§ 34k GewO: Dazugehörige Dahrlehensvermittlerverordnung veröffentlicht.
Bildungsurlaub für Finanzberater:innen - Wie Sie gesetzlich bezahlte Weiterbildung für Ihre Karriere nutzen können
Datum: 24.11.2023 | Autor: Ronald Perschke | Kategorie: Regulierung, Studium, Weiterbildung, Tipps
Der berufliche Alltag in der Finanzbranche ist schnelllebig und komplex. Gesetzesänderungen, technologische Innovationen und wachsender Wettbewerbsdruck verlangen von Finanzberaterinnen und Finanzberatern, dass sie fachlich stets auf dem neuesten Stand bleiben. Doch wann bleibt dafür neben Kundenterminen, Reporting und Teammeetings noch Zeit?
Genau hier kommt der Bildungsurlaub ins Spiel – ein gesetzlich geregelter Anspruch auf bezahlte Freistellung zur beruflichen Weiterbildung. Vielen ist nicht bewusst, dass sie Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr haben – je nach Bundesland und Rahmenbedingungen.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die Bildungsfreistellung in der Finanzbranche:
- Welche gesetzlichen Grundlagen gelten
- Wie Sie Bildungsurlaub beantragen
- Welche Seminare anerkannt sind
- Und wie Sie Ihre Karriere in der Finanzwelt gezielt voranbringen
Sie erhalten Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Tipps aus der Praxis und Antworten auf die häufigsten Fragen – kompakt, verständlich und speziell zugeschnitten auf die Anforderungen in Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist Bildungsurlaub?
2. Gesetzliche Grundlagen und Unterschiede nach Bundesland
3. Warum Bildungsurlaub für die Finanzbranche besonders relevant ist
4. Anerkannte Weiterbildungsmöglichkeiten für Finanzberater:innen
5. Schritt-für-Schritt: Bildungsurlaub beantragen
6. Tipps zur Auswahl geeigneter Seminare
7. Häufige Fragen von Finanzberater:innen zum Thema Bildungszeit
1. Was ist Bildungsurlaub?
Definition & Zielsetzung
Bildungsurlaub, auch bekannt als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit, ist ein gesetzlich geregelter Anspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen, um an anerkannter Weiterbildung teilzunehmen – bei voller Lohnfortzahlung.
Das Ziel ist klar: Berufstätigen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich fachlich weiterzubilden, neue Kompetenzen zu erwerben oder bestehende Kenntnisse zu vertiefen – ohne den Jahresurlaub oder unbezahlte Auszeiten opfern zu müssen. Auch politische oder persönliche Bildung kann im Rahmen bestimmter Angebote anerkannt werden.
Relevanz für die Finanzbranche
In kaum einer Branche ist ständige Qualifikation so wichtig wie im Finanzsektor. Regulatorische Anforderungen (z. B. MaRisk, IDD, FinVermV), Digitalisierung, ESG-Vorgaben und veränderte Kundenbedürfnisse verlangen nicht nur einmalige Schulungen, sondern ein kontinuierliches Lern- und Anpassungsverhalten.
Für Finanzberater:innen bedeutet das: Wer auf dem aktuellen Wissensstand bleiben will – etwa in den Bereichen Finanzanalyse, Vermögensaufbau, nachhaltige Geldanlage oder steuerliche Beratung – muss regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen. Bildungsurlaub bietet hier eine wertvolle Möglichkeit, dies strukturiert und ohne Verdienstausfall zu tun.
Dauer und Umfang des Anspruchs
Die Regelungen zum Bildungsurlaub sind Ländersache, daher gibt es Unterschiede – aber in den meisten Bundesländern gilt:
- 5 Tage pro Jahr bei einer Fünftagewoche (bzw. 10 Tage innerhalb von 2 Jahren)
- Bei Teilzeitkräften wird anteilig gerechnet
- Kosten der Weiterbildung (Seminar, Fahrt, Unterkunft) trägt in der Regel die/der Mitarbeitende selbst – das Gehalt wird aber weitergezahlt
Einzige Voraussetzungen:
- Das Arbeitsverhältnis besteht in der Regel seit mindestens 6 Monaten
- Die Weiterbildung ist anerkannt nach dem jeweiligen Landesgesetz
- Der Antrag wird fristgerecht beim Arbeitgeber gestellt
Gesetzliche Verankerung
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist in insgesamt 14 Bundesländern gesetzlich geregelt. Kein Recht auf Bildungsurlaub besteht aktuell in:
- Bayern
- Sachsen
In allen anderen Bundesländern gelten entsprechende Landesgesetze, z. B.:
- Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz (HmbBUG)
- Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG BE)
- Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)
Eine Übersicht der Gesetze finden Sie z. B. auf https://www.bildungsurlaub.de/
Was ist ein anerkannter Kurs?
