskurs ausgewählt
✅ Ich habe die Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, geordnete Finanzen) geprüft
✅ Ich habe die Anmeldung zur IHK-Prüfung geplant
✅ Ich kenne meine Prüfungstermine und habe mich vorbereitet

6. Nebenjob oder Vollzeit? Finanzbranche als berufliche Option

Die Finanzbranche bietet heute etwas, das viele Menschen suchen: Flexibilität. Ob als zweites Standbein, als karriereorientierter Neustart oder als Nebenerwerb mit Entwicklungspotenzial – der Einstieg kann genau auf deine Lebenssituation zugeschnitten werden. Doch welche Variante ist für dich die richtige? Wie sehen realistische Verdienstchancen aus – und wie viel Zeit musst du investieren? In diesem Abschnitt vergleichen wir die Optionen Nebenjob vs. Vollzeit, zeigen Chancen und Stolperfallen – und geben dir Entscheidungshilfen mit auf den Weg.

Nebenjob: Einstieg mit Sicherheit und Flexibilität

Für viele ist der Quereinstieg in die Finanzbranche zunächst ein Nebenjob – ideal zum Austesten ohne Risiko. Du kannst parallel:

  • im Hauptberuf arbeiten
  • deine Weiterbildung absolvieren
  • erste Kundinnen und Kunden beraten
  • herausfinden, ob die Branche zu dir passt

Vorteile:

✅ Geringeres finanzielles Risiko
✅ Flexibler Zeiteinsatz (ab ca. 5–10 Std./Woche)
✅ Kein sofortiger Bruch mit bisherigem Beruf
✅ Aufbau von Know-how und Netzwerken

Typische Einsatzbereiche im Nebenjob:

  • Versicherungsberatung im Bekanntenkreis
  • Vertrieb für Finanzprodukte über ein Franchise-System
  • digitale Beratung per Video oder Telefon
  • Leadgenerierung oder Affiliate-Modelle

Vollzeit: Dein professioneller Neustart

Du möchtest alles auf eine Karte setzen? Dann kann der direkte Einstieg in die Vollzeitberatung der richtige Weg für dich sein – besonders wenn du schon Vertriebserfahrung hast oder mit hoher Eigenmotivation arbeitest.

Vorteile:

✅ Volle Konzentration auf den Aufbau deines Geschäfts
✅ Schnellere Einnahmen durch höhere Kundenzahl
✅ Tieferes fachliches Know-how in kürzerer Zeit
✅ Größere Wirkung, mehr Verantwortung

Anforderungen:

  • Intensive Vorbereitung auf Sachkundeprüfung
  • Zeit für Akquise, Beratung und Nachbearbeitung
  • Investitionen in Ausstattung, Marketing, ggf. Coaching

Wie viel kann man verdienen?

Die Einkommensspanne in der Finanzbranche ist groß – sie hängt ab von:

  • deiner Spezialisierung (Versicherung vs. Geldanlage)
  • deinem Zeitaufwand
  • der Art der Abrechnung (Provision, Honorar, Festgehalt)
  • deinem Kooperationsmodell (selbstständig oder angebunden)

Tools, Unterstützung und Systeme

Viele Unternehmen, Maklerpools und Franchiseanbieter bieten Einstiegspakete für Quereinsteiger:innen – zum Beispiel:

Entscheidungshilfe: Nebenjob oder Vollzeit?

Stelle dir diese Fragen:

Frage Nebenjob Vollzeit
Habe ich finanzielle Rücklagen? ✅ empfehlenswert ✅ notwendig
Möchte ich schnell unabhängig sein? ❌ langsamer Weg ✅ schnellerer Weg
Habe ich Zeit für intensive Vorbereitung? ✅ abends/wöchentlich ✅ täglich
Habe ich ein starkes Netzwerk oder Partner:innen? hilfreich essenziell
Bin ich bereit, mich selbstständig zu machen? optional oft notwendig

Fazit: Beides ist möglich. Viele beginnen nebenberuflich, professionalisieren sich Schritt für Schritt – und machen dann den Übergang in die Vollzeitberatung.

