Honorarberatung nach § 34h GewO
Was ist eine Honorarberatung und wer entlohnt mich nach § 34h GewO als Honorar-Finanzanlagenberaterin oder Finanzberater?
Datum: 17.05.2024 | Autor: Frank Rottenbacher | Kategorie: Finanzanlagen, Regulierung, Sachkunde
Die Honorarberatung nach § 34h der Gewerbeordnung (GewO) bietet eine klare und faire Alternative zur traditionellen provisionsbasierten Anlageberatung. Wer im Sinne von § 34h GewO gegen ein Honorar der Anlegerin oder des Anlegers gewerblich zu Finanzanlagen beraten möchte, benötigt hierfür eine gewerberechtliche Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater. Außerdem besteht eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a GewO unverzüglich nach Tätigkeitsaufnahme.
Doch welche Besonderheiten gelten für Beraterinnen und Berater, die nach § 34h GewO lizenziert sind?