Nicht jede Weiterbildung kann automatisch im Rahmen des Bildungsurlaubs genutzt werden. Die Seminaranbieter müssen eine offizielle Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht besitzen. Achten Sie daher bei der Auswahl auf:
- Hinweis „anerkannter Bildungsurlaub in …“
- Konkrete Anerkennungsnummer
- Bildungsurlaub-Zulassung im jeweiligen Bundesland
Tipp: Die Going Public! Akademie für Finanzberatung AG bietet zahlreiche Weiterbildungen mit Bildungsurlaub-Anerkennung an – ideal für Finanzberater:innen.
Vorteile für Arbeitnehmer:innen
- Bezahlte Freistellung für beruflich relevante Weiterbildung
- Möglichkeit zur spezialisierten Qualifikation ohne Verlust von Urlaubstagen
- Karriereförderung durch zertifizierte Abschlüsse
- Persönliche Weiterentwicklung und Austausch mit Fachkolleg:innen
- Klare Signalwirkung an Arbeitgeber: Eigeninitiative & Lernbereitschaft
2. Gesetzliche Grundlagen und Unterschiede nach Bundesland
Bildungsurlaub ist Ländersache
In Deutschland ist der Anspruch auf Bildungsurlaub nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern fällt unter die Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer. Dadurch ergeben sich zum Teil erhebliche Unterschiede bei Dauer, Antragstellung, Fristen und anerkannten Bildungsmaßnahmen.
Aktuell haben 14 von 16 Bundesländern ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. Nur Bayern und Sachsen gewähren keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung.
Überblick: Regelungen nach Bundesland
| Bundesland | Bildungsurlaub | Anspruch/Jahr | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Bildungszeitgesetz BW | 5 Tage | Nur für berufliche und politische Bildung |
| Berlin | BiUrlG BE | 5 Tage | Breite Anerkennung, einfache Antragstellung |
| Brandenburg | BiUrlG Bbg | 5 Tage | auch für Ehrenamtliche |
| Bremen | BiUrlG HB | 5 Tage | Antrag mind. 6 Wochen vor Kursbeginn |
| Hamburg | HmbBUG | 5 Tage | Gute Akzeptanz bei Arbeitgeber:innen |
| Hessen | HBUG | 5 Tage | Ausschluss bei weniger als 5 Beschäftigten |
| Mecklenburg-Vorpommern | BiUrlG M-V | 5 Tage | auch für Qualifizierungen im Ehrenamt |
| Niedersachsen | NBiUrlG | 5 Tage | auch für politische Bildung |
| Nordrhein-Westfalen | AWbG | 5 Tage | Antrag 6 Wochen vor Kursbeginn, viele anerkannte Anbieter |
| Rheinland-Pfalz | BiUrlG RP | 5 Tage | Gilt auch für Teilzeitkräfte |
| Saarland | SBfG | 6 Tage | auch Bildungsmaßnahmen im Ausland |
| Sachsen-Anhalt | BiUrlG LSA | 5 Tage | Kurs muss inhaltlich klar berufsbezogen sein |
| Schleswig-Holstein | WBG S-H | 5 Tage | auch für Auszubildende |
| Thüringen | ThürBfG | 5 Tage | Vereinfachte Nachweispflicht für Anerkennung |
Fristen und Verfahren
Unabhängig vom Bundesland gilt: Wer Bildungsurlaub beantragen will, muss dies rechtzeitig und schriftlich tun. Die meisten Gesetze schreiben eine Frist von mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn vor.
Erforderlich sind:
- Eine Anerkennungsbescheinigung der Weiterbildung
- Ein formloser Antrag (in vielen Fällen reicht ein Musterformular vom Anbieter)
- Gegebenenfalls ein Nachweis, dass der Kurs im Bundesland anerkannt ist, in dem Sie arbeiten (nicht zwingend der Wohnort)
Hinweis: Einige Bundesländer erlauben es, den Anspruch über zwei Jahre zu bündeln (z. B. 10 Tage in zwei Jahren).