FAQ - Häufige Fragen

  • Nein. Für den Einstieg als Vermittler:in von Versicherungen oder Finanzanlagen ist kein Studium oder klassischer Ausbildungsberuf zwingend erforderlich. Du brauchst jedoch den Sachkundenachweis nach § 34d GewO (Versicherung) oder § 34f GewO (Finanzanlage), um die offizielle Erlaubnis zu erhalten. Diese kannst du durch eine IHK-Prüfung erlangen – oder du bringst einen anerkannten Abschluss mit (z. B. Versicherungskaufmann/-frau).

  • Das hängt von deinem Modell ab:

    • Nebenberuflicher Einstieg: ca. 5–10 Stunden pro Woche
    • Sachkunde-Vorbereitung: je nach Intensität 3–6 Monate
    • Vollzeitvorbereitung: in 2–3 Monaten realistisch
      Der Einstieg ist auch berufsbegleitend sehr gut machbar, wenn du strukturiert vorgehst.
  • Die Kosten setzen sich zusammen aus:

    Kategorie Betrag (ca.)
    Vorbereitungskurs 500–2.000 €
    IHK-Prüfungsgebühr 250–400 €
    Berufshaftpflichtversicherung ab 300 €/Jahr
    Gewerbeanmeldung, Nachweise etc. 100–200 €

    Viele dieser Ausgaben sind steuerlich absetzbar oder über Förderprogramme finanzierbar.

  • Die Prüfung besteht aus:

    1. Schriftlicher Teil: Multiple-Choice zu gesetzlichen, fachlichen und vertrieblichen Themen
    2. Mündlicher Teil: Beratungssimulation inkl. Kundengespräch und Dokumentation

    Die Prüfung gilt als machbar mit guter Vorbereitung. Viele schaffen sie im ersten Versuch mit einem strukturierten Lernplan und gezieltem Training.

  • Ja, absolut. Viele Angebote sind auf flexibles Lernen im Nebenjob zugeschnitten. Online-Kurse, digitale Coachings und freie Zeiteinteilung machen es auch Eltern oder Menschen mit Teilzeitjob möglich, sich gezielt vorzubereiten und erste Schritte zu gehen.

  • Du kannst beides tun. Es gibt:

    • Franchise-Modelle und Strukturvertriebe, bei denen du Teil eines Teams wirst
    • Freie Vertriebstätigkeit mit Eigenakquise
    • Kooperationen mit Pools oder Plattformen, die Leads oder digitale Beratung ermöglichen

    Für den Anfang empfiehlt sich meist ein Einstieg mit Partner:innen, die Tools, Schulung und Kundenkontakte bieten.

  • Die Nachfrage nach unabhängiger Finanzberatung wächst stetig – gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Wer zuverlässig, empathisch und fachlich fit ist, hat sehr gute Zukunftschancen. Besonders der bedarfsgerechte Verkauf und digitale Beratungsmodelle werden stark nachgefragt.

  • Ja – das ist sogar häufig der Fall. Viele Anbieter setzen bewusst auf Berufserfahrung aus anderen Branchen, weil Kommunikation, Vertrauen und Kundenorientierung wichtiger sind als ein reiner Finanzhintergrund. Das nötige Fachwissen wird durch Weiterbildungen vermittelt.

  • Erste Einnahmen sind möglich, sobald du:

    1. die Sachkundeprüfung bestanden hast
    2. die offizielle Zulassung erhalten hast
    3. mit der Kundenberatung oder -vermittlung beginnst

    Nebenberuflich kannst du nach 4–6 Monaten mit ersten Einkünften rechnen, vollzeitnah deutlich schneller – vorausgesetzt, du hast ein tragfähiges System oder Partner:innen im Rücken.

Wie kann mir GOING PUBLIC helfen?

Bei GOING PUBLIC! können Sie Wissen und Fähigkeiten erwerben, die Sie in Ihrer Tätigkeit als Vermittlerin oder Vermittler voranbringen. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden von der Anmeldung bis hin zur Prüfung. Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können. Lassen Sie sich beraten oder starten Sie direkt durch.

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