ESG-Weiterbildung: Pflicht für §34f-Berater:innen?

Weiterbildung zur ESG-Beraterin oder ESG-Berater Nachhaltigkeit als neues Pflichtprogramm?

Nachhaltigkeit ist längst mehr als ein Trend – sie ist zu einem festen Bestandteil regulatorischer Anforderungen in der Finanzbranche geworden. Insbesondere für Finanzanlagenberaterinnen und -berater, die unter § 34f GewO tätig sind, gewinnt das Thema ESG (Environment, Social, Governance) enorm an Bedeutung.

Mit der Einführung der ESG-Abfragepflicht ist ein neues Pflichtprogramm entstanden: Finanzberaterinnen und -berater müssen ihre Kundinnen und Kunden nicht nur kompetent über nachhaltige Kapitalanlagen informieren, sondern auch geeignete ESG-konforme Anlageformen empfehlen können.

Doch was bedeutet das für die Praxis? Braucht es dafür eine zusätzliche Qualifikation? Ist eine Weiterbildung zum ESG-Berater jetzt Pflicht oder Chance? In diesem Beitrag erhältst du einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand, gesetzliche Hintergründe, praxisrelevante Tipps und Empfehlungen für deine berufliche Weiterentwicklung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine/ein ESG-Berater:in?
  2. Warum ESG in der Finanzberatung an Bedeutung gewinnt
  3. Rechtlicher Rahmen: § 34f GewO und ESG-Abfragepflicht
  4. Welche Inhalte vermittelt die ESG-Weiterbildung?
  5. Vorteile für Finanzanlagenberaterinnen und -berater
  6. FAQ: Häufige Fragen zur ESG-Qualifikation

1. Was ist eine ESG-Beraterin oder ESG-Berater?

ESG – kurz erklärt

Die Abkürzung ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Diese drei Dimensionen bilden den Rahmen für nachhaltige Unternehmensführung und Investitionsentscheidungen. ESG-Kriterien helfen dabei, die Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensethik zu bewerten.

Ein ESG-Berater ist darauf spezialisiert, Kapitalanlagen unter Berücksichtigung dieser Kriterien zu bewerten und Kundinnen und Kunden bei der Auswahl nachhaltiger Finanzprodukte zu unterstützen.

Aufgaben einer ESG-Beraterin oder eines ESG-Beraters

Ein ESG-Berater übernimmt vielfältige Aufgaben, die weit über klassische Finanzberatung hinausgehen:

  • Bewertung nachhaltiger Anlageformen: Einschätzung der ESG-Konformität von Investmentfonds, ETFs und Einzelanlagen.
  • Beratung nach ESG-Präferenzen: Ermittlung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden im Beratungsprozess.
  • Informationspflichten erfüllen: Sicherstellung, dass ESG-bezogene Informationen korrekt und gesetzeskonform vermittelt werden.
  • Integration in Anlageberatung: Empfehlungen zu ESG-konformen Produkten gemäß den regulatorischen Anforderungen.

Damit ist die ESG-Beratung ein entscheidender Baustein moderner Anlageberatung – insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach § 34f GewO.

ESG-Kompetenz – mehr als nur „grünes“ Marketing

Die Rolle des ESG-Beraters unterscheidet sich deutlich vom klassischen Marketing für „grüne“ Produkte. Kundinnen und Kunden erwarten nachvollziehbare, transparente Empfehlungen auf Basis klarer Kriterien. Das bedeutet:

  • Fundiertes Wissen über ESG-Ratings, Kennzahlen und Standards (z. B. SFDR, Taxonomie-Verordnung)
  • Fähigkeit zur Einschätzung der Nachhaltigkeitswirkung von Investments
  • Verständnis für regulatorische Entwicklungen und Berichtspflichten

Kurz gesagt: ESG-Kompetenz bedeutet fachliche Tiefe und regulatorisches Know-how – nicht nur eine grüne Verpackung.

Wer kann ESG-Berater:in werden?

Grundsätzlich kann jede Person mit Beratungserlaubnis nach § 34f GewO oder verwandten Zulassungen (z. B. § 34h GewO) eine Qualifikation zur ESG-Beratung erwerben. Besonders angesprochen sind:

  • Finanzanlagenberaterinnen und -berater
  • Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler
  • Bankberaterinnen und -berater
  • Finanzplanerinnen und -planer

Zunehmend verlangen Aufsichtsbehörden und Kundinnen und Kunden nach dokumentierter Qualifikation – etwa durch spezielle ESG-Zertifikatslehrgänge oder Weiterbildungen, wie sie mittlerweile von vielen Bildungsträgern angeboten werden.