Beispiel: Antrag in Nordrhein-Westfalen
Wer in NRW tätig ist, stellt den Antrag nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Das Verfahren ist relativ unkompliziert:
- Passendes Seminar auf www.bildungsurlaub.de suchen
- Anbieter kontaktieren und Anerkennungsbescheinigung erhalten
- Antrag beim Arbeitgeber mind. 6 Wochen vorher einreichen
- Keine Rückmeldung = Zustimmung nach Fristablauf (in einigen Ländern)
Besonderheit in der Finanzbranche
Viele Arbeitgeber:innen in Banken, Versicherungen oder Vermögensberatung sind mit dem Konzept des Bildungsurlaubs nicht vertraut oder befürchten organisatorischen Mehraufwand. Dabei liegt der Nutzen auf beiden Seiten:
- Die Mitarbeitenden kehren mit neuem Fachwissen zurück
- Der Arbeitgeber profitiert von erhöhter Motivation und Kompetenz
- Bildungsurlaub ist kein Urlaub, sondern Weiterbildung – rechtlich geschützt
📌 Empfehlung
Falls Ihr Unternehmen in Bayern oder Sachsen sitzt, prüfen Sie individuelle Lösungen wie:
- Bildungstage laut Tarifvertrag
- Freistellung per Einzelvereinbarung
- Förderung über Bildungsprämien oder steuerliche Absetzbarkeit
3. Warum Bildungsurlaub für die Finanzbranche besonders relevant ist
Finanzdienstleistung im Wandel
Die Finanzbranche befindet sich in einem kontinuierlichen Wandel. Gründe dafür sind unter anderem:
- Digitalisierung und Automatisierung (z. B. Robo Advisory, KI in der Vermögensberatung)
- Regulatorische Veränderungen (z. B. ESG-Vorgaben, MiFID II, IDD, FinVermV)
- Wandel im Kundenverhalten (z. B. hybride Beratung, Nachhaltigkeit, mobile Nutzung)
- Demografischer Wandel und Fachkräftemangel
Für Fach- und Führungskräfte im Finanzsektor bedeutet das: Lebenslanges Lernen ist kein „Nice-to-have“, sondern eine notwendige Voraussetzung, um im Wettbewerb bestehen zu können.
Bildungsurlaub bietet dafür einen rechtlich geschützten Raum – mit Lohnfortzahlung. Gerade in einer Branche, in der jede Stunde produktiver Arbeitszeit zählt, ist das ein unschätzbarer Vorteil.
Beratungskompetenz als Erfolgsfaktor
Ob als Bankkauffrau/-mann, Finanzanlagenvermittler:in oder Versicherungsspezialist:in – die wichtigste Kompetenz bleibt die Beratungskompetenz. Diese erfordert:
- aktuelle Fachkenntnisse über Produkte, rechtliche Rahmenbedingungen, Märkte
- Soziale Kompetenz für den Umgang mit Kundinnen und Kunden
- Verständnis von Zielgruppen, z. B. vermögende Privatkundschaft, Unternehmen oder Generation Z
- Kenntnisse im Bereich Nachhaltigkeit (z. B. EU-Taxonomie, ESG-Kriterien)
Bildungsurlaub schafft genau diesen Raum, um sich gezielt und strukturiert weiterzubilden – ohne den Druck, dies in Randzeiten oder auf eigene Kosten tun zu müssen.
Vorteile für Finanzberater:innen
| Vorteil | Nutzen |
|---|---|
| Lohnfortzahlung | Weiterbildung ohne Einkommensverlust |
| Gesetzlich geregelt | Rechtsanspruch statt freiwillige Leistung |
| Passgenaue Seminare | Weiterbildung speziell für die Finanzbranche |
| Zeitlicher Freiraum | 5 Tage pro Jahr + optionale Bündelung auf 10 Tage |
| Anerkannte Zertifikate | Nachweisbare Qualifikation für Arbeitgeber:innen & Kundschaft |
Beispielhafte Themen für den Bildungsurlaub
Die Möglichkeiten sind vielfältig – hier einige Weiterbildungsthemen mit hoher Relevanz:
- Fachberater/- in für Finanzdienstleistung (IHK)
- Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK)
- Finanzcoach:in (FH)
- zertifizierte*r Spezialist*in für Ruhestandsplanung (FH)
- Fachberater:in für Servicemanagement (IHK)
Viele dieser Themen werden z. B. von der Going Public! Akademie für Finanzberatung AG als anerkannte Bildungsurlaube angeboten.
