WEG-Verwalter: Bereits ein Eigentümer kann ab 01.12.22 Zertifizierungspflicht auslösen

Datum: 02.12.2022 | Autor: Frank Rottenbacher

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können ab dem 01.12.2022 verlangen, dass ihr Verwalter eine Zertifizierung über seine Berufsqualifikation vorweisen kann. Dabei reicht es bereits aus, wenn ein einziger Eigentümer die Zertifizierung des WEG-Verwalters verlangt. Ein Mehrheitsbeschluss der WEG ist dazu nicht notwen-dig.

Berlin, 31.08.2022 | Ab dem 01. Dezember 2022 tritt nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG eine Zertifizierungspflicht für Wohnimmobilienverwalter in Kraft. Von diesem Zeit-punkt an können Wohneigentümer einen Nachweis über die Zertifizierung zur Berufsqualifikation verlangen, zum Beispiel den zertifizierten Verwalter gemäß § 26a WEG.

In einer WEG kann sogar de facto jeder einzelne Eigentümer den Nachweis zur Zerti-fizierung des Verwalters fordern.

„Genau genommen ist es noch drastischer: Laut § 19 Abs. 2 Ziffer 6 WEG gehört per Gesetz die Bestellung des zertifizierten Verwalters zur ordnungsgemäßen Verwal-tung, wenn nicht im Sinne von § 19 Abs.1 WEG etwas abweichendes mit der Ge-meinschaft der Eigentümer vereinbart wird“, erläutert GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke die Rechtslage.

Es gibt jedoch eine Ausnahme, bei denen ein Drittel der Wohnungseigentümer für die Zertifizierung des Verwalters stimmen müssen: bei „Kleinanlagen in Eigenverwal-tung“. Dazu müssen jedoch drei kumulative Kriterien erfüllt werden:

1) Es bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte und
2) ein Wohnungseigentümer wurde zum Verwalter bestellt und
3) weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer
(§ 25 Absatz 2 WEG) verlangt die Bestellung eines zertifizierten Verwal-ters.

Zu den in diesem Zusammenhang wichtigen Themenkomplexen Übergangsfrist und dem in einer WEG-Verwaltung betroffenen Personenkreis verweisen wir auf unsere Pressemeldung oder auf folgende Informationen: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/wissenswertes/a-z/zertifizierter-verwalter-26a-weg/

Informationen zu den Online-Lehrgängen sind hier online: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/ihk-sachkunde/zertifizierter-verwalter-online-lehrgang

2.161 Zeichen (inkl. Leerzeichen)

Unternehmensinformation

 

 

Über GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG & Co. KG: Die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG macht Menschen in der Finanz- und Immobilienbranche erfolgreich. Seit ihrer Gründung im Jahr 1990 ist sie bundesweit in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Beratungsleistungen sowie Personal- und Softwareentwicklung tätig. Ihre Kunden umfassen Banken, Immobilienunternehmen, Versicherungen, Wohnungsverwaltungen, Immobilienmakler sowie unabhängige Finanzdienstleister. GOING PUBLIC! ist Teil der pan-europäischen Reducate Ed Tech Group, einem führenden Bildungsverbund mit über 200 Mitarbeitenden.

GOING PUBLIC! betreibt mit aktuell über 40.000 registrierten Nutzern eine der erfolgreichsten E-Learning-Plattformen der Finanzindustrie. Mehr als 30.000 Personen wurden bereits erfolgreich auf IHK-Prüfungen vorbereitet. Darüber hinaus engagiert sich die Akademie intensiv in Initiativen und Gremien, insbesondere zu den Themen "Ruhestandsplanung" und "DIN". GOING PUBLIC! arbeitet nach einem zertifizierten Qualitätsmanagement.

GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG & Co. KG
Dudenstraße 10
10965 Berlin 
 
Fon: +49 (0)30 - 68 29 85 - 0
Fax: +49 (0)30 - 68 29 85-22
 
info@going-public.edu
 
https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de
 
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Handelsregister: HRA 62111 B, Berlin (Charlottenburg)
Komplementärin: GOING PUBLIC! Management AG, HRB 92312 B, Berlin (Charlottenburg)
 
Einzeln vertretungsberechtigte Vorstände:
  • Dr. Wolfgang Kuckertz
  • Ronald Perschke
  • Frank Rottenbacher
Aufsichtsrat (Vors.): StB Daniel Ziska
 
Umsatzsteuer IdNr.: DE164932016
 
Inhaltlich Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV sowie § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz): Frank Rottenbacher
 
Datenschutz: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/datenschutz/