Erfüllen Sie die Weiterbildungsverpflichtung mit unserer Online-WBThek®

Eine WBThek® ist eine Online-Bibliothek mit hunderten Web Based Trainings (WBTs). Sie ist perfekt für alle, die sich gemäß § 34d GewO regelmäßig weiterbilden müssen. Alle Inhalte einer WBThek® gibt es zum Festpreis. Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner können daraus ihre Weiterbildungs-Schwerpunkte auswählen.

Unser Versprechen: Wenn Sie Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner wertvolle Zeit für ihre Weiterbildung einsetzen, dann soll es sich für sie doppelt lohnen: Mehr Wissen und mehr Weiterbildungszeiten. Die WBThek® ist eine der größten E-Learning-Plattformen zur smarten Steuerung der Regulierungsanforderungen in Deutschland.

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  • Weiterbildungszeit
    IMMER AKTUELL & ABRUFBAR

    Die Inhalte der WBThek® sind immer auf einem aktuellen Stand. Mit einer Internetverbindung, können Ihre Vertriebspartner:innen die WBThek® immer und überall nutzen.

  • Schriftrolle mit Häkchen.
    IMMER KONFORM

    Mit der WBThek®, können Ihre Vertriebspartner:innen die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung gemäß § 34d GewO erfüllen.

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    IMMER PRAXISNAH

    Alle Inhalte der WBThek® sind immer praxisnah ausgerichtet und leicht verständlich aufbereitet.

Was leistet die WBThek® für Sie als Unternehmenskunden?

  • Ihren Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern stehen in der WBThek® 550 WBTs zur Verfügung. Durch die Kürze der einzelnen Lernvideos – diese dauern zwischen 5 und 15 Minuten – können Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern genau die Weiterbildungszeiten erwerben, die sie benötigen, unsere kurzen Lernvideos machen dies möglich.
  • Sie erhalten eine Übersicht, welche WBTs und/oder welche notwendigen Sachkundenachweise (nach KWG/WpHGMaAnzV - nicht nach GewO) Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner absolviert haben.
  • Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler und/oder WEG-Verwalterinnen und WEG-Verwalter können mit der WBThek® ihre Weiterbildungsverpflichtung gem. § 34c GewO erfüllen.
  • Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner erhalten vollautomatisch ihre absolvierten Weiterbildungszeiten oder entsprechende „Punkte“ gutgeschrieben - zum Beispiel Weiterbildungspunkte „gut beraten“. Wir gehen aber noch weiter: Gern entwickeln wir auch Ihr eigenes „Punktesystem“ und erfassen/bestätigen dann die Leistungen Ihrer Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner. Auch über mehrere „Punktesysteme“.
  • Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner können ihre jährlichen Bescheinigung(en) über die abgelegten Weiterbildungsaktivitäten jederzeit im Kompetenzkonto herunterladen. Diese können sie dann ihrer IHK als Weiterbildungsnachweis gemäß VersVermV oder § 34c GewO einreichen.
  • Sie erhalten als Personalverantwortlicher jederzeit einen Überblick über die abgelegten Sachkundenachweise und/oder Weiterbildungsaktivitäten Ihrer Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner.
  • Wir erleichtern Ihre Personalarbeit durch professionelle Automatismen. Zum Beispiel: Wenn die Vertriebspartnerin oder Vertriebspartner online seine Sachkunde nicht bestätigen konnte, dann erfolgt automatisch eine Einladung in ein WBT inkl. Teilnahme-Controlling und Punktemeldung.


"Sparen Sie durch die WBThek® viel Zeit und Aufwand, denn auf Excel-Tabellen, Anwesenheitslisten etc. können Sie ab sofort verzichten."

Dr. Wolfgang Kuckertz - Vorstand GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG

Was sagen Unternehmenskunden über die WBThek?

Bild zur Frage: Was ist eine WBThek?
Was ist die WBThek®?

Der Name WBThek® setzt sich zusammen aus „WBT - WebBasedTraining“ und „Bibliothek“. Ihnen stehen in der WBThek® insgesamt 550 WBTs zur Auswahl.