Warum Arbeitgeber:innen Bildungsurlaub unterstützen sollten
Auch wenn Bildungsurlaub in der Verantwortung der Mitarbeitenden liegt, profitieren Arbeitgeber:innen davon enorm:
- Wettbewerbsvorteil durch besser qualifizierte Mitarbeitende
- Höhere Bindung und Motivation des Personals
- Weniger Fehler und Haftungsrisiken durch aktuelles Fachwissen
- Stärkung der Arbeitgebermarke (Employer Branding)
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können Unternehmen, die Bildungsurlaub aktiv unterstützen, positiv aus der Masse hervorstechen.
4. Anerkannte Weiterbildungsmöglichkeiten für Finanzberater:innen
Wissen, das zählt: Was darf als Bildungsurlaub gelten?
Damit ein Seminar im Rahmen des Bildungsurlaubs genutzt werden kann, muss es von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sein. Wichtig: Es genügt nicht, dass das Thema interessant oder relevant ist – es braucht eine offizielle Anerkennung nach dem Bildungsurlaubsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
In der Finanzbranche stehen besonders viele beruflich relevante Weiterbildungen zur Auswahl. Diese sind nicht nur anerkennungsfähig, sondern oft direkt auf regulatorische Anforderungen oder vertriebliche Praxis zugeschnitten.
Kriterien für Anerkennung
Damit ein Kurs als Bildungsurlaub gilt, muss er:
- mindestens fünf Unterrichtsstunden pro Tag umfassen
- an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden (meist 5 Tage)
- inhaltlich der beruflichen oder politischen Bildung dienen
- von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden
- eine Zulassung in dem Bundesland besitzen, in dem der Arbeitgeber sitzt
Themenfelder mit hoher Praxisrelevanz
Hier einige Themenbereiche und Beispielkurse, die speziell auf die Anforderungen in der Finanzbranche ausgerichtet sind – oft mit Abschlusszertifikaten:
Nachhaltigkeit & ESG
- ESG-Beratung für Finanzberater:innen
- EU-Taxonomie, Offenlegungsverordnung & Greenwashing vermeiden
- Nachhaltige Investmentstrategien
Finanzprodukte & Beratung
- Kapitalanlage mit Fonds, ETFs, Immobilien
- Altersvorsorge in der Zinswende
- Strukturierte Finanzplanung für Privatkund:innen
Digitalisierung & Beratung 4.0
- CRM-Systeme und digitale Kundenkommunikation
- Online-Beratung rechtssicher gestalten
- Tools & Plattformen im hybriden Vertrieb
Recht & Regulierung
- IDD-konforme Kundenberatung
- FinVermV & BaFin-Vorgaben verstehen
- Datenschutz & Geldwäscheprävention
Verkauf & Kommunikation
- Emotional Selling im Finanzvertrieb
- Rhetorik & Körpersprache für Beratungsgespräche
- Neukundengewinnung durch Netzwerke & Social Media
Anbieter mit Erfahrung und Anerkennung
Einige Bildungsträger haben sich auf anerkannte Weiterbildungen für die Finanzbranche spezialisiert. Dazu gehört unter anderem:
Going Public! Akademie für Finanzberatung AG
- Über 35 Jahre Erfahrung
- Bundesweit anerkannte Seminare im Bildungsurlaub
- Präsenz- und Onlineformate
- Inhalte speziell für Finanzdienstleister:innen https://www.going-public.edu
Anerkannte Abschlüsse und Zertifikate
Viele Seminare schließen mit einem Zertifikat ab, das z. B. auch zur Erfüllung gesetzlicher Weiterbildungsverpflichtungen genutzt werden kann – z. B.:
- Fachberater/- in für Finanzdienstleistung (IHK)
- Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK)
- Finanzcoach:in (FH)
- zertifizierte*r Spezialist*in für Ruhestandsplanung (FH)
- Fachberater:in für Servicemanagement (IHK)
Ein Bildungsurlaub kann somit doppelt wirken: als gesetzlich geschützte Freistellung und als Nachweis beruflicher Qualifikation gegenüber Arbeitgeber:innen und Kundschaft.