Warum ESG-Beratung an Relevanz gewinnt

Mit dem Inkrafttreten der ESG-Abfragepflicht (nach MiFID-II und IDD-Richtlinien) am 2. August 2022 müssen Beraterinnen und Berater systematisch erfassen, ob ihre Kundinnen und Kunden nachhaltige Kapitalanlagen wünschen. Damit wird ESG-Beratung nicht nur zu einem freiwilligen Zusatz, sondern zu einem verbindlichen Bestandteil der Kundenberatung.

Das bedeutet:

  • Ohne ESG-Kenntnisse drohen Beratungsfehler oder sogar Haftungsrisiken
  • ESG ist kein Marketing-Buzzword, sondern ein regulatorischer Auftrag
  • Der Wettbewerbsvorteil liegt künftig bei denjenigen, die ESG sicher beherrschen

2. Warum ESG in der Finanzberatung an Bedeutung gewinnt

Nachhaltigkeit wird gesetzlich verankert

In der europäischen Finanzwelt ist Nachhaltigkeit längst mehr als ein Ideal – sie ist gesetzlich verankert. Die EU verfolgt das Ziel, Kapitalströme gezielt in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten umzulenken. Das Herzstück dieses Vorhabens bildet der Aktionsplan „Financing Sustainable Growth“.

Konkret bedeutet das:
Seit dem 2. August 2022 sind Finanzberaterinnen und -berater gesetzlich verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden zu erfragen – eine direkte Folge der Änderungen der MiFID-II-Richtlinie (für Anlageberatung) und der IDD (für Versicherungsberatung).

ESG-Pflicht für § 34f-Berater:innen

Auch für Personen mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO – also Finanzanlagenberaterinnen und -berater – ist ESG inzwischen integraler Bestandteil der Beratungsleistung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Industrie- und Handelskammern (IHK) machen deutlich:

Wer als Berater:in unter § 34f tätig ist, muss in der Lage sein, ESG-konforme Anlageprodukte zu identifizieren, zu erklären und korrekt zu dokumentieren.

Ohne entsprechendes Know-how wird es schwer, den Anforderungen gerecht zu werden – und potenziell gefährlich: Fehlerhafte Beratung kann zu Reputationsschäden oder rechtlichen Konsequenzen führen.

Nachfrage auf Kundenseite steigt

Parallel zur Regulierung steigt auch das Interesse von Privatanlegerinnen und -anlegern an nachhaltigen Investments. Laut einer Umfrage des Forums Nachhaltige Geldanlagen (FNG) wünschen sich über 70 % der Befragten, dass ihre Finanzberater:innen sie aktiv auf nachhaltige Anlageformen hinweisen.

Das bringt ESG-Berater:innen in eine Doppelfunktion:

  1. Regelkonforme Beratung gewährleisten
  2. Vertrauensvolle Beziehung zu nachhaltig denkenden Kundinnen und Kunden aufbauen

Ein klarer Wettbewerbsvorteil für alle, die ESG-Themen professionell und verständlich vermitteln können.

ESG als Differenzierungsmerkmal im Markt

Gerade im umkämpften Markt für Finanzdienstleistungen wird ESG zunehmend zu einem echten Unterscheidungsmerkmal. Wer glaubwürdig nachhaltige Kapitalanlagen vermitteln kann, profitiert in mehrfacher Hinsicht:

  • Vertrauensvorsprung bei Kundinnen und Kunden
  • Besseres Risikomanagement durch ESG-Analysen
  • Langfristige Kundenbindung durch werteorientierte Beratung

Beratungsqualität ist heute untrennbar mit Nachhaltigkeitskompetenz verknüpft.

3. Rechtlicher Rahmen: § 34f GewO und ESG-Abfragepflicht

Was regelt § 34f GewO?

Der § 34f der Gewerbeordnung (GewO) ist die zentrale Vorschrift für die Erlaubnis zur Finanzanlagenvermittlung und -beratung in Deutschland. Wer Investmentfonds, geschlossene Beteiligungen oder andere Finanzprodukte vertreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach diesem Paragrafen.