Bild zu Frage: Was ist ein WBT?
Was ist ein WBT?

WBTs sind kurze interaktive Lernvideos, also eine Art Online-Weiterbildungshappen, die bei uns zwischen 5-15 Minuten dauern. 

Bild zur Frage: Für wen ist die WBThek?
Für wen ist die WBThek®?

Die WBThek® ist geeignet für alle die sich nach § 34d Gewerbeordnung regelmäßig weiterbilden müssen.

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Beratung

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(M)Ein GOING PUBLIC! Erfahrungsbericht

Eine smarte Lösung für die Weiterbildung 

Die WBThek® bietet Ihnen eine ausgezeichnete Lösung, die Weiterbildung Ihrer Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner zu organisieren und zu überwachen.

Über Ihr Kompetenzkonto – die zentrale Verwaltungsoberfläche – können Sie die Weiterbildungszeiten, Themen und Zeitnachweise Ihrer Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner verwalten.

Mit der WBThek® haben Sie dann jederzeit einen Überblick über die abgelegten Weiterbildungsaktivitäten Ihrer Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner.

Sprechen Sie mit einem Kundenberater. Lassen Sie sich die Vorteile der WBThek® in einem ausführlichen Beratungsgespräch erläutern.

Ihren Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern stehen in der WBThek® 550 WBTs zur Verfügung. Durch die Kürze der einzelnen Lernvideos – diese dauern zwischen 5 und 15 Minuten – können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genau die Weiterbildungszeiten erwerben, die sie benötigen.

Beratungstermin

IDD-Weiterbildung per E-Learning 

IDD-Zeiten können Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner in unserer umfangreichen Online-Bibliothek – der WBThek®erwerben. Diese hält über 275 kurze IDD-konforme Web Based Trainings (WBTs) für Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner bereit.
 
In der WBThek® erhalten Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner zum Festpreis Zugang zu allen 275 Web Based Trainings (IDD Schulungen) – und es werden ständig mehr. Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner wählen die für sie relevanten Themen aus und sammeln während des Anschauens Ihre IDD-Zeiten gemäß § 34d GewO bzw. § 7 VersVermV. Insgesamt stehen Ihren Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner über 63 Stunden IDD-konformer Weiterbildung zur Verfügung, um "15 Stunden" zu erreichen.
 
Mit dieser einzigartigen WBThek® sichern bereits mehr als 30.000 Versicherungsvermittler:innen IDD-Zeiten für ihren Weiterbildungsnachweis.
 

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Das Kompetenzkonto

Weiterbildungsnachweise ("Stunden") und Zertifikate: Wo können diese heruntergeladen werden?

Nachweise über die bei uns erworbenen Weiterbildungszeiten Ihrer Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,  können Sie und Ihre  Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner im Kompetenzkonto jederzeit unter dem Menüpunkt „Downloads“ herunterladen. So können Sie die Nachweise, für Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner, für die aktuelle Weiterbildungsperiode, aber auch für alle zurückliegenden Weiterbildungsperioden als PDF-Datei herunterladen. 

Gleiches gilt für alle von Ihren Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner erworbenen Zertifikate, (zum Beispiel für die Datenschutz- oder Geldwäschepräventionschulungen). Auch diese können Sie unter dem Menüpunkt "Downloads" jederzeit downloaden. 

Der Nachweis ist die offizielle Bescheinigung der bei uns erworbenen Weiterbildungszeiten zur Vorlage bei den Behörden. Der Nachweis gilt nur für das auf ihm angegebene Kalenderjahr.

Die bis zum heutigen Tag, von Ihren Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner, erworbenen Weiterbildungszeiten finden Sie auf dem Kontoauszug. Dieser hat aber keinen "offiziellen Charakter" und dient nur Ihrer unterjährigen Information.

Achtung: Nachweise eines anderen Weiterbildungsanbieters über das Erlangen von Weiterbildungszeiten in Form eines Zertifikats oder Ähnlichem, müssen Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner selbst aufbewahren beziehungsweise erfassen. Hier können Sie sich ein Hilfe-Video dazu ansehen.