5. Schritt-für-Schritt: Bildungsurlaub beantragen
So gelingt der Weg zum Bildungsurlaub – einfach & rechtssicher
Auch wenn viele Finanzberater:innen noch nie Bildungsurlaub beantragt haben, ist der Prozess überraschend unkompliziert – wenn man weiß, worauf zu achten ist. Hier erkläre ich dir in 7 einfachen Schritten, wie du deinen Anspruch sicher und erfolgreich durchsetzt.
Schritt 1: Passendes Seminar auswählen
Zuerst wählst du eine Weiterbildung, die:
- fachlich zu deiner Tätigkeit passt (z. B. ESG-Beratung, IDD-konforme Kundenansprache)
- mindestens 5 Tage dauert (bei voller Freistellung)
- als Bildungsurlaub anerkannt ist – und zwar im Bundesland deines Arbeitgebers
Tipp: Achte auf Begriffe wie „anerkannt nach BiUrlG NRW“ oder „zugelassen nach Bildungszeitgesetz BW“.
Schritt 2: Anerkennungsnachweis sichern
Fordere vom Anbieter die offizielle Anerkennungsbescheinigung an. Diese brauchst du später für den Antrag beim Arbeitgeber. Sie enthält:
- Veranstalterdaten
- Datum und Umfang der Maßnahme
- Anerkennungsnummer & Verweis auf das Gesetz des jeweiligen Bundeslands
Schritt 3: Antrag vorbereiten
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Abteilung, Kontaktdaten
- Gewünschter Zeitraum des Bildungsurlaubs
- Name und Inhalt des Seminars
- Anerkennungsbescheinigung (als Anhang)
- Optional: Mustertext oder Formular vom Anbieter nutzen
Viele Anbieter stellen dir vorausgefüllte Vorlagen zur Verfügung – z. B. bei Going Public!.
Schritt 4: Antrag fristgerecht einreichen
In fast allen Bundesländern gilt: Mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn muss der Antrag beim Arbeitgeber sein. Nur in Ausnahmefällen (z. B. Saarland) gelten andere Fristen. Reiche den Antrag schriftlich ein, am besten mit Lesebestätigung per E-Mail oder als Einwurf-Einschreiben.
Schritt 5: Arbeitgeber wartet – Zustimmung gilt nach Fristablauf
In einigen Bundesländern (z. B. NRW, Berlin) gilt: Wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen reagiert, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Falls er ablehnt, muss er dies schriftlich und nachvollziehbar begründen – z. B. wegen dringender betrieblicher Belange.
Schritt 6: Bildungsurlaub wahrnehmen
Jetzt kannst du am Kurs teilnehmen. Denk daran:
- Teilnahmebescheinigung mitbringen
- Inhalte dokumentieren (für IDD- oder §34-Nachweis)
- Kontakte knüpfen & Wissen gezielt im Berufsalltag anwenden
Schritt 7: Nachweise einreichen
Nach dem Seminar reichst du beim Arbeitgeber:
- Teilnahmebescheinigung
- Zertifikat oder Abschlussnachweis
- Zusätzliche Dokumentation (z. B. Handout, Agenda)
Damit dokumentierst du, dass der Bildungsurlaub beruflich genutzt wurde.
Was tun bei Ablehnung?
Sollte dein Antrag abgelehnt werden, hast du folgende Optionen:
- Gespräch suchen und Alternativtermin anbieten
- Gewerkschaft oder Betriebsrat einbinden
- Rechtsanspruch prüfen lassen (bei gesetzlichem Anspruch)
💡 In vielen Fällen hilft ein Hinweis auf den gesetzlichen Charakter – und dass die Weiterbildung dem Unternehmen direkt zugutekommt.
6. Tipps zur Auswahl geeigneter Seminare
Warum die Seminarwahl entscheidend ist
Die Auswahl des richtigen Seminars ist nicht nur entscheidend für deine persönliche und fachliche Entwicklung – sondern auch für die Anerkennung deines Bildungsurlaubs. Ein falsch gewähltes Seminar kann dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird oder der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung gewährt.
Mit diesen Tipps findest du nicht nur ein passendes, sondern auch ein strategisch wertvolles Weiterbildungsangebot.
