Weiterbildungspflicht
keine feste Stundenzahl – aber ein klarer Richtwert
"Der Verordnungsgeber nennt keine konkrete Mindeststundenzahl für die regelmäßige Weiterbildung. In der Begründung zur DarlVermV geht er allerdings von vier Zeitstunden Weiterbildung pro Mitarbeitendem und Jahr aus. Wer hier dauerhaft darunter bleibt, wird Erklärungsbedarf haben."






