Verwalten Sie Ihre Vertriebspartner/-innen bequem über unsere Schnittstellen

Fordern Sie die Schnittstellenbeschreibungen an

Über unsere Schnittstellen können Sie ...

... neue Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner zu einer WBThek® hinzufügen, oder bestehenden Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern die Zugangsberechtigung entziehen.

 

... bestehenden Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern eine weitere WBThek® (zum Beispiel Geldwäsche) hinzubuchen.

 

... Weiterbildungzeiten Ihrer unternehmenseigenen Weiterbildungen übertragen, so dass auch diese Zeiten im Dashboard Ihrer Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner angezeigt werden. 

Und falls Ihre IT fragt: Es handelt sich um REST-Schnittstellen, über die JSON-Dokumente ausgetauscht werden. Fordern Sie die Schnittstellenbeschreibung an. Schicken Sie uns für weitere Informationen eine E-Mail an F.Rottenbacher@going-public.edu

Smarte Zugriffssteuerung

Wenn Sie eine Vertriebspartnerin oder Vertriebspartner verlassen sollte und Sie ihr oder ihm somit - via Schnittstelle - den Zugang zur WBThek® entziehen, dann ist die WBThek ab dem Folgetag für ihn nicht mehr erreichbar. Ein LogIn auf unsere eLearning-Plattform ist weiterhin möglich, so dass sich diese Vertriebspartnerin oder Vertriebspartner zu Beginn des Folgejahres dennoch die Weiterbildungsbescheinigung downloaden kann.

Wie profitieren auch Ihre Vertriebspartner:innen?

Zeitersparnis: Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner finden dank übersichtlicher Benutzerführung in der WBThek® ganz einfach die für sie wichtigen Inhalte.

Alle Informationen an einem Platz

  • Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner finden an einer Stelle das nötige Know-How, um ihre Weiterbildungsverpflichtungen zu erfüllen und/oder ihre Sachkunde nachweisen zu können: ohne einen Zwang zu Präsenzseminaren, alle Inhalte sind jederzeit verfügbar.
  • Natürlich ist die WBthek® für die Nutzung auf mobilen Endgeräten optimiert.
  • IDD, § 34c GewO oder WpHG - die individuellen Ziele klar vor Augen
  • Das übersichtliche Dashboard zeigt Ihren Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner auf einen Blick, was sie schon erreicht haben und wo noch Aktivitäten nötig sind.

Dabei wird das 15 (20)-Stunden-Weiterbildungsziel gemäß § 34d GewO als Balkendiagramm dargestellt. Es ist somit auf einen Blick sichtbar, wie viele Stunden noch zu absolvieren sind.

Die Sachkunde- und Weiterbildungsnachweise gemäß MiFID II bzw. WpHGMaAnzVO werden als Tortendiagramm visualisiert. Erst wenn alle Tortenstücke im Kreis bunt aufleuchten, hat Ihr Vertriebspartnerin oder Ihr Vertriebspartner alle Verpflichtungen erfüllt.

Cross-Bewertung - eine echte Zeitersparnis

Angenommen, Ihre Vertriebspartnerinnen oder Vertriebspartner haben drei WBTheken® bei uns gebucht. Dann können Ihre Vertriebspartnerinnen oder Vertriebspartner bestimmte WBTs aus der einen WBThek® auch in anderen WBTheken® anerkennen lassen - vollautomatisch. Wie es funktioniert?

Wie Sie an folgendem Beispiel sehen, gibt es Web Based Trainings (WBTs), die in mehreren WBTheken® eingebunden sind. Hier sind 2 WBTs sogar in 3 WBTheken® eingebunden. Absolvieren Ihre Vertriebspartnerinnen oder Vertriebspartner diese beiden WBTs, erhalten Sie automatisch in jeder der drei WBTheken® eine Zeitgutschrift. 

Wie kommen wir auf 130 Minuten Zeitgutschrift?

