§ 34k GewO: Dazugehörige Dahrlehensvermittlerverordnung veröffentlicht.
Ablauf Ihrer Registrierung
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer des Wettbewerbs "Finanzberater:in des Jahres" können Sie drei WBTheken® kostenlos nutzen
- IDD-WBThek® für § 34d Vermittlerinnen und Vermittler
- die Immobilienmakler-WBThek® gemäß § 34c GewO
- die WBThek "freiweillige Weiterbildung in der Anlageberatung"
Wie ist der Ablauf?
- Füllen Sie dazu bitte das Formular unten auf dieser Seite aus.
- Wir buchen Sie dann in die beiden WBTheken® ein und schicken Ihnen in der Regel innerhalb eines Werktags Ihre Zugangsdaten per E-Mail zu.
- Melden Sie sich dann mit diesen Zugangsdaten auf unserer Lernplattform an (Link ist auch in der E-Mail enthalten). Ändern Sie das mitgeschickte Einmal-Passwort und schon können Sie loslegen.
Buchungsformular
Was leistet die WBThek® für Sie?
- IMMER FLEXIBEL & ERREICHBAR
Es stehen Ihnen 550 kurze Lernvideos bzw. WBTs zur Verfügung. Erwerben Sie genau die Weiterbildungszeit die Sie benötigen. Die WBThek® steht Ihnen 24/7 rund um die Uhr zur Verfügung
- IMMER KONFORM
Mit der WBThek®, können Sie Ihre gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung gemäß IDD bzw. § 34d und/oder § 34c GewO erfüllen.
- IMMER PRAXISNAH
Alle Inhalte der WBTheken® sind immer praxisnah ausgerichtet und leicht verständlich aufbereitet.
Ihr Kompetenzkonto
Meine Weiterbildungs-Bescheinigungen: Wo kann ich diese herunterladen?
Ihre Erklärungen und Nachweise über Ihre erworbenen Weiterbildungszeiten können Sie in Ihrem Kompetenzkonto jederzeit unter dem Menüpunkt "Bescheinigungen" herunterladen. Gleiches gilt für alle von Ihnen erworbenen Zertifikate (zum Beispiel für die Datenschutz- oder Geldwäschepräventionschulungen).
Erklärung
Hierbei handelt es sich um das gesetzlich geforderte Dokument, welches Sie bei der IHK oder dem Gewerbeamt auf Anforderung vorlegen müssen. Darauf aufgelistet sind alle von Ihnen selbsterfassten oder von uns vergebenen Weiterbildungszeiten.
Nachweis
Dies ist die Detailauflistung aller Inhalte einer Veranstaltung, welche Sie erst auf weitere Nachfrage der IHK oder des Gewerbeamtes vorlegen müssen, wenn diese eine Tiefenprüfung zu den von Ihnen besuchten Veranstaltungen vornehmen.
Zertifikat
Hiermit bestätigen wir Ihnen das Erreichen eines Qualifikationsziels zum Beispiel im Bereich Datenschutz, GwG oder MiFID.
Kontoauszug
Ihre bis zum aktuellen Zeitpunkt erworbenen Weiterbildungszeiten finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Dieser hat aber keinen "offiziellen Charakter" und dient nur Ihrer unterjährigen Information.
Achtung: Sie können Weiterbildungszeiten, die Sie bei einem anderen Anbieter erworben haben, bei uns erfassen, um eine bessere Übersicht über Ihre Weiterbildungsaktivitäten zu haben. Die Nachweise anderer Weiterbildungsanbieter in Form eines Zertifikats oder Ähnlichem, müssen Sie selbst aufbewahren und einreichen. Hier können Sie sich ein Hilfe-Video dazu ansehen.
Fragen und Antworten
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Werden Web Based Trainings als Weiterbildung anerkannt?
Ja, s. § 7 VersVermV und § 15b MaBV. -
Lernerfolgskontrollen: Muss ich einen (oder mehrere) Tests machen?
Nein.
In jedes Web Based Training sind aber Fragen zu den gerade vermittelten Inhalten eingebaut. Sie können ein Web Based Training nur beenden, wenn Sie diese Fragen richtig beantworten. Ein Überspringen dieser Fragen ist nicht möglich.
