Vom privaten Kapitalanleger zur Finanzanlagenberaterin oder Finanzberater: Was ist zu beachten?
Datum: 03.11.2023 | Autor: Ronald Perschke | Kategorie: Finanzanlagen, Regulierung, Sachkunde, Weiterbildung
Haben Sie Ihre Kapitalanlage-Depots bisher in Eigenregie verwaltet und überlegen nun, Finanzberatungen in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis durchzuführen? Hier sind einige wichtige Überlegungen:
Gesetzliche Anforderungen:
Wenn Ihre geplante Tätigkeit über bloße Tippgeberei hinausgeht, müssen Sie sich der gesetzlichen Regulierung bewusst sein. In Deutschland ist die gewerbliche Finanzanlagenberatung an die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) gebunden.
Qualifikation:
Für die gewerbliche Finanzanlagenberatung sind spezifische Qualifikationen und Kenntnisse erforderlich. Im Interesse Ihrer Kundinnen und Kunden müssen Sie sich umfassend über Finanzprodukte und -märkte informieren, um fundierte Empfehlungen geben zu können.
Haftung und Risiken:
Als Finanzanlagenberaterin oder Finanzanlagenberater tragen Sie eine hohe Verantwortung gegenüber Ihren Kundinnen und Kunden. Sie sind verpflichtet, eine Beratung nach der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) anzubieten. Es ist wichtig, sich über die Haftungsrisiken im Klaren zu sein. Sie sind daher verpflichtet, eine Vermögensschadenshaftpflicht abzuschließen.
Die Idee, von einer privaten Kapitalanlegerin oder einem privaten Kapitalanleger zur Finanzanlagenberaterin oder zum Finanzanlagenberater zu werden, bietet Chancen. Es ist jedoch essenziell, die rechtlichen Anforderungen zu beachten. Mit der richtigen Qualifikation und dem notwendigen Wissen können Sie Ihren Freundes- und Bekanntenkreis in finanziellen Angelegenheiten unterstützen und dabei eine verantwortungsvolle Beraterin oder ein verantwortungsvoller Berater sein.
In Betracht ziehen sollten Sie auch Weiterbildungsangebote und Qualifizierungen, die Ihre Expertise stärken. Einer dieser Anbieter ist "GOING PUBLIC!", der Ihnen einen Online-Lehrgang zur/zum "zertifizierten Finanzanlagenberaterin bzw. Finanzanlagenberater (IHK)" anbietet.
Links:
- Alles zur Erlaubnisbeantragung zum § 34f GewO
- Geschäftsidee: Honorarberatung gem. § 34h GewO
- Geschäftsidee: Honorarberatung gem. § 34d GewO
- Geschäftsidee: Honorarberatung gem. § 34i GewO
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