Hier ist die Lösung:

  • 3 WBTs in einer WBThek® = 3 * 10Min = 30 Minuten
  • 2 WBTs in zwei WBTheken® = 2 * 10Min * 2 WBTheken® = 40 Minuten
  • 2 WBTs in drei WBTheken® = 2 * 10 Min * 3 WBTheken® = 60 Minuten

In der Summe also 130 Minuten Zeitgutschrift bei 70 Minuten Zeiteinsatz.

Eine Übersicht der cross-bewertungsfähigen WBTs finden Sie hier:

WBTs Cross-Bewertung Makler:innen     

WBTs Cross-Bewertung Verwalter:innen

MiFID-WBThek® (WpHGMaAnzV)

Sie und Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner stehen unter Aufsicht der BaFin. Seit dem 03.01.2018 fordert der Gesetzgeber, dass alle Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner stets sachkundig sind. Dabei beinhaltet diese Sachkundeanforderung übrigens auch, dass sich Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner ständig weiterbilden müssen. Sie sind daher aufgefordert jährlich zu überprüfen, ob Ihre Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner noch das notwendige Know-how besitzen.

Für das Sicherstellen der Sachkunde und den Nachweis ist die WBThek Ihre Lösung!

Die Sachkunde in den WpHG-relevanten Bereichen überprüfen wir durch Online-Tests. Wer diese besteht, erhält die jeweilige Teil-Sachkunde bestätigt. Wer einen dieser Tests nicht erfolgreich abschließt, dem werden automatisch passende WebBasedTrainings freigeschaltet. Sobald Ihre Vertriebspartnerin oder Ihr Vertriebspartner diese durchgearbeitet, die Inhalte gelernt und die darin befindlichen Fragen erfolgreich beantwortet hat, werden ihr oder ihm die jeweilige Teil-Sachkunde für das laufende Jahr bestätigt. Erst wenn Ihre Vertriebspartnerin oder Vertriebspartner alle Teil-Sachkunden nachgewiesen haben, erhalten sie die Sachkunde gem. WpHGMaAnzV durch uns bestätigt und Sie als Institut erhalten diese Bestätigung natürlich auch (siehe nebenstehende Grafik).

Sachkunde-Nachweis und -Erwerb werden automatisiert

Sie müssen keine Excel-Tabellen mehr führen, um zu wissen, welche Vertriebspartnerinnen oder Vertriebspartner ihre / seine Sachkunde in welchem Thema bereits nachgewiesen hat. Und ob sie/er eventuell noch zu Seminaren eingeladen werden muss. Das erledigt alles unsere WBThek® für Sie!

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Beratung

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WBThek®-Übersicht

Sie wollen wissen welche WBThek® für Sie die Richtige ist?

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Datenschutz (DSGVO): Online-Schulung mit Zertifikat

Ihre Ihre Vertriebspartnerinnen oder Vertriebspartner, erfüllen Sie mit diesem Online-­Lehrgang Ihre gesetzlich vorgeschriebene DSGVO Weiter­bildung inklusive Zertifikat  online und bequem aus dem Büro oder Home­office heraus. 20.165 Ihrer Kolleg­innen und Kollegen sind bereits dabei.

Mit unserem Zertifikat weisen Ihre Vertriebspartnerinnen oder Vertriebspartner die Weiter­bildungs­verpflichtung nach DSGVO nach. Ihre Vertriebspartnerinnen oder Vertriebspartner erwerben gleichzeitig 51 Minuten IDD-Zeit und 51 Minuten Weiter­bildungs­zeit für Immo­bilien­makler:innen oder Wohn­immo­bilien­verwalter:­innen.

Absolvieren Ihre Vertriebspartnerinnen oder Vertriebspartner sechs Web­Based­Trainings (insgesamt 51 Minuten) erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Weiter­bildungs­pflicht gemäß DSGVO und erwerben Sie gleichzeitig 51 Minuten Weiter­bildungs­zeit gemäß IDD und 51 Minuten Weiter­bildungs­zeit gemäß § 34c für Immo­bilien­makler:­innen oder Wohn­immobilien­verwalter:­innen. 