1. Seminare mit Anerkennung prüfen
Das wichtigste Kriterium: Der Kurs muss als Bildungsurlaub anerkannt sein – im Bundesland, in dem dein Arbeitgeber seinen Sitz hat. Prüfe folgende Punkte:
- Ist das Seminar offiziell anerkannt (z. B. durch das Ministerium)?
- Passt die Anerkennung zu deinem Bundesland?
- Wird eine Anerkennungsnummer oder -urkunde bereitgestellt?
2. Inhalte mit Relevanz zur beruflichen Tätigkeit wählen
Wähle nur Themen, die in Bezug zu deinem Jobprofil stehen – also:
- Aktuelle regulatorische Entwicklungen (z. B. IDD, MiFID II, FinVermV)
- Digitalisierung & Beratungstechnologien
- ESG, nachhaltige Geldanlage
- Vertrieb, Kommunikation & Kundenpsychologie
- Altersvorsorge, Steuerrecht, Kapitalmärkte
💡 Beispiel: Als Versicherungsmaklerin ist ein Seminar zu „Nachhaltigkeit im Vertrieb“ gut begründet – eines zu „Allgemeiner Rhetorik“ hingegen nur, wenn es auf Kundengespräche bezogen ist.
3. Weiterbildung mit Mehrwert für deine Karriere
Wähle Seminare, die dir nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch eine zertifizierte Qualifikation liefern:
- ESG-Zertifikate (z. B. zertifizierte:r Nachhaltigkeitsberater:in)
- IDD-konforme Fortbildungen
- Seminare mit IHK-Zertifikat
- Nachweise zur Auffrischung nach § 34d/f/i GewO
Solche Nachweise sind wertvoll gegenüber Arbeitgeber:innen, Kunden und in Bewerbungsgesprächen.
4. Seriosität und Qualität des Anbieters prüfen
Achte auf:
- Langjährige Branchenerfahrung
- Spezialisierung auf Finanzdienstleistung
- Kundenbewertungen oder Teilnehmerstimmen
- Erreichbarkeit & professionelle Kommunikation
💡 Empfohlene Anbieter für die Finanzbranche:
- Going Public! Akademie für Finanzberatung AG (Zertifizierte Seminare, IDD-konform, anerkannt in allen Bundesländern) https://www.going-public.edu
- Frankfurt School of Finance & Management
- IHK-Weiterbildungszentren
- DEKRA Akademie (z. B. Compliance-Themen)
5. Seminarzeitraum strategisch planen
Stimme den Termin mit deiner Jahresplanung ab:
- Vermeide Urlaubs- oder Hochlastzeiten im Betrieb
- Biete ggf. Vertretungsregelungen im Antrag mit an
- Kläre vorab, ob Hybrid- oder Onlineformate für dich in Frage kommen
Viele Anbieter bieten flexible Formate an (z. B. 5 Tage digital mit Live-Betreuung).
6. Frühzeitig buchen und Antrag stellen
Beliebte Seminare sind schnell ausgebucht – besonders gegen Jahresende (wenn IDD-Nachweise fällig werden). Daher:
- Frühzeitig buchen (3–6 Monate im Voraus empfohlen)
- Antrag spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn einreichen
- Anbieter um Musteranschreiben und Unterlagen bitten
Zusätzlicher Tipp: Bildungsurlaub kombinieren
Bildungsurlaub lässt sich mit anderen Maßnahmen kombinieren:
- Bildungsgutschein (für Förderungen über die Arbeitsagentur)
- Bildungsprämie (in Bundesländern mit Sonderförderung)
- Steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten (§ 9 EStG)
So holst du noch mehr aus deiner Weiterbildungszeit heraus – finanziell und inhaltlich.
Fragen und Antworten
-
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsurlaub, Bildungszeit und Bildungsfreistellung?
Die Begriffe meinen grundsätzlich dasselbe: den gesetzlich garantierten Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Weiterbildung. Welcher Begriff verwendet wird, hängt vom jeweiligen Bundesland ab:
- „Bildungsurlaub“ – z. B. in NRW, Berlin, Hessen
- „Bildungszeit“ – z. B. in Baden-Württemberg
- „Bildungsfreistellung“ – z. B. in Rheinland-Pfalz, Thüringen
Alle drei Begriffe beschreiben denselben rechtlichen Rahmen.