Die wichtigsten Anforderungen dabei:

  • Zuverlässigkeit und Sachkunde
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Haftpflichtversicherung
  • Pflicht zur Kundeninformation und Dokumentation

Seit Inkrafttreten der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist auch die Beratungsdokumentation sowie eine Geeignetheitsprüfung zwingend vorgeschrieben. Und genau hier wird ESG jetzt zum Muss.

ESG-Abfragepflicht: Was steckt dahinter?

Die ESG-Abfragepflicht bedeutet, dass Finanzberaterinnen und -berater bei jedem Beratungsgespräch erheben müssen, ob die Kundin oder der Kunde nachhaltige Anlagepräferenzen hat. Diese Pflicht gilt für:

👉 Seit dem 2. August 2022 muss die Frage nach nachhaltigen Anlagewünschen standardmäßig gestellt und die Antwort dokumentiert und berücksichtigt werden.

Die rechtliche Grundlage wurde in der EU durch die Delegierten Verordnungen zur MiFID II und IDD geschaffen und in deutsches Recht überführt.

Konsequenzen für § 34f-Vermittler:innen

Auch wenn § 34f-Vermittler:innen in der Praxis oft unterhalb der Schwelle der Aufsicht durch die BaFin agieren, sind sie vollumfänglich von der ESG-Abfragepflicht betroffen. Das bringt klare Konsequenzen mit sich:

  • Pflicht zur Kenntnis nachhaltiger Anlageformen
  • Beratungs- und Dokumentationspflichten zu ESG-Präferenzen
  • Kenntnisse über SFDR, Taxonomie-Verordnung und Produktkennzeichnung

Wer ESG-Wünsche nicht berücksichtigt oder falsch umsetzt, riskiert:

❌ Beratungsfehler
❌ Vertrauensverlust
❌ Haftungsrisiken

Neue Anforderungen an die Sachkunde

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) fordern zunehmend, dass ESG-Wissen zur erforderlichen Sachkunde zählt. Bildungsträger und Kammern bieten deshalb spezielle ESG-Zertifikatskurse und Weiterbildungen an, die den Anforderungen entsprechen.

Beispiel:
Der ESG-Zertifikatslehrgang von GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG & Co. KG deckt alle relevanten Themen ab – von der EU-Taxonomie bis hin zur praktischen Umsetzung im Beratungsgespräch. Zum Lehrgang

4. Welche Inhalte vermittelt die ESG-Weiterbildung?

Ziel der ESG-Weiterbildung

Die ESG-Weiterbildung für Finanzanlagenberaterinnen und -berater verfolgt das Ziel, fundiertes Wissen über nachhaltige Kapitalanlagen, rechtliche Anforderungen und praktische Beratungstechniken zu vermitteln. Sie soll Berater:innen befähigen, ihre Kundinnen und Kunden kompetent, gesetzeskonform und zielgerichtet zu ESG-konformen Anlageformen zu beraten.

Im Fokus steht dabei:
Rechtssicherheit
Beratungskompetenz
Produktkenntnis

Typische Inhalte im Überblick

Eine hochwertige ESG-Weiterbildung deckt sowohl theoretisches Hintergrundwissen als auch praktische Anwendung ab. Die Inhalte lassen sich in fünf zentrale Themenbereiche unterteilen:

1. ESG-Grundlagen

  • Nach­haltig­keits­initiativen
  • Begriffs­klärung
  • Theorie Invest­ment­strategien
  • Beispiele nach­haltiger Aktien
  • Umsetzung in der Berater­praxis
  • ESG in der DIN 77230

2. Regulatorische Rahmenbedingungen

  • Regulatorisches Umfeld
  • Aktuelle Ent­wicklungen
  • Nach­haltig­keits­initiativen
  • Praxis der Invest­ment­strategien
  • Nach­haltig­keits­analyse
  • Umsetzung / Fall­beispiele

3. Nachhaltige Anlageformen

  • ESG-konforme Investmentfonds, ETFs und Vermögensverwaltungen
  • Vergleich konventioneller vs. nachhaltiger Produkte
  • ESG-Ratings, Labels und Kennzahlen verstehen

4. Beratungsprozess und Kundenansprache

  • Normen
  • Ziel­gruppen
  • Anlage­motive
  • Ratings
  • Rollen­spiele

5. Praxisnahe Fallbeispiele und Anwendung

  • Musterberatungen zu nachhaltigen Investments
  • Analyse ESG-konformer Anlageportfolios
  • Simulation von Beratungsgesprächen mit ESG-Fokus

Abschluss & Nachweis

In der Regel schließt die Weiterbildung mit einer Online-Prüfung oder einer IHK-Zertifizierung ab. Bei Anbietern wie GOING PUBLIC! erhalten Teilnehmende ein ESG-Zertifikat, das bei Haftungsfragen und gegenüber Aufsichtsbehörden als Qualifikationsnachweis dient.