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Geld­wäsche (GwG): Online-­Schulung mit Zertifikat

Ihre Vertriebspartnerinnen oder Vertriebspartner erfüllen mit dieser Online-Schulung die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Pflicht zur Geldwäscheschulung inklusive Zertifikat - online und bequem aus dem Büro oder Homeoffice heraus. 5.539 Ihrer Kolleginnen und Kollegen sind bereits dabei.

Ihre Vertriebspartnerinnen oder Vertriebspartner erhalten ein anerkanntes Zertifikat zum Themenbereich Geldwäscheschulung. Das Web Based Training dauert 80 Minuten zzgl. einiger Lernaufgaben.

Ihre Vertriebspartnerinnen oder Vertriebspartner erfüllen Sie damit die gesetzliche Weiterbildungspflicht gemäß Geldwäschegesetz (GwG) und erwerben gleichzeitig 80 Minuten Weiterbildungszeit gemäß IDD / §34d GewO und 80 Minuten Weiterbildungszeit gemäß MaBV/ § 34c. 

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Was können wir für Sie tun? Wer sind Ihre Ansprechpartner:innen?

Das Thema Weiterbildung in der Finanzbranche liegt uns nun mittlerweile 34 Jahre so am Herzen, dass wir immer noch mit viel Spaß und Freude praxisorientierte und professionelle Personalentwicklungskonzepte umsetzen. Seit Jahren schon mit starker E-Learning-Unterstützung.

Von der WBThek® und ihren Möglichkeiten sind wir komplett begeistert und wir sind uns sicher, damit die Lösung für die Weiterbildungsanforderungen der kommenden Jahre anbieten zu können. Natürlich werden wir sie konsequent weiterentwickeln und ständig neue Inhalte und Features einbauen.

Gern stellen wir Ihnen die WBThek® als Ganzes, die Gedanken dahinter, die Ideen darin und die passenden dazugehörigen Lösungen ausführlich vor.

Wir freuen uns auf Sie!

Telefon: +49 (030) 68 29 85-0
info@going-public.edu

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei GOING PUBLIC!

Unsere Kunden kommen aus folgenden Unternehmen

Fragen & Antworten

  • Nein, es werden nur Zeitstunden für die Erfüllung der Weiterbildungspflicht herangezogen. Weiterbildungspunkte gibt es nicht. Die WBThek® erfasst die Weiterbildung Ihrer Vertriebspartner minutengenau.

  • 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr.

  • Alle im Versicherungsvertrieb. Das sind nach neuer Definition des Versicherungsvertriebs: Versicherungsvermittler, die unmittelbar an der Vermittlung oder Beratung beteiligt sind (gem. § 34d Abs. 1 GewO). Somit jeder, der zu Versicherungsverträgen berät, diese abschließt oder vermittelt, bei der Verwaltung oder Erfüllung von Versicherungsvertragen, insbesondere im Schadenfall, mitwirkt.

    Von der Weiterbildungspflicht erfasst sind somit Versicherungsmakler und -vertreter, Versicherungsberater, gebundene Versicherungsvermittler und deren unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirkenden Beschäftigten. Auch fallen alle Personen, die in der Leitung des Gewerbebetriebs für die Versicherungsvermittlung verantwortlich sind, unter die Weiterbildungspflicht.

  • Ja, wenn sie in der Vermittlung oder Beratung tätig sind. Die Weiterbildungsverpflichtung gilt aber auch für Mitarbeiter/-innen in der Vertragsverwaltung oder Schadenbearbeitung.

    Das gilt übrigens auch für Angestellte von Versicherungsunternehmen, die unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligt sind (§ 48 Abs. 2 VAG).