Damit erfüllen wir die Anforderung von § 7 VersVermv und § 15b MaBV nach Lernerfolgskontrollen bei "begleitetem Selbststudium“.
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Wann und wie bekomme ich meine absolvierten Weiterbildungszeiten in meinem Online-Bereich angezeigt?
Sobald Sie ein Web Based Training vollständig angeschaut und die darin integrierten Fragen beantwortet haben, erhalten Sie Ihre Zeitgutschrift. Diesen Zuwachs können Sie dann sofort am Zeitstrahl in Ihrem Online-Bereich ablesen. -
Warum wird mein Zeitstrahl für das aktuelle Jahr nicht angezeigt?
Sie haben noch kein WBT im aktuellen Jahr absolviert.
Sollten Sie im letzten Jahr bereits die WBThek® genutzt haben, so wird Ihnen der Zeitstrahl des vergangenen Jahres angezeigt. Dies dient Ihrer persönlichen Weiterbildungszeiten-Historie. Sobald Sie ein WBT im aktuellen Jahr absolvieren, wird Ihnen der Zeitstrahl für das aktuelle Jahr angezeigt.
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Wann bekomme ich eine Bescheinigung über die absolvierten Weiterbildungszeiten und wie sieht diese aus?
Sie erhalten die Bescheinigung über Ihre absolvierten Weiterbildungszeiten im Januar des Folgejahres automatisch von uns.
Auf dieser Bescheinigung sind alle WBTs, die Sie erfolgreich absolviert haben, minutengenau aufgelistet. Natürlich finden Sie dort auch Ihre Gesamtweiterbildungszeit. Diese Bescheinigung können Sie Ihrer Aufsichtsbehörde vorlegen.
Hinweis: Sollten Sie diese Bescheinigung bereits vor Ablauf des Kalenderjahres benötigen, zum Beispiel weil Sie eine Fristverlängerung von Ihrer Aufsichtsbehöre erhalten haben, berechnen wir ein einmaliges Serviceentgelt in Höhe von 49,00 EUR zzgl. USt.
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Wann und wie erhalte ich meine Zugangsdaten?
Ihre Zugangsdaten erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Werktags per E-Mail. Sie können dann sofort loslegen.
Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht unverzüglich erhalten, überprüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner oder kontaktieren Sie uns bitte unter support@going-public.edu.
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Gibt es feste Zeiten oder kann ich die WBTs anschauen, wann es mir passt?
Die WBThek® steht Ihnen 24/7 an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Sie können die Web Based Trainings somit absolvieren, wann Sie möchten. Sie benötigen lediglich eine Internetverbindung und einen PC oder ein mobiles Endgerät. -
Ich habe meine § 34d Erlaubnis zum Beispiel erst im Oktober erhalten. Muss ich dennoch die vollen 15 Stunden Weiterbildung nachweisen?
Ja, die 15 Stunden sind immer vollständig zu erfüllen. Egal, wann Sie im Kalenderjahr begonnen haben bzw. Ihre Erlaubnis erhalten haben. -
Die 3-Jahres-Frist für 20 Stunden § 34c-Weiterbildung: Wann beginnt sie, wann endet sie?
Die 3-Jahres-Frist beginnt mit dem 01. Januar des Kalenderjahres, in dem Sie bzw. Ihre Beschäftigten die Tätigkeit aufgenommen haben. Der erste Weiterbildungszeitraum geht vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020. Das bedeutet: Alle, die bis zum 31.12.2018 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, müssen ihre 20 Stunden Weiterbildung zum 31.12.2020 nachweisbar absolviert haben. Wer zum Beispiel am 01.02.2019 seine Tätigkeit aufgenommen hat, muss seine 20 Stunden Weiterbildung bis zum 31.12.2021 nachweisbar absolviert haben, usw.
Weitere Beispiele in dieser Tabelle:
Beginn der Tätigkeit | Ende des Weiterbildungszeitraums 03.05.1995 | 31.12.2020 02.01.2018 | 31.12.2020 15.12.2018 | 31.12.2020 16.06.2019 | 31.12.2021 01.06.2020 | 31.12.2022
