Wissenswertes | Weiterbildungen für Versicherungsmakler:innen

Fragen und Antworten rund um die Weiterbildungsverpflichtung als Versicherungsmakler:in oder Versicherungsvertreter:in

Inhalte

  1. Wer ist von der Weiterbildungspflicht betroffen?
  2. Welches Weiterbildungsangebot wird die Anforderungen besonders effizient erfüllen?
  3. Wie können Sie mit Ihrer Weiterbildung starten?
  4. Wie viele Stunden umfasst die Weiterbildungspflicht?
  5. Wie ist die Erfüllung der Weiterbildungspflicht nachzuweisen?
  6. Was sind die Inhalte der Weiterbildungspflicht?
  7. Muss ich mich weiterbilden, wenn ich eine Erlaubnis habe, aber nicht als Versicherungsmakler:in arbeite?
  8. Wie kann mir GOING PUBLIC! helfen?

Wer ist von der Weiterbildungspflicht betroffen?

Gemäß § 34d der Gewerbeordnung (GewO) müssen Personen, die in Versicherungsvermittlung tätig sind, sich regelmäßig weiterbilden. Betroffen sind vor allem Versicherungsvermittler wie Versicherungsmakler:innen und Versicherungsvertreter:innen mit eigener Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO.

Versicherungsvermittler:innen und ihre unmittelbar an der Vermittlungen und Beratung mitwirkenden Angestellten müssen pro Jahr 15 Stunden an Weiterbildungszeit nachweisen (§ 34 d Absatz 9 i.V.m. § 7 VersVermV).

Der Bereich der Versicherungen unterliegt ständigen Veränderungen, sei es aufgrund neuer Gesetze, Verordnungen oder Entwicklungen auf dem Versicherungsmarkt. Die Weiterbildung stellt sicher, dass Vermittler ihr Wissen aktualisieren und an veränderte Rahmenbedingungen anpassen.

Die Weiterbildungspflicht trägt dazu bei, das Vertrauen der Kunden in die Versicherungsbranche zu stärken, da sie sicher sein können, dass die Vermittler über die erforderlichen Kompetenzen und Informationen verfügen.

Die Anforderungen an die Weiterbildungsinhalte richten sich nach der Versicherungsvermittlerverordnung. Versicherungsvermittler:innen sollen ihre berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, anpassen oder erweitern. Die Weiterbildung muss dabei mindestens den Anforderungen der ausgeübten Tätigkeiten des zur Weiterbildung Verpflichteten entsprechen und die Aufrechterhaltung seiner Fachkompetenz und seiner personalen Kompetenz gewährleisten.

Welches Weiterbildungsangebot wird die Anforderungen besonders effizient erfüllen?

Erwerben Sie Ihre IDD-Zeiten in unserer umfangreichen Online-Bibliothek – der WBThek®. Diese hält derzeit 327 kurze IDD-konforme Web Based Trainings (WBTs) für Sie bereit.
 
Jedes Web Based Training dauert nur 5 bis 15 Minuten. Dank dieser kurzen Dauer können Sie genau die Weiterbildungszeit erwerben, die Sie benötigen.
 
In der WBThek® erhalten Sie zum Festpreis Zugang zu allen 327 Web Based Trainings (IDD Schulungen) – und es werden ständig mehr. Wählen Sie also die für Sie relevanten Themen aus und sammeln Sie während des Anschauens Ihre IDD-Zeiten gemäß § 34d GewO bzw. § 7 VersVermV. Insgesamt stehen Ihnen über 86 Stunden IDD-konformer Weiterbildung zur Verfügung, um Ihre "15 Stunden" zu erreichen. Selbstverständlich können Sie auch Ihre zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter:innen anmelden.
 
Mit dieser einzigartigen WBThek® sichern bereits weit mehr als 30.000 Versicherungsvermittler:innen IDD-Zeiten für ihren Weiterbildungsnachweis.
 

Informationen zur Versicherungsmakler:innen-Weiterbildung

Bild der WBThek Buchung auf einem Laptop

Wie können Sie mit Ihrer Weiterbildung starten?

Buchen Sie die  WBThek® online und zahlen Sie per Lastschrift. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Zugangsdaten und können mit Ihrer Weiterbildung starten. Sie können lernen wann und wo Sie wollen.

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Wie ist die Erfüllung der Weiterbildungspflicht nachzuweisen?

Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen sind durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen.  Sie erhalten von uns einen Nachweis über die von Ihnen erbrachten Weiterbildungszeiten.

Uhr und Laptop

Wie viele Stunden umfasst die Weiterbildungspflicht?