  • Die Weiterbildungspflicht der Backoffice-Mitarbeiter/-innen hängt davon ab, ob sich aus der Verwaltungstätigkeit „Beratungs- und Informationspflichten“ ergeben. Das können im Einzelfall nur Sie als Arbeitgeber/Unternehmen entscheiden. Rein interne Bürotätigkeiten werden nicht von der Weiterbildungspflicht erfasst. Für die Aufsichtsbehörden werden in nächster Zeit noch Anwendungshinweise ergehen, die u.a. solche Abgrenzungsfragen klären werden.

  • Nein, das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Die Weiterbildungspflicht hängt nicht davon ab, ob man Kundenkontakt hat oder nicht.

  • Greift hier das Delegationsprinzip nach § 34d Absatz 9 GewO? Die Weiterbildungspflicht kann auf eine angemessene Anzahl von aufsichtsführenden Personen delegiert werden. Dieses Delegationsprinzip bezieht sich auf die Führungsaufgaben der Leitungsebene. So muss in Ausnahmefällen nicht immer die gesamte Geschäftsleitung weitergebildet werden. Die persönliche Weiterbildungspflicht der Vertriebs- und Servicekräfte kann hingegen nicht delegiert werden.

    Unser Leitsatz dazu: Wer selber Versicherungen vermittelt, Kunden dazu berät, solche Tätigkeiten beaufsichtigt oder maßgeblich beeinflusst, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.

  • Für Führungskräfte gilt die Weiterbildungsverpflichtung, wenn Tätigkeiten in ihren Aufgabenbereich fallen, die als Versicherungsvertrieb zu werten sind. Auch Führungskräfte müssen sich dann 15 Zeitstunden pro Jahr weiterbilden.

  • Sind Vertriebsmitarbeiter/-innen von der regelmäßigen Weiterbildungsverpflichtung ausgenommen, wenn sie von qualifizierten, sich regelmäßig weiterbildenden Führungskräften angeleitet und beaufsichtigt werden?

    Nein. Diejenigen Beschäftigten, die tatsächlich vermitteln oder beraten, müssen sich stets weiterbilden, d.h. sie können nicht von einer Delegation gem. § 34d Abs. 9 GewO – wie beim Sachkundenachweis - profitieren.

  • Sind Teilzeitmitarbeiter/-innen und geringfügig Beschäftigte ebenfalls im vollen Umfang zur Weiterbildung verpflichtet? Ja.

  • Ja, auch diese müssen sich regelmäßig weiterbilden. Jedoch werden hier nicht die obligatorischen 15 Zeitstunden gefordert. Sie müssen sich aber regelmäßig über „geeignete Maßnahmen“ weiterbilden. Versicherungsunternehmen müssen dies anlassbezogen überprüfen.

  • Nein.

  • Es ist unerheblich, wann jemand die Versicherungsvertriebstätigkeit wieder aufnimmt - auch bei Rückkehr aus langer Krankheit oder aus der Elternzeit: Es bleibt bei den 15 Zeitstunden pro Jahr. Wenn jemand allerdings ein ganzes Kalenderjahr nicht tätig war, dann muss laut Begründung zur VersVermV in diesem Jahr keine Weiterbildung nachgewiesen werden.

    PS: Es ist im Gespräch, ob es noch folgende Ausnahmen geben soll:

    Wer im Dezember eines Jahres die Vermittlertätigkeit wieder aufnimmt, muss sich in diesem Jahr dann nicht mehr weiterbilden. Wer im laufenden Jahr die Sachkundeprüfung gem. § 34d GewO ablegt ist von der Weiterbildungspflicht in dem Jahr der Prüfung befreit (Stand 05/2020).

  • Nein. „gut beraten“ Punkte sind nicht erforderlich. „gut beraten“ wird im Gesetz bzw. in der Verordnung nicht erwähnt. Es zählen ausschließlich die erworbenen Weiterbildungsstunden, die Ihnen vom jeweiligen Weiterbildungsanbieter in der Regel kostenlos bescheinigt werden.

    Dieser Weiterbildungsanbieter kann GOING PUBLIC! sein, aber auch ein Produktgeber oder ein Arbeitgeber, da eine „betriebsinterne“ Durchführung der Weiterbildung explizit erlaubt ist. „gut beraten“ sammelt die Leistungsbestätigungen der dort meldenden Bildungsdienstleister und erleichtert so ggf. die Übersicht.