-
Gilt mein Anspruch auch, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Ja, allerdings anteilig. Der Bildungsurlaub berechnet sich entsprechend der Wochenarbeitszeit. Beispiel:
- Bei einer 3-Tage-Woche = 3 Tage Bildungsurlaub pro Jahr
- In vielen Bundesländern kann man zwei Jahresansprüche bündeln → z. B. 6 Tage in 2 Jahren
-
Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber den Antrag ablehnt?
Ein Arbeitgeber darf den Bildungsurlaub nur aus triftigen betrieblichen Gründen ablehnen, z. B. bei nachweislich personellen Engpässen. Ablehnung allein wegen „Unkenntnis“ oder „kein Bedarf“ ist nicht zulässig.
Tipp:
- Ein Gespräch anbieten
- Alternativtermin vorschlagen
- Betriebsrat oder Gewerkschaft hinzuziehen
- In einigen Bundesländern gilt: Keine Antwort = Zustimmung nach 4 Wochen (z. B. NRW, Berlin)
-
Muss der Arbeitgeber die Seminarkosten übernehmen?
Nein, das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber nur zur Lohnfortzahlung während des Bildungsurlaubs. Die Seminarkosten, Reise und Unterkunft trägt in der Regel die/der Beschäftigte selbst.
Allerdings können diese Kosten häufig steuerlich abgesetzt werden (§ 9 EStG: Werbungskosten).
-
Welche Rolle spielt das Bundesland meines Arbeitgebers?
Das Bundesland des Betriebsstandorts (nicht des Wohnorts!) ist entscheidend dafür,
- ob ein gesetzlicher Anspruch besteht
- welche Regeln und Fristen gelten
- welche Kurse anerkannt sind
Beispiel: Wohnsitz in Bayern (ohne Bildungsurlaub), Arbeitsplatz in Hessen → Anspruch nach hessischem Gesetz!
-
Gibt es Bildungsurlaub auch für Selbstständige oder freie Handelsvertreter:innen?
Nein. Der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub gilt ausschließlich für angestellte Arbeitnehmer:innen mit regulärem Arbeitsverhältnis. Freie Berater:innen können sich jedoch freiwillig fortbilden und z. B. steuerliche Vorteile nutzen.
-
Kann ich den Bildungsurlaub für Online-Seminare nutzen?
Ja, viele Bundesländer erlauben digitale Formate, solange:
- eine Live-Betreuung (z. B. per Zoom) vorhanden ist
- die tägliche Unterrichtsdauer 5–6 Stunden beträgt
- der Anbieter eine Anerkennung für Online-Durchführung hat
Gerade für Finanzberater:innen mit vollem Terminkalender sind Online-Bildungsurlaube besonders flexibel.
-
Zählt Bildungsurlaub für IDD (§ 34d) und/oder § 34c-Nachweispflichten?
Ja – wenn das Seminar inhaltlich passt und ein entsprechender Nachweis (z. B. Teilnehmerbescheinigung mit Themen und Stunden) ausgestellt wird.
Viele Seminare sind konform zur IDD (Versicherungsvermittler:innen) oder §34c GewO (Immobilienmakler:innen/Verwalter:innen).
-
Wie finde ich passende Seminare speziell für die Finanzbranche?
Empfohlene Anlaufstellen:
- 🔗 https://www.bildungsurlaub.de
- 🔗 https://akademie-fuer-finanzberatung.de/ – zertifizierte Finanzbildungsangebote
- IHK-Websites und regionale Weiterbildungsportale
Suchfilter: „Berufliche Bildung“, „Finanzdienstleistung“, „anerkannt in Bundesland XY“
Wie kann mir Going Public helfen?
Bei Going Public können Sie Wissen und Fähigkeiten erwerben, die Sie in Ihrer Tätigkeit als Vermittlerin oder Vermittler voranbringen. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden von der Anmeldung bis hin zur Prüfung. Alle vermittelten Inhalte sind praxis- und möglichst nah an den IHK-Prüfungsinhalten orientiert, sodass unsere Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung ihr neu erworbenes Wissen direkt anwenden können. Lassen Sie sich beraten oder starten Sie direkt durch.
#Fortbildungsfreitag #GoingPublic #Bildungsurlaub #Finanzbranche #Karriereboost #Weiterbildung #Finanzberatung #Bildungszeit #BeruflicheBildung #Erfolg