§ 34k GewO - neu für die Vermittlung von Ratenkrediten: Sachkundepflicht und regelm. Weiterbildung
Ab 20.11.2026 tritt die Regulierung der Verbraucherkreditvermittlung in Deutschland in Kraft. Für Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherkrediten ("Ratenkrediten") wird es einen neuen Paragraphen in der Gewerbeordnung geben: § 34k GewO - neu. Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherkrediten werden eine IHK-Sachkundeprüfung ablegen und sich 5 Zeitstunden im Jahr weiterbildden müssen. Eine Alte-Hasen-Regelung wird es nicht geben. Mehr Informationen