Vermögensanlagen und Regulierung: Wann brauchen Sie einen Sachkundenachweis?
Datum: 15.09.2023 | Autor: Dr. Wolfgang Kuckertz | Kategorie: Finanzanlagen, Regulierung, Sachkunde, Weiterbildung
Die Frage, was genau unter Vermögensanlagen zu verstehen ist, beschäftigt viele. Oftmals denkt man, alles, worin das eigene Geld investiert ist, zählt dazu. Und das ist grundsätzlich nicht falsch. Doch im rechtlichen Sinne, insbesondere im Kontext des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG), des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), gibt es spezifische Definitionen, die vermittelt werden sollten.
Was sind Vermögensanlagen?
Nach § 1 VermAnlG zählen zu Vermögensanlagen jene Anlageformen, die nicht als Wertpapiere oder Investmentvermögen gelten. Dazu gehören unter anderem:
- Stille Beteiligungen an Unternehmen
- Treuhandvermögen (Anteile am Vermögen Dritter)
- Partiarische Darlehen (Beteiligungsdarlehen mit Gewinnbeteiligung)
- Nachrangdarlehen (nachrangig besicherte Darlehen, häufig mit höheren Verzinsungen oder Gewinnbeteiligungen)
- Genussrechte
- Namensschuldverschreibungen
Der Kauf einer Immobilie beispielsweise zählt nicht als Vermögensanlage im Sinne des VermAnlG, auch wenn es sich um eine persönliche Investition handelt.
Wer benötigt einen Sachkundenachweis?
Wer Vermögensanlagen vermitteln will, muss die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, darunter den Sachkundenachweis gemäß § 34f Abs. 4 GewO. Diese Regelung gilt für Personen, die folgende Tätigkeiten ausführen:
- Beratung und Vermittlung von Vermögensanlagen
- Vermittlung von Beteiligungen an Unternehmen oder Treuhandvermögen
- Vermittlung von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen oder Genussrechten
Der Sachkundenachweis ist ein zentraler Bestandteil der Erlaubnisbeantragung gemäß § 34f GewO. Die Prüfung wird von der IHK abgenommen und setzt fundiertes Wissen in den Bereichen Finanzwirtschaft, rechtliche Grundlagen und Regulierung voraus.
Warum ist der Sachkundenachweis wichtig?
Der Nachweis der Sachkunde dient der Qualitätssicherung im Finanzsektor. Er stellt sicher, dass Vermittler:innen über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um Kund:innen fundiert zu beraten und die komplexen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Welche Weiterbildungen helfen Ihnen?
GOING PUBLIC! bietet spezialisierte Vorbereitungslehrgänge für die IHK-Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann/-frau (§ 34f) an. Diese Kurse decken alle relevanten Themen ab und bereiten Sie optimal auf die Prüfung vor.
Zusätzlich wichtige Informationen:
- Prospektpflicht: Die Vermittlung von Vermögensanlagen unterliegt häufig der Prospektpflicht. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der BaFin.
- Dokumentation & Regulierung: Vermittler:innen müssen die Beratung umfassend dokumentieren und sich an die Vorgaben des Vermögensanlagengesetzes halten.
Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über die Voraussetzungen der Sachkundeprüfung und planen Sie Ihre Weiterbildung rechtzeitig. GOING PUBLIC! unterstützt Sie mit praxisnahen Inhalten und einem erprobten Lernkonzept.
Links:
- Alles zur Erlaubnisbeantragung gemäß § 34f GewO
- Die Honoarberatung
- Alles zum Sachkundenachweis
- Alles zum Sachkundenachweis für Ihre Mitarbeiter:innen
- effektive Prüungsvorbereitung
- Quereinstieg in die Finanzbranche
#FortbildungsFreitag #GOING_PUBLIC! #Vermoegensanlagen #Finanzberatung #Sachkundenachweis #§34fGewO #Sachkundenachweis #Vermögensanlagen #§34fGewO #Finanzberatung #Nachrangdarlehen #Genussrechte #Kapitalanlagegesetz #Finanzanlagen #IHKPrüfung #Fortbildung