Die Weiterbildungszeit umfasst 15 Stunden die innerhalb von einem Jahr zu erbringen sind. Sie erhalten Zugang zu über 321 Web Based Trainings, mit jeweils nur 5-15 Minuten Dauer.

Was sind die Inhalte der Weiterbildungspflicht?

Mit folgenden WebBasedTrainings (WBTs) können Sie sich in unserer WBThek jederzeit weiterbilden. Selbstverständlich erhalten Sie nach Abschluss eines jeden WBTs eine minutengenaue Zeitgutschrift für Ihren Weiterbildungsnachweis. Insgesamt stehen Ihnen derzeit 275 WebBasedTrainings mit einer Gesamtzeit von 63 Stunden und 07 Minuten zur Verfügung. Das sind die Inhalte: 

BAV (IDD): In dieser Weiterbildung werden verschiedene Aspekte der BAV behandelt, darunter das Prinzip der Unterstützungskasse, Steuern und Sozialversicherung, Entgeltumwandlung, Direktversicherung und die steuerliche Behandlung der BAV. 

Berufsrecht (VersVermV): In dieser Schulung werden wichtige Aspekte des Versicherungsrechts, einschließlich der Vermittlertätigkeit, und die Weiterbildungsverpflichtung gemäß Gewerbeordnung (GewO) behandelt. 

Kapitalbildende Versicherungen (IDD): Dieser Teilbereich umfasst Themen wie die Basisrente Rürup, private Rentenversicherung, Kapitalmärkte, Lebensversicherung, fondsgebundene Versicherungen und viele andere relevante Aspekte. 

Krankenversicherung (IDD): Dieser Themenbereich behandelt Themen wie die Beihilfe, Beitragskalkulation, Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Private Krankenversicherung (PKV), Versicherungsleistungen, Steuern in der PKV und betriebliche Krankenversicherung. 

Kundenberatung (IDD): Diese Schulung behandelt Themen wie die ABC-Analyse, Beratungspflichten, Risikoanalyse, nachhaltige Anlagen, Einkunftsarten und mehr. 

Öffentliche Altersversorgung (IDD): Dies umfasst Themen wie die Berechnung der Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsleistungen, Versicherte Personen in der GRV und Versicherung von Künstlern und Publizisten. 

Rechtliche Grundlagen (IDD): Dieser Themenbereich umfasst Themen wie BGB Vertragsrecht, Formvorschriften, Rechtsgrundlagen, Rechtssystem, Haftung bei Beratungsfehlern, Versicherungsrecht und und aktueller Rechtsprechung.

Sach- und Vermögensschutz (IDD): Hier werden Themen wie Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Schadenersatz, Haftung, Tierhalterhaftung, Aufsichtspflicht, und vieles mehr behandelt.

Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende (IDD): In dieser Schulung werden verschiedene Aspekte behandelt, darunter Risikomanagement, Befreiung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, betriebliche Versicherungen wie Betriebshaftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherung, Elektronikversicherung und viele weitere relevante Themen.

Weitere biometrische Risiken (IDD): In diesem Bereich werden Themen wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, Todesfallabsicherung und viele andere relevante Aspekte behandelt.

Wirtschaftliche Grundlagen (IDD): Dies umfasst Themen wie Anlagen in Versicherungsanlageprodukten wie z.B. Investementfonds oder andere Kapitalanlagen, Geld- und Kapitalmarkt, Geldmengen, Steuersystem, Rentenpapiere und viele weitere relevante Aspekte.

Weiterbildungsthemen als PDF-Download

Muss ich mich weiterbilden, wenn ich eine Erlaubnis habe, aber nicht als Versicherungsmakler:in arbeite?

Ja, auch wenn Sie eine Erlaubnis nach § 34d GewO "nur" besitzen, aber nicht aktiv als Versicherungsvermittler oder -vermittlerin arbeiten, sind Sie zur Weiterbildung verpflichtet. Die Pflicht zur Weiterbildung für Versicherungsmakler:innen wurde mit der Einführung der Versicherungsvermittlungsverordnung und im § 34d der GewO (Gewerbeordnung) geregelt.

Gemäß diesen gesetzlichen Vorschriften, müssen Versicherungsmakler:innen innerhalb eines Jahres 15 Stunden Weiterbildung absolvieren. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Versicherungsmakler:innen stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Branche sind, um Verbraucher:innen bestmöglich beraten zu können.

Über unsere WBThek® können Sie Ihrer Weiterbildungsverpflichtung bequem online nachkommen.

Informationen zur Weiterbildungsverpflichtung

Wie kann mir GOING PUBLIC helfen?

Wir begleiten unsere Kund:innen von der Anmeldung bis hin zur IHK-Prüfung. Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolvent:innen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können. Lassen Sie sich beraten oder starten Sie direkt durch.

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