Formate und Dauer

Die meisten ESG-Weiterbildungen sind als E-Learning-Angebote oder hybride Kurse konzipiert – ideal für berufstätige Berater:innen. Typische Eckdaten:

  • Dauer: ca. 10–20 Stunden Lernzeit
  • Formate: Videos, interaktive Inhalte, Online-Tests
  • Abschluss: Zertifikat, IHK-Prüfung oder Teilnahmebescheinigung

Für wen ist die ESG-Weiterbildung geeignet?

Die ESG-Weiterbildung richtet sich an:

  • Finanzanlagenberater:innen (§ 34f GewO)
  • Versicherungsvermittler:innen (§ 34d GewO)
  • Bankberater:innen
  • Honorarberater:innen (§ 34h GewO)
  • Vermögensverwalter:innen
  • Vertriebsmitarbeitende von Produktanbietern

Kurz: Alle, die nachhaltige Kapitalanlagen vertreiben oder beraten, profitieren direkt von einer ESG-Qualifikation.

Fazit: ESG-Wissen sichert deine Zukunft

Mit einer fundierten ESG-Weiterbildung stellst du sicher, dass du:

✅ regulatorisch abgesichert bist
✅ Vertrauen bei nachhaltigkeitsorientierten Kundinnen und Kunden aufbaust
✅ deine Beratungsqualität messbar verbesserst

Im nächsten Abschnitt zeigen wir dir die konkreten Vorteile, die ESG-Kompetenz für dich als Berater:in bringt.

Vorteile für Finanzanlagenberaterinnen und -berater

1. ESG als Karriere-Booster

Die Nachfrage nach nachhaltigen Kapitalanlagen wächst rasant – sowohl regulatorisch getrieben als auch aus eigenem Interesse von Anlegerinnen und Anlegern. Wer sich jetzt als zertifizierte:r ESG-Berater:in positioniert, schafft ein echtes Alleinstellungsmerkmal.

Berufliche Differenzierung
Erweiterung des Beratungsportfolios
Neue Zielgruppen erschließen (z. B. Stiftungen, institutionelle Anleger, nachhaltig orientierte Privatkunden)

Mit ESG-Kompetenz hebst du dich vom Wettbewerb ab – und wirst zur/zum gefragten Expert:in.

2. Vertrauen und Glaubwürdigkeit bei Kundinnen und Kunden

Viele Anlegerinnen und Anleger stellen heute gezielte Fragen zur Nachhaltigkeit ihrer Investments. ESG-Kompetenz ermöglicht es dir, diese Fragen fachlich korrekt und transparent zu beantworten – ein zentraler Vertrauensfaktor.

🔒 Kompetenz schafft Sicherheit
🤝 Verständnis schafft Kundennähe

Wenn deine Kundschaft merkt, dass du ESG nicht nur oberflächlich behandelst, sondern fundiert beraten kannst, entsteht langfristige Bindung – ein unschätzbarer Vorteil in einem Markt, der stark auf Vertrauen basiert.

3. Höhere Haftungssicherheit

Die ESG-Abfragepflicht ist nicht optional – sie ist Teil der gesetzlichen Pflichtberatung. Wer ESG-Themen falsch oder gar nicht behandelt, riskiert rechtliche Konsequenzen.

Mit fundierter ESG-Weiterbildung reduzierst du dieses Risiko erheblich:

✔️ Bessere Dokumentation
✔️ Rechtskonforme Produktempfehlungen
✔️ Minimiertes Haftungspotenzial

Das Wissen schützt nicht nur deine Kundinnen und Kunden – sondern auch dich selbst.

4. Zugang zu ESG-Produkten und Vertriebsunterstützung

Viele Produktanbieter arbeiten bereits heute bevorzugt mit zertifizierten ESG-Berater:innen zusammen. Wer seine Kompetenz nachweist, profitiert von:

  • Zugriff auf exklusive ESG-Investments
  • Vertriebsunterstützung durch Anbieter und Plattformen
  • Besserem Zugang zu nachhaltigen Produktinformationen

Kurz: ESG-Wissen zahlt sich auch in Produktzugängen und Provisionen aus.

