Nebenjob Finanzwelt: Chancen für Quereinsteiger:innen - So gelingt dir der Einstieg in die Finanzwelt – auch nebenberuflich!
Datum: 10.11.2023 | Autor: Frank Rottenbacher | Kategorie: E-Learning / KI, Finanzanlagen, Regulierung, Sachkunde, Versicherungen, Weiterbildung
Der Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang ist kein Einzelfall. Viele Menschen sehnen sich nach einer sinnvollen Tätigkeit, nach finanzieller Unabhängigkeit oder einer besseren Work-Life-Balance. Die Finanzbranche bietet hier für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger vielfältige Möglichkeiten – sowohl im Nebenjob als auch im Hauptberuf.
In den letzten Jahren hat sich der Markt stark geöffnet. Gerade durch digitale Tools und modulare Weiterbildungen ist der Einstieg in die Welt der Versicherungen, Kapitalanlagen oder Finanzberatung heute so zugänglich wie nie zuvor.
Doch wie gelingt der Quereinstieg konkret? Was braucht man, um rechtlich beraten zu dürfen? Welche Voraussetzungen stellen Gesetzgeber und Praxis? Und wie kann man sich am besten auf diesen Schritt vorbereiten?
In diesem Beitrag beleuchten wir genau diese Fragen – und zeigen dir, wie du mit oder ohne Vorerfahrung einen nachhaltigen Einstieg in die Finanzwelt schaffst. Besonders wichtig: Die Paragraphen § 34d GewO (Versicherungsvermittlung) und § 34f GewO (Finanzanlagenvermittlung), denn sie regeln den rechtlich korrekten Einstieg in den Beruf.
Die Branche öffnet sich für neue Wege
Früher galt: Wer nicht Wirtschaft studiert oder eine Bankausbildung gemacht hat, hatte im Finanzsektor kaum Chancen. Heute ist das anders. Viele Beratungsunternehmen setzen bewusst auf Quereinsteiger:innen mit Berufserfahrung aus anderen Branchen – zum Beispiel aus dem Vertrieb, dem Gesundheitswesen, der Gastronomie oder dem Bildungsbereich.
Warum? Weil Vertrauen und Kundenorientierung oft wichtiger sind als reine Zahlenkenntnis. Fachliches Wissen lässt sich nachholen – und genau dafür gibt es mittlerweile spezialisierte Weiterbildungen und Zertifikatslehrgänge.
Die Vorteile des Quereinstiegs in der Finanzbranche
Ein Quereinstieg bietet nicht nur neue berufliche Chancen, sondern auch handfeste Vorteile:
- Flexibles Arbeiten: Viele Tätigkeiten können heute orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden – ideal für Menschen mit Familie, Pflegeverantwortung oder nebenberuflichen Ambitionen.
- Hohe Verdienstmöglichkeiten: Wer erfolgreich berät, kann lukrative Provisionen und ein attraktives Einkommen erzielen.
- Sinnvolle Tätigkeit: Menschen bei finanziellen Entscheidungen zu helfen, schafft einen echten gesellschaftlichen Mehrwert.
- Unabhängigkeit: Viele Quereinsteiger:innen arbeiten selbstständig oder auf Honorarbasis – mit dem Potenzial, langfristig ein eigenes Unternehmen aufzubauen.
Welche Tätigkeitsfelder sind besonders gefragt?
Die Finanzwelt ist breit gefächert. Besonders geeignet für Quereinsteiger:innen sind folgende Bereiche:
| Bereich | Beschreibung |
|---|---|
| Versicherungsvermittlung (§ 34d GewO) | Vermittlung von Versicherungen, Absicherungsberatung |
| Finanzanlagenvermittlung (§ 34f GewO) | Vermittlung von Fonds, Geldanlagen, Altersvorsorge |
| Immobilienvermittlung (§ 34c GewO) | Verkauf und Vermietung von Immobilien |
| Nebenberuflicher Einstieg | Tätigkeit im Vertrieb, Affiliate-Modell oder Kundenservice – oft ohne eigene Kundenverantwortung zu Beginn |
Was braucht es für den Start?
Grundlegend ist: Wer in der Finanzbranche beratend oder vermittelnd tätig sein möchte, muss bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Diese sind im Gewerberecht geregelt – konkret in den Paragraphen § 34d und § 34f der Gewerbeordnung (GewO). Damit verbunden ist meist auch ein Sachkundenachweis, der entweder durch eine IHK-Prüfung oder bestimmte Anerkennungen vorhandener Abschlüsse erbracht werden kann. Zudem erforderlich:
- Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis)
- Geordnete Vermögensverhältnisse (Schufa-Auskunft)
- Berufshaftpflichtversicherung
- Gewerbeanmeldung
Diese Anforderungen sollen vor allem Kundinnen und Kunden schützen und sicherstellen, dass Berater:innen über fachliche und persönliche Eignung verfügen.
Die Bedeutung des § 34d und § 34f GewO im Überblick
§ 34d GewO – Versicherungsvermittlung
Dieser Paragraph ist Pflicht für alle, die Versicherungen vermitteln oder beraten möchten. Die Zulassung erfolgt über die Industrie- und Handelskammer (IHK) und setzt eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung voraus.
§ 34f GewO – Finanzanlagenvermittlung
Wer Fonds, Beteiligungen oder ähnliche Finanzprodukte vermitteln möchte, benötigt die Erlaubnis nach § 34f. Auch hier ist eine Sachkundeprüfung Voraussetzung, ergänzt durch bestimmte Dokumentations- und Beratungspflichten.
Inhaltsverzeichnis
- Quereinstieg in die Finanzbranche – Ein Überblick
- Was will ich tun? Zielsetzung und Motivation im Quereinstieg
- Was kann ich tun? Einstiegsmöglichkeiten und notwendige Vorkenntnisse
- Was muss ich tun? Rechtliche Voraussetzungen: § 34d und § 34f GewO
- Sachkundenachweis: Dein Türöffner in die Finanzwelt
- Nebenjob oder Vollzeit? Finanzbranche als berufliche Option
- Häufige Fragen (FAQ)