  • Nein. Die Teilnahme an „gut beraten“ ist keine gesetzliche Pflicht. Falls Sie eine Weiterbildung besuchen, die Ihnen "gut beraten" Zeiten gutschreibt, kann das eventuell für Sie die Übersicht erleichtern.

  • Falls Sie noch ein „gut beraten“-Konto haben: Die „alten Punkte“ aus den Jahren vor 2018 können Sie für das freiwillige „gut beraten“-Zertifikat nutzen. Diese Punkte können aber nicht zum Nachweis der 15 Stunden herangezogen werden. Für die Zukunft können Sie dann entscheiden, ob Sie das Konto weiterführen oder selber die Nachweise der Bildungsdienstleister archivieren.

  • Ihre Aufsichtsbehörde wird in unregelmäßigen Abständen kontrollieren, ob Sie und Ihre zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter/-innen die 15 Stunden pro Jahr erreicht haben. Daher müssen Sie nicht jedes Jahr einen Nachweis ausfüllen und einreichen. Sammeln Sie die Bescheinigungen der Weiterbildungsanbieter und legen Sie diese getrennt nach Kalenderjahr ab.

    Das Kontrollverfahren ist noch nicht abschließend geklärt. Eine regelmäßige Routinekontrolle durch die Aufsichtsbehörde ist – neben anlassbezogenen Prüfungen – im Gespräch.

  • Der Gesetzgeber schreibt: „Die Weiterbildung muss dabei mindestens den Anforderungen der ausgeübten Tätigkeiten des zur Weiterbildung Verpflichteten entsprechen und die Aufrechterhaltung seiner Fachkompetenz und seiner personalen Kompetenz gewährleisten.“ § 7 Abs. 1 VersVermV

    Bitte beachten Sie, dass sich die Weiterbildung an der konkreten Tätigkeit des Weiterbildungsverpflichteten ausrichten muss. Ein inhaltlicher Ansatzpunkt für die versicherungsfachliche Qualifikation ist die Anlage 1 der VersVermV.

    Tipp: Achten Sie darauf, dass sich der Inhalt der Weiterbildung an der Anlage 1 VersVermV ausrichtet, um spätere Auslegungsschwierigkeiten mit der Aufsichtsbehörde zu vermeiden.

    Durch das Erwähnen der „personalen Kompetenz“ öffnet der Gesetzgeber die regelmäßige Weiterbildung auch für Trainings, die die „Sozialkompetenz und die Fähigkeit zum selbständigen Handeln gegenüber den Kunden“ weiterentwickeln sollen. So wäre zum Beispiel ein Training zur Kundengesprächsführung anerkennungsfähig, ein allgemeines Training zum Zeitmanagement hingegen nicht.

  • Der Anbieter der Weiterbildung muss sich an die Anforderungen der VersVermV Anlage 3 halten. Danach muss die Maßnahme geplant sein (Konzeption, Beschreibung für Teilnehmer, Ablaufplan müssen vorhanden sein). Darüber hinaus muss eine systematische Organisation vorliegen (Teilnehmer müssen in Textform eingeladen worden sein, Anwesenheit der Teilnehmer muss dokumentiert werden) und es muss sichergestellt werden, dass die Dozenten/Trainer für die Maßnahme geeignet sind.

    Davon können Sie bei allen seriösen Weiterbildungsanbietern ausgehen. Bei GOING PUBLIC! sind diese Anforderungen bereits fest im zertifizierten Qualitätsmanagementsystem eingebaut.

  • Wenn Sie oder eine/-r Ihrer zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter/-innen nicht nachweisen können / kann, dass Sie sich pro Kalenderjahr 15 Zeitstunden weitergebildet haben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 3.000 € je Verstoß geahndet werden kann.

    Bei mehrfachen Verstößen ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit ggf. nicht mehr gegeben und Ihnen könnte dann die § 34d GewO-Erlaubnis entzogen werden.

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