5. Positives Image & gesellschaftlicher Beitrag

Nicht zuletzt trägt ESG-Kompetenz auch zur eigenen Reputation bei. Wer verantwortungsvoll berät, wird als glaubwürdige:r, moderne:r und werteorientierte:r Berater:in wahrgenommen.

🌍 Du gestaltest aktiv die Zukunft mit
💼 Du berätst verantwortungsbewusst
📈 Du stärkst dein persönliches Markenprofil

6. Langfristiger Erfolg durch Werteorientierung

Die Zukunft der Finanzberatung ist nachhaltig. ESG-Beratung ist kein kurzfristiger Hype, sondern ein grundlegender Strukturwandel. Wer frühzeitig in Weiterbildung investiert, wird langfristig profitieren.

Ein nachhaltiger Beratungsansatz führt zu:

  • Stabilen Kundenbeziehungen
  • Langfristig tragfähigem Geschäftsmodell
  • Wirtschaftlichem und ethischem Erfolg

FAQ - Häufige Fragen

  • Die passende Weiterbildung hängt von deinem Beratungsprofil, deinem Vorwissen und deinem beruflichen Umfeld ab. Für Berater:innen mit § 34f GewO ist wichtig:

    • Inhalte müssen relevante Regularien (z. B. SFDR, MiFID II) abdecken
    • Praxisbezug zur Kundenberatung und Produktbewertung
    • Abschluss mit Zertifikat oder IHK-Nachweis

    Tipp: Achte auf Anbieter mit Erfahrung im Finanzbildungsbereich – wie z. B.
    🔗 GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung

  • Eine formelle Pflicht zur ESG-Zertifizierung besteht derzeit nicht. Aber:

    • Die ESG-Abfragepflicht ist verbindlich (§ 34f GewO i. V. m. FinVermV)
    • Ohne ESG-Kompetenz droht eine unvollständige oder fehlerhafte Beratung
    • Die IHK und die BaFin fordern ESG-Fachkenntnisse ausdrücklich

    Fazit: Wer ESG nicht beherrscht, riskiert Haftung, Beschwerden oder sogar Lizenzprobleme.

  • Das variiert je nach Anbieter und Format. Typisch sind:

    • 10–20 Stunden Lernzeit (kompakt und effizient)
    • Inklusive Prüfung oder Multiple-Choice-Test
    • Formate: Online, Live-Webinare, hybrid

    Ein Beispiel: Der ESG-Kurs von GOING PUBLIC! ist berufsbegleitend in wenigen Tagen absolvierbar – inklusive Zertifikat.

  • Die Kosten schwanken je nach Umfang und Anbieter:

    • Einfache Onlinekurse: ab 200–300 €
    • Zertifizierte ESG-Lehrgänge: 400–800 €
    • IHK-Kurse oder Intensiv-Seminare: bis zu 1.000 €

    Diese Investition rechnet sich schnell – durch neue Kundenzugänge, mehr Beratungssicherheit und erweitertes Produktportfolio.

  • Ja. Die ESG-Abfragepflicht gilt grundsätzlich für jede neue Beratungssituation – unabhängig davon, ob es sich um Neu- oder Bestandskund:innen handelt.

    Das bedeutet:

    • Bei jedem neuen Investment-Vorschlag muss die ESG-Präferenz abgefragt werden
    • Änderungen in der Risikobereitschaft oder Anlageziele führen ebenfalls zu einer neuen Pflichtberatung

    👉 ESG ist ein fester Bestandteil jedes Beratungsgesprächs – nicht nur ein optionales Extra.

  • Bislang nicht verpflichtend, aber:
    Immer mehr IHKs und Bildungsträger integrieren ESG-Aspekte in ihre Sachkundeprüfungsvorbereitung, da sie zur „Kenntnis der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen“ gehören.

Wie kann mir GOING PUBLIC helfen?

Bei GOING PUBLIC! können Sie Wissen und Fähigkeiten erwerben, die Sie in Ihrer Tätigkeit als Vermittlerin oder Vermittler voranbringen. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden von der Anmeldung bis hin zur Prüfung. Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können. Lassen Sie sich beraten oder starten Sie direkt durch.

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