1. Was ist Bildungsurlaub?
Definition & Zielsetzung
Bildungsurlaub, auch bekannt als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit, ist ein gesetzlich geregelter Anspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen, um an anerkannter Weiterbildung teilzunehmen – bei voller Lohnfortzahlung.
Das Ziel ist klar:
Berufstätigen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich fachlich weiterzubilden, neue Kompetenzen zu erwerben oder bestehende Kenntnisse zu vertiefen – ohne den Jahresurlaub oder unbezahlte Auszeiten opfern zu müssen. Auch politische oder persönliche Bildung kann im Rahmen bestimmter Angebote anerkannt werden.
Relevanz für die Finanzbranche
In kaum einer Branche ist ständige Qualifikation so wichtig wie im Finanzsektor. Regulatorische Anforderungen (z. B. MaRisk, IDD, FinVermV), Digitalisierung, ESG-Vorgaben und veränderte Kundenbedürfnisse verlangen nicht nur einmalige Schulungen, sondern ein kontinuierliches Lern- und Anpassungsverhalten.
Für Finanzberater:innen bedeutet das:
Wer auf dem aktuellen Wissensstand bleiben will – etwa in den Bereichen Finanzanalyse, Vermögensaufbau, nachhaltige Geldanlage oder steuerliche Beratung – muss regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen. Bildungsurlaub bietet hier eine wertvolle Möglichkeit, dies strukturiert und ohne Verdienstausfall zu tun.
Dauer und Umfang des Anspruchs
Die Regelungen zum Bildungsurlaub sind Ländersache, daher gibt es Unterschiede – aber in den meisten Bundesländern gilt:
- 5 Tage pro Jahr bei einer Fünftagewoche (bzw. 10 Tage innerhalb von 2 Jahren)
- Bei Teilzeitkräften wird anteilig gerechnet
- Kosten der Weiterbildung (Seminar, Fahrt, Unterkunft) trägt in der Regel die/der Mitarbeitende selbst – das Gehalt wird aber weitergezahlt
Einzige Voraussetzungen:
- Das Arbeitsverhältnis besteht in der Regel seit mindestens 6 Monaten
- Die Weiterbildung ist anerkannt nach dem jeweiligen Landesgesetz
- Der Antrag wird fristgerecht beim Arbeitgeber gestellt
Gesetzliche Verankerung
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist in insgesamt 14 Bundesländern gesetzlich geregelt.
Kein Recht auf Bildungsurlaub besteht aktuell in:
In allen anderen Bundesländern gelten entsprechende Landesgesetze, z. B.:
Eine Übersicht der Gesetze finden Sie z. B. auf https://www.bildungsurlaub.de/
Was ist ein anerkannter Kurs?
Nicht jede Weiterbildung kann automatisch im Rahmen des Bildungsurlaubs genutzt werden. Die Seminaranbieter müssen eine offizielle Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht besitzen. Achten Sie daher bei der Auswahl auf:
- Hinweis „anerkannter Bildungsurlaub in …“
- Konkrete Anerkennungsnummer
- Bildungsurlaub-Zulassung im jeweiligen Bundesland
Tipp:
Die Going Public! Akademie für Finanzberatung AG bietet zahlreiche Weiterbildungen mit Bildungsurlaub-Anerkennung an – ideal für Finanzberater:innen.
Vorteile für Arbeitnehmer:innen
- Bezahlte Freistellung für beruflich relevante Weiterbildung
- Möglichkeit zur spezialisierten Qualifikation ohne Verlust von Urlaubstagen
- Karriereförderung durch zertifizierte Abschlüsse
- Persönliche Weiterentwicklung und Austausch mit Fachkolleg:innen
- Klare Signalwirkung an Arbeitgeber: Eigeninitiative & Lernbereitschaft